Protocol of the Session on December 8, 2006

Es ist selbstverständlich, dass die Ursachen, die zu dem Unglück geführt haben, aufgeklärt werden müssen. Hinsichtlich des Ablaufes des Winterdienstes an diesem Tage habe ich deshalb unverzüglich eine umfassende Untersuchung der vertraglichen Regelungen mit der privaten Streufirma und möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen veranlasst, da anfangs ein individuelles Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nicht auszuschließen war. Dabei geht es aber in gar keiner Weise darum, irgendjemandem die Schuld zuzuschieben,

wie es in der Anfrage suggeriert wird. Meine Damen und Herren, jeder kann sich aber leicht ausmalen, welche Vorwürfe erhoben worden wären, wenn diese Untersuchungen nicht eingeleitet worden wären.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Richtig! Dann wären die die Ersten gewesen!)

Im Ergebnis wurde Folgendes ermittelt: Am 3. November 2006 ereignete sich um 6.40 Uhr ein schwerer Schulbusunfall, bei dem 28 Schüler und der Busfahrer verletzt wurden. Der Unfallort liegt auf der L 530 am Ortsrand von Herzberg auf einer Eisenbahnbrücke innerhalb der Ortslage. Die Fahrbahn war zum Unfallzeitpunkt eisglatt und nicht gestreut.

Aufgrund der Straßenwettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes hat der Leiter der Straßenmeisterei Herzberg - ich kürze es im Folgenden mit „SM“ ab - am 2. November 2006 für die beiden Wettermelder der SM die sogenannte Rufbereitschaft angeordnet. Die beiden Wettermelder sind daher am 3. November 2006 um 2.30 Uhr zu ihren Kontrollfahrten aufgebrochen. Um 3.43 Uhr haben sie aufgrund ihrer Feststellungen den Streueinsatz auf allen sieben Schleifen, d. h. im gesamten Bezirk der SM Herzberg, telefonisch beim Einsatzleiter der mit dem Streudienst beauftragten Firmen angefordert. Um 4.18 Uhr, also eine gute halbe Stunde später - hat der Technische Mitarbeiter der SM Herzberg festgestellt, dass statt der für die insgesamt sieben Streuschleifen erforderlichen sieben Fahrzeuge nur zwei Fahrzeuge für den Einsatz bereit standen. Letztendlich kamen dann drei Fahrzeuge zum Einsatz. Um 4.55 Uhr begann der Winterdiensteinsatz auf Streuschleife 3, um 5.05 Uhr auf Schleife 2 und um 5.10 Uhr auf Schleife 1. Der Unfall ereignete sich um 6.40 Uhr auf Schleife 5, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestreut war.

Zuständig für den Winterdienst im Bereich der Unfallstelle ist die Stadt Herzberg. Diese hat für die Durchführung des Winterdienstes erstmals am 25. März 1998, zuletzt aktualisiert unter dem 19. September 2005, eine Verwaltungsvereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar geschlossen, nach der diese den Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten der Landes- und Bundesstraßen wahrnimmt. Dabei unterwirft sie, die Stadt Herzberg, sich der Winterdienstorganisa

tion des Geschäftsbereichs Goslar und stellt das Land Niedersachsen von einer Haftung frei.

Für die Durchführung des Winterdienstes bedient sich die Straßenmeisterei Herzberg in vollem Umfang privater Dienstleister. Ausgenommen ist der Streckenkontrolldienst, der weiterhin von der Straßenmeisterei durchgeführt wird.

Nach europaweiter öffentlicher Ausschreibung hat der Regionale Geschäftsbereich Goslar die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Eurovia Infra GmbH Hastrabau-Wegener GmbH/Kemnabau Andreae GmbH u. Co. KG mit der Ausführung des Winterdienstes sowie weiterer Leistungen im Rahmen eines auf drei Jahre befristeten Pilotprojektes beauftragt. Für die Erledigung des Winterdienstes hat die Arge wiederum zwei Firmen als Subunternehmer verpflichtet, die der Straßenbauverwaltung aus früheren Winterdienstaufträgen im Bezirk Herzberg als zuverlässig bekannt sind oder die über entsprechende Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern verfügen.

Die Übergabe des Winterdienstes an Private ist keine Besonderheit, sondern seit über 30 Jahren - in Einzelfällen sogar seit Mitte der 50er-Jahre gängige Praxis bei allen Straßenmeistereien in Niedersachsen. Auch dort wird nur ein Teil des Winterdienstes durch die Meistereien selbst vorgenommen. In Herzberg wurden bereits vor Beginn des Pilotvorhabens lediglich drei von sieben Streuschleifen mit eigenem Gerät bedient.

