Protocol of the Session on December 8, 2006

Wir haben, Herr Kollege Oetjen, eine ständige Diskussion z. B. mit dem Verwaltungsmodernisierer über die Frage, wie die Straßenverwaltung optimiert werden kann. Hierfür gibt es Kommunalisierungsmodelle - und auch entsprechende Gespräche -, es gibt das Modell der Minimeistereien, und in zwei Fällen - Herzberg und Fürstenau - gibt es das Modell der kompletten Vergabe an Private mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme betrifft die Streckenkontrolle. Das bedeutet, dass wir staatlicherseits prüfen, wie der Zustand in diesem Bereich ist. Daraus ergibt sich, dass zum Teil auch Einzelaufträge an die Privaten gehen: Ihr müsst dort noch einmal lang fahren und die Strecke in Ordnung bringen. - Das Thema „Winterdienst“ ist davon getrennt zu sehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Frage kommt von dem Kollegen Hoppenbrock. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, es ist gut, dass Sie hier auch dargestellt

haben, dass dieser tragische Unfall sofort in Ihrem Haus überprüft und aufgearbeitet wurde. Sie haben hier auch schon einzelne Konsequenzen dargestellt, die daraus gezogen wurden. Die interne Untersuchung ist meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit, die auch zum Schutz der dort involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfinden muss.

So lange ich denken kann - ich komme nicht aus einem Hochgebirge wie dem Harz, sondern ich komme aus dem Gebiet des Teutoburger Waldes und des Wiehengebirges; dort ist es etwas flacher -, wird der Winterdienst sehr, sehr erfolgreich von Privaten durchgeführt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Ohne diese Privaten wären die Arbeitsspitzen, die es ansonsten im Winter für die staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gäbe, nicht zu bewältigen gewesen.

Trotzdem stellt sich mir die Frage - weil schon so viel von Privaten gemacht wird; Sie haben es dargestellt -, warum dieser Pilotversuch trotz der vorliegenden umfangreichen Erfahrungen stattfinden muss und welche Ziele er hat.

Herr Minister Hirche, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Pilotvorhaben zur Privatisierung geht es um die gesamten Leistungen. Während wir in der Vergangenheit - etwa seit 1955 - knapp 50 % der Winterdienstleistungen - also sehr spezielle Leistungen der Straßenmeistereien - an Private vergeben haben, wurden in diesem Fall auch alle übrigen Aufgaben an Private übergeben, auch z. B. die „Sommerdienste“, mit Ausnahme der Streckenkontrolle.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Ich will noch einmal sagen, dass im Fall Herzberg einer der beiden beauftragten privaten Subunternehmer die Firma war, die schon in den Vorjahren immer den Winterdienst erledigt hat, und zwar zur Zufriedenheit der Straßenmeistereien vor Ort und zur Zufriedenheit der Stadt Herzberg. Sonst hätte die Stadt Herzberg den Vertrag nicht erneuert.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Kollege Wendhausen hat eine Zusatzfrage.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Uns geht es nicht darum, einen Unfall zu skandalisieren oder politischen Honig aus zwei tragischen Unfällen zu ziehen,

(Zurufe von der CDU: Nein!)

sondern wir wollen, dass Fehler, die durch unsere Fragen eventuell erkannt werden, in Zukunft bei anderen Gelegenheiten vermieden werden.

Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Emmerich-Kopatsch festgestellt, dass dieser Unfall umfassend aufgeklärt werden muss. Gleichzeitig haben Sie aber in einer Pressemitteilung erklärt, dass eine Schuld durch die Privatisierung von vornherein ausgeschlossen wird. Sie haben sich in Ihrer Presseerklärung nur auf menschliches Versagen gestützt.

