Annette Schwarz

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Last Statements

Angesichts der Ausführungen von Herrn Finanzminister Aller frage ich die Landesregierung: Wie konkret wird die Zielrichtung der Landesregierung bei der entsprechenden Bundesratsberatung hinsichtlich einer gänzlichen Aufgabe der Eigenheimförderung oder einer Abminderung dieses Eindampfens sein?
Meine Damen und Herren! Angesichts der Einbrüche in der niedersächsischen Bauwirtschaft frage ich die Landesregierung: Wie viele Häuser und Wohnungen in Niedersachsen werden als Folge der Reduzierung der Eigenheimförderung nicht gebaut werden, bzw. welche Arbeitsplatzverluste gehen damit einher?
Das Verfolgen des Hartz-Konzeptes wird natürlich auch Umstrukturierungen bei der Arbeitsverwaltung nach sich ziehen. Ich frage Sie: Wie lange wird es dauern, bis die Arbeitsämter nach der Neustrukturierung wieder arbeitsfähig sind, um dieses Konzept zu verfolgen, und welche Rolle werden Sie dem Landesarbeitsamt zubilligen bzw. welche Aufgaben wird dieses dann übernehmen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fragen, aber auch die Redebeiträge hier im Plenum haben ganz deutlich gezeigt, welches Familienbild die SPD hat, obwohl es zu Anfang durch Frau Meyn-Horeis einige Irritationen gab: zwei erwachsene Menschen, die tunlichst im Erwerbsleben stehen sollen, und die Kinder dürfen dabei weniger interessieren nach dem Motto, das übernehmen Sie dann mit einer staatlichen Betreuung.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen eines. Vielleicht denken Sie auch einmal darüber nach: Familien können mehr, Familien brauchen aber auch mehr, mehr Vielfalt und Möglichkeiten für individuelle Lösungen.
Sie haben in den Antworten darauf verwiesen, dass z. B. bei den Verwaltungen der Bezirksregierungen von den Eltern Vereine gegründet worden sind, mit denen die Betreuung in Ferienzeiten organisiert wird. Das ist ein positiver Ansatz. Aber geben Sie doch, landauf, landab, den anderen Eltern auch diese Möglichkeit. Dann müssen Sie aber auch entsprechenden Beistand leisten und dürfen nicht sagen, das, was die Frau Ministerin, was Frau Hemme, und andere Vertreterinnen vonseiten der SPD-Fraktion hier jedes Mal gerne deklinieren, sollten die Kommunen regeln.
Ich will auf ein Weiteres eingehen. Bei Ihnen existiert offensichtlich ein anderes Bild überhaupt nicht: Familien, in denen - ich sage es jetzt einmal geschlechtsneutral - ein Elternteil zu Hause bleibt, weil diese Familien für sich entschieden haben, dass es wichtig ist, für die Kinder da zu sein, weil sie es selber in die Hand nehmen wollen.
Das gibt es bei Ihnen nicht. Da heißt es: Diejenigen sind schlicht und ergreifend zu dumm.
Eben bei Frau Hemme hieß es, Erwerbsarbeit und Familie in Einklang zu bringen, sei das A und O Ihrer Familienpolitik. Alles andere existiert für Sie nicht.
Das ist auch ganz deutlich in der Antwort nachzulesen. Sie können sie ja selber noch einmal durchblättern. Vielleicht haben Sie sie auch schon in den Papierkorb getan, wo sie zum Teil auch hingehört. Dort heißt es, in der Ermöglichung einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie liege die eigentliche Herausforderung zukunftsorientierter Familienpolitik.
Wie Sie das erreichen wollen, sagen Sie in den Antworten ebenfalls: Schaffung verlässlicher Zeitstrukturen im schulischen Bereich. - Wunderbar! Das ist aber auch Ihr Eingeständnis, das vieles im Argen liegt.
Dann muss man auch einmal das sagen, was zur Verlässlichen Grundschule und zur flächendeckenden Einführung von Ganztagsschulen zu sagen ist. Sie gehen offensichtlich davon aus, dass sich Eltern nicht dafür interessieren; Hauptsache, die Kinder kommen zu bestimmten Zeiten nach Hause.
Eltern fragen heute noch danach. Das war auch unsere Einlassung im Bereich der Kulturpolitik, warum eine Verlässliche Grundschule nicht gutzuheißen ist: weil man nicht kontrollieren kann, wie sie ihren Unterrichtsverpflichtungen nachkommt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, dass die Schule die Betreuung nur abzusichern hat - Schule heißt weitaus mehr; das sollte Ihnen auch einmal aufgehen -, dann frage ich Sie: Wie halten Sie es denn mit den Ferienzeiten? - Damit wird deutlich, dass u. a. hier die Defizite bestehen, dass
alternative Betreuungsangebote für Kinder wegfallen, weil sie ausgehungert werden. Die Eltern kommen dabei ins Rotieren.
Aber, wie Frau Hemme sagt, das interessiert Sie ja nicht. Es gibt für Sie nur bestimmte Schwerpunkte, die Sie verfolgen. Die Eltern haben, wenn sie erwerbstätig sind, schlicht nicht den Urlaubsanspruch, der mit der Anzahl der Ferienzeiten der Kinder gleichzusetzen ist. Insoweit haben die Eltern ganz großen Nachholbedarf, den Sie offensichtlich nicht wahrnehmen wollen.
Meine Damen und Herren, wenn große Firmen eigene Betriebskindergärten anbieten bzw. bei Kindergärten Betreuungszeiten einkaufen, so haben kleine Betriebe, mittelständische Betriebe, diese Möglichkeiten nicht. Aber gerade Inhaber mittelständischer Betriebe wissen aus eigener Erfahrung mit dem Aufziehen von Kindern, wo manches im Argen liegt. Eltern und Betriebsinhaber haben es dort vielfach im gegenseitigen Geben und Nehmen geschafft, einiges für ihre eigene Familie mit zu bewerkstelligen, damit Erwerbstätigkeit mit ihr vereinbar ist. Ich kenne eine ganz Menge junger Frauen, die sagen: Der Firmeninhaber hat es mit mir in Einklang gebracht. Die weiblichen Firmeninhaberinnen sollten Sie auch nicht vergessen. Aber diejenigen, die selbständig sind, werden von Ihnen ohnehin alleine gelassen. Der Mittelstand existiert für Sie nur ab einer gewissen Größenklasse.
Nach der Ermahnung durch die Präsidentin will ich noch Folgendes anregen. Wenn Sie sagen „Wir bieten das alles an; wir wollen das alles machen“ - so waren ja die Ankündigungen -, so kann man natürlich viele Papiere anbieten. Das wird nachher
aber nur Konfetti; allerdings gibt es dabei nichts zu feiern. Das sollte Ihnen genauso klar sein.
In Ihrem Familienbild, so wie es sich vorhin herauskristallisiert hat, existiert nur Weiß und Schwarz: Weiß steht für Ihre Vorstellung von der Selbstverwirklichung und Betreuung für die Kinder - das Bild ist überzeichnet - und Schwarz, wofür ich vielleicht auch mit meinem Namen stehe, für Kirche, Küche und Kinder.
Als Mutter von vier Kindern in einem Alter, das Sie vielleicht interessiert, kann ich Ihnen nur sagen: Das bedeutet nicht, dass man unten am Rednerpult gleichzeitig eine gebrauchte Windel ablegt, den Kochlöffel daneben liegen und das Gebetbuch aufgeschlagen hat.
Sie können es gerne kontrollieren. Man kann in einer partnerschaftlichen Abklärung, auch mit den Eltern, einiges bewirken. Dafür braucht man eine Vielzahl von Rahmenbedingungen, die Sie bislang nicht geschaffen haben. Sie bestrafen Eltern nur, Sie langen ihnen nur in die Tasche, sagen aber nicht, dass Sie sie letztendlich auch fördern wollen. Wenn Sie aus dieser Großen Anfrage eine Jubelveranstaltung machen wollten - -
Mein letzter Satz. - Wenn Sie daraus eine Jubelveranstaltung machen wollten, dann werden Sie vielleicht im Februar merken, dass dies der Abgesang auf Ihre Familienpolitik war.
Ich möchte die Landesregierung fragen, inwieweit die Landesregierung beabsichtigt, das Fach Deutsch als Kernfach und als Fach mit einer Schlüsselkompetenz über die Sprachförderung an den Schulen hinaus zu fördern.
Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie zurzeit ein Lesekompetenzkonzept erstellen. Ich frage Sie jetzt: Zu welchem Zeitpunkt und welchem Interessentenkreis werden die Ergebnisse vorgestellt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von Herrn Dr. Domröse kam der Vorwurf, wir sollten doch die Anträge stellen. Sie haben hier die Anfrage gestellt. Sie wollten die Jubelarie hören. Sie haben nach bestimmten Punkten gar nicht gefragt.
