Protocol of the Session on November 20, 2003

Meine Damen und Herren, die Änderung des Deichgesetzes ist durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg erforderlich geworden. Diese hat der Erhebung von Beiträgen zur Unterhaltung der Deiche im Gebiet zwischen Elbe und Weser teilweise die Grundlage entzogen. Es war daher notwendig, im Deichgesetz eine weitere Kategorie von Deichen, nämlich Schutzdeiche, einzuführen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks; sie dienen nicht dem Schutz vor Sturmfluten, sondern schützen vor dem Hochwasser, welches durch das Sperrwerk aufgestaut wird. Diese Änderung betrifft hauptsächlich § 2 Abs. 4 und § 7 Abs. 1 Satz 2. Damit ist dann allerdings eine ganze Reihe von Folgeänderungen in dem gesamten Deichgesetz verbunden. Hierzu schlägt Ihnen der Ausschuss lediglich einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vor, die ich nicht näher erläutern möchte.

Mit diesem ersten Regelungsschwerpunkt hängt allerdings auch die Änderung des Zuschnitts der

Deichverbände in dem genannten Gebiet zusammen, die der neue § 37 a regelt. Dadurch werden im Einzugsgebiet der Oste die durch Deiche geschützen Gebiete neu bestimmt und die dort bestehenden Deicherhaltungsverbände zusammengelegt. Der Umweltausschuss und der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hielten die Gründe für diese Zusammenschlüsse, die von der Landesregierung schriftlich und mündlich dargelegt worden sind, für ausreichend. Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt und die darauf eingegangenen Stellungnahmen in die Einzelberatung entsprechend einbezogen. Diese Stellungnahmen sind vor allen Dingen von den betroffenden Deichverbänden - wie nicht anders zu erwarten - erfolgt.

Aufgrund des Ergebnisses der Anhörung wird nun vorgeschlagen, das Verfahren zur Gründung der neuen Deichverbände in § 37 a Abs. 3 des Deichgesetzes zu vereinfachen. Die kommunalen Spitzenverbände haben nämlich Zweifel geäußert, ob die erste Verbandsversammlung, die nach dem Fraktionsentwurf die Satzung beschließen sollte, angesichts der erwarteteten großen Zahl von Interessenten überhaupt arbeitsfähig gewesen wäre. Daher schlagen wir vor, dass die Aufsichtsbehörde - das ist in der Regel der Landkreis - von Amts wegen die Satzung erlässt. Es bleibt dann den neu gegründeten Verbänden unbenommen, gegebenfalls später ihre Satzung zu ändern.

Meine Damen und Herren, der Umweltausschuss schlägt Ihnen außerdem vor, in Artikel 2/1 eine Ermächtigung zur Neubekanntmachung des Deichgesetzes aufzunehmen sowie in Artikel 3 Abs. 2 das In-Kraft-Treten derjenigen Regelungen vorzuziehen, die zum Erlass von Rechtsverordnungen und Satzungen ermächtigen, damit auch insoweit der notwendige zeitliche Vorlauf sichergestellt werden kann.

Damit bin ich am Schluss meines Berichtes angelangt. Über einige für die Rechtsanwendung wesentliche Einzelheiten der Beratung gibt Ihnen der heute Morgen ausgeteilte schriftliche Bericht Auskunft. Im Namen des Umweltausschusses bitte ich Sie nunmehr, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat der Herr Kollege Thiele. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute die notwendigen Änderungen im Niedersächsischen Deichgesetz mit einer - davon gehe ich jedenfalls aus überwältigenden Mehrheit dieses hohen Hauses beschließen können; denn für die Regierungsfraktionen hat der Hochwasserschutz sowohl an der Küste als auch im Binnenland einen sehr hohen Stellenwert.

Deichbau und Entwässerung sind seit Jahrhunderten in der Küstenregion und entlang der Hochwasser führenden Flüsse von entscheidender Bedeutung für die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Landstriche und werden es auch in Zukunft bleiben. Dabei handelte es sich stets um eine Gemeinschaftsaufgabe aller dort lebenden Menschen. Das war und ist auch nötig; denn Egoismen in dieser Frage können zu Katastrophen für alle führen. Deshalb hat jeder die Verpflichtung, beim Bau und bei der Unterhaltung der Deiche zu helfen. In früheren Jahrhunderten geschah das durch eigene Leistung, in der Regel durch Körperkraft. In heutiger Zeit geschieht das eher durch die finanzielle Unterstützung in Form von Beiträgen zu den entstehenden Kosten.