Meine Frage: Liegen mittlerweile gesicherte Erkenntnisse vor, dass dieser Unfall tatsächlich nichts mit der Privatisierung zu tun hat? Bestätigen sich Ihre Annahmen, dass dieser Unfall nur auf menschliches Fehlverhalten - ähnlich wie beim Transrapid-Unglück im Emsland - zurückzuführen ist?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wendhausen, die strafrechtliche Seite klärt die Staatsanwaltschaft. Dazu möchte ich hier keine Aussagen machen. Möglicherweise kennen Sie genau wie ich den Stand der Ermittlungen aus der Presse. Bei der berechtigten Frage im Wirtschaftsausschuss und jetzt in der Mündlichen Anfrage ging es um den Verantwortungsteil innerhalb der Aufgaben der Landesregierung. Dazu habe ich ausgeführt, wie die vertragliche Situation an jenem Tag aussah. Ich sage noch einmal: Die Pressemeldung lautet so, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dass wir prüfen, ob möglicherweise ein

Fehlverhalten vorliegt. Das ist keine Vorverurteilung.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Bley hat sich gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte hier noch einmal deutlich machen, dass es bedauerlich ist, wenn Unfälle insbesondere mit Personenschäden stattfinden. Wir alle sollten gemeinsam bemüht sein, das zu verhindern. Ich finde es gut, dass Sie und das Ministerium Ermittlungen anstellen, wie dieser Unfall hätte vermieden werden können - im Gegensatz zu der Fragestellerin, die hier schon einen Schuldigen, eine Richtung ausgemacht hat.

Ich frage die Landesregierung: Gibt es konkrete Unterschiede zwischen dem privaten und dem staatlichen Winterdienst? Welche Konsequenzen, wenn es überhaupt Unterschiede gibt, sind angedacht?

Danke sehr. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bley, ich habe Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die absolut gleichen Kriterien zur Anwendung kommen. Im Fall Herzberg kann man das umso mehr begründen, als man trotz des tragischen Unfalls feststellen muss, dass eine der ausführenden Firmen der Arge vorher schon im Auftrag des Geschäftsbereichs bzw. der Straßenmeisterei für einen Teil der Streurouten verantwortlich war. Es waren also keine Zweifel an der Zuverlässigkeit vorhanden.

Was haben wir veranlasst? - Meine Damen und Herren, das kann man vielleicht nachvollziehen, wenn man daran denkt, wie sich das Wetter entwickelt hat. Von Anfang November bis in den Dezember hinein stand in den Zeitungen, dass wir noch nie einen so warmen November gehabt haben. Das hat möglicherweise in einer bestimmten Phase, als es zu einem blitzartigen Kälteeinbruch

kam, dazu geführt, dass wegen der Informationen, die erst in der Nacht gegeben worden sind, der Einsatz nicht so erfolgt ist, wie das rechtlich vereinbart war. Deswegen haben wir veranlasst, Herr Kollege Bley, dass die privaten Auftragnehmer schon am Vortag Einblick in die Wetterdaten bekommen, damit die Vorbereitung rechtzeitig erfolgen kann, sodass z. B. Fahrzeuge, die sonst für Bauvorhaben an Bundes- oder Landesstraßen - auch des Landes - durch Private eingesetzt werden, dort abgezogen und im Winterdienst eingesetzt werden können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Meyer hat sich gemeldet.

Ich finde es bezeichnend, wenn hier von den Mehrheitsfraktionen ständig Fragen gestellt werden, die eigentlich schon beantwortet worden sind.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich finde es auch bemerkenswert, wenn man den Harz zum Hochgebirge macht. Er ist ein Mittelgebirge, und zwar ein sehr schönes.

Jetzt zur Frage: Es gibt ja wohl ein Schreiben aus dem Wirtschaftsministerium, in dem festgestellt wird - der Minister hat darauf hingewiesen -, dass die versuchsweisen Privatisierungen in Herzberg und Fürstenau zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt haben und dass die Landesregierung deshalb ein zusätzliches Gutachten in Auftrag gibt. In dem Brief heißt es, dass auch die Bauindustrie beteiligt ist und diese auch an der Finanzierung des Gutachtens beteiligt werden soll. Das hat nach meinem Eindruck ein Geschmäckle. Teilt die Landesregierung meine Auffassung?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Auffassung teile ich nicht; denn es geht hierbei darum, zu prüfen, ob die richtigen Parameter vor

handen sind. Das kann in einem zusätzlichen Gutachten geklärt werden.

