und nicht über Direktsubventionen im zweiten Arbeitsmarkt Fortbildungsmaßnahmen anbieten müssen. Das war unser Ziel. Wir werden uns - das kommt ja nachher noch in Frage 14; aber Sie wollten sie jetzt schon beantwortet haben, und deshalb sage ich Ihnen das jetzt auch -, wenn es europarechtlich zulässig ist, in Deutschland dafür einsetzen, dass wir ein derartiges Pilotprojekt bzw. eine derartige Maßnahme durchführen, damit wir die Leute aus der Schwarzarbeit herausbekommen und in den ersten Arbeitsmarkt hineinkriegen. Das hat nämlich eine doppelten Effekt: Es entlastet unsere Sozialsysteme, die im Moment die Maastricht-Kriterien am meisten belasten. Wenn Sie gestern die neuen Arbeitslosenzahlen gesehen haben, dann erkennen Sie, dass das ein Problem ist. Im Moment sind es im Wesentlichen die Sozialversicherungen, die uns die Maastricht-Kriterien kaputtmachen. Da müssen wir sanieren. Wenn wir das über einen reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Handwerkerleistungen erreichen würden, dann würden wir Menschen in Arbeit bekommen und die Sozialhilfekassen entlasten. Das ist unser gemeinsames oberstes Ziel.
Ich muss zur Freude von Herrn Plaue zugestehen, dass ich die zweite Frage nicht ganz verstanden habe.
Herr Minister, ich wollte wissen, was Sie den Kommunen als zusätzliche Einnahme anbieten würden, wenn die Auswirkungen des Abbaugesetzes nicht greifen sollten.
Herr Möhrmann, ich habe schon in meinen einleitenden Ausführungen gesagt, dass die Annahme der Bundesregierung rein fiskalpolitisch war. Das Problem unserer Steuergesetzgebung ist leider, dass da Finanz- und Fiskalpolitiker rangehen und die Volkswirte nicht beteiligt werden. Es nützt uns nichts, die Steuern zu erhöhen und zu glauben, dass wir dadurch mehr Steuereinnahmen generieren würden. Das ist so, als wenn ein Kaufmann sagt, ich brauche 5 % mehr Umsatz, also setze ich alle Preise um 5 % hoch, und am Ende des Jahres wundert er sich, dass sich die Kunden ganz anders entschieden haben. Die Wirtschaftsweisen der Bundesregierung haben erklärt - das sind bekanntlich im Wesentlichen Volkswirte -, dass die Wirtschaft bei einem In-Kraft-Treten dieses Steuervergünstigungsabbaugesetzes um 0,5 % schrumpfen würde. Das wären Steuermindereinnahmen für den Bund, für die Länder und für die Kommunen. Das haben wir verhindert.
Herr Minister, wie beurteilen Sie angesichts der Steuerausfälle für das Land Niedersachsen von über 1,028 Milliarden im Bereich der Körperschaftsteuer allein im Jahre 2001 unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit den steuerpolitischen Sachverstand der rot-grünen Bundesregierung?
(Beifall bei der CDU - Heidrun Merk [SPD]: Die Mehrheit der Bürger hat den steuerpolitischen Sachverstand gewählt!)
Es war ja nicht nur die rot-grüne Bundesregierung, sondern es war auch die Landesregierung unter Herrn Gabriel, die diesem Körperschaftsteuerreformgesetz zugestimmt hat.
Wir erachten es als ausgesprochen ungerecht, dass wir im letzten Jahr mehr Körperschaftsteuer haben auszahlen müssen, als wir eingenommen haben, und die Kleinen weiterhin gezahlt haben, während die Großen die riesigen Erstattungen bekommen haben. Das ist sozial nicht ausgewogen, weil das mittelstandsfeindlich ist. Deshalb sind wir dabei, die Körperschaftsteuer so zu reformieren, dass wieder Gerechtigkeit einzieht.
Herr Minister, wie beurteilen Sie in einer Situation des Landes Niedersachsen mit einem voraussichtlichen wirtschaftlichen Wachstum in diesem Jahr von nicht einmal 0,2 % ein Steuervergünstigungsabbaugesetz, das in Wirklichkeit ein Steueraufbaugesetz ist, nämlich zu weiteren steuerlichen Belastungen für Deutschland und damit auch für Niedersachsen führen wird? Wie beurteilen Sie dieses Gesetz unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsmarktsituation in Deutschland und den damit weiterhin anstehenden Belastungen für die Kommunen in Niedersachsen?