Niemand konnte und durfte sich der Beteiligung an dem Deichbau und seinen Kosten entziehen. Bei mir zu Hause in Ostfriesland und auch in den anderen von Sturmfluten und Hochwasser betroffenen Regionen gibt es den alten Spruch: Well nich will dieken, de mutt wieken. - Für den Stenografischen Dienst darf ich das übersetzen: Wer nicht deichen will, muss weichen. - Dieser Grundsatz gilt bis heute.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von uns vorgeschlagenen Änderungen im Deichgesetz schaffen mehr Beitragsgerechtigkeit; denn sie führen wieder zu angemessenen Veranlagungsgrundlagen für die Kosten der Deichverbände, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Leib und Leben sowie auch für Hab und Gut der Menschen vor Sturmfluten im Oste- wie auch im LedaJümme-Gebiet entstehen.

Durch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom 19. Dezem

ber 2002 - das hat Karsten Behr gerade erwähnt musste die Erhebung der Deichbeiträge in diesen Gebieten in einer Weise geändert werden, die nicht hinnehmbar scheint. Dies hat zu tausenden von Widersprüchen gegen die erstellten Beitragsbescheide geführt. Erinnern wir uns: Ursprünglich wurden die Deiche vor und hinter den Sperrwerken gleichermaßen als Hauptdeiche zum Sturmflutschutz behandelt. Doch die Richter des OVG haben entschieden, dass nach dem derzeit gültigen Niedersächsischen Deichgesetz lediglich die Deiche unterhalb des Oste-Sperrwerks als Hauptdeich zum Schutz des Landes vor dem Blanken Hans dienen. Die Deiche oberhalb des Oste-Sperrwerks seien lediglich Hochwasserdeiche für Stau und Umkehrung des Binnenhochwassers und entsprechend anders zu behandeln.

In der Folge mussten die Beitragssatzungen der Deichverbände an der Oste, aber auch im LedaJümme-Verband - mit einer sehr vergleichbaren Situation angepasst werden. Dadurch fielen etliche Grundstücke bzw. große Flächen aus der Beitragspflicht heraus. Die im Erhebungsgebiet verbliebenen Grundstückeigentümer wurden durch die Satzungsänderungen mit erheblichen Gebührenerhöhungen konfrontiert. Im Einzelfall ist es zu Beitragsbescheiden in Höhe von über 2 000 Euro gekommen. Wir können uns alle vorstellen, dass das zu Unmut geführt hat.

Nach unserer festen Überzeugung bilden aber die Sperrwerke an den Flussmündungen gemeinsam mit den Hauptdeichen unterhalb und den Deichen oberhalb der Sperrwerke ein funktional zusammenhängendes Sturmflutschutzsystem. Daher werden die Deiche oberhalb eines Sperrwerkes zukünftig - das ist neu am Deichgesetz - als Schutzdeiche in dieses Sturmflutschutzsystem einbezogen. Das zu schützende Gebiet im Bereich der Oste liegt dann unterhalb einer 6-m-Linie, das Schutzgebiet von Leda und Jümme unterhalb einer 5-m-Linie.

Die notwendig gewordene Fusion der bisher sechs Oste-Deichverbände zu zwei neuen Deichverbänden ist - das ist zumindest unser Eindruck - auf einem sehr guten Weg. Die Gespräche vor Ort werden geführt. Auch die von uns vorgeschlagenen Regelungen zur Neugründung von Verbänden mit einem vorherigen Anhörungstermin und einem Satzungserlass per Amtsweg scheinen uns eine durchaus praktikable Lösung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das System der kollektiven Arbeit und der gemeinschaftlichen

