gemacht, der noch sehr unbestimmt ist und viele Fragen offen lässt. Wir als Politiker und besonders auch als Gebührenzahler sind dazu aufgerufen, über die Einhaltung dieses Auftrages zu wachen und gegebenenfalls zur Fernbedienung zu greifen bzw. auf politischer Ebene für die Durchsetzung des Auftrages zu sorgen.
Überlegungen zur Beschränkung der Zahl der Spartenprogramme, wie sie auch in der Protokollnotiz Sachsens deutlich werden, sind unumgänglich zur Sicherung des Wettbewerbs und auch zur Vermeidung eines ausufernden Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich frage Sie: Braucht Deutschland wirklich 61 ARD-Hörfunkprogramme, von denen etliche wie „N-Joy“ oder bei anderen Rundfunkanstalten „Das Ding“ oder „Jump“ mit ihrem chartorientiertem Musikprogramm und einem sehr geringen Informationsanteil eindeutig auf die private Konkurrenz zielen?
Die aktuelle Initiative der Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern gibt nach Meinung der FDP-Fraktion durchaus richtige Anstöße, und sie zeigt, dass der Entwurf eines Gesetzes zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in diesem Punkt nur ein Schritt sein kann, dem weitere folgen müssen.
Grundlegende Abgrenzungen sind aber durchaus gut gelungen. Dazu zählen vor allen Dingen die Beschränkung von Druckwerken und Mediendiensten auf programmbezogene Inhalte ohne Werbung und Sponsoring. Dies wird dem Ausbau der Onlineaktivitäten Schranken setzen; das ist auch schon erwähnt worden. Ab jetzt dürfen eigene wirtschaftliche Ziele nicht mehr mit Druckwerken und Mediendiensten verfolgt werden. So dürfte es z. B. dem WDR in Zukunft nicht mehr legal möglich sein, Kochtöpfe, Geschirrtücher oder Pastateller über den Link „alfredissimo!“ auf seiner Homepage zu verkaufen, weil eine Kochsendung mit Alfred Biolek ausgestrahlt wird. Der Programmbezug ist dabei wohl kaum noch nachzuvollziehen.
Eine Erhöhung der Gebühren können wir den Menschen in Deutschland weder zumuten noch erklären. Zusätzliche Belastungen auch von privaten Haushalten mit durchschnittlichem Einkommen sind angesichts der Forderung nach mehr Eigenvorsorge und angesichts zunehmender Belastungen in anderen Lebensbereichen derzeit sozial nicht verträglich. Meine Damen und Herren, die FDP steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Rundfunkgebührenerhöhung ist für uns aber derzeit nicht akzeptabel - den Drohungen der öffentlich-rechtlichen Fürsten zum Trotz. - Vielen Dank.
Nun hat sich Frau Harms von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Frau Harms, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wulff hat schon darauf hingewiesen: Es besteht eigentlich ein sehr großes Einvernehmen bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich will zu zwei für uns wichtigen Punkten dieser Änderung Stellung nehmen. Einmal geht es um die Filmförderung und die Ergänzung, die durch ARD und ZDF im Staatsvertrag dazu vorgenommen wird. Diese Ergänzung begrüßen wir. Es handelt sich dabei um eine Protokollerklärung. Wir stellen nur fest - das dürfte diejenigen, die diese Diskussion schon länger verfolgen, nicht überraschen -, dass es durchaus inhaltliche Unzufriedenheiten mit der Entwicklung dieser Filmförderung gerade auch unter dem Dach der Nordmedia gibt.
Herr Wulff hat nun die Highlights dieser Filmförderung zitiert - zu Recht, darauf muss man hinweisen -, aber es gibt auch Untiefen in der Filmförderung. Dass diese Filmförderung letztlich zur Programmförderung für den NDR wird und dazu dient, Serien wie „Royalties“, „Lieb und struppig - Die Tiervermittlung im Norden“ oder „Das Gartenduell“ zu fördern,
Herr Kollege Althusmann, ist nicht in unserem Sinne und auch von den Erfindern der Filmförderung so wohl nicht gemeint gewesen. Wir befinden uns
Auch die Verankerung der Regionalfenster der beiden Privatsender interessiert uns sehr. Diese Regelung findet sich jetzt auch in dem Entwurf des Mediengesetzes von CDU und FDP wieder. Es ist eine Doppelung, die vielleicht gar nicht unbedingt notwendig ist. Notwendig über diese Verankerung hinaus ist für uns eigentlich eine Erweiterung, dass die Produktion für die Regionalfenster doch auch in Niedersachsen stattfinden soll.