Wird dies zu mehr Arbeitslosigkeit führen, wenn z. B. die Regelungen zur privaten Nutzung von Kfz verabschiedet werden
Im letzten Jahr haben wir in Niedersachsen und in Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 0,2 % gehabt. Wir erhoffen uns für dieses Jahr aber ein Wirtschaftswachstum von 0,5 %. Wenn das Steu
ervergünstigungsabbaugesetz, das ja ein Steuererhöhungsgesetz geworden wäre, gegriffen hätte, hätten wir die 0,5 % auf 0 % reduzieren müssen, was weitere erhebliche, katastrophale Auswirkungen auf die Kassen der Gemeinden, der Landkreise und des Landes gehabt hätte. Wir haben dieses Steuervergünstigungsabbaugesetz aber auch deshalb abgelehnt, weil es die niedersächsische Wirtschaft erheblich belastet hätte. Dies gilt z. B. für den Einkauf und die Vermarktung von Produkten von Gartenbaubetrieben und von landwirtschaftlichen Betrieben.
Insbesondere wissen wir, dass Anfang dieses Jahres der Dienstkraftfahrzeugmarkt wegen der Unsicherheiten bezüglich der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen völlig weggebrochen ist, was VW nachweisen kann. In diesem Jahr liegen die Einkaufszahlen deutlich unter denen des letzten Jahres. Das führt natürlich zu Arbeitsplatzverlusten und zur Produktionsreduktion bei VW; denn die Dienstwagenklasse ist in der großen Masse ja nicht der 7er-BMW oder die S-Klasse von Mercedes, sondern der Passat. Hier ist eine Kaufzurückhaltung zu verzeichnen. Die Folge ist eine geringere Produktion. Weniger Produktion heißt weniger Arbeit, und weniger Arbeit heißt wieder höhere Arbeitslosigkeit. Deshalb haben wir dieses Gesetz verhindert.
Herr Minister, Sie haben sich vorhin für eine Halbierung der Mehrwertsteuer auf Handwerkerrechnungen ausgesprochen und sich dabei insbesondere auf das französische Vorbild bezogen. In Frankreich aber ist die Mehrwertsteuer erheblich höher als bei uns. Ich meine, sie liegt dort bei 24 oder 25 %. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihrer Meinung nach die Mehrwertsteuer erst von 16 % auf 24 % erhöht werden müsste, um sie dann halbieren zu können?
Im Mittelstandskonzept der alten Landesregierung war die Zusage enthalten, einen halben Mehrwertsteuersatz auf Handwerkerrechnungen einzuführen. Ich habe aber nicht gedacht, dass das so gemeint war, wie Sie es eben dargestellt haben. Es gibt ein schwäbisches Sprichwort: Heute tue ich meinem Hund einen Gefallen. Erst schlage ich ihn, und dann höre ich wieder auf.
(Uwe Harden [SPD]: Ich habe Sie nach Ihrer Meinung gefragt und nicht nach der Meinung Ihrer Vorgängerre- gierung!)
Herr Minister, dem Gespräch Koch/Steinbrück, dessen Ergebnis heute Morgen in der Zeitung nachzulesen war,
- ja, gestern auch schon - ist zu entnehmen, dass zum Einigungskonzept auch die Veränderung der Abschreibungsbedingungen gehört. Meine Frage: Wie steht die Landesregierung zu diesem Vorhaben?
Meine zweite Frage möchte ich sogleich anschließen und noch einmal bezüglich der Kommunen nachhaken. Es war ja zu lesen, dass die Kommunen bei dieser Einigung leer ausgehen. Welches Konzept haben die B-Länder, um den Kommunen in diesem Zusammenhang zusätzliche Einnahmen zukommen zu lassen?
Wir sind nicht für eine Änderung des Abschreibungsverfahrens. Bei der Gemeindefinanzreform stehen wir noch ganz am Anfang. Es soll noch eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Sie hat noch nicht angefangen zu arbeiten. Bisher war dort Herr Aller vertreten. In Zukunft wird dort für die A-Länder der Kollege aus Nordrhein-Westfalen vertreten sein. Ich habe aber kürzlich gelesen, dass Herr Clement schon wieder erklärt hat, das sei alles vom Tisch. Das wurde daraufhin wieder dementiert. Insofern müssen wir zunächst einmal abwarten,
Nun zu der Frage, die ich eben schon mit dem schwäbischen Sprichwort zu beantworten versucht habe. Ich möchte sie aber auch ernsthaft beantworten. Ich halte es für eine Verhöhnung der Steuerzahler, wenn man ihnen einen halben Mehrwertsteuersatz in Aussicht stellt, vorher aber die Mehrwertsteuer verdoppelt. Deshalb haben wir uns solche abstrusen Ideen überhaupt nicht vorstellen können.
