Protocol of the Session on December 16, 2004

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Der Pastor hat also gelogen?)

Um konkret zu werden: Es entscheidet die Behörde, die ja auch die zuständige Stelle ist, die die Abschiebung vornehmen muss. Die Behörde hat sich das angeguckt. Es gibt überhaupt keinen Zweifel: Das war kein sakraler Raum.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 19.

(Beifall bei der CDU)

Dem Abgeordneten Klein muss ich für „Pharisäer“ einen Ordnungsruf erteilen.

(Zustimmung bei der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Er hat „pharisä- erhaft“ gesagt!)

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 20: Mündliche Anfragen - Drs. 15/1540

Zur Frage 1 verzichtet die Fragestellerin auf den mündlichen Vortrag und die mündliche Beantwortung ihrer Anfrage. Die Antwort auf diese Anfrage wird zu Protokoll gegeben. Die Fragen 5 und 16 wurden von den Fragestellern zurückgezogen.

Ich stelle fest: Es ist 10.57 Uhr.

Wir kommen zu

Frage 2: Bessere Bewirtschaftungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft durch größere Wirtschaftsflächen

Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Biestmann eingebracht. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bewirtschaftung kleiner und zersplitterter Flächen schränkt die Wirtschaftlichkeit im Pflanzenbau stark ein. Bei Flächengrößen unter 3 ha gehen für die Landwirte durch Arbeits- und Kontrollfahrten viel Zeit und Geld verloren. Ein erhöhter Aufwand entsteht zudem für die Dokumentation und die Förderantragstellung. Außerdem ist auf kleinen und verwinkelten Flächen durch die heute üblichen Arbeitsbreiten eine exakte Ausbringung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln schwierig.

Durch eine Vergrößerung und den besseren Zuschnitt von Flächen verringern sich die negativen Effekte deutlich. Bei Flächenvergrößerungen etwa von 2 auf 7 ha gehen Experten von einer Verbesserung des Deckungsbeitrages von 100 bis 150 Euro je Hektar und Jahr aus. Geeignete Maßnahmen zur Vergrößerung sind einerseits der freiwillige Land- oder Nutzungstausch und andererseits für größere Regionen das Flurbereinigungsverfahren. Als behördlich geleitetes Verfahren ist die Flurbereinigung allerdings nicht überall verfügbar; sie wird insbesondere in den Gemarkungen und Gemeinden durchgeführt, in denen durch Bauvorhaben der öffentlichen Hand oder andere flächenbeanspruchende Planungen größere Nutzungskonflikte bestehen.

Herr Biestmann, einen Augenblick, bitte. Ich möchte, dass die Sprechstunden an der Ministerbank eingestellt werden; denn der Minister muss zuhören. Er muss nämlich diese Anfrage beantworten. - Herr Biestmann, Sie haben das Wort.

Um innerhalb kurzer Zeit die Schläge deutlich zu vergrößern, haben Landwirte aus Elbingerode im Rahmen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung Osterode-Südharz gemeinsam mit einer Ingenieurgemeinschaft eine neue Methode entwickelt: Auf der Grundlage der „Gewanne“, also Flurteile mit festen Bewirtschaftungsgrenzen, wurden Flächengrößen und Zuschnitte optimiert und anschließend auf die Bewirtschafter aufgeteilt. Im Unterschied zu anderen Verfahren zur Flächenvergrößerung blieben die Pacht- und Eigentumsverhältnisse dabei unberührt, es wurde nur ein Nutzungstausch vereinbart.

Durch dieses Vorgehen sind im Ergebnis auf 380 ha Gesamtfläche aus 173 alten nunmehr 60 neue Teilstücke geworden. Die durchschnittliche Schlaggröße stieg dabei von 2,2 ha auf 7 ha.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das Projekt der Landwirte in Elbingerode?

2. Gibt es aus ihrer Sicht Vorteile gegenüber den bisher praktizierten Verfahren zur Verbesserung der Flurstruktur?

3. Könnte das Projekt nach ihrer Einschätzung auch für andere Regionen im Lande beispielgebend sein ?

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Ehlen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Anfrage des Kollegen Biestmann antwortet die Landesregierung wie folgt:

Das Flurbereinigungsgesetz und die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bieten verschiedene Formen der ländlichen Bodenordnung an. Dazu zählen Unternehmens- und Zweckverfahren, die in Gebieten eingesetzt werden müssen, wo öffentliche Bauvorhaben mit hohem Flächenbedarf in die Feldflur eingreifen oder wo Nut

zungskonflikte zwischen Landwirtschaft und anderen Ansprüchen bestehen.

Wenn es darum geht, rein landwirtschaftliche Ziele zu verfolgen, können einfachere Verfahrensformen der Bodenordnung eingesetzt werden. Dazu zählt neben der beschleunigten Zusammenlegung und dem freiwilligen Landtausch auch der freiwillige Nutzungstausch.

Niedersachsen wird diese Form der Zusammenlegung von Flächen auf Pachtbasis erstmalig mit den neuen Richtlinien zur integrierten ländlichen Entwicklung als Fördermaßnahme anbieten.