Ich habe mit Interesse gehört, dass sich alle Vorredner in der Aussprache zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch auf die kommende Gebührenauseinandersetzung bezogen haben. Ich wünschte mir auch über die Gebühren eine ähnlich sachliche Debattengestaltung, denn es handelt sich nicht nur um eine Frage von Wettbewerbsverzerrung. Wir als Politiker, wenn wir uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen, entscheiden, welche Qualität der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft haben soll. Hier mal eben so über „NJoy“ oder „Jump“ oder andere Jugendprogramme im Hörfunkbereich zu reden, Frau Kollegin Kuhlo, verbietet sich eigentlich als sachlicher Beitrag zu dieser Diskussion, es sei denn, Sie würden gleich vorschlagen, welche Angebote die Privaten denn als Ersatz für diese öffentlich-rechtlichen Angebote machen.
Dass die Gebührendiskussion auch in Niedersachsen nicht entsprechend den Vorschlägen von Herrn Conrad und der KEF erfolgt, hat mich sehr irritiert. Wir Medienpolitiker haben uns in Schwerin im Landtag getroffen und eine Anhörung zu dieser Gebührenerhöhung durchgeführt. Dass man nun, nachdem die Vorschläge zu einer gemäßigten Gebührenerhöhung von Herrn Conrad und der KEF bekannt geworden sind, mit einer solchen Vehemenz und sehr polemisch gegen diese Gebührenerhöhung auftritt - das gilt insbesondere für Politiker der CDU und der FDP -, hat sich in dieser Anhörung so gut wie gar nicht abgezeichnet. Man fragt sich natürlich, warum man eigentlich für solche Anhörungen nach Schwerin reist, wenn das, was in der Anhörung vertreten wird, in der Debatte hinterher überhaupt keine Rolle mehr spielt.
(David McAllister [CDU]: Dieses per- sonifizierte Gutmenschentum bei Ih- nen! Gehen Sie nach Brüssel!)
(Beifall bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Wie kann man sich so selbst erheben in jeder Debatte? Sie sind immer die Größte! Sie sind unfehlbar! – Gegenruf von Rebecca Harms [GRÜNE]: Das würde ich nie behaupten! - David McAllister [CDU]: Gehen Sie nach Brüssel! Dann kön- nen Sie Europa beglücken! – Gegen- ruf von Rebecca Harms [GRÜNE]: Das tue ich, Herr Kollege, ob Sie es wollen oder nicht! - David McAllister [CDU]: Das entscheiden Sie nicht! - Bernd Althusmann [CDU]: Doch, wir machen gute Ergebnisse!)
Meine Damen und Herren, nachdem die Debatte im Plenarsaal jetzt auch beendet ist und Sie zuhören, kommen wir zur Ausschussüberweisung. Federführend zuständig soll der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6. Die Punkte sollen vereinbarungsgemäß zusammen behandelt werden.
Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verkleinerung des Landtages - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/551
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Verkleinerung des Landtages - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/553
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist eben ausdrücklich noch einmal gesagt worden, ich solle als Begründung für den Gesetzentwurf nicht etwa die aktuelle Besetzung des Landtages anführen. Das wäre wohl auch etwas zu kurz gegriffen.
Meine Damen und Herren, in einer dpa-Meldung wird unser Landtagspräsident heute Morgen mit dem Hinweis zitiert: „Aufregung über Größe des Landtages unangemessen.“ Ich habe nicht die Absicht, hier Aufregung hervorzurufen. Es scheint nur so zu sein, dass es manche aufgeregte Reaktion über solche Vorschläge gibt.
Ich bin allerdings sehr froh darüber, dass mittlerweile fast alle Fraktionen darin übereinstimmen, dass der Landtag zu groß ist.
(David McAllister [CDU]: Mittlerweile? Das hat bei euch lange gedauert! - Heinz Rolfes [CDU]: Bei euch hat das lange gedauert!)
- Ja, manchmal ändern sich auch die Auffassungen, Herr McAllister. Das will ich gar nicht in Abrede stellen.
Die Grünen haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie eine Reduzierung auf 135 Abgeordnete vorschlagen. Der Landesparteitag der CDU hat bereits vor einigen Monaten beschlossen, den Landtag auf 135 Abgeordnete zu verkleinern. Nur von der FDP haben wir in diesem Zusammenhang noch nichts gehört. In einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion war zu lesen, eine Verkleinerung des Landtages müsse noch mit dem kleinen Koalitionspartner abgestimmt werden.
