Wir haben die Genehmigung im Vorfeld mit der Arbeitsgemeinschaft der TÜVs abgestimmt. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind die Verantwortlichen von TÜV InterTraffic vertreten. Es hätte eine solche Einflussnahme geben können. Wenn es sie gegeben hätte, dann wäre es verdammt noch mal auch Pflicht und Schuldigkeit der Genehmigungsbehörde gewesen, sie in vollem Umfang zu berücksichtigen. Wenn eine offiziell vorliegende Empfehlung nicht berücksichtigt worden wäre, dann würde ein Fehlverhalten vorliegen.
Ich habe eine Rückfrage zur Arbeitsweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die in diesem Zusammenhang Aufsichtsbehörde ist. Ziel und Zweck der ganzen Übung ist es ja, bei dieser Anlage eine größtmögliche und professionelle Sicherheit zu erreichen. Deswegen haben wir auch diese Fragestunde beantragt. Bisher ist sie auch in großer Sachlichkeit durchgeführt worden. Deshalb sollten beide Seiten persönliche Angriffe unterlassen.
Herr Landesminister, Sie haben ausgeführt, es würden zwar verschiedene neue und bessere Sicherheitskonzepte u. a. in der Presse herumgeistern, allerdings wären diese Konzepte nicht konkret an die Landesbehörde herangetragen worden.
Ich frage vor diesem Hintergrund zur Arbeitsweise der Behörde: Muss denn die Behörde nicht von sich aus dergestalt arbeiten, dass sie immer Kenntnis von den bestmöglichen und modernsten Sicherheitskonzepte hat? Es kann doch nicht davon ausgegangen werden, dass eine bedeutende Aufsichtsbehörde nur darauf wartet, dass das
beste Sicherheitskonzept an sie herangetragen wird, sondern sie muss doch hinsichtlich der Sicherheitstechnik immer auf dem größtmöglichen und besten Kenntnisstand sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal darauf hinweisen: Es sind keine anderen Sicherheitskonzepte an die Behörde - wie Sie sagen - bzw. an das Ministerium herangetragen worden. Das hat noch nicht einmal der Kollege Hagenah behauptet. Der Kollege Hagenah hat behauptet, es gebe Hinweise von Mitarbeitern auf Verbesserungsmöglichkeiten. Sie peppen das noch einmal auf und sagen, es seien Sicherheitskonzepte vorgelegt worden. Ich wiederhole: Das ist nicht der Fall. An uns sind auch keine derartigen Hinweise herangetragen worden.
Wir haben die TÜV Arge VME beauftragt, die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen. Das sind die Fachleute. Angeblich haben ja diese Fachleute etwas anderes gesagt. Von diesen Fachleuten sind aber weder Hinweise noch ein Konzept an uns herangetragen worden, wie hier gesagt wurde. Wäre das der Fall gewesen, hätte das natürlich zu Änderungen und zu einem Eingreifen verpflichtet.
Ich will deutlich sagen - das ist genauso wie in anderen Bereichen -: Wir verlassen uns darauf, dass die technische Überwachungsorganisation über das Fachwissen verfügt und dieses auch anwendet. Diese kann das sicherlich eher, als es Juristen oder Volkswirte oder Leute aus anderen Bereichen könnten, die keine Techniker sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hirche, wir haben jetzt eine ganze Reihe von Fragen erörtert und Antworten mit mehr oder weniger Aufhellungscharakter gehört.
Eine Frage ist für mich - wir haben heute ja häufig über technisches Laientum gesprochen - offen geblieben. In der Zeitung habe ich gelesen, es hat ein rotes Lämpchen aufgeleuchtet, weil der Werkstattwagen auf der Strecke war. Sie haben sich jetzt überlegt, Herr Hirche, ob es nicht auch noch ein akustisches Signal als zusätzliche Warnung geben müsste. Da frage ich mich als technische Laiin: Wieso gab es keine Sperre? Wieso ist nicht im gleichen Moment, in dem das rote Lämpchen aufgeleuchtet hat, der Magnetstrom unterbrochen worden, sodass die Schwebebahn gar nicht erst losfahren konnte? Das wäre meine Vorstellung eines automatischen Sicherheitskonzeptes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war ein grünes Lämpchen. - Ich kann nur sagen: Es ist unter Fahrerverantwortung gefahren worden. Das betrifft einen anderen Teil in den Betriebsvorschriften. Dort gibt es verschiedene Regelungen. Auch dieser Bereich ist entsprechend geregelt.
Was vielleicht noch nicht gesagt worden ist, ist, dass dieses schreckliche Unglück auf der Vorstreckenfahrt passiert ist - der Vorstreckenzug fährt ja zunächst die Strecke ab. Später, nämlich um 10 Uhr, hat dann der Regelbetrieb der Erprobung begonnen. Da konnte gar kein anderes Fahrzeug auf der Strecke sein. Das möchte ich noch dazusagen.