Finanzierung der Deichsysteme hat sich über die Jahrhunderte bewährt; denn Deiche entlang der Küste und der Flüsse dienten damals wie heute nicht nur wenigen, sondern sie dienen allen Menschen dieser Regionen. Von daher ist es heute eine Frage der Gerechtigkeit, die dadurch entstehenden Lasten und Kosten auf eine möglichst große Anzahl von Schultern zu verteilen. Ich meine, es ist ein Erfolg, dass wir dies mit einem vom gesamten Haus getragenen neuen Deichgesetz - das ist erwähnt worden - erreichen. Wir haben es mit dieser Gesetzesvorlage geschafft, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, dieses gemeinsam in einem sehr kurzen Zeitraum zu entwickeln und zu beraten. Mein Dank gilt daher ausdrücklich nicht nur den Koalitionsfraktionen, lieber HansDieter Haase, sondern auch der SPD-Fraktion und den Grünen für die sehr konstruktive Beratung in den Ausschüssen. Mein Dank gilt außerdem den beteiligten Verbänden, dem Umweltministerium und insbesondere auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die sehr kompetente und gute Begleitung der Ausschussberatungen.

Im kommenden Jahr können die Deichbeiträge in den betroffenen Gebieten wieder auf eine gerechte Grundlage gestellt werden. Das ist gut und folgerichtig. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Rakow.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Je mehr Gesetz, je mehr Sünde“ sagt ein deutsches Sprichwort. Umgekehrt heißt das: Je weniger Gesetz, je weniger Sünde. Das wäre manchmal ganz schön, lässt sich im Falle des hier vorliegenden Gesetzentwurfes aber leider nicht verwirklichen.

Wir wollen dieses geänderte Gesetz. Wir brauchen es sogar. Auch Bürgerinnen und Bürger wollen das Gesetz. Zumindest diejenigen aus den küstennahen Landkreisen haben sich entsprechend geäußert. Man kann das auch aus Zeitungsüberschriften aus dem vorigen Jahr ablesen. Rufen wir sie

uns noch einmal ins Gedächtnis. Da stand z. B. in Zeitungen aus dem Weser-Ems-Gebiet: „Bescheide flattern ins Haus“, „Aufgebrachte Bürger wittern Abzocke“, „Mitglieder klagen gegen Deichbeitrag“. Das war eine ziemlich aufgeregte Zeit.

Grund für die Aufregung war eine teilweise erhebliche Erhöhung der Beiträge in einem Deichverband in Weser-Ems. Die Gründe dafür waren, dass der Deichverband die Berechnung der Beiträge vom Flächenmaßstab auf den Einheitswertmaßstab umgestellt hat und dass die Höhenlinie von 5 m auf 3 m herabgesetzt wurde. Dadurch wurde das beitragspflichtige Gebiet von 50 000 ha auf 30 000 ha verkleinert. Damit sank die Zahl der Beitragspflichtigen, die Höhe der Unterhaltungskosten sank aber nicht entsprechend. Rund 1 000 Deichpflichtige haben in diesem Gebiet Widerspruch eingelegt. 30 Klagen sind anhängig und werden von dem Verwaltungsgericht in Oldenburg entschieden werden müssen. So weit zur Aufregung aus dem vorigen Jahr. In diesem Jahr hängt das ja auch noch ein bisschen nach.

Die Beitragszahlung nach Einheitswerten, die zu Unmut geführt hat, beruht auf dem Wasserverbandsgesetz und ist in vielen anderen Verbänden längst gängige Praxis. Sie hat das Ziel, Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Ein Geschäftsführer eines Verbandes hat dazu gesagt: Deiche schützen Werte. Von jemandem, der größere Werte auf seinem Grundstück hat, kann man höhere Beiträge verlangen als von jemandem, der eine unbebaute Wiese hat. - So weit zur Rechtfertigung dieser Berechnungsgrundlage, die durchaus nachvollziehbar ist. Ich meine, die Verbände gehen damit recht vernünftig um.

Gesetzlicher Änderungsbedarf ist hinsichtlich der geschützten Gebiete und der Anzahl der Deichpflichtigen aber nötig - und das nicht erst jetzt. Das Problem kennen Sie bereits aus der vorigen Legislaturperiode; damals ist von Helmut Collmann und Anton Lücht im Landtag entsprechend nachgefragt worden. Es bestand und besteht immer noch Konsens darüber, dass die bisherige Regelung überarbeitet werden muss.

