Protocol of the Session on November 9, 2006

Hochsicherheitsbereich werden es etwa 70 Plätze sein. Letztere wird das Land errichten.

Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt Berechnungen, wie man hier zu einem Ergebnis kommen kann, um die jederzeitige Anwesenheit einer oder eines Beschäftigten des Landes zu gewährleisten. Man geht von einer Gesamtzahl von 8 760 Stunden im Jahr aus. Die verbleibenden zehn Stellen mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1 580 Stunden je Vollzeitkraft machen 15 800 Stunden aus. Daraus ergibt sich die Zahl der Mitarbeiter.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ausfall- zeiten sind berücksichtigt?)

- Um auch diese Zusatzfrage zu beantworten: Die Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub, von denen man regelmäßig auszugehen hat, sind einberechnet.

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Korter.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den Zwangsmaßnahmen. Sie haben gerade erläutert, dass die Entscheidung über die Durchführung von Zwangsmaßnahmen den hoheitlich Berechtigten vorbehalten sei. Verfassungsrechtler bezweifeln diese Auffassung und sagen, dass auch die Durchführung von Zwangsmaßnahmen eine von hoheitlich Berechtigten zu erfüllende Aufgabe darstelle. Ist die Durchführung der Zwangsmaßnahmen nicht in vollem Umfang eine hoheitliche Aufgabe, die von hoheitlich Berechtigten erfüllt werden muss?

Frau Ministerin Ross-Luttmann!

Wir haben diese Frage sehr genau geprüft und in § 3 unseres Gesetzentwurfes klargestellt, welche einzelnen Maßnahmen den Kernbereich betreffen. Wir gehen davon aus, dass die Anordnung dieser Maßnahmen von Bediensteten des öffentlichen Dienstes zu erfolgen hat. Des Weiteren werden die privaten Träger Beliehene sein und als Beliehene auch hoheitlich handeln. Von daher sind wir der

festen Überzeugung, verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt zu haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Briese.

Meine Frage an die Landesregierung geht in die gleiche Richtung. Ich stelle zwei Bemerkungen voran: Erstens. Von den Mehrheitsfraktionen und der Landesregierung wird stets betont, dass man den Staat auf seiner Kernaufgaben zurückführen möchte. Ich weiß nicht, was man als Kernaufgabe bezeichnen soll, wenn nicht den hoheitlichen Eingriff in die Grundrechte Betroffener, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Was Sie hier tun - ich sage es ganz deutlich -, stellt das Gewaltmonopol des Staates ein Stück weit infrage. Bei der Polizei machen wir so etwas auch nicht. Es ist unvorstellbar, Private mit Polizeiaufgaben zu beleihen und mit Grundrechtseingriffen zu beauftragen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Wider- spruch bei der CDU)

Zweitens. Man möchte auch immer Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen. Hier aber denken Sie sich ein hochgradig komplexes rechtliches Konstrukt aus, das für die Betroffenen kaum verständlich ist. Hier kann ich weder Entbürokratisierung noch mehr Transparenz entdecken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun zu meiner konkreten Frage: Sie haben zur Vorbereitung dieses Prozesses eine Projektgruppe „Recht“ implementiert, die zu dem Schluss kommt, dass schon heute in den beliehenen Krankenhäusern die Grundrechtseingriffe verfassungsrechtlich zumindest hoch bedenklich sind. Dann schreiben Ihre eigenen Rechtsexperten:

„Dieses legt den Schluss nahe, dass auch bei Zwangsmaßnahmen im Bereich der Unterbringung nach dem NPsychKG eine Übertragung der Befugnis zur Ausübung unmittelbaren

Zwangs auf Beliehene verfassungsrechtlich unzulässig ist.“

(Hört, hört! bei den GRÜNEN)

Man kann nur feststellen, dass diese Landesregierung vermehrt Probleme mit der Verfassung hat.

Nein, Herr Kollege, Sie können jetzt nichts mehr feststellen, sondern müssen fragen.