Unabhängig davon, ob der Winterdienst in eigener Tätigkeit oder durch Dritte erfolgt, ist der Ablauf identisch: Der Anordnung der Rufbereitschaft folgt das Ausrücken der Wettermelder zu ihren Kontrollfahrten und im Bedarfsfall die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Einsatz muss spätestens eine Stunde nach der Alarmierung beginnen.

Eine Übersicht über die privat vergebenen Winterdienste, deren Umfang in den einzelnen Meistereien und das jeweilige Jahr der erstmaligen Fremdvergabe gebe ich zu Protokoll.1 Es sind etwa 50 % im Winterdienst. Die Erfahrungen mit dem privatisierten Winterdienst sind bislang durchweg positiv. Anderenfalls hätte auch die Stadt Herzberg sich nicht erneut in Kenntnis der Firmen, die dort streuen, darauf eingelassen.

1Anlage (Übersicht über die privat vergebenen Winterdienste, deren Umfang in den einzelnen Meistereien und das jeweilige Jahr der erstmaligen Fremdvergabe)

Gegenstand der beiden Pilotvorhaben - diese sind von dem Winterdienst getrennt zu betrachten - in den Meistereien Herzberg und Fürstenau ist daher nicht die Durchführung des Streudienstes durch private Firmen, sondern vielmehr der darüber hinausgehende Arbeitsumfang, der insbesondere Fahrbahnunterhaltung, Baum- und Grünpflege und Straßenreinigung umfasst. Der zwischen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und dem privaten Dienstleister geschlossene Vertrag sieht daher eine Fülle von Leistungspositionen vor.

Für Winterdiensteinsätze war der Zeitraum von September bis zum Mai des Folgejahres vertraglich vereinbart, die jeweils durch Abruf angefordert werden. Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung hat die SM Herzberg aufgrund der Erfahrungen für den Kernzeitbereich des Winterdienstes mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 statt zahlreicher möglicher Einzelabrufe einen Sammelabruf getätigt. Damit wurden vom Leiter der SM Herzberg Streueinsätze mit Ausführungsbeginn vom 15. November 2006 bis Ausführungsende 15. April 2007 abgerufen.

Im Vertragstext heißt es wörtlich:

„Winterdiensteinsätze, Vor- und Nachbereitungsaufgaben finden in der Regel von September bis Mai des Folgejahres statt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Streckenabschnitte zeitweilig oder andauernd aus der Betreuungspflicht herauszunehmen oder der Betreuungspflicht hinzuzufügen. Weiterhin behält er sich das Recht vor, die Reihenfolge der Behandlung der einzelnen Streckenabschnitte festzulegen.“

Die NLStBV verweist in diesem Zusammenhang auf Vermerke über Besprechungen mit der Arge, aus denen hervorgeht, dass die Arge über die Zuständigkeiten hinsichtlich der Vertragsabwicklung informiert war: „Ansprechpartner zur Vertragsabwicklung im Straßenbauamt Goslar sind...“ Es folgen die Namen der Ansprechpartner. Nach Auffassung der NLStBV hatte die Arge daher darüber Kenntnis, dass der Leiter der SM Herzberg keine Kompetenz in Bezug auf vertragliche Festlegungen hatte. Das genannte Abrufschreiben konnte deswegen rechtlich nicht als Vertragsänderung, sondern lediglich als eine zahlungsbegründende Unterlage angesehen werden. Die Arge beruft sich demgegenüber unter Bezugnahme auf

genau dieses Abrufschreiben, das den 15. November nennt, darauf, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Auftrag für die volle Einsatzbereitschaft gehabt habe, sondern lediglich mit Teileinsätzen habe rechnen müssen. Aus dem Abrufschreiben haben sich demnach offensichtlich für die Vertragspartner - so sieht es jedenfalls aus faktisch unterschiedliche Wertungen ergeben, die letztlich zur Folge hatten, dass am Unfalltag nicht alle sieben Fahrzeuge für den Streueinsatz bereitstanden. Inzwischen wird nach meinen Informationen allerdings die Rechtsauffassung der Landesbehörde auch von dem privaten Auftragnehmer nicht mehr bestritten.