- Herr Dr. Domröse, wir können gerne mal einen Themenbereich aufgreifen, den Sie mit Sicherheit genau so mit Bauchschmerzen verfolgt haben wie
auch wir. Es geht um die Denkmalförderung. Wir haben im Zuge der Globalisierung und der Forderung nach mehr regionaler Identität bauliche Einrichtungen, bauliche Substanz, die marode ist. Was macht die SPD-Landesregierung? - Sie kürzt für den Doppelhaushalt 2002/2003 die Denkmalpflegemittel um 1,25 Millionen Euro jährlich. Jährlich!
- Richtig. Wissen Sie, warum? Sie können gleich weiter applaudieren, weil nämlich ein Argument kommt, das Sie jedes Mal bis zur Unendlichkeit vorbringen. Es heißt: Wo ist denn die Gegenfinanzierung?
- Richtig, aber Sie haben genau die gleichen Bauchschmerzen, Herr Dr. Domröse. Ich weiß noch von Ihren eigenen Ambitionen, dass Sie sehr wohl damit Schwierigkeiten haben. Aber Sie stellen sich hier vorn hin und sagen: Ja, die CDU stellt die Anträge doch nicht. - Das wirkt zwar nach außen. Aber eine gewisse Ehrlichkeit sollte man auch hier an den Tag legen.
Das sollte man vor allem tun, wenn diese Einsparungspolitik gerade die privaten Denkmaleigentümer im ländlichen Raum trifft. Da haben wir es nämlich mal wieder.
Die Landesregierung schiebt natürlich auch den Kommunen weitere Aufgaben in die Schuhe. Frau Litfin hat es zu Recht gerade für den Bildungsbereich erwähnt. Ich möchte das nicht weiter vertiefen, sondern nur auf die Musikschulen, auf die Kunstschulen und gerade die Jugendkunstschulen hinweisen, bei denen nur dann, wenn die Kommune entsprechende Finanzmittel bereitstellt, das Land auch entsprechend etwas zur Verfügung stellt. Sonst stehen nämlich die Einrichtungen ganz schön dumm da.
Die Kommunen sollen mit den Aufgaben laufen, die ihnen in die Schuhe geschoben werden. Angesichts der Finanzhaushalte auf kommunaler Ebene stelle ich Ihnen wirklich die Frage: Wie halten Sie es eigentlich damit? Es gibt in Ihren Reihen sehr wohl einen Abgeordneten, der bei uns zu Hause
gerne einen Nachtragshaushalt fordert. Das würden wir hier im Landtag gerne mal hören.
Zur Landesmusikakademie. Herr Dr. Domröse, auch wenn Sie es nicht mehr so gerne erwähnen, wir haben beide mit vielen anderen zusammen intensiv daran gearbeitet. Aber eines zur Erinnerung. Nachdem die CDU-Landtagsfraktion im Juni 1998 den Antrag gestellt hat, hat der Minister par ordre du mufti Wolfenbüttel als Standort benannt. Da musste man sehen, dass man das irgendwo mal in trockene Tücher bekommt. Aber da ist es noch lange nicht. Nikolaus 2002 wird die Wettbewerbsjury verkünden, welcher Architektenentwurf letztendlich zum Zuge kommen soll. Dabei ist die Finanzierung noch lange nicht abgesichert. Was jetzt erst einmal grundsätzlich angedacht wird, ist mit Sicherheit weitaus teurer als das, was im Haushalt eingestellt ist. Die laufenden Unterhaltskosten sind auch noch nicht berücksichtigt.
Herr Dr. Domröse, ich kann nur hoffen, dass Sie mit Ihrem persönlichen Engagement dem Landtag persönlich noch länger erhalten bleiben, dass wir noch länger daran arbeiten können. Gerne! Aber ein Minister, der 1998 einen Aufschlag macht und nichts als dicke Wellen verursacht - es steht immer noch nichts, keine Grundsteinlegung, nichts dergleichen -, der dürfte eigentlich besser einen anderen Aufgabenbereich suchen.
Förderung der Musikkultur. Ich sage eines ganz ehrlich. Es hat uns schon gefreut, dass Sie nach einer Talfahrt auch hier mitziehen und die finanzielle Ausstattung wieder heraufsetzen, auch wenn der Minister sein selbst gestecktes Ziel von im letzten Jahr genannten 10 Millionen DM nicht ganz erreicht hat.
Aber die Forderung der CDU-Fraktion wurde natürlich entsprechend aufgenommen, dass die Verstetigung der Förderung durch Lottomittel vollzogen werden soll. Nur, wie sieht denn die zukünftige Entwicklungsmöglichkeit bei den Kulturfinanzen aus? Vor zwei Tagen hat die Landesregierung ein Konsolidierungskonzept für 2003 bis 2007 vorgelegt. Sie strebt an, die Zweckbindung der Toto/Lotto-Mittel auf das Niveau dieses Jahres einzufrieren. Bei der Deckelung der zweckgebundenen Toto/Lotto-Mittel wird eine globale Minderausgabe von 2,8 Millionen, 4,2 Millionen bzw.
5,6 Millionen Euro festgelegt und anteilig in jedem Ressortaufgabenbereich veranschlagt.
Meine Damen und Herren, ich finde es eigentlich schade, dass der Minister nicht entsprechend die Gelegenheit genutzt hat, ehrlich zu sein und darzulegen, wie es künftig aussieht.
Oder ist Ihre Anfrage nur schlicht und ergreifend ein bisschen zu früh eingereicht worden? Oder hat die Landesregierung darauf keine Rücksicht genommen und gesagt: „Zwei Tage vorher geben wir es halt bekannt“? Das müssen die Politiker in den eigenen Reihen entsprechend schlucken. Sie werfen uns vor, wir sollten die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen. Sie werden aus Ihren eigenen Reihen letztendlich von der Wirklichkeit überrollt; und das ist manchmal recht bitter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Familien sind die Garanten für den Fortbestand unserer Gesellschaft“, weil nämlich aus ihnen Kinder hervorgehen. „Familien wünschen sich ein eigenes Dach über dem Kopf mit genügend Garten für den Nachwuchs.“ Und: „Die Landesregierung unterstützt Familien mit drei oder mehr Kindern.“ Familien mit weniger Kindern also nicht. In Anbetracht des statistischen Mittels von 1,3 Kindern pro Familie unterstützt sie somit nicht unbedingt die große Mehrheit der Familien. Insofern könnte man fragen: Hält die Landesregierung Familien mit weniger als drei Kindern nicht für förderwürdig? Ist das ihr Zeichen für familienfreundliche Politik?
Meine Damen und Herren, angesichts der Entwicklung der Preise für kommunales Bauland für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser - in
Hannover kostet ein Haus im mittleren Preissegment z. B. 180 bis 250 Euro pro Quadratmeter können Familien leicht ins Hintertreffen geraten. Auch in Braunschweig oder in Osnabrück fehlen Grundstücke für den Einfamilienhausbau. Es macht wenig Sinn, über Einsparpotentiale bei den Baukosten in Höhe von 15 000 bis 25 000 Euro zu diskutieren, wenn sich allein die Baulandpreise in einem oder zwei Jahren zu einem solchen Betrag erhöhen. Vor allem in den Ballungsgebieten stecken in diesem Bereich erhebliche Kostensenkungsreserven. Bei der Baulandmobilisierung sind die Kommunen gefordert, sofern Flächenreserven überhaupt vorhanden sind.
Die lähmenden Nachrichten aus dem Jahr 2001, als es um die Stilllegung von Kasernen ging, muss man doch in einen Hoffnungsschimmer für die Kommunen umwandeln können. Deswegen haben wir in unserem Antrag gefordert - Stichwort Konversion -, es den Kommunen zu erleichtern, die ehemals militärisch genutzten Liegenschaften, die tatsächlich im Internet unter „Scharpings Verkaufsliste“ zu finden sind, zu erwerben. Der Bundesminister für Verteidigung steht leider in dem Zwang, bei der Veräußerung seiner Liegenschaften möglichst viel Geld zu erzielen. Damit befinden sich unsere Kommunen natürlich in einer schlechten Verhandlungsposition.
Natürlich hat Innenminister Heiner Bartling, der auch für den Städtebau zuständig ist, flugs ein Konversionsprogramm aufgelegt. In 2001 wurden 300 000 DM außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. 700 000 DM sind es für 2002 und 12,8 Millionen Euro für 2003 - vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages; denn auf den Nachtragshaushalt warten wir schließlich noch. Dieses Programm beschränkt sich allerdings auf Kommunen mit weniger als 20 000 Einwohnern. Dort müssen bereits andere Förderprogramme wie Städtebauförderung oder EU-Fördermittel entsprechend mit laufen. Da gucken viele Kommunen in die Röhre, meine Damen und Herren.