Ich finde es gut, dass ich hier noch einmal sagen kann, dass alle diese Überlegungen einen Monat vor diesem schrecklichen Unfall angestellt worden waren. Sie haben nichts mit dem Thema Unfall zu tun.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Hagenah!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hirche hat ausgeführt, dass die Arge aufgrund der falschen Interpretation der Rechtslage offensichtlich nur drei Streufahrzeuge - anstatt sieben - vorgehalten hat. Nun lagen drei Stunden zwischen der Alarmmeldung und dem tragischen Unfall. Es ist nicht schwer zu interpretieren, dass sieben Streufahrzeuge das gesamte Straßennetz hätten abstreuen können. Der Unfall hätte also nicht so stattfinden müssen, wenn der Streueinsatz wie rechtlich vereinbart gefahren worden wäre. Es ist auch nicht schwer, sich vorzustellen, dass die Arge aus Kostengründen nur drei Fahrzeuge in dieser Zeit vorhält und die Rechtsinterpretation durch das Kostenargument entsprechend unterstützt wird. Ich frage die Landesregierung: Wenn es eindeutig so ist, dass deswegen dort noch nicht gestreut war, weil die Arge nur mit drei Streufahrzeugen losgefahren ist, wie kann die Arge dann dafür zur Rechenschaft gezogen werden?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, Sie spielen im Hintergrund auf Kosten an. Es ist so, dass hier in der Tat eine Vereinbarung im Pauschalbereich vorhanden ist, nicht aber bezüglich Einzelfahrten. Ein solches Verhalten kann nach dem, was wir sichergestellt haben, nämlich Bereitschaft ab Mitte September, nicht mehr eintreten. Wenn man verlangen würde - dies war sicherlich auch eine Überlegung des Rechnungshofes, als er dieses Thema angegangen ist -, dass bei sieben Streuschleifen jederzeit sieben Fahrzeuge vorzuhalten

sind, dann würden sich die Kosten für das Land Niedersachsen in der Tat erheblich erhöhen, zumal wir davon ausgehen können, dass bei dieser flexiblen Organisation seit fünf Jahrzehnten das Land Niedersachsen entsprechend gehandelt hat. Dass Unfälle nicht vermieden werden können, auch wenn gestreut worden ist, haben wir zu unserem Entsetzen in diesem Jahr in Coppenbrügge erfahren müssen, wo es bei einem Schulbusunfall leider trotz Streuens Tote gegeben hat. Man sollte also nicht den Eindruck erwecken, als wäre Streuen das Kernthema, so tragisch sich Einzelfälle auch darstellen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich kann Ihnen versichern, dass Streuen bei Glätte bei uns generell wichtig ist. Streuen ist vielleicht nicht die einzige notwendige Maßnahme, aber es ist generell wichtig.

Meines Wissens haben Sie vorhin bei der mündlichen Beantwortung gesagt, dass vertraglich die Einsatzbereitschaft der Arge ab 15. November zu gewährleisten sei. Ich frage mich, ob ich mich verhört habe. Ich bin der Auffassung, dass die Arge ab 1. Oktober verpflichtet ist, alle Fahrzeuge betriebsbereit und auch einsatzfähig zu halten und innerhalb einer Stunde am Einsatzort zu sein. Herr Minister, ich stelle deshalb an Sie die Frage: Wie lange brauchen die Fahrzeuge der TSI bei schwierigen Wetterbedingungen von Nordhausen nach Herzberg?

Danke sehr. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kopatsch, zunächst zu Ihrer Frage: Die Fahrzeuge befinden sich im Raum Herzberg. Es wäre eine völlig falsche Vorstellung, den Sitz einer Gesellschaft als Ort zu nehmen, an dem die Hauptaktivität stattfindet.

Zu Ihrer ersten Bemerkung möchte ich Folgendes sagen. Ich glaube nicht, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich will das, was ich hier dargelegt habe, zur Klarstellung aber wiederholen. Es gibt in der Tat einen rechtlichen Rahmen, der dazu verpflichtet, die Fahrzeuge von September bis Ende April in Bereitschaft zu halten. Aus heutiger Sicht ist dann aufgrund eines unnötigen Schreibens der SM Herzberg gesagt worden: Ab 15. November habt ihr die Fahrzeuge in einer bestimmten Form bereitzuhalten. - Das hat zu Irritationen geführt. Ich habe in meiner Antwort eben aber auch gesagt, dass die Arge seit Ende November nicht mehr bestreitet, dass sie verpflichtet gewesen wäre, sieben Fahrzeuge bereitzuhalten.