Es müsste doch eigentlich ganz in Ihrem Sinne sein, denn mit diesem Gesetzentwurf geben wir, um ein geflügeltes Wort von Ihnen aufzugreifen, Ihren Abgeordneten die Freiheit zurück.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Zahl der Abgeordneten deutlich zu reduzieren, und zwar nicht auf 135, sondern auf 121 Abgeordnete. Statt 100 Wahlkreise soll es nach unserer Vorstellung künftig 80 Wahlkreise geben. Das übrige Drittel der Abgeordneten soll über die Liste gewählt werden.
Bei der künftigen Einteilung der Wahlkreise haben wir es uns in unserem Gesetzentwurf vielleicht ein bisschen zu einfach gemacht, indem wir einfach eine Ermächtigung für das Innenministerium aufgenommen haben. Gerade ich habe natürlich ein nicht zu überbietendes Vertrauen in das Innenministerium, doch sollten wir uns in den Ausschussberatungen darüber verständigen, ob es der Bedeutung der Angelegenheit nicht mehr entsprechen würde, wenn wir die konkrete Wahlkreiseinteilung in Gesetzesform beschließen, wie das auch in der Vergangenheit der Fall war.
Meine Damen und Herren, es gibt aber über die momentane Größe des Landtages hinaus Gründe, warum wir uns für eine Verkleinerung des Landtages einsetzen. Die Landesregierung ist gerade drauf und dran, mit Rückendeckung durch die Koalitionsfraktionen, die Bezirksregierungen zu zerschlagen.
Das Ganze nennt sich Verwaltungsreform, obwohl sich ein Reformkonzept beim besten Willen nicht erkennen lässt. Am 4. März hat der Ministerpräsident hier in seiner Regierungserklärung große Versprechungen abgegeben. Dort hieß es:
„Es muss gespart werden, und zwar überall, und die Treppe wird am besten von oben gefegt. Das heißt: Auch oben muss gespart werden, und nicht nur bei den Leuten, bei denen man Arbeitsgerichte anrufen muss."
Große Worte - doch was kam dann? - So gut wie nichts! Es wurde ein Minister durch einen Sonderstaatssekretär ersetzt. Das war es dann. Trotz vollmundiger Ankündigung wurde nicht ein einziges Ministerium abgeschafft. Das ist ein bisschen wenig, meine Damen und Herren.
(David McAllister [CDU]: Ein Ministe- rium abgeschafft, vier Regierungsmit- glieder weniger, kein Landtagsneu- bau, kein Neubau einer Staatskanzlei! Und was ist mit den Übergangsge- hältern für Minister?)
Ich sage Ihnen zur Verwaltungsreform noch eines: Alle Erfahrungen aus bisherigen Verwaltungsreformen zeigen, dass sie nur dann erfolgreich sind, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgenommen werden, und nicht dadurch, dass man u. a. damit droht, auch wieder betriebsbedingte Kündigungen in Erwägung zu ziehen. Meine Damen und Herren, der Reformprozess ist nur dann glaubwürdig und in sich schlüssig. Dazu gehört auch, dass an der Spitze der Hierarchien beispielhaft vorgelebt wird, was an Veränderungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet wird. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass sie spätestens bis zur Mitte der Wahlperiode, besser noch vor Ablauf von zwei Jahren, die Zahl der Ministerien um ein bis zwei Ressorts verringert.
Meine Damen und Herren, angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte können wir nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Landesbediensteten Einschnitte zumuten, sondern müssen bei uns selbst anfangen, und zwar nicht irgendwann, nicht erst in der übernächsten Wahlperiode und auch nicht stufenweise. Wir wollen eine Reduzierung des Landtages zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also bereits zur nächsten Wahl, auf nur noch 121 Sitze. Damit haben wir unsere Vorschläge konkret auf den Tisch gelegt und sind sehr gespannt, wie die Mehrheitsfraktionen mit diesen Vorschlägen umgehen werden.
Meine Damen und Herren, hier geht es übrigens nicht um eine populistische Debatte, sondern schlicht und einfach darum, wie der Landtag in Zukunft aussehen und arbeiten soll. Wir sind der Meinung, dass eine Reduzierung auf 121 Abgeordnete und 80 Wahlkreise ausreichend und angemessen ist. Mit 121 Abgeordneten hätten wir als zweitgrößtes Flächenland den drittgrößten Landtag. Größere Landtage hätten nur Bayern und Nordrhein-Westfalen. Beide Länder haben deutlich mehr Einwohner als Niedersachsen. Somit ist die von uns vorgeschlagene Verkleinerung erforderlich, ausreichend und auch angemessen.