Die Landesregierung hat auch etwas anderes angekündigt. Sie wollte bei der Bundesregierung weitere Konversionsmittel einfordern. Die Landesregierung ist sicherlich tatkräftig nach Berlin gegangen. Aber heute steht sie mit leeren Händen da. Und: Als die CDU/CSU-Fraktion in der Beratung im Bundestag gefordert hat, dass die verbilligte Abgabe der aufgelassenen Liegenschaften an die betroffenen Kommunen oder an ansiedlungswillige Unternehmen sowie die vollständige Sanierung der
Altlasten von der Bundesregierung zu übernehmen seien, wurde das von der SPD und den Grünen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, der Erwerb von Wohneigentum ist weiterhin vor allem für Durchschnittsverdiener erschwert: durch die deutliche Heraufsetzung der Grunderwerbsteuer, durch die Streichung des steuerlichen Vorkostenabzugs und durch die Senkung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Eigenheimzulage zu Beginn des Jahres 2000 unter Rot-Grün im Bundestag.
Dass Niedersachsen im Bundesrat die steuerpolitischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau genauso wenig verbessern wollte - im September 2001 -, ist sehr betrüblich und zeigt mal wieder, dass der Eigenheimbauer in Niedersachsen im Grunde keine Rückendeckung bekommt.
Dies macht auch die Verwunderung des Städtebauministers Bartling bei der Frage deutlich, ob die Eigenheimzulage gestrichen wird - nach dem Motto „Wo haben Sie das denn her?“, wie es in einem Interview in Wohnart veröffentlicht wurde.
Meine Damen und Herren, man braucht doch gar nicht blauäugig zu sein, um zu sehen, dass unter Rot-Grün im Bundestag die Eigenheimzulage zukünftig herabgesetzt werden wird. Das wurde auf einem Kongress in Berlin im Mai deutlich, auf dem gerade die Vertreter der Grünen - wie Bundesumweltminister Trittin - deutlich gemacht haben, dass sie eine weitere Zersiedelung der Landschaft durch den Eigenheimbau nicht mittragen werden. Vor diesem Hintergrund ist auch nachvollziehbar, dass die Grünen die zweite Forderung unseres Antrags - nämlich auf die Bundesregierung einzuwirken, von der geplanten Kürzung der Eigenheimzulage Abstand zu nehmen - abgelehnt haben.
Meine Damen und Herren, ich frage mich natürlich auch: Wie halten es die Bundesregierung und die SPD eigentlich mit der Riester‘schen Alterssicherung, nämlich dem Modell, nach dem auch selbstbewohnte Immobilien in den Förderkatalog der privaten Altersvorsorge aufgenommen werden? Wollen Sie das nicht mit unterstützen? - Offensichtlich nicht. Aber es ist ja klar, dass die Bauwirtschaft, die nämlich die Nutznießerin davon wäre, Ihnen nicht so sehr am Herzen liegt.
Meine Damen und Herren, bekanntlich ist der Bau von 10 000 Wohnungen im Ein- und Zweifamilienhausbau mit der Schaffung bzw. Sicherung von rund 40 000 Arbeitsplätzen verbunden. Das sind doppelt so viel wie beim Bau von 10 000 Mietwohnungen. Zusammen mit Schleswig-Holstein ist Niedersachsen Schlusslicht bei der baukonjunkturellen Entwicklung in den alten Bundesländern. Das hat der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bauindustrie in Niedersachsen noch einmal festgestellt. Dass man damit und auch angesichts des Förderdschungels hier in Niedersachsen, wo die LTS entsprechende Darlehen vergibt - übrigens überwiegend im Mietwohnungsbau -, nicht gerade zukunftsweisend ist, sollte jedem klar sein.
Der FAZ war heute zu entnehmen, dass die Stärkung der Verbraucherrechte beim Abschluss von Kreditverträgen, die der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen hat, vermutlich zulasten des Wohnungsbaus geht. In Zukunft können Kreditverträge noch innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden. Aber was noch viel bedeutender ist: Der Darlehensvertrag und der Immobilienverkauf können als verbundenes Geschäft angesehen werden mit der Folge, dass die Bauherren für die Güte der Bauvorarbeiten einstehen müssen. Damit wird die Rückzahlung so manchen Darlehens blockiert sein. Dass die Banken vor diesem Hintergrund nicht gerade sehr geldgebefreudig sein werden, dürfte jedem klar sein.
Meine Damen und Herren, Häuslebauer sollte man nicht aufs Abstellgleis stellen. Wohneigentum braucht wieder eine sichere Perspektive. Das ist unsere Zielrichtung; denn Wohneigentum ist ein wesentlicher Pfeiler einer stabilen und freiheitlichen Gesellschaft. Wohneigentumspolitik dient nicht dem Privatvergnügen, sie ist praktizierte Wirtschafts- und Sozialpolitik. Dabei leisten die Menschen gewaltige Sparanstrengungen. Diese wirken sich über die Bauausgaben als volkswirtschaftliche Multiplikatoren beflügelnd auf die Konjunktur aus. Das, meine Damen und Herren, brauchen wir in Niedersachsen - nicht nur für die Bauwirtschaft, sondern auch für die Kommunen und gerade für die Familien.
Mit der Ablehnung unseres Antrags wenden Sie sich gegen die eben von mir Genannten, deren Interessen Sie offensichtlich nicht wahrhaben und nicht wahrnehmen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich ganz herzlich dafür, dass Sie mir ein wenig Zeit gegeben haben, um ans Rednerpult zu kommen. Aber das, was Frau Bührmann soeben zur Musikkultur und zur Musikförderung gesagt hat, hat mich mehr an das erinnert, was mich hier im Moment stützt. Mich allerdings stützt es nur auf Zeit. Mit Blick auf die Musikförderung hier im Land Niedersachsen wird dieser Prozess jedoch
langwieriger sein. Es sind Krücken, die helfen aber nicht auf Dauer.
Meine Damen und Herren, wenn man sich einmal die Grundvoraussetzungen anschaut, unter denen der Musikbereich hier in Niedersachsen arbeiten muss - hier geht es in erster Linie um den Schulunterricht -, kann man feststellen, dass es um diesen Bereich nicht glorreich bestellt ist. Aber gerade in den Kindergärten und in den Grundschulen müsste als Erstes angesetzt werden. Bundesweit kann beobachtet werden, dass richtiger Musikunterricht an den Grundschulen aber nur zu 15 bis 20 % und an den Gymnasien nur bis zu 37 % erteilt wird. Dieser Unterricht wird zudem nicht immer von Lehrern erteilt, die eine Musikausbildung genossen haben. Das ist nicht gerade zukunftsweisend.
Auch die PISA-Studie, die mit dem schlechten Abschneiden der deutschen Schüler die Aufmerksamkeit der Eltern, Lehrer und Bildungsexperten in erster Linie auf die Grundfertigkeiten Rechnen und Schreiben sowie auf die klassischen Lernfächer gelenkt hat, hat den Musikbereich leider außen vor gelassen. Ausreichend Nachwuchs in der Lehrerausbildung - das hat Ministerin Jürgens-Pieper auch selbst eingeräumt - fehlt. Wenn man sich nun die Verhältnisse in Niedersachsen anschaut, dann kann man feststellen, dass es für den gymnasialen Bereich 52 bis 54 Absolventen gibt. Gebraucht werden aber 100. Das heißt, dass der Musikunterricht in den Schulen auch in den nächsten Jahren keine großen Erwartungen hegen darf, sondern hier muss nachgebessert werden.
Man kann natürlich sagen, dass im Zuge der Lehrerfortbildung ein gewisses Maß an Kompensation stattfinden kann. Bei einem Minimalpreis von 26 Euro pro Lehrer und Jahr, auf den die Lehrerfortbildung inzwischen abgesackt ist, kann man so etwas aber nicht erreichen. Ich meine wohl zu Recht, dass man dafür - wie es Herr Busemann richtigerweise gesagt hat - nicht einmal die Türklinke in die Hand zu nehmen braucht. Sie öffnen der Musik damit wirklich keine Türen. Wenn die Lehrer diese Fortbildungsveranstaltungen besucht haben, dürfen sie im Anschluss daran im Lehrerzimmer gemeinsam trällern, damit alle mitbekommen, was bei der betreffenden Veranstaltung stattgefunden hat. Die GEW hat wohl eine realistische Einschätzung vorgenommen, wenn sie sagt: Zukunftsprognose für den Musikunterricht in Moll.
Aber ganz geharnischt. - Wenn darüber hinaus die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Chorverbände e.V. im März 2002 ganz deutlich darauf hinweist, dass viele der künftigen Lehrerinnen und Lehrer musikalische Analphabeten seien, so ist auch das kein Zukunftszeichen.
Im Februar 2002 hat an der Musikhochschule in Hannover ein Kongress stattgefunden, an dem Minister Oppermann aber leider nicht teilnehmen konnte. Er wurde schmerzlich vermisst.
An dieser Veranstaltung hat aber der für den Musikbereich zuständige Referent des Ministeriums für Bildung und Kultur, Herr Al-Ghusain, teilgenommen. Er hat ganz deutlich gesagt, dass es noch eine Zeit lang dauern wird, bis sich Änderungen in der Ausbildung zukünftiger Musiklehrer in den Prüfungsordnungen der Universitäten niederschlagen werden. Was macht der Minister hier? Wie weit ist er auf diesem Gebiet förderlich? - Ich habe nicht den Eindruck, dass er hier sehr gedeihlich arbeitet. An dieser Stelle steht nicht nur Minister Oppermann, sondern genauso auch Frau Ministerin Jürgens-Pieper in der Verantwortung.
Was die Finanzierung der Musikinstrumente der Schulen angeht, möchte ich gerade vor dem Hintergrund der viel gepriesenen Bläserklassen, die wirklich Beachtliches leisten, darauf hinweisen, dass die Niedersächsische Sparkassenstiftung nur eine Anschubfinanzierung anbietet. Letztendlich müssen die Schulen den entstehenden Nachbedarf aber wieder selbst regeln. Das führt dazu - wie dies in Dochtersen der Fall gewesen ist -, dass für 44 Instrumente 50 000 DM bezahlt werden mussten und von den Eltern jetzt entsprechende Unterrichtsgebühren und darüber hinaus auch Leihgebühren für die Instrumente erhoben werden. Auf diese Weise werden fast die gleichen Sätze erreicht, wie sie an den kommunalen Musikschulen gezahlt werden müssen. Ich sage es einmal so: Da wird den Menschen die Wurst auf die Nase gelegt und behauptet, dass alle satt geworden sind. - So aber kann man meiner Meinung nach nicht arbeiten.
Frau Bührmann, wenn Sie hier einerseits auf die Aufstockung der Landesmittel für die Musikförde
rung hinweisen, dann müssen Sie andererseits aber auch Folgendes anerkennen: Wenn man von einem niedrigen Niveau aus durchstartet, dann macht sich jede in Prozentzahlen angegebene Aufbesserung immer sehr gut. Wenn man die Summen aber konkret betrachtet, dann muss man feststellen, dass das Land Niedersachsen im Bundesvergleich nicht gerade Spitzenreiter ist. Die Ergebnisse liegen vielmehr im negativen Bereich.
Ich habe vorhin gesehen, dass der Mitarbeiter des Ministeriums, Herr Siewert, Herrn Minister Oppermann die Auflistung des Landesverbandes der Musikschulen gezeigt hat, nach der die Förderung der Musikschulen in Niedersachsen 2,2 % des Gesamtetats ausmacht und im Bundesvergleich an zweitletzter Stelle liegt. Ich meine, dass man diesen Umstand genauso wenig positiv erwähnen sollte, Frau Bührmann.
Ich weiß nicht, ob Herr Oppermann es bislang nicht wusste. Nach dem Parlamentarischen Abend des Landesverbandes der Musikschulen, an dem alle Fraktionen teilgenommen haben, hätte es auch Ihnen klar sein müssen. Man kann die positiven Elemente natürlich immer wieder aufzeigen. Man muss aber beide Seiten sehen, Frau Bührmann. Man sollte nicht auf einem Auge blind sein.
Blindheit muss man einfach in Folgendem sehen: Die Verstetigung der Mittel ist zwar positiv festzustellen. Wenn man aber wirklich etwas bewerkstelligen will, dann müssen die Mittel weitaus höher ausfallen, wie auch Ihnen klar sein dürfte. Nachdem die SPD beim Wahlprüfstein zur Landtagswahl im Jahr 1998 gesagt hat, dass sich die SPD-Landtagsfraktion deshalb für die Sicherung eines landesweiten Angebots an musikalischer Bildung und Ausbildung einsetze, habe ich spätestens nach der Rede von Frau Bührmann endgültig den Eindruck gewonnen, dass die Situation, in der sich auch die Musikschulen befinden, wieder einmal die Kommunen ausbaden müssen.
Der Landesverband der Musikschulen hat in der Wolfsburger Erklärung vom 3. Mai 2002, die also
noch sehr frisch ist und auch Ihnen bekannt sein dürfte, deutlich und zu Recht auf die mangelnde finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung hingewiesen. Im Bundesvergleich sind es nur 2,2 %. Das reicht nicht. Wenn Sie jetzt sagen, der Landesverband sollte sich ein bisschen zurücknehmen, weiß ich nicht, wie Sie mit Interessenverbänden umgehen. Man muss ihnen nicht nach dem Munde reden. Die Interessenverbände zeigen aber doch ganz deutlich die Mankos auf.
Deshalb wollen wir von der CDU-Fraktion den kommunalen Finanzausgleich nach dem FAG nach wie vor ver-bessern. Da die Kommunen zum Teil am Hungertuch nagen, streichen Sie als Erstes schlicht und ergreifend die freiwilligen Leistungen. Insofern dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass die Musikschulen genauso daran glauben müssen. Man kann doch aber nicht sagen: Wir reizen an, gewähren eine Anschubfinanzierung. Die Kommunen sollen aber sehen, wie sie gegenfinanzieren können.
Meine Damen und Herren, Herr Oppermann bestellt zwar die Musik, er will sie aber nicht bezahlen. So können wir jedoch nicht fortfahren. Auch die für die nächsten zwei Jahre angebotene Anschubfinanzierung für die Kontaktstellen Musik macht deutlich, dass die Kommunen die Folgefinanzierung übernehmen müssen und dass private Sponsoren eingeworben werden müssen. Angesichts der Tatsache, dass die Anträge erst Ende letzter Woche verteilt worden sind, zum 24. Mai aber schon wieder abgegeben werden müssen, frage ich mich: Wie soll hier eine konkrete und gute Vorbereitung stattfinden können? Ein bisschen mehr Zeit wäre gut gewesen. Ich sehe es letztendlich auch bei mir selbst.
Das Ehrenamt kann ich hier leider nicht mehr in dem ihm gebührenden Maß erwähnen. Ich sage dazu nur eines: Das Aktionsbündnis, das Frau Bührmann hier als positiv bewertet hat, soll meiner Einschätzung nach eher ein Ruhestandsbündnis für die SPD werden. Sie können es gern machen. So aber kann man doch nicht zum Nachteil für den Musikbereich und auch nicht zum Nachteil für die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen arbeiten.
Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zustimmen. Sie haben unse
ren Antrag derart eingedampft, dass man mit ihm nicht mehr arbeiten kann.
Lassen Sie mich mit einem Zitat des Altbundespräsidenten Roman Herzog schließen:
„Wenn wir einschlafen lassen, was da an Potenzial vorhanden ist, dann sägen wir an dem Kreativast, auf dem wir alle miteinander sitzen.“
Danke schön.
Herr Minister. Sie sagen selber, dass die Kommunen entsprechend in die Verantwortung genommen werden sollen.
Das passt genau dazu, was Sie einmal beim Göttinger Kulturgespräch gesagt haben:
Es wird nicht passieren, dass das Land dort fördert, wo die Stadt kürzt. Damit haben Sie letztendlich den Freifahrtschein, Ihre Förderung noch weiter zurückzufahren, wenn Sie das entsprechend von
den Kommunen vorgelegt bekommen, weil die Kommunen gar nicht mehr anders können. Wenn Sie sagen, Sie wollen eine breite Förderung der Musik, frage ich Sie, wo der ländliche Raum und die Fläche bleiben, wenn Sie sich auf die Projekte beziehen, die in den Ballungsräumen wie z. B. in Hannover ansässig sind.
Sie haben letztlich noch erwähnt, dass das Ehrenamt entsprechend anzuerkennen sei. Ich hoffe, Sie steigen nicht in die Fußstapfen des Bundeskanzlers Schröder, der bei einer Veranstaltung am 5. Dezember 2001 in Berlin zum Jahr der Freiwilligen die Freiwilligen und Ehrenamtlichen zu Statisten degradiert hat, weil er einen medienwirksamen Auftritt haben wollte. Das unterstelle ich Ihnen nicht. Aber wenn Sie im Musikbereich weiter so arbeiten, dann sind Sie auf einem guten Weg dahin. Das wünsche ich der Musikförderung in Niedersachsen aber wahrlich nicht.
- Herr Adam, das können Sie richtig einschätzen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Fast jeder von uns nutzt Mobilfunk. Ich persönlich kann es mir ohne fast schon nicht mehr vorstellen. Manchmal fragt man sich auch, wie das Regierungsgeschäft ohne Handys jemals hat funktionieren können.“
Das ist ein Zitat der Parlamentarischen Staatssekretärin aus dem Bundesumweltministerium, Frau Simone Probst. Man mag sich jetzt Gedanken darüber machen, wie erfolgreich die Geschicke des Regierungsgeschäfts sind oder nicht. Aber darüber möchte ich mich jetzt nicht im Einzelnen auslassen. Es zeigt trotzdem sehr deutlich, dass viele gerade auch im beruflichen Umfeld das Handy sehr wohl zu schätzen wissen und es für unentbehrlich halten. Entsprechend ist auch die wirtschaftliche und damit die arbeitsmarktpolitische Bedeutung des Mobilfunks. Ich will die Daten dazu nicht im Einzelnen aufführen; sie sind im Rahmen der ersten Beratung sehr wohl genannt worden. Die Bedeutung des Mobilfunks darf aber nicht dazu führen, dass gesundheitliche Belange eventuell hinten anstehen. Vielmehr sind beide Seiten gegeneinander abzuwägen, um eine einseitige Betrachtung zu vermeiden.
Im Rahmen der Proteste, die landauf, landab nicht nur in Niedersachsen vonseiten der Bürger erhoben wurden, hat es im Frühjahr letzten Jahres wohlfeile Ankündigungen des Bundesumweltministers hinsichtlich der entsprechenden Verordnung, die aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezüglich der Strahlung von Mobilfunkanlagen erlassen worden sind, gegeben, nämlich dass in diesem Bereich eine Novellierung angedacht wird.
Ich finde es verblüffend, welche Entwicklung die Tatsache nach sich gezogen hat, dass zuerst eine Ankündigung gemacht worden ist und dass im August letzten Jahres eine Prüfung in Aussicht gestellt worden ist. Im Dezember letzten Jahres wird dies dann mehr nach dem Motto gefeiert, die Selbstverpflichtung stärke vorsorgenden Umweltund Gesundheitsschutz, weil die Mobilfunkbetreiber eine entsprechende Verpflichtung eingegangen seien. Man kennt es normalerweise von Umweltminister Trittin - von seinem Selbstverständnis her - gar nicht, dass er anderen die Verantwortung
überträgt. Aber ich meine, das kann auch einmal ein Zeichen dafür sein, dass er bereit ist, der Wirtschaft ein Stück entgegenzukommen.
Wenn sich ein Umweltminister im Februar dieses Jahres in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Öko-Label als Orientierungshilfe beim Handy-Kauf“ feiern lässt, dann möchte ich dazu bemerken, dass ich das Umweltministerium nicht mit der „Stiftung Warentest“ gleichsetzen würde. Ich bin der Meinung, dass man den Mobilfunkbetreibern die Möglichkeit der Eigenwerbung offen halten kann.
Dass die Mobilfunkbetreiber sehr wohl bereit sind, selbst in die Öffentlichkeitsarbeit zu investieren, wird daran deutlich, dass sie 1,5 Millionen Euro bereitstellen, um eine kontinuierliche Überprüfung der elektromagnetischen Felder im Bundesgebiet durch feste und mobile Messstationen vorzunehmen, um fundiertes Material an die Hand zu bekommen. Im Grunde genommen ist es auch die Krux des Umweltministers, dass er kein belastbares Material in der Hand hat. Das hat letztendlich auch die Strahlenschutzkommission deutlich gemacht, die allerdings auch darauf hingewiesen hat, dass weitere Untersuchungen zu erfolgen haben.
Im Grunde genommen haben sich die Kommunen, die das größte Problem bei sich vor Ort haben, ein Stück weit selbst geholfen, indem sie die Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern im Juli letzten Jahres bewirken konnten. Zusätzlich sind die Mobilfunkbetreiber im Dezember letzten Jahres eine Selbstverpflichtung eingegangen. Ich meine, das ist vorteilhafter und vor allem auch wegweisender, als wenn man dem Bundesumweltministerium vertrauen würde.
In einem Antwortschreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Gila Altmann an einen Bundestagsabgeordneten der CDU aus Niedersachsen war bezüglich seiner Frage zu den baurechtlichen Voraussetzungen Folgendes zu lesen:
„Bei der Errichtung von MobilfunkSendemasten kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben, da die Beantwortung dieser Fragen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen liegt.“
Ich frage mich manchmal, warum sich der Bundesumweltminister überhaupt noch um den Be
reich Mobilfunk kümmert, wenn er - so zumindest die Auskunft seiner Staatssekretärin - sowieso keine Kompetenz dafür hat. Für die Kommunen ist eine Broschüre des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der sich Aussagen bezüglich der baurechtlichen Genehmigung entnehmen lassen, wesentlich auskunftsfähiger, wenn diese Diskussionen anstehen.
Die Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern stellt einen ersten Schritt dar. Nun wird sich zeigen müssen, wie sie mit Leben gefüllt werden kann. Genauso äußert sich letztendlich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund, indem er feststellt, dass diese Frage zunächst einmal erledigt sei. Aber natürlich muss sich auch zeigen, ob das Vertrauen in die Mobilfunkbetreiber, das ihnen von allen Seiten als Vorschuss gegeben wird, gerechtfertig ist.
Vorhin wurde schon Herr König vom Bundesamt für Strahlenschutz zitiert. Ich möchte dieses Zitat wie folgt ergänzen:
„Allerdings müssen Maßnahmen zur besseren Information von Kommunen vor der Installation neuer Sendemasten oder zur Kennzeichnung von Handys mit Strahlungswerten, wie sie in der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber genannt sind, mit Leben erfüllt werden.“
Gestern bzw. heute hat eine Tagung an der Evangelischen Akademie in Loccum stattgefunden, an der wir leider nicht teilnehmen konnten, die aber sehr wohl zeigt, dass dieses Thema weiterhin relevant sein wird.
Von daher bin ich in der Tat sehr froh, dass wir es uns im Rahmen der einvernehmlichen Beratung im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen ausbedungen haben, dass die Landesregierung dem Ausschuss diesbezüglich noch vor der Sommerpause, und zwar im Mai dieses Jahres, einen mündlichen Bericht erstattet. Dann wird sich zeigen, ob eventuell weiterer Handlungsbedarf besteht oder ob wir frohen Mutes einmal auf einen Teil von Regulierung von oben verzichten können, indem wir feststellen, dass man es vor Ort besser regeln kann. Diese Bewährungsprobe muss jedoch erst noch bestanden werden.
Herr Minister, wie schätzen Sie die Rückstände von hormonellen Kontrazeptiva und von Antibiotikagaben in den Hausklärwässern mit Blick auf den Klärschlamm ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen greifen mit ihrem Antrag zur Förderung von studentischem Wohnraum letztlich mehrere Forderungen des Kuratoriums des Deutschen Studentenwerkes vom Juni und November letzten Jahres auf. Das Ziel soll eine Steigerung der internationalen Attraktivität des Studienlandes Deutschland sein.
In dem Antrag der Grünen steht im Mittelpunkt die Forderung, ein Aktionsprogramm zur Erweiterung des Wohnraumangebots aufzulegen. Wenn man sich die Fördermöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus, insbesondere für Studentenwohnheime, anschaut, dann stellt man fest: In diesem Bereich gibt es nichts. An die bestehenden Programme zur Förderung von Mietwohnungen in Niedersachsen sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es müssen Wohnungen unterschiedlicher Größe errichtet und vor allem für verschiedene Nutzergruppen bereitgestellt werden. Die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren stellt ein weiteres Handikap dar. Dafür ist dieses Förderprogramm daher nicht heranziehbar.
Angesichts der Aufstockung der Mittel für das Programm „Gemeinsame Initiative Soziale Stadt“ zulasten der Wohnungsbauförderung just im Landeshaushalt 2002/2003 dürften eventuelle Fördermittel eher einem Rinnsal gleichen als einem Fluss mit Schubkraft.
Zuvor stellt sich jedoch eine ganz andere Frage, und zwar: Wie hoch ist überhaupt der prognostizierte Bedarf? - Bundesweit werden vom Kuratorium 20 000 Studentenwohnheimplätze gefordert, allerdings auch mit dem Hinweis auf regionale Besonderheiten. Das hat mich dazu veranlasst, einmal vor Ort stichprobenartig nachzufragen, wie das in den einzelnen Städten in Niedersachsen gesehen wird.
In Braunschweig wird gesagt: Generell gibt es eine Wartezeit von sechs bis 18 Monaten. Die 18 Monate beziehen sich auf Apartments, mit denen ein bestimmter Komfort verbunden ist. Bei den Ein-Zimmer-Bereitstellungen geht es wesentlich schneller.
Für Oldenburg werden sehr wohl Wartezeiten von drei bis sechs Monaten genannt. Große Engpässe werden dort nicht gesehen. Von daher fehlt es meiner Ansicht nach nicht an Plätzen in Studentenwohnheimen, sondern - das wurde mir auch berichtet - eher an der Akzeptanz von ausländischen Studierenden, entsprechende alternative Angebote anzunehmen. Sie suchen sehr wohl den Kontakt zu ihren Landsleuten. Wenn wir über Integrationsbemühungen diskutieren, müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit sie fruchten können.
In Hannover werden Wartezeiten von drei bis vier Monaten an der MHH bzw. bis maximal sechs Monate an der Uni genannt. Insbesondere in Hannover werden bereits verschiedene Programme gefahren, z. B. das ERASMUS/SOKRATES-Programm oder das Tunesien-Programm. Auch das Akademische Auslandsamt ist den ausländischen Studenten bei der Wohnungssuche behilflich.
