Es wurden die nach dem Ausländergesetz vorgesehenen Entscheidungen getroffen und damit das ausgeführt, was Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit im Ausländergesetz festgelegt haben.
Zu 1: Das Vorgehen des Landkreises Peine und der Polizeidienststellen entspricht voll der geltenden Verfassungs- und Gesetzeslage. Die Entscheidung der zuständigen Behörden, die Abschiebung der Familie Van/Le, auch nachdem diese in Räumen einer Kirchengemeinde untergebracht war, nicht abzubrechen, ist somit in keiner Weise zu beanstanden.
Zu 2 und 3: Der Landkreis Peine und die eingesetzten Polizeibeamten haben in korrekter Weise die Abschiebung der Familie Van/Le vorbereitet und durchgeführt. Die Familie Van/Le war zu jedem Zeitpunkt über das Vorgehen der Behörden informiert; ihr waren sowohl der Termin der Abschiebung als auch der genaue Zeitpunkt der Abholung bekannt gegeben worden. Es besteht keine Veranlassung, den Landkreis Peine oder die eingesetzten Polizeibeamten künftig zu einem anderen Handeln zu veranlassen.
Aus einem Protokoll des Landkreistages geht hervor, dass sehr wohl am Vormittag eine Krisensitzung des Landkreises stattgefunden hat, um diese Abschiebung so deeskalierend wie nur irgend möglich vorzubereiten. Am Nachmittag hat sich der Rechtsanwalt der Familie gemeldet und mitgeteilt, dass die Familie freiwillig ausreisen will. Vor diesem Hintergrund frage ich jetzt die Landesregierung: Warum wurde gegen den Willen der Familie und der Kirchengemeinde die Abschiebung so kurzfristig durchgeführt?
Hätte man nicht sehr wohl noch einmal mit der Familie reden können, um den Termin der Abschiebung einvernehmlich festzulegen?
Die Familie war über acht Jahre ausreisepflichtig; das wissen Sie. Der Termin der Abschiebung wurde der Familie bereits vier Wochen vorher mitgeteilt, der genaue Zeitpunkt, also die Uhrzeit, zwei Wochen vorher. Am Tag der Abschiebung wurden mittags alle Einzelheiten mit der Familie besprochen, und es war überhaupt nicht zu erkennen, dass die Familie die Ausreise verweigern wollte. Und dann bekommt man am Abend von einem Pastor die Nachricht,
- von dem Pastor -, man habe es sich anders überlegt. Ich glaube, mehr als die Behörden vor Ort getan haben, kann man nicht mehr tun. Deshalb ist es nur gerechtfertigt, den Handelnden vor Ort, also den Mitarbeitern des Landkreises Peine und auch der Polizei, dafür zu danken, dass sie in einer sehr schwierigen Situation - eine solche Situation ist humanitär ganz schwierig; das will ich überhaupt nicht bestreiten - sehr sachlich vorgegangen sind, und ihr Verhalten war absolut in Ordnung. Das will ich hier ausdrücklich bestätigen, und ich will mich dafür auch bedanken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Aussagen, Herr Minister, möchte ich noch einmal feststellen, dass der Pastor zutiefst christlich gehandelt hat und dass hier eine sehr inhumane Abschiebung stattgefunden hat.
Vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen noch zwölf weitere Kirchenasyle existieren, möchte ich Sie fragen, ob Sie gedenken, auch diese aufzulösen. - Danke.
Liebe Frau Kollegin, ich muss mich schon etwas wundern. Ich habe in meiner Antwort dargestellt, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind. Dem Landtag lag eine Petition vor, und dieses Haus hat auch mit Ihren Stimmen festgestellt, dass tatsächlich keine andere Möglichkeit mehr besteht und deshalb die Ausreise erfolgen muss bzw. die Abschiebung vollzogen werden soll.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen: Das ist eine schwierige Situation, aber die Gesetze sind so im Bundestag, auch von Ihnen, und im Bundesrat beschlossen worden. Es ist auch richtig, dass die Gesetze so beschlossen worden sind. Wenn jemand hier illegal eingereist ist, wenn er hier von Sozialhilfe lebt und wenn alle Gerichte bestätigen, dass es keine andere Möglichkeit mehr gibt, dann muss man auch in einer so schwierigen Situation zurückführen. Die Behörden hatten überhaupt keine andere Möglichkeit; das habe ich mehrfach gesagt. Wenn Sie sich an das, was Sie selber hier vor einem Jahr mit beschlossen haben, nicht mehr erinnern,
kann ich es nur noch einmal wiederholen. Aber es wird in keiner Weise besser, wenn Sie es hier noch einmal anführen.
