Protocol of the Session on January 25, 2002

(Zurufe von der CDU)

- Ich meine nicht Sie. Gut, dann nehme ich diesen Ausdruck zurück und sage „Mund“. - Seinerzeit hat sich herausgestellt, dass nichts so gut untersucht wird wie Klärschlamm. Man kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass es sinnvoll wäre, einmal die von verschiedenen Düngemitteln ausgehenden Belastungen zu vergleichen. Das ist meiner Meinung nach in Ordnung. Dann soll geguckt werden, welches Düngemittel am ehesten vertretbar ist und wie wir gewährleisten können - das wollen wir nicht klein spielen -, dass dem Boden nach Möglichkeit keine weiteren Schadstoffe mehr zugeführt werden. Auch das ist eine wichtige Sache. Wir

gehen aber davon aus, dass mehr als 50 % des niedersächsischen Klärschlamms diese Voraussetzungen erfüllen. Deshalb wollen wir an dieser Konzeption auch festhalten.

Frau Kollegin Tinius!

Herr Minister, welche Erkenntnisse oder Vermutungen gibt es darüber, warum Bayern und BadenWürttemberg gerade jetzt diesen Antrag einbringen, zumal, wie wir hörten, erhebliche Kosten auf die Kommunen zukommen werden?

Über tatsächliche Kenntnisse verfügen wir nicht. Ich schätze aber, dass der Vorsitzende des Bauernverbandes, Herr Sonnleitner aus Bayern, im Februar nicht mehr weiter wusste und sich einen Befreiungsschlag hat organisieren wollen. Ich glaube aber, dass ihm dieser Befreiungsschlag so richtig daneben gegangen ist.

Herr Kollege Ehlen!

Herr Minister, in der Begleitdiskussion zu dieser Anhörung haben Landwirte Angst bekommen, weil sie befürchten, dass sie in Zukunft einen Gefahrguttransportschein vorweisen müssen, wenn sie Klärschlamm aufbringen wollen. Sehen auch Sie diese Gefahr?

Ein Gefahrguttransportschein für Klärschlamm wäre eine fatale Entwicklung. Meine Damen und Herren, ich habe es schon gesagt: Nichts wird so gut überwacht und wissenschaftlich bearbeitet wie die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen. Es gibt auch einen Fonds, der schon bei leichtesten Problemlagen bereit ist einzutreten. Wissen Sie, wie viel in den letzten zehn Jahren bezahlt worden ist? - 38 000 DM. Das ist geradezu lächerlich. Es wird sogar schon bei kleinsten Hinweisen etwas unternommen. Die Konsequenz daraus ist, Herr Ehlen, dass es überhaupt keine Veranlassung gibt, einen Zusammen

hang zwischen Klärschlamm, Schadstoffen und Gefahrgut herzustellen. Das können Sie jeden Tag von mir hören. Sie müssen nur anrufen.

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Herr Dr. Stratmann!

Herr Minister, auf die Frage von Frau Kollegin Hansen hin haben Sie gesagt, Sie hätten den neuesten Stand und die Landesregierung habe keinerlei Bedenken gegenüber der Ausbringung von Klärschlämmen auf landeseigenen Flächen. Seit wann ist das die Haltung der Landesregierung? Mir liegen nämlich auch andere Bescheide vor. Was wird die Landesregierung als Dienstvorgesetzte der Klosterkammer tun, damit sie das auch so sieht?

Herr Stratmann, ich halte den Ansatzpunkt Ihrer Frage für nicht sehr zielführend. Die Landesregierung schreibt keinem Landwirt vor, dass er auf seinen Flächen Klärschlamm ausbringen muss. Es gibt in der landwirtschaftlichen Produktion aber Segmente, bei denen Abnehmende darauf bestehen, dass kein Klärschlamm ausgebracht worden ist. Auch das wissen wir. Jeder Landwirt, jeder Landeigner entscheidet das in eigener Regie. Im Bereich des Ökolandbaus gibt es aber auch Auflagen. Auch das gehört zur Realität hinzu. Klar ist aber, dass das zuständige Fachministerium sagt, dass die Ausbringung von Klärschlamm eine vernünftige Angelegenheit ist. Darauf kommt es an.

(Zurufe von der CDU)

- Das sage ich auch gern der Präsidentin der Klosterkammer. Damit habe ich überhaupt kein Problem.