Der Vorteil des freiwilligen Nutzungstausches liegt darin, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geändert werden müssen und deshalb eine bessere Zusammenlegung erreicht werden kann, weil auf nichtlandwirtschaftliche wertbestimmende Faktoren, wie z. B. Bauerwartungsland, keine Rücksicht genommen werden muss. Außerdem lässt sich das Verfahren sehr kostengünstig abwickeln.

Die Erwartungen dürfen allerdings nicht zu hoch gesteckt werden; denn bei einem freiwilligen Landtausch reicht ein Teilnehmer, der nicht bereit ist mitzumachen, aus, um das gesamte Vorhaben zum Scheitern zu bringen. Die auf Freiwilligkeit basierenden Verfahren werden deshalb nur in kleinen Gebieten funktionieren, die keine besonderen Probleme aufweisen.

Dies vorausgestellt, beantworte ich die Frage wie folgt:

Zu 1: Das Projekt der Landwirte in Elbingerode ist ein Beispiel für den hohen betriebswirtschaftlichen Erfolg, der durch eine freiwillige Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen auf der Pachtbasis erreicht werden kann. Sie belegt zugleich die Richtigkeit meiner Entscheidung, den freiwilligen Nutzungstausch als neue Fördermaßnahme in Niedersachsen anzubieten.

Zu 2: Der freiwillige Nutzungstausch stellt eine Variante der ländlichen Bodenordnung dar und wird in Gebieten mit entsprechender einfacher Problemlage das vorteilhafte Verfahren sein.

Zu 3: Die Erfahrungen aus dem Projekt in Elbingerode lassen sich nach meinem Eindruck auch auf andere Regionen des Landes übertragen.

Ich rufe auf

Frage 3: Tourismuswirtschaft durch Hartz III benachteiligt!

Sie wird vom Abgeordneten Riese gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) wird u. a. geregelt, dass die Anwartschaftszeit erfüllt hat, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist ist von drei auf zwei Jahre verkürzt worden.

Zuvor galten Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer, die das entsprechende Prüfungsverfahren der Bundesanstalt für Arbeit durchlaufen hatten. Diese konnten nach einer Anwartschaft von sechs Monaten Leistungen beziehen.

Diese Gesetzesänderung betrifft in hohem Maße die für Niedersachsen wichtige Tourismuswirtschaft, die naturgemäß starke saisonale Schwankungen aufweist. Namentlich der Tourismus an der Nordseeküste und auf den Ostfriesischen Inseln hat kaum mehr als sechs Monate Saison.

Die Neuregelung führt für die Beschäftigten zu Versicherungslücken, die die Aufnahme von Tätigkeiten in der Saison in versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen unattraktiv machen. Somit wird für die Betriebe die Gewinnung von qualifiziertem Personal in Vollzeitbeschäftigungen erschwert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass die Neuregelungen für die Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung an Saisonarbeiter eine Erschwernis für die Tourismuswirtschaft darstellen, qualifiziertes Personal zu beschäftigen?

2. Welche besondere organisatorische Unterstützung lässt das Land Niedersachsen den Saisonbetrieben zukommen, die nur für wenige Monate der Hochsaison einen höheren Personalbestand beschäftigen können?

3. Welche Initiative ergreift die Landesregierung auf Bundesebene, um die sozialrechtlichen Besonderheiten der Beschäftigten der Saisonwirtschaft angemessen zu berücksichtigen?

Die Frage wird von Minister Hirche beantwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Riese, mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III), das zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld für Saisonarbeitnehmer neu geregelt: Die Rahmenfrist gemäß § 124 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches, also SGB III, in der Anwartschaften gesammelt werden können, wurde von 36 Monate auf 24 Monate verkürzt; außerdem ist die bisher bestehende Sonderregelung für Saisonkräfte mit einer verkürzten Anwartschaftszeit von sechs bzw. acht Monaten - ehemals § 127 Absatz 3 SGB III - entfallen. Damit gilt nun auch für die Saisonarbeitnehmer die einheitliche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten, die dann zum Bezug von Arbeitslosengeld für die Dauer von sechs Monaten berechtigt.

Von dieser Neuregelung sind in Niedersachsen besonders die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe betroffen. Mit rund 178 000 Erwerbstätigen, darunter rund 35 000 Selbständige und mithelfende Familienangehörige sowie 143 000 abhängig Beschäftigte, hat das Gastgewerbe für Niedersachsen als Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber erhöhte Bedeutung.

Dabei unterliegt insbesondere der Tourismus an der Nordseeküste und auf den ostfriesischen Inseln starken saisonalen Schwankungen. Die Saison dauert dort selten länger als sechs Monate. Das zeigt sich auch an der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung: Im Arbeitsagenturbezirk Emden, zu dem auch einige ostfriesische Inseln zählen, ist die Zahl der Arbeitslosen im November sprunghaft um 13 % um rund 2 000 Personen gestiegen. Einen überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit weisen auch die anderen Agenturbezirke an der Nordseeküste auf, nämlich Wilhelmshaven, Bremerhaven und Stade.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: