Wir sind auf der Ebene von Vereinbarungen bezüglich der Leitlinien zum Deichbau viel weiter als die gesetzliche Grundlage. Alle Beteiligten an der Küste - von Behörden, über die Deichverbände bis zu den Umweltverbänden - haben in den letzten Jahren eine gute Arbeit geleistet. Dann ist es doch überlegenswert, ob man nicht das Deichgesetz in diese Richtung anpassen, es ökologisieren und von Bürokratie entfrachten sollte.
Wir haben in der Vergangenheit wiederholt ein neues Konzept für den Hochwasserschutz in Niedersachsen gefordert und auf das Konzept in den Niederlanden hingewiesen, das als Vorbild dienen könnte. Erst im Sommer haben Klimaforscher in Hamburg wieder darauf hingewiesen, dass in den kommenden 100 Jahren mit einem Anstieg des Meeresspiegels von mehr als 80 cm zu rechnen sei. Bisher waren 50 cm in der Diskussion. Nach diesem Sommer, nach dieser Zeit der Flut und Dürre, ist es umso mehr sinnvoll, einmal neu über Hochwasserschutz auch an der Küste zu diskutieren. Das sollten wir auch bedenken, meine Damen und Herren, wenn wir jetzt diesen Gesetzentwurf mit diesen Änderungen verabschieden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich bitte die Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen, auch wenn es schwer fällt.
Artikel 1. - Zu Artikel 1 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 2/1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Auch das ist einstimmig beschlossen.
- Sie können als Mitarbeiter der Fraktion hier doch nicht allen Ernstes in einer Abstimmung Gespräche führen!
Ich rufe noch einmal auf: Artikel 3. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.
Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist damit einstimmig verabschiedet. Ich danke Ihnen.
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/545
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen. Wir würden es uns als Landesregierung wünschen, wenn das Plenum des Landtages diesem Zustimmungsgesetz seine Zustimmung gäbe und damit der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft träte. Im Wesentlichen geht es um drei Punkte, die eigentlich allesamt im Konsens behandelt werden können und für Niedersachsen sehr positiv sind.
Zum einen geht es in § 6 um die Bedeutung der Filmförderung durch die nordmedia. Gemeinsam mit Bremen, dem NDR und anderen ist in den letzten Jahren einiges auf den Weg gebracht worden. Wir kommen in der Filmförderung aus den Kinderschuhen heraus. Ich erinnere nur an die Filme „Im Schatten der Macht“, „Das Wunder von Lengede“ und den im nächsten Jahr anstehenden Film „Back to Gaya“, die den Filmstandort Niedersachsen in besonderer Weise profiliert haben bzw. profilieren werden.
Zum anderen geht es in § 25 des Rundfunkstaatsvertrages um die Absicherung der Regionalfenster der beiden größten reichweitenstärksten Fernsehveranstalter in Deutschland RTL und SAT.1. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich dementsprechend dafür eingesetzt, dass es dort weiterhin eine auskömmliche bzw. überhaupt eine regionale Berichterstattung gibt, weil regionale Identitäten umso wichtiger werden, wenn die Grenzen in Europa unbedeutender werden.
Drittens betrifft der Staatsvertrag die Definition des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir brauchen diese Selbstverpflichtungen, wir brauchen diese Formulierungen des Funktionsauftrages, um einer grenzenlosen Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Bereichs entgegenzuwirken, um beispielsweise Online-Aktivitäten begrenzen, Doppelstrukturen abbauen oder ganz allgemein auch Beiträge zur Reduzierung von Personalkosten im öffentlich-rechtlichen Bereich leisten zu können. Wenn überall gespart werden muss, gilt das generell auch für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Das wird dann beim Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag von Bedeutung sein, wenn es um die Diskussion um die Gebührenerhöhung gehen wird. Dies ist eine wichtige Weichenstellung im Vorfeld. Die andere Frage wird dann zu behandeln sein, könnte aber im Ausschuss bereits im Zusammenhang mit dem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkan
stalten diskutiert werden. Ich meine, Niedersachsen sollte hier eine sehr sachliche, sehr vermittelnde Position einnehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sie haben es gesagt: Hier geht es nicht nur um einen Gesetzentwurf, sondern um einen Staatsvertrag. Unter diesem Staatsvertrag haben bereits 16 Ministerpräsidenten ihre Unterschrift geleistet. Sie haben sich geeinigt. So wird es dann auch hier keinen Streit zu diesem Thema geben.
Zu dem, was der Herr Ministerpräsident ausgeführt hat, kann man noch darauf hinweisen, dass das Land Niedersachsen in den Protokollnotizen zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch einige wenige „Duftnoten“ geäußert hat, die noch erwähnenswert sind. Darin hat Niedersachsen die Forderung nach mehr deutschsprachiger Musik in den Sendern und überhaupt bei der Veranstaltung von Rundfunk unterstützt. Niedersachsen unterstützt, dass es mehr unabhängige Fernsehproduktionen gibt. Das kann nur unterstrichen werden. Die Frauenförderung war auch ein Thema, das von Niedersachsen in den Protokollnotizen zu dem Staatsvertrag unterstützt worden ist. Das alles ist sicherlich unstreitig.