Der Vertrag enthält darüber hinaus Regelungen, wie die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und des Personals nachzuweisen ist. Im Vertrag heißt es dazu:

„Einzusetzende Fahrzeuge und Geräte sind dem Auftragnehmer nachzuweisen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise zu erbringen sowie Fahrzeuge und Geräte für notwendige Prüfungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.... Die Funktionssicherheit und Einhaltung der Streuparameter der Geräte ist durch eine Überprüfung mit Protokoll nach Herstellerangaben durch eine autorisierte Werkstatt jeweils bis zum 25. September des Jahres nachzuweisen. Zum 15. eines jeden Vormonats sind Einsatz- und Bereitschaftspläne für Personal, Fahrzeuge und Geräte der SM Herzberg mitzuteilen. Durch sie ist zu gewährleisten, dass mit den Winterdiensteinsätzen innerhalb der in den Positionen des Leistungsverzeichnisses benannten Fristen begonnen wird.“

Auf dieser Grundlage hat die Arge mit Beginn der Winterdienstperiode Einsatz- und Bereitschaftspläne vorzulegen. Aktuelle Einsatz- und Bereitschaftspläne für den Winterdienst für Personal und Gerät wurden im September und Oktober 2006 für die Monate Oktober und November vorgelegt. Diese Einsatz- und Bereitschaftspläne weisen u. a. das Gerät aus, das in den vorherigen Wintern bereits eingesetzt war und mit dem die Arge in den Jahren 2004 und 2005 den Winterdienst im wesentlichen ordnungsgemäß ausgeführt hatte. Auf

grund dieser vertraglichen Basis, der positiven Erfahrungen in den Jahren 2004 und 2005 sowie der Vorlage aktueller Einsatz- und Bereitschaftspläne bestanden für den Leiter der SM keine Zweifel an der Einsatzfähigkeit der Winterdienstfahrzeuge.

Als dann am frühen Morgen des 3. November feststand, dass seitens der Arge nur drei Fahrzeuge verfügbar waren, konnte die Straßenmeisterei kurzfristig keine Ersatzfahrzeuge ordern, da in den benachbarten Bezirken ebenfalls Winterdienst ausgelöst war und somit keine anderen geeigneten Fahrzeuge frei waren. Von Dritten konnten diese Spezialfahrzeuge ebenfalls nicht kurzfristig angemietet werden.

Meine Damen und Herren, als erste Konsequenz aus dem Unfall wurde zwischen den Vertragsparteien Einigkeit dahin erzielt, dass für die gesamte Vertragslaufzeit des Winterdienstes, also ab September, Einsatzbereitschaft hergestellt sein muss.

Weiterhin wurden als sofortige Konsequenz aus dem Unfall vom regionalen Geschäftsbereich Goslar Maßnahmen veranlasst, die auf eine verbesserte Information zwischen den Vertragsparteien abzielen. Dazu zählt, dass die Arge künftig bereits am Mittag des Vortages Einblick in die Straßenzustands- und Wetterinformationen erhält und über die Rufbereitschaft innerhalb der Straßenmeisterei informiert wird. Damit kann sich die Arge frühzeitig auf den Winterdiensteinsatz einstellen.

Schließlich wurden Gespräche mit der Stadt Herzberg über eine mögliche Hilfestellung im Notfall geführt, sodass auch Vorsorge bei eventuellen Fahrzeugausfällen getroffen wird. Wir haben auch geprüft, ob die Streckenkontrolle unter Umständen eine Stunde früher erfolgen könne. Aber da die kalten Stunden der Nacht erst zwischen 2 und 3 Uhr liegen, bringt das wahrscheinlich nicht viel.

Meine Damen und Herren, ein mögliches Dienstvergehen eines Mitarbeiters setzt eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten voraus. Für ein solches individuelles Fehlverhalten gibt es im vorliegenden Fall aufgrund der beschriebenen Umstände keine Ansatzpunkte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1, in der die Fragestellerin mit zwei unbewiesenen Behauptungen arbeitet: Richtig ist

zwar, dass ich interne Untersuchungen angeordnet habe, die mögliches Fehlverhalten klären sollten. Das ist aber etwas völlig anderes als die Behauptung der Fragestellerin, ich hätte Mitarbeiter verantwortlich machen wollen. Interne Prüfung kann und muss jeder verlangen. Die Anordnung einer Untersuchung ist keine Vorverurteilung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich wiederhole außerdem: Die Vergabe des Winterdienstes an Private hat in Niedersachsen eine Tradition von über 50 Jahren. Fast 50 % aller Routen sind an Private vergeben worden. Die beiden Pilotvorhaben zur Privatisierung von Straßenmeistereien sind davon völlig getrennt zu sehen. Aus der Frage ist unschwer eine polemische Vermischung erkennbar. Von der Sache her ist eine solche Vermischung unzulässig.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zu den Fragen 2 und 3: Nach Vorlage der sogenannten Zwischenbilanz der Landesbehörde vom 4. Oktober mit Hinweisen auf gesteigerte Kosten hat die Landesregierung unverzüglich eine Kurskorrektur eingeleitet. Das war etwa einen Monat vor dem gravierenden Unfall. Angesichts der festgestellten Kostensteigerungen ist eine Überprüfung der Kostenstrukturen absolut notwendig. In diesem Zusammenhang gibt es allerdings keine Absenkung des Sicherheitsniveaus. Eine Optimierung der Effizienz wird u. a. insbesondere im Bereich der Abrechnung gesehen.