(Beifall bei der CDU - Zuruf von den GRÜNEN: Sie haben die Frage nicht beantwortet! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Ich gebe zu, dass ich auf die zweite Bemerkung nicht eingegangen und die Frage nach den angeblichen weiteren Kirchenasylfällen nicht beantwortet habe. Es sind im Übrigen keine zwölf Fälle, wie Sie gesagt haben. Es geht um insgesamt drei Familien mit zwölf Personen in niedersächsischen Kirchengemeinden und um zwei Familien mit zehn Personen, bei denen auch niedersächsische Fälle betroffen sind, in anderen Ländern, einmal in Schleswig-Holstein und einmal in Nordrhein-Westfalen.
Es ist völlig klar: Wenn die Möglichkeit besteht und wir feststellen, dass sich die Menschen in Räumen aufhalten, für die es keine Vereinbarung gibt, werden wir natürlich auch in diesen Fällen abschieben und zurückführen. Die Ausländerbehörden haben keine andere Möglichkeit, und sie sind auch gehalten, die Abschiebung in solchen Fällen durchzuführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte eine Passage aus dem Protokoll des Landkreises zitieren und daran meine Frage anknüpfen. In dem Protokoll über die Abschiebung heißt es:
„Nochmals wird die Deeskalationsstrategie besprochen und festgelegt, dass man beim Vorfinden einer Unterbringung in sakralen Räumen umgehend zurückweichen will.“
Im Unterschied zu Ihrer Feststellung gehen wir davon aus, dass, jedenfalls nach Auffassung des Pastors dieser Gemeinde, ein sakraler Raum vorgelegen hat. Dieser wurde zu Kindergottesdienstfeiern verwendet und genutzt. Gleichwohl wurde die Abschiebung durchgeführt. Die Einsatzkräfte, die Verantwortlichen des Landkreises und der Landesverwaltung
- würden Sie bitte mal zuhören! - haben sich also über diese durch die Gemeinde, durch die Kirche definierte Nutzung des Raumes hinweggesetzt. Sie wollten abschieben, Sie haben es gemacht, aber Sie haben sozusagen die Vereinbarung, die bislang mit den Kirchen in puncto Kirchenasyl bestanden hat, diesmal zum ersten Mal anders interpretiert.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie diese Passage aus dem Protokoll vorgelesen haben. Daran wird ja deutlich, dass man sich dieser Frage ganz klar bewusst gewesen ist, dass man eben nicht in sakrale Räume gehen wollte. Deshalb haben sich die Mitarbeiter vor Ort vergewissert und haben festgestellt, dass dies Büroräume waren, und zwar in einem Haus, in dem Wohnungen untergebracht sind. Insofern gab es überhaupt keine Veranlassung, von den eingeleiteten Schritten abzugehen. Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass das richtig gewesen ist.
Es gibt - ich hatte auch das erwähnt - ein Schreiben der evangelischen Kirche, des Landeskirchenamtes, an alle Superintendenten, die das weitergeleitet haben, in dem klar festgelegt ist, was man alles beachten muss, wenn man so etwas tatsächlich durchführen will. Das, was hier geschehen ist, ist ganz kurzfristig geschehen, ohne dass es irgendwo abgestimmt worden ist. Von einem so
Herr Minister, ich frage die Landesregierung: Sie haben von einem ärztlichen Gutachten geredet, das die Reisefähigkeit des Kindes bestätigt hat. Nun gibt es nach meinen Informationen aus dem Landkreis zwei ärztliche Gutachten. Ein Gutachten widerspricht im Prinzip dem ersten. Ich frage Sie: Wie kann das angehen? Wonach wird dann entschieden?
Es gibt ein amtsärztliches Gutachten. Das ist das zweite Gutachten. Das hat genau das ausgesagt, was ich hier dargestellt habe. Ein amtsärztliches Gutachten ist das, was zählt. Insofern habe ich hier genau das Richtige wiedergegeben.
Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass der Vater der Familie Straftaten begangen hat. Können Sie dem Hause schildern, welche Straftaten das gewesen sind?
Ich gehe davon aus, dass ein Minister weiß, was er darf und was er nicht darf. - Herr Minister Schünemann!
Ich könnte diese Daten hier durchaus nennen; das ist keine Frage. Aber weil das Teil des Petitionsverfahrens gewesen ist, möchte ich darauf verweisen, dass man sich diese Unterlagen angucken kann. Wenn Sie allerdings darauf bestehen, lese ich es vor. Aber ansonsten kann man das den Unterlagen entnehmen. Es steht dann auch dem gesamten Haus zur Verfügung.
Herr Minister, Sie haben eben darauf verwiesen, dass bei der Abschiebung kein unmittelbarer Zwang angewendet wurde. Würden Sie mir denn Recht geben, dass bei einem Einsatz mitten in der Nacht vor schlafenden Kindern in einem Raum, in dem sich die Familie in Sicherheit fühlt, weil man ihr versichert hat, dass sie sich in sakralen Gebäuden befindet und Kirchenasyl genießen, zumindest von mittelbarem Zwang sprechen kann, wenn plötzlich 20 Beamte mitten in der Nacht auftauchen?