Osnabrück brüstet sich sogar damit, dass eine Quote von 15 % der Studierenden ein Quartier in Studentenwohnheimen finde. Ein statistischer Vergleich zeigt, dass dies kein bundesweiter Spitzenplatz ist. In südlicheren Bundesländern gibt es noch bessere Quoten. Es wird jedoch deutlich, dass auch der Aspekt eine Rolle spielt, inwieweit die ortsansässigen Studenten schon vorher in der Stadt beheimatet waren und dort einen Studienplatz annehmen. Statistiken alleine kann man dafür also nicht bemühen.
Entscheidend ist meiner Ansicht nach der Bedarf an den einzelnen Hochschulstandorten, der durch die entsprechende Leerstandsquote geprägt ist.
An dieser Stelle hat die Landesregierung große Lücken hinsichtlich ihrer Kenntnisse, wie die Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion, die heute noch beraten wird, gezeigt hat. Darin heißt es, „dass es keine Statistik über den Leerstand von Wohnungen, und zwar weder im geförderten noch im freifinanzierten Wohnungsbau, gibt“. Das hat den Verband der Wohnungswirtschaft im Herbst 2001 veranlasst, eine Studie zu den Leerständen in Auftrag zu geben. Die Vorlage der Ergebnisse dieser Studie soll erst im zweiten Quartal dieses Jahres erfolgen. Das heißt, es wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis wir entsprechende Antworten bekommen.
Bei der Betrachtung von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt stellt sich außerdem die
Frage, wieso die Grünen bei der Aufstellung eines Wohnungsbauprogramms nur die Studentenwerke am Tisch haben wollen. Im Zuge der Einbindung der Wohnungswirtschaft sind meiner Ansicht nach sehr wohl deren Vertreter gefordert, ebenso mitzuwirken. Sicherlich ließe sich in diesem Zusammenhang auch die Zweckmäßigkeit der Aufsplitterung in der Wohnungsbauförderung erörtern.
Fraglich ist weiterhin, ob Sie mit Ihrer Förderung eine zusätzliche Belastung der Kommunen bewirken wollen. Letztendlich fordern Sie die Bereitstellung von kommunalen Liegenschaften. In diesem Zusammenhang stellt sich durchaus die Frage, zu welchem Entgelt dies geschehen soll oder ob es wieder nur nach dem Motto „für einen Appel und ein Ei“ geschehen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen darüber in große Begeisterungsstürme ausbrechen werden.
Weiterhin stellt sich die Frage nach der Höhe der Finanzmittel, die den Studentenwerken zur Verfügung stehen. Auch die Grünen haben bei den jüngsten Beratungen des Doppelhaushalts moniert, dass immerhin 5 Millionen DM gekürzt wurden. Ob die Mittel trotz dieser Kürzung noch dazu ausreichen, die Bewirtschaftung von weiteren Wohnungen zu bewerkstelligen, ist mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
Sie selber haben die Erhöhung der Leistungsentgelte für deren Angebote und den Anstieg der Mieten in den Studentenwohnheimen vorausgesagt. Insofern halte ich das, was Sie fordern, für kontraproduktiv.
Im Rahmen der Ausschussberatungen ist meines Erachtens insbesondere die Frage zu erörtern, ob die Wohnbedingungen für das internationale Renommee und auch für den Studienerfolg ausschlaggebend sind, oder ob es nicht eher sinnvoll ist, bei den Hochschulen Investitionen in Personal und Ausstattung zu tätigen.
Meine Damen und Herren, ich sehe gravierende Fragen, die im Rahmen der Ausschussberatung zu beantworten sind. Ich hoffe, dass auch die Grünen etwas Konstruktives dazu vorlegen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Antrag zur Musikförderung sehr wohl originär auch das Ressort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur betrifft, muss ich ehrlich sagen: Ich bedauere es zutiefst, dass Minister Oppermann jetzt nicht zugegen ist. Ich würde es sehr begrüßen, wenn er noch kommen würde.
Ich beantrage, dass der Minister an der Sitzung teilnimmt.
Gut. - Meine Damen und Herren, ich glaube, viele von Ihnen kennen dieses Buch
und haben, da wir es vor Weihnachten bekommen haben, vielleicht sogar die Zeit genutzt, um es zu lesen. Nachdem es uns an die Hand gegeben worden ist, dürften denjenigen, die es tatsächlich gelesen haben, angesichts des Musikunterrichtes, der Rahmenbedingungen zur Musikbildung und ausübung in unserem Lande so manche Bedenken gekommen sein.
Meine Damen und Herren, Musikerziehung soll zwar zuallererst die Freude der Kinder fördern, die Freude am Schönen, am Spiel, am kreativen Selbsterleben in den Spielräumen der Musik.
Der Grund für die Beschäftigung mit Musik ist immer die Musik selbst und sonst nichts. Aber die Studie, die in diesem Buch in Kurzform dargelegt wird - sie wurde übrigens vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert -, zeigt auf, dass positive Nebenwirkungen der Musikerziehung nicht zu ignorieren sind. In dieser Langzeitstudie mit Grundschulkindern wurde aufgezeigt, dass musizierende Kinder ihr Sozialverhalten verbessern, ihre Intelligenz erhöhen, gute schulische Leistungen erbringen und Defizite - wie Konzentrationsschwäche - besser kompensieren können.
Die Grundlagen dafür müssen bereits bei den 6jährigen in den Grundschulen - besser bereits im Kindergartenalter - gelegt werden. Dazu braucht es qualifizierter Erziehungskräfte und entsprechender Grundschullehrer, für die im Studium die musikalische Grundausbildung wieder zur Pflicht werden muss.
Die völlig unzureichende Unterrichtsversorgung und die erschreckend mangelhafte Unterrichtskontinuität lassen den Musikunterricht ein Schattendasein in Niedersachsen führen.
Meine Damen und Herren, in der Antwort der Kultusministerin in der Drucksache 14/1425 auf die Kleine Anfrage meiner Fraktionskollegin Heidi Mundlos wurde deutlich, dass die Ministerin die Problemlage kennt. Ich möchte zitieren:
„Das Fach Musik gehört wie Religion zu den Mangelfächern. Deswegen werden für diese Fächer überproportional Lehrkräfte neu eingestellt.“
Wenn nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Schulmusiker z. B. in den Grundschulen
nur noch 20 % des vorgesehenen Musikunterrichts von Fachkräften erteilt wird und am Gymnasium nur noch ca. 65 %, so ist der Handlungsbedarf unübersehbar.
In einer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage zu diesem Thema von unserer Seite bekennt die Ministerin sehr wohl - ich zitiere wieder -: „Der zukünftige Einstellungsbedarf in den Fächern Musik und Kunst wird mit den zurzeit in Niedersachsen in der Lehramtsausbildung befindlichen Lehrkräften nicht gedeckt werden können.“ Sie hofft darauf, dass die noch fehlenden Lehrkräfte durch Bewerber aus anderen Bundesländern gestellt werden könnten. Ob diese Hoffnung ohne weitere Veränderung bei der Einstellungspraxis des Landes in Erfüllung geht, bezweifle ich, Frau Ministerin.
Neben der Abwanderung in benachbarte Bundesländer wie Hamburg und Nordrhein-Westfalen trägt auch die zunehmende Selbständigkeit der Schulen dazu bei, dass Schulleitungen zeitweise nicht besetzte Musiklehrerstellen für andere Fächer umwidmen. Deutlich wird, dass der Mangel beim Musikunterricht an den Schulen Auswirkungen auf die Anzahl der Musikpädagogen in der Ausbildung hat. Was bei den Kindern nicht als Basis gelegt wird, kann letztendlich nicht bei Erwachsenen vorausgesetzt werden. Die Hemmschwelle ist einfach da; der Bezug wird nicht hergestellt. Da hilft es auch nicht viel, so lobenswert die Hochbegabtenförderung vonseiten des Wissenschaftsministeriums ist, dass im Mai 2000 Minister Oppermann die Frühförderung von 20 musikalisch hoch begabten Schülerinnen und Schülern im Alter ab 13 Jahren an der Hochschule für Musik und Theater in Hannover eröffnet hat. Da die Unterrichtstage in der Regel freitags und samstags an 34 Wochenenden im Jahr liegen, profitiert bislang nur der Raum um Hannover von diesem Angebot.
Das Land, die Fläche Niedersachsens, bleibt dabei im Hintertreffen.