Herr Minister, würden Sie mir Recht geben, wenn ich sage, dass vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die durch die Korrektur der Wachstumsgrößen bedingten Steuermindereinnahmen nach der Wiederwahl der Bundesregierung um ein Prozent oder 10 Milliarden angestiegen sind, die Frage, was ein Steuervergünstigungsabbaugesetz an Mindereinnahmen bringen würde, fast schon als zynisch zu bezeichnen ist?
Herr Kollege Rolfes, ich gebe Ihnen Recht. Von der Wiederwahl der rot-grünen Regierung ist in diesem Lande leider kein Aufbruchsignal ausgegangen. Vielmehr hat sich eine Depression über das Land gelegt, wie wir sehen können. In Deutschland ist eine Konsumzurückhaltung zu verzeichnen, was wir daran erkennen können, dass es im Januar und Februar dieses Jahres erhebliche Einbrüche beim Mehrwertsteueraufkommen gab, was darauf zurückzuführen ist, dass die Umsätze zurückgegangen sind. Von daher ist jede Maßnahme, die das Wirtschaftswachstum bremst oder gar vermindert, schädlich für die Steuereinnahmen. Das gilt für den Bund, das gilt für die Länder, und das gilt auch für die Kommunen.
Herr Möllring, ich frage Sie noch einmal: Welche eigenen Ideen hat die Niedersächsische Landesregierung zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen? Das Abwarten von Arbeitskreisen kann nicht die einzige Lösung sein.
(Beifall bei den GRÜNEN - Hans- Jürgen Klein [GRÜNE]: Die Frage ist schon zwei Mal nicht beantwortet worden! Deshalb mussten wir sie eben das dritte Mal stellen!)
Diese Frage kann Ihnen im Moment niemand beantworten, weil wir derzeit überlegen, wie die Finanzausstattung der Kommunen in Zukunft aussehen soll. Es gibt dazu verschiedene Modelle, die noch bewertet und berechnet werden müssen. Inzwischen ist der Bundesfinanzminister damit beauftragt worden, entsprechende Probeberechnungen durchzuführen. Bevor diese Probeberechnungen für die einzelnen Modelle nicht vorliegen, kann man nicht sagen, dass das eine Modell richtig und das andere falsch ist. Wir sind aber der Meinung, dass es ein eigenes Steuerrecht für die Gemeinden geben muss. Ob das richtig ist auf der Gewerbesteuerbasis, ob das richtig ist auf der Basis des BDI-Vorschlags oder ob das richtig ist auf der Basis des Vorschlags von Nordrhein-Westfalen, muss das Ergebnis der Prüfung durch die Fachleute ergeben; denn es hat keinen Zweck, wie das Körperschaftsteuergesetz gezeigt hat, irgendwie etwas zu versuchen, wenn man nach einem Jahr oder zwei Jahren feststellen muss, dass es nicht gefruchtet hat und man dann den nächsten Versuch starten muss. Dies ist ein ausgesprochen komplizierter Vorgang. Die Gespräche laufen in diesen Tagen an. Ich bin gerne bereit, Ihnen dann, wenn etwas Konkreteres vorliegt, entweder hier oder im Ausschuss oder wo auch immer Rede und Antwort zu stehen.
Herr Minister, Sie haben bezüglich der Steuermehreinnahmen soeben darauf hingewiesen, dass zunächst einmal gerechnet werden muss, bevor Sie
selbst Vorschläge unterbreiten. Das steht aber ganz im Widerspruch dazu, dass Sie in anderen Fällen, in denen es um zusätzlich einzuführende Vergünstigungen geht, schon immer sehr genau zu wissen meinen, was geht. Ich frage Sie, wie diese beiden Dinge zusammen passen: einerseits ein halber Mehrwertsteuersatz auf Handwerkerrechnungen, andererseits Senkung der Erbschaftsteuer bei der Übergabe von Betrieben. Diesbezüglich sind Sie sich scheinbar sehr sicher, ohne dass es berechnet worden ist. Wenn es aber um Mehreinnahmen geht und Sie sagen, wir hätten ein Einnahmeproblem, sollen andere erst rechnen. Das passt meiner Ansicht nach nicht zueinander. Eigentlich müssten doch beide Seiten erst einmal berechnet werden, damit den Landeskassen und den Kommunen keine enormen Ausfälle entstehen.
Herr Hagenah, Sie vergleichen hier zwei unterschiedliche Sachen miteinander. Wenn in Frankreich etwas Erfolg hatte und mehr Arbeitsplätze geschaffen hat, dann frage ich mich, warum sich diese Bundesregierung weigert, das auch in Deutschland zu versuchen.