Ich möchte nur noch auf einen Punkt hinweisen. Herr Wulff, Sie haben das bereits gesagt. Der Einsatz für die regionalen Fensterprogramme sollte uns sehr wichtig sein. Wir haben in letzter Zeit gehört, dass SAT.1 an Umstrukturierungen denkt. SAT.1 möchte die studiotechnische Abwicklung von Hannover weg in Berlin konzentrieren. Das ist eine Schwächung für unseren Standort. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament, aber auch den Ministerpräsidenten ganz herzlich darum, sich dafür einzusetzen, dass das nicht passiert. Das hieße nicht nur, dass sich inhaltlich etwas verschlechtern könnte; denn ich meine, die Aktualität leidet darunter. Das würde auch den Verlust von Arbeitsplätzen in Hannover bedeuten. Ich appelliere sehr daran, hier zu einem gemeinsamen Handeln zu kommen. Das ist ein aktueller
Anspruch aus diesem Staatsvertrag. Wir haben hier auch die Unterstützung der DLM, der Vereinigung der Direktoren der Landesmedienanstalten.
Ein großer Bereich ist in diesem Staatsvertrag nicht geregelt worden, nämlich die Gebührenstruktur. Das werden wir sicherlich im nächsten oder übernächsten Staatsvertrag zu behandeln haben. Hier gehen die Meinungen ja noch sehr auseinander. Das werden diejenigen, die das interessiert, bereits verfolgt haben. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns heute vorliegt, ist aber unstrittig. Wir werden sicherlich bald zur Zustimmung kommen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die medienpolitische Diskussion in Deutschland in den letzten Wochen entscheidend geprägt hat und offensichtlich politischen Zündstoff für die parlamentarische Diskussion im nächsten Jahr verspricht - wir werden uns im nächsten Jahr damit zu beschäftigen haben -, enthält der uns vorliegende Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts sonderlich Spektakuläres, zumindest in dem Sinne, wenn man davon ausgeht, dass sich die Öffentlichkeit, konkret die Printmedien, nicht so damit beschäftigt haben, wie es vielleicht hier und da wünschenswert wäre.
Wir hier im Landesparlament sind aber dazu verpflichtet, uns damit zu beschäftigen, weil auch Bürgerinnen und Bürger von den Neuregelungen betroffen sind, so z. B. die in § 25 des Staatsvertrages - der Herr Ministerpräsident hat es schon gesagt - vorgesehene Absicherung der Regionalfenster von RTL und SAT.1 hier in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, es war ja keine fiktive Diskussion, dass eventuell die Gefahr besteht, aus Kostengründen die Regionalfenster entscheidend zurückzufahren oder möglicherweise sogar ganz abzuschaffen. Hiergegen hat sich meine Fraktion in der Vergangenheit immer energisch gewehrt. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, meine
Damen und Herren, dem Herrn Ministerpräsidenten sehr herzlich dafür zu danken, dass er dieses Thema zur Chefsache gemacht hat und auf der Rundfunkreferentenebene und bei der entscheidenden Sitzung Ende Juni dieses Jahres dazu beigetragen hat, dass dies im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehalten wird. Dafür sei ihm von dieser Stelle aus herzlich gedankt.
Des Weiteren dürfte von besonderer medienpolitischer Relevanz sein, dass die Mediendienste von ARD und ZDF in Zukunft „programmbezogen“ oder „mit Programmbezug“ realisiert werden und nicht, wie es bis jetzt hieß, „vorwiegend programmbezogen“. Das wiederum bedeutet, dass eine Einschränkung vorgenommen wird. Durch die Begründung wird untermauert, dass die Mediendienste und die Druckwerke bzw. Begleitmaterialien dem gleichen Gesetz und damit den gleichen Beschränkungen unterworfen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Union hat schon immer darauf hingewiesen, dass die Finanzierung durch Gebühren im Vergleich zu den privaten Anbietern andere Marktzugangsbedingungen schafft. Das wird gerade auch bei den Onlinediensten deutlich. Viele Verlage haben ihre Onlinedienste aus wirtschaftlichen Gründen reduziert oder sogar die entsprechenden Redaktionen aufgelöst. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat dagegen auch im Onlinebereich eine gesicherte Gebührenfinanzierung. Daher verwundert es nicht, wenn die privaten Medienunternehmen die Einhaltung der rechtlichen Grenzen der öffentlichrechtlichen Angebote einfordern - also deren Beschränkung auf programmbezogene Inhalte. Um Missverständnissen vorzubeugen: Damit soll ARD und ZDF nicht verboten werden, an der neuen technischen Entwicklung teilzunehmen - beileibe nicht. Es gibt ein konkretes Beispiel: ARD und ZDF beteiligen sich zurzeit an der Einführung von Digitalradios und dem digitalen terrestrischen Fernsehen. Andererseits müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkauftrag inhaltliche Grenzen setzt. Deshalb ist es fair und gerecht, wenn in diesem Zusammenhang eine engere und griffigere Definition in den Staatsvertrag aufgenommen wird.
Zu begrüßen ist aus unserer Sicht ferner, dass sich die Bundesländer endlich auf eine Definition des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages verständigt haben - ergänzt durch Selbstverpflichtungen.
Dabei wird in Umfang und Inhalt der Mediendienste-Angebote von ARD und ZDF der Programmzuschnitt der Hauptprogramme der beiden öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstalter neu festgelegt. Zur klassischen Aufgabentrias „Unterhaltung, Bildung, Information“ kommt nun noch der Grundsatz der Beratung hinzu. Damit sollen der Informationscharakter und die Pflicht zur Seriosität der Hinweise gestärkt werden. Weiter wird betont, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk insbesondere mit Kulturbeiträgen auseinander zu setzen habe und - das wird endlich auch aufgenommen - dass bei der Berichterstattung den Programmgrundsätzen der Überparteilichkeit und der Objektivität Rechnung getragen werden solle.
In einer ergänzenden Protokollerklärung - das ist von der Kollegin Wiegel schon gesagt worden, deswegen verzichte ich darauf - bezieht Niedersachsen Position zum deutschsprachigen Musikprogramm. In einer weiteren Protokollerklärung identifiziert sich Niedersachsen zusammen mit zehn weiteren Bundesländern mit der These, dass in einer „messbaren Selbstverpflichtung der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des ZDF zur Vergabe von Auftragsproduktionen an unabhängige Produzenten ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Vielfalt im Programm und in der Produktionslandschaft“ zu sehen sei, „wodurch unmittelbar der Wettbewerb und mittelbar die Qualität deutschsprachiger Produktionen gefördert werden.“
Schließlich haben sich die Ministerpräsidenten etwas überraschend auf die Verlängerung des PCMoratoriums bis zum 31. Dezember 2006 verständigt. Das heißt, dass die PCs, die Rundfunkwiedergabequalität aus dem Internet haben, bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin gebührenfrei sind. Das ist eine fachlich vernünftige und politisch weise Entscheidung - das hat auch der Ministerpräsident vor einiger Zeit zum Ausdruck gebracht -, weil man jetzt Zeit hat, die Rundfunkgebührendiskussion in Ruhe auf sich zukommen zu lassen. Das ist ein sehr komplexes und differenziertes Thema. Wir wollen versuchen, im nächsten Jahr zu einer möglichst einvernehmlichen, sachlich gerechten und vernünftigen Entscheidung zu kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat der CDU-Landtagsfraktion relativ wenig Kopfzerbrechen bereitet im Gegensatz zu dem, was möglicherweise 2004 auf uns zukommt. Wir werden diesen Rundfunk
sänderungsstaatsvertrag inhaltlich voll unterstützen. - Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Nun hat sich Frau Kuhlo für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Kuhlo, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns vor. Ich schließe mich den Vorrednern an: Er ist in der vorliegenden Fassung unstrittig. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es sich dabei um einen Minimalkonsens handelt, der in der Zukunft in weiteren Schritten ausformuliert werden muss. Ein solcher Minimalkonsens ist richtungweisend, er beinhaltet aber nicht die dringend erforderlichen und grundsätzlichen Reformen der dualen deutschen Rundfunkordnung. Hierzu würden z. B. eine belastbare und nicht primär auf Selbstverpflichtungserklärungen basierende staatsvertragliche Grundnorm zur Beschreibung des Grundversorgungsauftrages der öffentlich-rechtlichen Anstalten gehören. Dazu würde weiterhin ein Abbau von Verdrängungswettbewerb und Wettbewerbsverzerrungen gehören. Diese rühren aus der Mischfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren, Werbeeinnahmen, Sponsoring und Mediendiensten her, die zum Teil deutlich über den Grundversorgungsauftrag hinaus gehen. Ferner wäre zu der notwendigen Strukturreform - gleichsam zur Sicherung der Zukunft des dualen Systems - ein nicht nur auf Transparenz und Kontrolle basierender, sondern auch auf den Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichteter Umgang mit Gebührengeldern nötig.
Ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Entwurfs ist der neue § 11, der Versuch der Konkretisierung des Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die inhaltliche Bestimmung der Grundversorgung und die damit verbundene Rechtfertigung der Gebührenfinanzierung zielt auf Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und insbesondere auf Kultur ab.
gemacht, der noch sehr unbestimmt ist und viele Fragen offen lässt. Wir als Politiker und besonders auch als Gebührenzahler sind dazu aufgerufen, über die Einhaltung dieses Auftrages zu wachen und gegebenenfalls zur Fernbedienung zu greifen bzw. auf politischer Ebene für die Durchsetzung des Auftrages zu sorgen.