Herr Minister Hirche, wenn man tausendmal morgens um 7 Uhr aufsteht, dann ist es ganz menschlich, wenn man einmal verschläft. Das ist in der Regel unschädlich. Wenn man aber mit schwierigen technischen Anlagen, mit Hightech zu tun hat, dann baut man in der Regel eine technische Sicherung ein, die in entsprechenden Fällen dafür sorgt, dass trotzdem Sicherheit herrscht. Ich glaube, man darf die gesamte Verantwortung nicht auf den Schultern der beiden Leitstellenmitarbeiter lasten lassen,
sondern man muss sich fragen und auch fragen lassen: Hätte man nicht technische Sicherungen einbauen müssen und können, die im Personenverkehr üblich, technisch machbar und seit vielen Jahren Praxis sind?
Von daher meine Frage: Wäre dieser Unfall so passiert, wenn es wie beim ICE, der ja sogar mit niedrigeren Geschwindigkeiten verkehrt als der Transrapid, eine Linienzugbeeinflussung - die sogenannte LZB - gegeben hätte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole: Auch bei der Eisenbahn gilt bei Fahren unter Fahrerverantwortung
Daraus ohne Weiteres etwas Zusätzliches für die TVE abzuleiten, ist zumindest schwierig, wenn ich das einmal so zurückhaltend sagen darf. Es kann natürlich - das sagte ich vorhin - niemanden unberührt lassen, wenn dort trotz dieser Regeln, die dort angewendet worden sind, ein solches Unglück passieren konnte. Daher denkt man natürlich darüber nach und diskutiert mit den technisch Verantwortlichen über die Frage, was verbessert werden kann. Ich könnte als Laie auch das eine oder andere mit erwägen, das sich aber in der Praxis plötzlich als brüchig erweist. Das musste man gelegentlich erleben. Deswegen meine ich, die Diskussion wird man in dem Zusammenhang fortsetzen müssen. Sicherlich wird alles noch einmal auf den Prüfstand zu stellen sein, wenn es darum geht, ob und in welcher Weise es eine Genehmigung für die Wiederaufnahme von Versuchsfahrten gibt.
Herr Präsident! Herr Hirche, das Letzte irritiert allerdings. Sie haben vorhin darauf rekurriert, dass Sie nach Recht und Gesetz entscheiden müssen und nicht nach Willkür entscheiden könnten, und einen Vortrag über die anerkannten Regeln der Technik gehalten. Eben haben Sie den Eindruck erweckt, dass vor dem Hintergrund dessen, was jetzt ansteht, Spielräume vorhanden sind.
Daraus ergibt sich die Frage: Hat der Antragsteller bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ein Recht auf Genehmigung, oder haben wir unter dem Gesichtspunkt höherer Sicherheitsstandards die Möglichkeit, zusätzliche Auflagen zu machen? Das ist die erste Frage.
Zweite Frage. Ich habe in den letzten Tagen häufiger Zitate des bayerischen Verkehrsministers gelesen, in denen er darauf aufmerksam macht, dass das, was im Emsland passiert ist, bei der Referenzstrecke in Bayern nicht passieren könne, weil dort nach anderen rechtlichen Bestimmungen gefahren würde. Sie haben den gegenteiligen Eindruck erweckt. Hat Herr Huber keine Ahnung, oder liegt das Problem woanders?
Herr Jüttner, da Sie ja selbst - wenngleich mit anderer Materie - in solchen Bereichen tätig waren, sage ich: Ein Antragsteller hat natürlich das Recht, einen Antrag, der sich auf anerkannte Regeln der Technik beruft, genehmigt zu bekommen. Gleichzeitig - auch diese Diskussion kennen Sie - könnte eine Behörde in einem bestimmten Umfang, der nicht der Willkür unterliegt, auch zusätzliche Auflagen machen. Im Zweifelsfall würde man sich vor Gericht streiten, ob das billig oder unbillig ist.
In diesem Zusammenhang wird ausschlaggebend sein - das darf ich wiederholen -, was die Experten des TÜV vor diesem Unfall und nach diesem Unfall sagen; denn wir müssen - das sage ich noch einmal, auch wenn einige das anscheinend als Ausweichen interpretieren - diesen Sachverstand einbeziehen. Es gibt eine Kommission der Magnetschwebebahn, Experten sozusagen, die - ich weiß jetzt nicht genau, wie der Fachausdruck ist - jedenfalls nicht nur für das Emsland, sondern auch für die Münchener Strecke mit zuständig sind. Sie haben noch nach unserer Genehmigung, wenn ich es richtig sehe, oder jedenfalls in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang damit gesagt - ich will das gleich noch einmal verifizieren -: Das sind die Regeln der Technik. Das ist für München und hier anzuwenden.
Ich habe das von dem Kollegen Huber gehört. Aber ich habe auch unterschiedliche Aussagen dazu gehört. Wir werden das, glaube ich, heute hier im Landtag nicht klären können. Das dürfte ein Punkt sein, der bei einer anderen Landtagssitzung oder im Fachausschuss noch einmal geklärt werden sollte.
Bis jetzt ist es so - das habe ich vorhin übrigens mit einer Bemerkung deutlich gemacht: Wenn der Regelbetrieb läuft - das ist im Emsland auch so gewesen -, dann ist nie ein Wartungsfahrzeug auf der Strecke. Das ist der Unterschied zu dem Betrieb, wenn vorher ein Messwagen unterwegs war. Was daraus für München zu folgen hat, werden wir
sehen. Wir werden jedenfalls in engstem Kontakt mit den bayerischen Kollegen die künftigen Regelungen ausgestalten.