Frau Schwarz, bitte!

Herr Minister, wie schätzen Sie die Rückstände von hormonellen Kontrazeptiva und von Antibiotikagaben in den Hausklärwässern mit Blick auf den Klärschlamm ein?

Der gesamte Bereich endokrine Stoffe ist in der Tat ein ernsthaftes Thema, mit dem sich die Wissenschaft noch befassen muss. Diese Thematik muss sich aber nicht nur am Klärschlamm messen, sondern auch andere zur Düngung eingesetzte Substrate beachten. Dort wird zurzeit wissenschaftlich gearbeitet, um die Gefährdung abzuschätzen und um politische Konsequenzen zu ziehen, indem etwa Grenzwerte aufgestellt werden.

Weitere Wortmeldungen zu dieser Frage liegen mir nicht vor. - Wir kommen jetzt zu

Frage 4: Verbraucherschutz durch Lebensmittelüberwachung

Sie wird gestellt von der Abgeordneten Frau Hansen.

In Niedersachsen wird auf dem Verordnungswege die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung von den Gemeinden und kreisfreien Städten auf die Landkreise übertragen und damit auch die Handelsklassenkontrollen im Bereich des Einzelhandels, die bisher von den Bezirkregierungen übernommen wurden. Ebenfalls sollen die Landkreise die Aufgaben nach dem Rindfleischetikettierungsgesetz und der Spielzeugverordnung übernehmen. Allerdings sollen nach jetzigem Kenntnisstand die Kontrollen hinsichtlich des Gaststättengesetzes und der Preisüberwachung bei den Städten und Gemeinden verbleiben. Eine Bündelung dieser Aufgabenbereiche ist nicht geplant.

Diese Verordnung wird sich auch auf den kommunalen Finanzausgleich auswirken, da diese Aufgaben den übertragenen Wirkungskreis bei weitem überschreiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde im Zuge der Umstrukturierung nicht eine Bündelung aller Kontrollen vorgenommen und auf die Landkreise übertragen?

2. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen der

Bediensteten sowie für die Anschaffung von zusätzlichen Überwachungsgeräten (z. B. Schablo- nen, Eierwaagen, Kontrollgeräten zur Prüfung der Luftkammern bei Eiern etc.), und wie sind diese Kosten im Haushalt abgesichert?

3. Kann in Zukunft die Kontrolldichte in den Betrieben durch das vorhandene Personal gewährleistet werden?

Herr Minister Bartels gibt die Antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Abgeordneten Hansen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Im Zuge der Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit sind mit Beginn dieses Jahres die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten konzentriert worden.

(Zurufe von der CDU: Ich kann nichts verstehen!)

- Sie müssen leiser sein. Dann geht es besser. Von den bisher auch zuständigen großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden sind die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung auf die Landkreise übergegangen. Daneben sind auch verwandte Aufgaben und Aufgaben, die zweckmäßigerweise von den Lebensmittelüberwachungsbehörden mit wahrgenommen werden, gleichfalls bei den Landkreisen und kreisfreien Städten konzentriert worden. Dazu gehören u. a. die Kontrollen auf der Einzelhandelsstufe nach dem Handelsklassengesetz und nach dem Rindfleischetikettierungsgesetz. Damit wird eine stärkere Bündelung der Überwachungsmaßnahmen erreicht, was ein wesentliches Anliegen der Landesregierung insbesondere mit Blick auf künftige Herausforderungen ist.

Ein wichtiger Gesichtspunkt der Aufgabenkonzentration ist auch die Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden mit entsprechend wissenschaftlich ausgebildetem Personal; denn bei der Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft sind die Überwachungsmaßnahmen Tierärzten gesetzlich vorbehalten, und Lebensmittelkontrolleure dürfen nur unter ihrer Aufsicht tätig sein. Bis auf wenige Einzelfälle, in denen große selb

ständige Städte und selbständige Gemeinden auf einen eigenen Tierarzt zurückgreifen konnten, verfügten alle anderen gleichartigen Gebietskörperschaften über kein eigenes wissenschaftlich ausgebildetes Personal und mussten insoweit im Rahmen der so genannten Organleihe regelmäßig Tierärzte des jeweiligen Landkreises in Anspruch nehmen.

Mit den Zuständigkeitsänderungen wurde eine Stärkung der Lebensmittelüberwachung bewirkt. Bei allen Lebensmittelüberwachungsbehörden wird jetzt der Anforderung an die personelle Ausstattung mit wenigstens einer eigenen wissenschaftlich ausgebildeten Dienstkraft entsprochen.

Bei der Ausführung von Spezialgesetzen der Lebensmittelhygiene, d. h. dem Fleischhygienegesetz und dem Geflügelfleischhygienegesetz, waren die Landkreise und kreisfreien Städte ohnehin schon vor dem 1. Januar 2002 ausschließlich zuständig. Auch mit Blick darauf ist die vorgesehene Aufgabenkonzentration konsequent.

Darüber hinaus sind aber auch weitere Verbesserungen durch die Aufgabenkonzentration zu erwarten. Die Landkreise und kreisfreien Städte verfügen nicht nur über das erforderliche wissenschaftlich ausgebildete Personal, sondern auch über einen größeren Personalkörper, um auf die unterschiedlichsten Anforderungen bei den Überwachungsmaßnahmen flexibel reagieren zu können.

Die Bündelung der Aufgaben ermöglicht insoweit auch Synergieeffekte; denn nun können die Prüfer bei der Kontrolle eines Betriebes gleich mehrere Prüffelder gleichzeitig bearbeiten, so z. B. die Kontrollen nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, nach dem Handelsklassengesetz und dem Rindfleischetikettierungsgesetz.

Die Auswirkungen auf die Landeszuweisungen für die Erfüllung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind sorgfältig ermittelt worden und sollen bei den Pro-Kopf-Beträgen im Rahmen des Finanzausgleichs entsprechend berücksichtigt werden.

(Frau Hansen [CDU]: Sollen oder werden?)

- Ich komme gleich auf die Frage, Frau Kollegin.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Aufgaben, die zusätzlich zu denen der Lebensmittelüberwachung bei den Landkreisen konzentriert worden sind, haben in der Regel auch einen Bezug zu der Lebensmittelüberwachung und wurden auch schon vor der Änderung regelmäßig gemeinsam mit dieser wahrgenommen.

Bei den privilegierten kreisangehörigen Gemeinden sind demgegenüber Zuständigkeiten nach dem angesprochenen Gaststättengesetz verblieben, die den Zuständigkeiten dieser Stellen nach der Gewerbeordnung vergleichbar sind und zweckmäßigerweise mit diesen gebündelt werden.

Hierbei handelt es sich insbesondere um betriebliche Erlaubnisse - z. B. Konzessionen - und dabei auch um solche, für die die Zuständigkeit ohnehin aus guten Gründen auf der Gemeindeebene liegt. Diese gaststättenrechtlichen Aufgaben werden zumeist in den Ordnungsämtern der betroffenen Gemeinden wahrgenommen und auch in den Fällen der Zuständigkeit der Landkreise regelmäßig eben nicht von den Veterinärämtern, sodass eine Bündelung mit den jetzt ausschließlich bei den Landkreisen liegenden Aufgaben der Lebensmittelüberwachung Arbeitszusammenhänge zerreißen statt herstellen würde.

Routinemäßige, anlassunabhängige Betriebskontrollen sind auch bei Gaststätten nur im Rahmen der Lebensmittelüberwachung nötig. Diese werden selbstverständlich auch in Zukunft von der Lebensmittelüberwachungsbehörde durchgeführt.

Die Kontrolle der Preisauszeichnungsbestimmungen ist landesweit Aufgabe der Gemeinden und benötigt den Sachverstand wissenschaftlichen Fachpersonals oder der Lebensmittelkontrolleure nicht, sodass hierzu auch Verwaltungspersonal eingesetzt werden kann, das bei den Gemeinden vorhanden ist. Eine Bündelung dieser Aufgaben mit Kontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung würde das dafür eingesetzte Fachpersonal der zuständigen Behörden in eine Vielzahl von Betrieben führen, die keiner Lebensmittelüberwachung bedürfen.

Zu 2: Fortbildungsmaßnahmen sollen zentral angeboten werden. So wird unter anderem für die Bediensteten der Lebensmittelüberwachung ein von der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf organisierter Kursus eingerichtet, und die Bezirksregierung Braunschweig ist beauftragt worden, entsprechende Fortbildungsprogramme landesweit zu koordinieren. Die Bezirks

regierungen werden z. B. auch Schulungsmaßnahmen zum Thema Handelsklassenkontrollen vorbereiten.