Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Groskurt, wir haben bei unserem Konzept gesagt, dass der Hochsicherheitsbereich in der Trägerschaft des Landes verbleibt. Wenn der Hochsicherheitsbereich in der Trägerschaft des Landes verbleibt, müssen selbstverständlich auch die zusätzlichen Betten, die erforderlich sind, um den Hochsicherheitsbereich bedarfsgerecht betreiben zu können, vom Land finanziert werden. Bei der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs auf der Haushaltsklausur der Landesregierung wurden für 2008, glaube ich, auch Mittel dafür vorgesehen, dass wir diesen Ausbau vornehmen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen, möchte aber zunächst eine Vorbemerkung machen.
Frau Ministerin, wenn das, was Sie im Bereich des Maßregelvollzuges planen, nämlich die Trennung von Anordnung durch Hoheitliche und Durchführung durch Beliehene, Schule macht bzw. überhaupt praktikabel wäre, habe ich einen Einsparvorschlag für diese Landesregierung und auch für
die Innenpolitiker, beispielsweise für Herrn Biallas: Sie sollten in Zukunft Streifenpolizeibesatzungen in einen regulären Polizeibeamten und einen zweiten Hilfspolizeibeamten aufsplitten. Das wäre gewissermaßen ein erweitertes Schünemann-Modell. Der Hauptamtliche sagt im konkreten Fall „Diese Person nehmen wir jetzt fest“ und der Hilfspolizeibeamte nimmt die Festnahme dann vor - oder sie machen das zusammen, je nachdem wie die Situation ist.
Nun komme ich zu meinen beiden Fragen. Sie haben auf die Frage meiner Kollegin Janssen-Kucz, wie viele Beamte derzeit in Landeskrankenhäusern beschäftigt sind, gesagt: Ich reiche die Antwort nach. - Uns interessiert aber auch - danach hatte Frau Janssen-Kucz ebenfalls gefragt -, was aus den Beamten, deren Zahl Sie nicht wissen und uns nachreichen wollen, wird, wenn sie in den Landeskrankenhäusern nicht mehr verwendet werden. Werden sie dann in die Jobbörse überführt und drehen dann erst Däumchen, oder was ist geplant?
Nun zu meiner zweiten Frage. Die Unterbringungen nach der Strafprozessordnung müssen in öffentlichen Einrichtungen erfolgen. Das heißt konkret, nach Ihren Planungen würden sie sich in Zukunft auf Moringen konzentrieren. Gerade haben Sie vom Investitionsstau in Moringen gesprochen. Aber auch unabhängig davon frage ich Sie: Wie stellen Sie sicher, dass dann, wenn sich die Zahl der nach der StPO Unterzubringenden vergrößert, die Unterbringung auch tatsächlich vor Ort möglich ist? Welche organisatorischen, baulichen und anderen Maßnahmen wollen Sie treffen?
Herr Professor Dr. Lennartz, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze, insbesondere auch als Innenpolitiker. Von daher gehe ich davon aus, dass das
Ich gehe davon aus, dass beide Bereiche nicht miteinander zu vergleichen sind. Dies ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass die Beamten selbstverständlich weiter in den Landeskrankenhäusern arbeiten. Das wird vertraglich über Zuweisungen festgelegt.
Drittens komme ich zu der Frage nach den Patientinnen und Patienten, die nach § 126 a StPO eingewiesen werden. Die Einweisung dieser Patientinnen und Patienten - da gebe ich Ihnen recht erfolgt grundsätzlich in öffentliche Krankenhäuser. Wir haben mit Moringen, Brauel und Bad Rehburg drei solcher Häuser. Das ist das eine.
Das andere ist, dass wir noch nicht genau wissen, wer den Zuschlag für die Häuser bekommt. Wenn es öffentliche Träger sind, hätten wir damit wiederum Träger, die das machen können. Wir denken auch darüber nach, ob eine Regelung über Außenstellen in anderen Häusern in Betracht kommt.
Frau Ministerin, uns ist die Frage nach Kontrolle und Abstimmungsprozessen deshalb so wichtig, weil wir - anders als Sie vermutlich - nicht übersehen, dass sich die Kontrolle der Vollzugsleitung gegebenenfalls auf Leute bezieht, die nicht mehr im Landesdienst stehen. Von daher wiederhole ich meine Frage und bitte um differenzierte Angaben, wie Sie sich die Abstimmungsprozesse und Kontrollvorgänge konkret vorstellen.
Im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten sind uns Fachaufsicht und Kontrolle sehr, sehr wichtig. Deshalb haben wir im Gesetz die Aufsichtsrechte deutlich verschärft. Selbstverständlich hat die Vollzugsleitung ein Weisungsrecht. Dieses Weisungsrecht wird dann auch in dem jeweiligen Beleihungsakt geregelt.
Meine Frage bezieht sich auf den gleichen Punkt. Frau Ministerin, hinsichtlich der Abstimmungsverpflichtung, die da gerade für den Einsatz von Personal und für die sicherheitsrelevante Infrastruktur eingebaut ist, sagen Sie, es gebe eine Berechtigung, danach zu fragen, und es gebe Abstimmungsgespräche. Wie muss man sich diese Abstimmungsgespräche vorstellen? Hat die Vollzugsleitung ein Vetorecht und damit quasi den direkten Zugriff, oder muss sie lediglich informiert werden?
Frau Ministerin, auch wenn Sie gerade darauf hingewiesen haben, dass Sie das erst erörtern und verhandeln, möchte ich dazu doch noch einmal nachfragen. Im Hinblick darauf, dass die Anordnung durch Hoheitliche, die Durchführung aber durch Beliehene erfolgt und dass bei dieser Materie auf jeden Fall Konfliktfälle zu erwarten sind - gerade dafür muss man ja Regelungen treffen -, möchte ich von der Landesregierung schon wissen - und nicht darauf verwiesen werden, dass das noch diskutiert wird -, welche Sanktionen gegen einen privaten Betreiber möglich sind, wenn es zu Konflikten kommt.
(Beifall bei den GRÜNEN - Christa Elsner-Solar [SPD]: Sie erhalten das Geld zurück, und das Haus wird wie- der angenommen!)
Selbstverständlich entscheiden - wie heute auch die Vollzugsleitungen. Wenn derart gravierende Konflikte entstehen, dass eine Einigung nicht mehr möglich ist, dann ist im schlimmsten Fall ein Widerruf der Beleihung möglich.
Frau Ministerin, an der Uni Göttingen gibt es einen Lehrstuhl für Forensik mit Belegkapazitäten am dortigen LKH. Meine erste Frage: Welche Auswirkungen hat es auf den Lehrstuhl, wenn Göttingen in Zukunft keine Aufnahmestation mehr hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich stelle fest: Die Antworten, die Sie uns hier auf unsere Dringliche Anfrage gegeben haben, entgeistern mich einigermaßen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist bei Ihnen ziem- lich schnell erreichbar! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Unsere Zweifel an der Zulässigkeit der Eingriffe in die Grundrechte der Patientinnen und Patienten sind keineswegs ausgeräumt, und diverse Fragen sind nicht beantwortet.
Deshalb stelle ich zwei der nicht beantworteten Fragen, die meine Kollegen schon gestellt haben, noch einmal und bitte um Beantwortung.