Die Zahl der Absolventen aus den Hochschulen belegt, dass jetzt Notmaßnahmen erforderlich sind, um Fachkräfte ohne Lehramtsausbildung zu gewinnen bzw. vorhandene Lehrkräfte zu qualifizieren. Aber auch die Zusammenarbeit von Schulen
und Musikschulen sowie die Förderung von gemeinsamen Nachmittagsangeboten ist zur kurzfristigen Belebung zu forcieren. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit von Musikschulen und den Verlässlichen Grundschulen gibt es bereits; nicht immer mit positiven Vorzeichen aufseiten der Musikschulen angesichts des entstehenden Zuschussbedarfs, der von den Musikschulen aufgefangen werden muss. Nur zur Erinnerung: Eine Betreuungsstunde wird im Jahr zu ca. 1 300 DM vergütet, aber die Personalkosten liegen bei den Musikschulen bei 3 000 DM. Das heißt, dass die Musikschulen, die zum großen Teil in kommunaler Trägerschaft sind, zubuttern müssen. Die Kommunen müssen letztendlich als die Träger das Defizit auffangen. Vonseiten des Landes wird wenig dazu beigetragen.
Das darf nicht weiter Schule machen. Die vom Land gesetzlich abgesicherte Musikschularbeit würde hinsichtlich der Planungssicherheit und Verwaltungsvereinfachung gehörig ins Wanken kommen. Bereits heute tragen die derzeit 79 Musikschulen in Niedersachsen, die im Landesverband zusammengeschlossen sind, mit ihren über 2 500 qualifizierten Lehrkräften zu einem hochwertigen und nahezu flächendeckenden Angebot zum Musikunterricht bei. Sie tragen die Verantwortung für die musikalische Bildung und Ausbildung von rund 80 000 Kindern und Jugendlichen. Bei den 41 kommunal getragenen Einrichtungen schlagen die Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleich indirekt auch durch.
Die kommunalen Zuschüsse werden zurückgefahren. Die Landeszuschüsse stagnieren bei ca. 2 %. Das heißt, dass letztendlich die Gebühren immer weiter erhöht werden, sodass auch eine Sozialverträglichkeit der Gebühren an den Musikschulen nicht mehr gegeben ist. Das wiederum heißt, dass die Teilnehmerzahlen zurückgehen.
Minister Bartling, der leider nicht mehr anwesend ist, hatte im Zusammenhang mit den Kommunalfinanzen gesagt, es lasse sich nicht alles finanzieren. Ich möchte ihm ein Wort von Bundesminister Schily in Erinnerung rufen, der zu den Musikschulen sagte: Wer Musikschulen schließt, schadet der inneren Sicherheit.
Wenn, wie jetzt geschehen - was nach der Einbringung unseres Antrages sehr wohl beachtenswert ist -, Minister Oppermann ankündigt, dass für 2002 bei der Musikförderung 800 000 DM zusätzlich eingesetzt werden, dann ist das sehr wohl zu begrüßen. Man muss dabei aber auch im Auge behalten, das das Land Niedersachsen seit 1990 seinen finanziellen Verpflichtungen zur Förderung der Musikkultur nicht nachgekommen ist. Im Haushaltsjahr 2001 musste die Musikförderung eine weitere Kürzung hinnehmen.
Gegenüber dem Haushaltsjahr 1990 ergibt sich eine Kürzung um 13,5 %. Wenn man die Preissteigerungsrate von 12 % noch hinzu zählt, kommt ein erklecklicher Betrag dabei heraus.
Schauen wir doch einmal, wie es in Bayern aussieht. Dort hatte kürzlich, nämlich im April, Minister Zehetmair gesagt, dass aus kulturpolitischer Sicht im übergeordneten staatlichen Interesse ein staatlicher Zuschuss von ca. 25 % für die Musikschulen angemessen wäre. Das sieht man sehr deutlich bei den einzelnen Zuweisungen. Bayern hat für 2001 mit mehr als 18 Millionen DM die Sing- und Musikschulen unterstützt. Man mag zwar vielleicht nicht alles, was in Bayern üblich ist, hier umsetzen können, aber positive Beispiele, meine Damen und Herren, sollte man sehr wohl aufzeigen dürfen.
Herr Minister, die Arbeit zwischen den Musikschulen und den Vereinen muss entsprechend harmonisiert werden. Die Einrichtung von Kontaktstellen, die Sie mit 800 000 DM mit finanzieren wollen, ist sehr wohl zu begrüßen. Diese positiven Erfahrungen wurden in den CDU-Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland gemacht. Dort bestehen diese Kontaktstellen schon seit zehn Jahren und arbeiten erfolgreich. Sie haben etwas länger gebraucht, um das für das Land in Aussicht zu stellen.
Gerade im ehrenamtlichen Bereich werden diese Kontaktstellen in positivem Sinne wirken können. Positiv ist dabei auch, dass Sie den ländlichen Raum entdecken, Herr Minister. Das gilt nicht für alle Ihre Kabinettskollegen. Gerade dort ist nämlich das ehrenamtliche Engagement im Musikbereich eindeutig stärker entwickelt als in städtischen Bereichen. Es ist davon auszugehen, dass die
Kulturangebote der Laienvereinigungen eine originäre und zugleich kompensatorische Rolle in der kulturellen Versorgung insbesondere des ländlichen Raumes einnehmen. Von daher ist es nicht zu unterschätzen.
Verwundert hat mich allerdings, dass der Ministerpräsident kürzlich, was Ehrenamt angeht, in Hameln nur den Feuerwehren und Schützengemeinschaften, die sehr wohl anerkennenswert sind, eine entsprechende Rolle eingeräumt hat. Die Musik ist ihm dabei nicht eingefallen.
Gerade vor dem Hintergrund des Internationalen Jahres der Freiwilligen sind nachdrückliche Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes einzulösen. Über 20 niedersächsische Verbände haben im Rahmen des Aufrufs zum freiwilligen Engagement zum 1. März 2001 notwendige Weichenstellungen schon angemahnt. Das muss endlich umgesetzt werden. Das gilt natürlich letztendlich auch hinsichtlich der bürokratischen Hemmnisse bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und hinsichtlich der Anerkennung und Würdigung im Ehrenamt erworbener Kenntnisse und Verdienste als Qualifikation im Arbeitsleben.
Herr Minister, ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang nur noch eines in Erinnerung rufen, was die Finanzen angeht. Ein leidiges Thema und ein unendliches Lied – so kann man fast sagen – ist das der Landesmusikakademie. Sie haben jetzt bei der Ankündigung der Finanzmittel für die Musikförderung darauf hingewiesen, dass die Planungen erst einmal voranschreiten müssen. Aber wir dürfen die Landesmusikakademie nicht aus den Augen verlieren, denn da ist letztendlich genauso viel Handlungsbedarf gegeben. Wir können nicht warten, bis sie sich schier von selbst erledigt hat.
Ich möchte abschließend eines sagen: Am Geld sollte es nicht scheitern. Man sollte letztendlich auch überlegen, ob man die Laienmusiker nicht in den Kreis der Destinatäre des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen mit aufnimmt.
- Herr Beckmann, Sie sind anscheinend damit einverstanden. Das freut mich, denn Investitionen in die musikalische Ausbildung unserer Kinder sind
keine Almosen, sondern es sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder.
Dafür, meine Damen und Herren, treten wir als CDU-Fraktion hier im Landtag ein. Es würde mich, aber mit Sicherheit die im Musikbereich als Erzieher, als haupt- und ehrenamtlich Tätige, die Eltern und Kinder noch weitaus mehr freuen, wenn hier in der weiteren Beratung ein konstruktiver und den Erfordernissen gerecht werdender Dialog geführt würde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Diskussion, mit der Forderung der Forschung zum Thema Nutzung von embryonalen Stammzellen und der Präimplantationsdiagnostik werden viele Hoffnungen und Erwartungen geschürt. Eigentlich ist es eine erneute Debatte um den Stellenwert, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in unserer Gesellschaft; ich glaube, das hat die heutige Debatte hier im Landtag sehr wohl mit aufgezeigt. Die Hoffnung und Erwartung von genetisch belasteten Eltern auf ein kerngesundes Kind werden durch die PID forciert. Aber: Wie sehen die Erfolgschancen derzeit eigentlich aus? – Bei der Datenerhebung der Europäischen Gesellschaft für menschliche Fortpflanzung und Embryologie in den Jahren 1993 bis 2000 stellte sich heraus, dass die Erfolgschancen eines Paares bei der In-vitroFertilisation auf die Geburt eines gesunden Kindes bei nur 14 % liegen – nicht, wie Frau Pothmer sagte, bei 1,4 %. Aber es sind nur 14 %. Und bei diesen 886 Paaren, die beteiligt waren, kam es letztendlich zu nur 123 Geburten – dazu gehörten allerdings auch Mehrlingsgeburten -; es wurden rund 162 Kinder geboren. Für diese Anzahl der Geburten wurden 6 465 Embryonen hergestellt.
Steht dieser Einsatz an menschlichem Leben im Verhältnis zum Ergebnis, frage ich da. Geht es denn bei der PID tatsächlich um den verständlichen, aber meines Erachtens nicht mit allen Konsequenzen zu erfüllenden Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind? Oder steht hier eher die Absicht der Gewinnung von Material für die Forschung an Embryonen dahinter?