Um diesem dringenden Regulierungsbedarf nachzukommen, hat die SPD-Fraktion am 17. Juni dieses Jahres den Antrag eingebracht, die Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes zügig umzusetzen, mit dem Ziel - so haben wir es formuliert -, dass alle Grundstückseigentümer in dem durch Hauptdeiche und Sperrwerke geschützten

Gebiet für die Unterhaltung aller Hochwasserschutzanlagen aufkommen sollen. In Anerkennung der Dringlichkeit - so haben wir es aufgefasst - haben dann die Fraktionen von CDU und FDP einen Entwurf zur Änderung des Deichgesetzes eingereicht. Dieser Entwurf ist letzten Endes - das haben wir eben von Herrn Thiele gehört - recht einvernehmlich gemeinsam beraten worden. Wir haben den akzeptierten Vorschlag ja hier vorliegen.

Wesentlich für die Änderung des Deichgesetzes war das Urteil des OVG Lüneburg. Wir haben das eben schon gehört; darum mache ich es kurz. Dieses Urteil hat sich mit der Widmung von Deichen oberhalb eines Sperrwerks als Hauptdeich befasst und die damit verbundene Heranziehung zu Verbandsbeiträgen in Frage gestellt. Nach dem Urteil ist es erforderlich, den Kreis der Deichpflichtigen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten möglichst genau zu ermitteln. Diesem Anspruch muss man im Gesetz Rechnung tragen. Es wird nun klargestellt - so sieht es der Gesetzentwurf vor -, dass Deiche oberhalb von Sperrwerken zusammen mit den Hauptdeichen und den Sperrwerken ein einheitliches System bilden, sodass sich das Verbandsgebiet wieder über eine größere Fläche erstrecken wird. Dies würde für den Verband in Weser-Ems eine Fläche von 50 000 ha, auf der die Deichpflichtigen leben, bedeuten. Forderungen sind gestellt worden, das zu schützende Gebiet noch weiter zu fassen. Aber das wird sich nach dem Urteil des OVG so nicht umsetzen lassen.

Somit werden für das nächste Jahr und selbstverständlich auch für die folgenden Jahre durch die vorliegende Gesetzesänderung Klarheit und Rechtssicherheit für die Verbände geschaffen. Die Verbandsmitglieder können Beitragsgerechtigkeit und auch geringere Beiträge für das Jahr 2004 und für die folgenden Jahre erwarten. Sie haben auch - da wir uns beeilt haben, diese Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen - noch etwas Zeit - nicht sehr viel, aber etwas -, sich auf die Änderung einzustellen, sodass wir alle mit dieser Gesetzesvorlage recht zufrieden sein können. Ich bin der Meinung, dass wir diese Gesetzesänderung einmütig verabschieden können.

Wir können jedoch mit einem Punkt nicht zufrieden sein, und zwar mit dem, was auf die Verbände durch die Haushaltsmaßnahmen für das Jahr 2004 zukommt. Nicht genug, dass Regelungen aus diesem bzw. dem Vorjahr hinsichtlich der Beiträge zu treffen sind und dass über mehr als 1 000 Wider