Meine Damen und Herren, wie uns der Landesrechnungshof sagt, gibt es entgegen dem, was die Fragestellerin in dem Vorspann ausgeführt hat, keinerlei Bestätigung durch den Landesrechnungshof. An ein Pilotvorhaben sind im Übrigen hohe Anforderungen zu stellen, gerade auch im Hinblick auf die Dokumentation neuer Erkenntnisse und Erfahrungen. Von daher ist eine gutachterliche Begleitung sinnvoll und zweckmäßig. Die Expertise wird die Ursachen für die Kostensteigerungen transparent machen und Rahmenbedingungen für ein verbessertes Privatisierungsmodell aufzeigen. Dann wird zu entscheiden sein, ob das zukunftsfähig ist oder nicht. Das ist ein ergebnisoffener Modellversuch. - Danke.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine erste Zusatzfrage stellt der Kollege Bode. Bitte schön, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wir alle haben in den letzten Wintern sehen können, dass auf Landesstraßen und auf Bundesstraßen, insbesondere aber auch auf den kommunalen Straßen in Niedersachsen nicht immer die deutlich erkennbaren staatlichen Räum- und Streufahrzeuge unterwegs waren, sondern auch private. Von daher habe ich die Frage, seit wann und in welchem Umfang Private für den Winterdienst in Niedersachsen benötigt werden.

(Zurufe von der SPD: Das hat er schon gesagt! Zuhören müsste man können!)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich in meiner Antwort gesagt habe, dass ich die Gesamtliste den Abgeordneten erst noch zur Verfügung stellen werde, ist es berechtigt, zu fragen, wie das im Einzelnen aussieht.

Im Falle der Straßenmeisterei Herzberg sind die ersten Vergaben an Private 1971, unter der Federführung des Ministers Helmut Greulich, SPD, erfolgt. Die ersten Vergaben an Private in Niedersachsen - das betrifft den Bereich Hameln - sind 1955 in der kurzen Regierungszeit von Ministerpräsident Hellwege, der sozusagen zwischen den Phasen Kopf I und Kopf II regiert hat, erfolgt.

Ich möchte an dieser Stelle noch auf etwas Bemerkenswertes eingehen. Im Jahr 2000 hat unter meinem Vorgänger Dr. Peter Fischer eine Überprüfung der Streurouten in Niedersachsen stattgefunden. Damals ist die Zahl der Streurouten von 447 auf 403 verringert worden. Würde der Tenor der Anfrage zugrunde gelegt, so hätte mein Amtsvorgänger damals billigend eine Verschlechterung des Winterdienstes in Kauf genommen. Ich weise

das für meinen Vorgänger genauso zurück, wie ich das auch für mich zurückweise.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stelle der Kollege Oetjen.

(Rolf Meyer [SPD]: Aber eine bessere! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Sie war gut! Die Antwort hat euch nur nicht gefallen!)

Herr Minister, Sie haben von dem Pilotversuch berichtet. Ich hätte gern gewusst, welche organisatorischen Grundlagen dem Pilotversuch zugrunde gelegt wurden.

Herr Minister Hirche, Sie haben das Wort!

Wir haben, Herr Kollege Oetjen, eine ständige Diskussion z. B. mit dem Verwaltungsmodernisierer über die Frage, wie die Straßenverwaltung optimiert werden kann. Hierfür gibt es Kommunalisierungsmodelle - und auch entsprechende Gespräche -, es gibt das Modell der Minimeistereien, und in zwei Fällen - Herzberg und Fürstenau - gibt es das Modell der kompletten Vergabe an Private mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme betrifft die Streckenkontrolle. Das bedeutet, dass wir staatlicherseits prüfen, wie der Zustand in diesem Bereich ist. Daraus ergibt sich, dass zum Teil auch Einzelaufträge an die Privaten gehen: Ihr müsst dort noch einmal lang fahren und die Strecke in Ordnung bringen. - Das Thema „Winterdienst“ ist davon getrennt zu sehen.