Ich frage, wie Sie diese Bedenken entkräften können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn aus diesem Projektbericht zitiert wird, dann sollten der Fairness halber alle Passagen vorgelesen werden, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen. Ich führe das Zitat an der Stelle fort, an der Sie gerade aufgehört haben:

„Auf der anderen Seite hat die Projektgruppe in die Abwägung einbezogen, dass bei einer wertenden Gesamtschau auch die Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die die Unterbringungen nach dem NPsychKG von dem Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung grundsätzlich unterscheiden... Dieses könnte möglicherweise eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung der Anwendung unmittelbaren Zwangs stützen. Es war auch zu berücksichtigen, dass eine besonders strenge Maßstäbe anlegende verfassungsrechtliche Bewertung der Anwendung unmittelbaren Zwangs möglicherweise zu... Widersprüchen... führen dürfte.“

Diese Wertung lag vor, bevor wir den weiteren Beschluss gefasst haben. Danach haben wir unseren

Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Wir haben ganz explizit in einem Vorbehaltskatalog aufgeführt, welche Maßnahmen ganz konkret in den Grundrechtskern eingreifen. Diese müssen dann von Bediensteten in öffentlicher Trägerschaft angeordnet werden. Da geht es um die Einweisung oder Verlegung in den - - -

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wie ist denn das in der Praxis?)

- Lassen Sie mich doch das erst einmal vortragen! Lassen Sie doch die Kirche im Dorf! Wir haben doch auch jetzt schon die Praxis.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Gerade die Maßnahmen, die die Patienten besonders betreffen - die Intensität der Maßnahmen im Maßregelvollzug ist durchaus unterschiedlich -, sind in dem Katalog aufgeführt. Ich bitte, dabei auch zu berücksichtigen, dass wir genau die Einrichtungen von der Veräußerung ausgenommen haben, in denen Menschen im Hochsicherheitsbereich untergebracht worden sind. Gerade Einrichtungen mit Menschen, bei denen der Grundrechtskern besonders betroffen ist, belassen wir in staatlicher Hand.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete ElsnerSolar.

Ich möchte auf die Beleihung im Maßregelvollzug zurückkommen. Den Personaleinsatz in der nächsten Zeit stelle ich mir ziemlich spannend vor. Wie genau wollen Sie bei Beleihung die Kontrolle über rechtmäßig oder unrechtmäßig durchgeführte Anordnungen im Maßregelvollzug ausüben, vorausgesetzt, es klappt mit der Anordnung überhaupt so, wie Sie sich das vorstellen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Elsner-Solar, wie auch heute schon über die Vollzugsleitung.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hagenah.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer hier die Kirche im Dorf lassen sollte, wollen wir gerade mit unserer Dringlichen Anfrage klären.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Die Vollzugsleitung ist ja für die ärztlichen und pflegerischen Aufgaben verantwortlich. Sie hat auch ein Weisungsrecht gegenüber den privaten Beschäftigten, mit entsprechenden Einschränkungen bei den Grundrechtseingriffen. Ich würde von der Landesregierung gerne wissen, welche Mitwirkungsrechte sie beim Personaleinsatz, bei der Festlegung der Personalressource, die insgesamt zur Verfügung steht, und bei der Festlegung der dort eingesetzten Sicherheitstechnik hat.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

Das ist eine durchaus berechtigte Frage. Deswegen haben wir im Beleihungsakt Abstimmungsverfahren vorgesehen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Man kann Sie gar nicht hören!)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Polat.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf das Organi

sationsmodell eingehen. Fakt ist, dass in Bezug auf das Organisationsmodell eine immens hohe Anforderung an die Fachaufsicht gestellt werden muss. Die Unterbringung zwingt die Landesregierung, ständig in Kenntnis gesetzt zu werden. Wie wollen Sie als Fachaufsicht diesem erhöhten Anforderungsdruck gerecht werden, und welche Kosten legen Sie dabei zugrunde?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.