sprüche und 30 Klagen - allein im Weser-EmsRaum - befunden werden muss, sondern es sollen gemäß Haushaltsvorschlag Verbände zukünftig in Vorleistung treten, sie sollen einen erhöhten Sokkelbetrag, ab dem eine Förderung in Betracht kommt, und die Deckelung der Zuwendungen akzeptieren und damit ein nicht kalkulierbares Risiko tragen. Das ist eine Zumutung. Diese Zumutung trifft die Verbände in einer Situation, in der sie sich auf das neue Gesetz umstellen, die Verbandszusammenlegungen - das gilt jedenfalls für einige organisatorisch in den Griff bekommen und finanzielle Altlasten aus den Vorjahren aufarbeiten müssen. Damit, meine Damen und Herren, ist die Grenze des Zumutbaren wirklich erreicht. Meine Damen und Herren von der CDU- und FDPFraktion, Sie sollten darüber nachdenken, ob an dieser Stelle nicht überzogen worden ist, ob Sie nicht im Interesse der Verbände mit Ihren Haushaltsmaßnahmen zurückrudern und den Verbänden etwas Verträglicheres auf den Weg geben sollten. Ansonsten, so meine ich, sind wir mit dem Deichgesetz auf einem vernünftigen Weg. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von David McAllister [CDU] Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat jetzt der Kollege Dürr. Christian Dürr (FDP):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute einen Gesetzentwurf vorlegen können, der von allen Fraktionen des Hauses unterstützt wird. Vor allem haben wir es hinbekommen, zeitnah zu reagieren, und haben den Handlungsbedarf, der durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen entstanden ist, ausgefüllt. Der vorliegende Entwurf ist eine Regelung für und mit den betroffenen Menschen und Verbänden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist erreicht worden, dass die verschiedenen Deicharten klar voneinander abgrenzbar sind. Vor dieser Novelle war ja das Problem aufgetreten, dass die Anzahl der Beitragspflichtigen zu klein geworden ist, als dass die Lasten noch hätten gerecht verteilt werden können, eben weil die Deiche nicht klar voneinander abgrenzbar waren. Sicherlich haben wir auch an der einen oder anderen Stelle etwas Druck ausgeübt, damit Deichverbände fusionieren. Was die Gründung von Verbänden betrifft, so ha

ben wir mit der Anhörungsversammlung ein Verfahren gefunden, das vor Ort praktikabel umsetzbar ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Umweltausschuss hat eine Sondersitzung durchgeführt, damit über diesen Gesetzentwurf noch in diesem Plenum beschlossen werden kann. Wir haben schnell gehandelt, es ist meiner Meinung nach etwas Gutes herausgekommen, und ich möchte mich bei der CDU-, bei der SPD- und bei der Grünen-Fraktion gleichermaßen für die konstruktive Arbeit bedanken.

(Zuruf von David McAllister [CDU])

- Gleichermaßen, Herr McAllister. - Jetzt möchte ich Ihnen etwas sehr Kostbares schenken, nämlich Zeit. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Steiner hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Niedersächsischen Deichgesetzes war überfällig. Bereits die frühere Landesregierung hatte eine Änderung des Deichgesetzes angestrebt. Die jetzige Regierung konnte nicht umhin, eine Novellierung des Gesetzes anzugehen.

Das Problem war, wie eben mehrfach benannt, die fehlende Beitragsgerechtigkeit in den letzten Jahren - besonders virulent im Bereich des LedaJümme-Verbands. Durch die Inbetriebnahme des Ems-Sperrwerks wurde anderen Deichen die Funktion als Hauptdeich genommen, das Beitragsgebiet verkleinerte sich, und weniger Beitragszahler mussten höhere Beiträge leisten.

Die vorliegende Gesetzesänderung bezieht die Schutzdeiche oberhalb eines Sperrwerks in das Sturmflutsystem mit ein. Mit dieser Festlegung werden sie auch in die Beitragsverpflichtung mit einbezogen, und die neuen Höhenlinien werden nun auch im Gesetz festgelegt. Das ist eindeutig ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und wird die Zahl der Klagen gegen die Höhe der Deichbeiträge vermindern. Wir haben es gehört: Es gab allein im Leda-Jümme-Verband 27 Klagen; insgesamt gab es in der Vergangenheit eine erhebliche Anzahl

von gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Höhe der Deichbeiträge.

Insofern gibt es für uns keinen Grund, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, und daher werden wir das tun.

(Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, eine kritische Bemerkung ist dennoch notwendig. Es wird eine Gesetzesänderung in Einzelpunkten vorgenommen. Aber die Gelegenheit wird nicht genutzt, um das Deichgesetz grundsätzlich darauf zu überprüfen, ob es noch den Anforderungen der heutigen Situation genügt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind auf der Ebene von Vereinbarungen bezüglich der Leitlinien zum Deichbau viel weiter als die gesetzliche Grundlage. Alle Beteiligten an der Küste - von Behörden, über die Deichverbände bis zu den Umweltverbänden - haben in den letzten Jahren eine gute Arbeit geleistet. Dann ist es doch überlegenswert, ob man nicht das Deichgesetz in diese Richtung anpassen, es ökologisieren und von Bürokratie entfrachten sollte.