Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt Berechnungen, wie man hier zu einem Ergebnis kommen kann, um die jederzeitige Anwesenheit einer oder eines Beschäftigten des Landes zu gewährleisten. Man geht von einer Gesamtzahl von 8 760 Stunden im Jahr aus. Die verbleibenden zehn Stellen mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1 580 Stunden je Vollzeitkraft machen 15 800 Stunden aus. Daraus ergibt sich die Zahl der Mitarbeiter.
- Um auch diese Zusatzfrage zu beantworten: Die Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub, von denen man regelmäßig auszugehen hat, sind einberechnet.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu den Zwangsmaßnahmen. Sie haben gerade erläutert, dass die Entscheidung über die Durchführung von Zwangsmaßnahmen den hoheitlich Berechtigten vorbehalten sei. Verfassungsrechtler bezweifeln diese Auffassung und sagen, dass auch die Durchführung von Zwangsmaßnahmen eine von hoheitlich Berechtigten zu erfüllende Aufgabe darstelle. Ist die Durchführung der Zwangsmaßnahmen nicht in vollem Umfang eine hoheitliche Aufgabe, die von hoheitlich Berechtigten erfüllt werden muss?
Wir haben diese Frage sehr genau geprüft und in § 3 unseres Gesetzentwurfes klargestellt, welche einzelnen Maßnahmen den Kernbereich betreffen. Wir gehen davon aus, dass die Anordnung dieser Maßnahmen von Bediensteten des öffentlichen Dienstes zu erfolgen hat. Des Weiteren werden die privaten Träger Beliehene sein und als Beliehene auch hoheitlich handeln. Von daher sind wir der
Meine Frage an die Landesregierung geht in die gleiche Richtung. Ich stelle zwei Bemerkungen voran: Erstens. Von den Mehrheitsfraktionen und der Landesregierung wird stets betont, dass man den Staat auf seiner Kernaufgaben zurückführen möchte. Ich weiß nicht, was man als Kernaufgabe bezeichnen soll, wenn nicht den hoheitlichen Eingriff in die Grundrechte Betroffener, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was Sie hier tun - ich sage es ganz deutlich -, stellt das Gewaltmonopol des Staates ein Stück weit infrage. Bei der Polizei machen wir so etwas auch nicht. Es ist unvorstellbar, Private mit Polizeiaufgaben zu beleihen und mit Grundrechtseingriffen zu beauftragen.
Zweitens. Man möchte auch immer Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen. Hier aber denken Sie sich ein hochgradig komplexes rechtliches Konstrukt aus, das für die Betroffenen kaum verständlich ist. Hier kann ich weder Entbürokratisierung noch mehr Transparenz entdecken.
Nun zu meiner konkreten Frage: Sie haben zur Vorbereitung dieses Prozesses eine Projektgruppe „Recht“ implementiert, die zu dem Schluss kommt, dass schon heute in den beliehenen Krankenhäusern die Grundrechtseingriffe verfassungsrechtlich zumindest hoch bedenklich sind. Dann schreiben Ihre eigenen Rechtsexperten:
„Dieses legt den Schluss nahe, dass auch bei Zwangsmaßnahmen im Bereich der Unterbringung nach dem NPsychKG eine Übertragung der Befugnis zur Ausübung unmittelbaren
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn aus diesem Projektbericht zitiert wird, dann sollten der Fairness halber alle Passagen vorgelesen werden, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen. Ich führe das Zitat an der Stelle fort, an der Sie gerade aufgehört haben:
„Auf der anderen Seite hat die Projektgruppe in die Abwägung einbezogen, dass bei einer wertenden Gesamtschau auch die Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die die Unterbringungen nach dem NPsychKG von dem Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung grundsätzlich unterscheiden... Dieses könnte möglicherweise eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung der Anwendung unmittelbaren Zwangs stützen. Es war auch zu berücksichtigen, dass eine besonders strenge Maßstäbe anlegende verfassungsrechtliche Bewertung der Anwendung unmittelbaren Zwangs möglicherweise zu... Widersprüchen... führen dürfte.“
Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Wir haben ganz explizit in einem Vorbehaltskatalog aufgeführt, welche Maßnahmen ganz konkret in den Grundrechtskern eingreifen. Diese müssen dann von Bediensteten in öffentlicher Trägerschaft angeordnet werden. Da geht es um die Einweisung oder Verlegung in den - - -
- Lassen Sie mich doch das erst einmal vortragen! Lassen Sie doch die Kirche im Dorf! Wir haben doch auch jetzt schon die Praxis.
Gerade die Maßnahmen, die die Patienten besonders betreffen - die Intensität der Maßnahmen im Maßregelvollzug ist durchaus unterschiedlich -, sind in dem Katalog aufgeführt. Ich bitte, dabei auch zu berücksichtigen, dass wir genau die Einrichtungen von der Veräußerung ausgenommen haben, in denen Menschen im Hochsicherheitsbereich untergebracht worden sind. Gerade Einrichtungen mit Menschen, bei denen der Grundrechtskern besonders betroffen ist, belassen wir in staatlicher Hand.
Ich möchte auf die Beleihung im Maßregelvollzug zurückkommen. Den Personaleinsatz in der nächsten Zeit stelle ich mir ziemlich spannend vor. Wie genau wollen Sie bei Beleihung die Kontrolle über rechtmäßig oder unrechtmäßig durchgeführte Anordnungen im Maßregelvollzug ausüben, vorausgesetzt, es klappt mit der Anordnung überhaupt so, wie Sie sich das vorstellen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Elsner-Solar, wie auch heute schon über die Vollzugsleitung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer hier die Kirche im Dorf lassen sollte, wollen wir gerade mit unserer Dringlichen Anfrage klären.
Die Vollzugsleitung ist ja für die ärztlichen und pflegerischen Aufgaben verantwortlich. Sie hat auch ein Weisungsrecht gegenüber den privaten Beschäftigten, mit entsprechenden Einschränkungen bei den Grundrechtseingriffen. Ich würde von der Landesregierung gerne wissen, welche Mitwirkungsrechte sie beim Personaleinsatz, bei der Festlegung der Personalressource, die insgesamt zur Verfügung steht, und bei der Festlegung der dort eingesetzten Sicherheitstechnik hat.
Das ist eine durchaus berechtigte Frage. Deswegen haben wir im Beleihungsakt Abstimmungsverfahren vorgesehen.
sationsmodell eingehen. Fakt ist, dass in Bezug auf das Organisationsmodell eine immens hohe Anforderung an die Fachaufsicht gestellt werden muss. Die Unterbringung zwingt die Landesregierung, ständig in Kenntnis gesetzt zu werden. Wie wollen Sie als Fachaufsicht diesem erhöhten Anforderungsdruck gerecht werden, und welche Kosten legen Sie dabei zugrunde?