In England, meine Damen und Herren, können Frauen, wenn sie bei der künstlichen Befruchtung die überzähligen Embryonen zur Verfügung stellen, einen Preisnachlass erhalten. Welche Frau ist dann, vielleicht unter finanziellem Druck, bereit, Eizellen zu spenden und anderes mehr?
Die Befürworter der PID führen an, es sei den Eltern nicht zuzumuten, ein behindertes Kind großzuziehen und zu pflegen mit allen Belastungen, die damit einhergehen. Kann das Selektion rechtfertigen? Allein diese Begründung hat in meinen Augen weit reichende Auswirkungen. Wir können den Blick nicht allein auf junges Leben lenken, ohne fortgeschrittenes und das Leben von alten Menschen mit zu betrachten. Wie gehen wir bereits heute mit den alten Menschen um, bzw. wie werden wir zukünftig mit den alten Menschen umge
hen? Wird es Kindern zuzumuten sein, ihre Eltern, die dann gegebenenfalls der vollen Pflege bedürfen, zu betreuen, für sie finanziell aufzukommen?
Der Ausgang der Debatte in den Niederlanden zur Sterbehilfe zeigt erste Wege auf, die dann eventuell auch bei uns beschritten werden könnten. Nun ist die Frage: Wollen wir das? - Für mich bleibt bei aller Detaillierung in der Diskussion zu dem Thema Forschung an embryonalen Stammzellen und der PID – ich möchte das hier nicht im Einzelnen noch weiter ausführen – als einzige Bastion einer konsensfähigen Gesellschaft, dass wir die Grenzen dort setzen müssen, wo das menschliche Leben beginnt, nämlich bei der Befruchtung. Wenn sie einmal aufgegeben werden, kann es – so meine ich – keine neuen Grenzen mehr geben.
Selten, meine Damen und Herren, waren ethische Fragen so sehr radikale Fragen. Der Wirtschaftswundersatz, den ich sehr wohl als eine aus den geburtenstarken Jahrgängen Stammende kenne, dass die eigenen Kinder es besser haben mögen, gewinnt neue und für mich sehr wohl befremdliche Aktualität. Vielleicht ist das Streiten gegen die Tötung von Embryonen ein Kampf gegen Windmühlen; aber vielleicht erfahren wir so, was wir verlieren würden.
Herr Minister, ich frage Sie: Welche Veranstaltungen von Parteien in Heimvolkshochschulen der von Frau Trost erwähnten Art hat es in anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung gegeben?
Herr Minister, ich frage Sie: Wie werden sich die Finanzmittel der Heimvolkshochschulen angesichts der jüngst ausgesprochenen Haushaltssperre entwickeln?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass mit dem Bau der ersten Mobilfunkmasten natürlich erheblicher Bürgerprotest deutlich wurde, war im Land schon vielfach zu hören. Im Grunde sind schon vorher zahlreiche Sendeanlagen montiert worden, in der Regel auf Hochhäusern, Schornsteinen und dergleichen mehr. Das ist gar nicht verwunderlich angesichts der Verdienstmöglichkeiten, die die Eigentümer damit haben; denn beispielsweise die Telekom bietet bis zu 10 000 DM pro Jahr als Einkommensmöglichkeit, wenn entsprechende Möglichkeiten geboten werden.
Bürgerproteste gehen in der Regel auch davon aus: Nicht vor meiner Tür! Es ist meistens in den Kommunen zu beobachten, dass der Protest, wenn an einem bestimmten Standort schon versucht wurde, das wegzudrücken, dort erlahmt, dafür aber an anderer Stelle aufflammt. Dabei, das muss man ganz deutlich sagen, stehen die Kommunen mit dem Rücken an der Wand. Die werden nämlich letztlich in die Verantwortung genommen.
Wenn Herr Wolfkühler hier sagt, dass durch den Gesetzesvorschlag der Grünen die Bauordnungsämter in der Pflicht seien, dann muss ich sagen: Meine Güte, die sind auch jetzt schon in der Pflicht. Dort wird nämlich nachgefragt, wie so etwas genehmigt werden kann. Kaum ein Bürger kann noch nachvollziehen, wie so etwas zustande kommt. Das ist letztlich auch ein Handicap, mit dem die Kommunen kämpfen. Wenn die Regulierungsbehörde ihr Okay dazu gibt, dann hat das Bauordnungsamt letztendlich keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen oder bestimmte Einwände zu machen. Von daher sind die genehmigungspflichtig. Insofern bietet der Gesetzesvorschlag der Grünen sehr wohl einen konstruktiven Vorschlag gegenüber dem butterweichen Antrag, den die SPD-Fraktion im Januar-Plenum eingereicht hat.
Herr Wolfkühler sagte: Die Regulierungsbehörde regelt das alles und hat alles in der Hand. Man muss sich natürlich die Frage stellen: Wie kommt es dann überhaupt zu Sendeanlagen bzw. Mobilfunkmasten auf Schornsteinen, neben einem Krankenhaus, in allgemeinen Wohngebieten oder neben Kindergärten? - Ich frage mich, wie Sie als Kommunalpolitiker agieren, wenn diese Fragen auf Sie zukommen bzw. schon akut sind; denn ansonsten wären Sie im Januar nicht auf die Idee gekommen, Ihren Antrag pro forma einzureichen.
Ich möchte gerne auf den Gesetzentwurf der Grünen eingehen. Ich weiß nicht, ob Sie zuversichtlich sind, dass Ihr Vorschlag bis zum Sankt-Nimmerleinstag seine Gültigkeit haben müsste; denn der Stand der Technik wird sich sehr wohl ändern. Von daher wäre es sicherlich zu begrüßen, das zeitlich zu befristen. Man müsste auch den Mobilfunkbetreibern signalisieren, dass wir kein handyfreies Niedersachsen haben wollen. Denn es spielt sehr wohl auch eine wirtschaftliche Rolle. Das wissen wir in diesem Hause wohl alle zu schätzen.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Sachverhalte geklärt werden. Ich erwarte dazu auch Auskunft von Frau Ministerin Dr. Trauernicht, die leider heute nicht im Hause ist. Denn sie hat selbst vor gut einem Monat in der Ostfriesen-Zeitung mit verlautbaren lassen, dass sie sich vom Landesgesundheitsamt Antworten erhoffe. Das Amt versucht nämlich, einen Überblick über die ernsthaften Untersuchungen zu dem Thema zu bekommen bzw. darüber, wo es entsprechende Auskünfte dazu gibt, um feststellen zu können, wo eigentlich Gefahren bestehen. Ich frage mich in diesem Zusammenhang: Sucht das Landesgesundheitsamt immer noch, und hat die Ministerin inzwischen entsprechende Kenntnisse? – Vielleicht kann das ein Vertreter der Landesregierung heute noch einmal aufgreifen.
Für mich stellt sich auch die weitere Frage – ich meine, dass Sie von den Grünen dabei auch mit in der Pflicht sind, und zwar auf Bundesebene -, wie es mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aussieht. Herr Trittin hat ja schon oft angekündigt, dass die entsprechende novellierte Fassung bald vorliegen soll. Ich habe mich heute Mittag noch einmal extra darum bemüht, nachzulesen, ob ein entsprechender Entwurf vorliegt. Ich konnte ihn nicht finden. Ich weiß nicht, ob Ihnen vielleicht etwas Konkreteres
vorliegt. Ich sehe, dass sich Herr Hagenah schon etwas aufschreibt. Sie scheinen davon auch noch nichts zu wissen.
Letztendlich muss man feststellen: Hierbei ist auch die Bundesregierung in der Pflicht. Denn sie sollte das einmal an die Hand geben, damit die Kommunen auch danach entscheiden können. Denn mit dem Vorschlag, den Sie von den Grünen unterbreiten, stehen die Kommunen genauso barfuß da. Die können nur entscheiden, ob es städtebaulich hineinpasst oder nicht. Die gesundheitlichen Abschätzungen können sie so noch nicht vornehmen.
Von daher besteht noch eine Bringschuld vonseiten der Bundesregierung.
Insgesamt sind noch einige Hausaufgaben zu machen. Ich hoffe, dass die entsprechenden Punkte auch im Beratungsverfahren mit vorgelegt werden. – Danke.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie gestaltet sich eigentlich die weitere räumliche Nutzung des Forums im Medical Park angesichts dessen, dass die GISMA dort eigentlich nur bis zum Jahr 2000 ansässig sein und sich dann anderweitig Räumlichkeiten suchen sollte?
Meine Damen und Herren, im Landes-Raumordnungsprogramm von 1994 wird in der beschrei
benden Darstellung zu den Zielen der Raumordnung ausgeführt, dass die Strahlenbelastung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu reduzieren sei. Ich frage die Landesregierung, inwieweit sie den Kommunen und den Kreisen bei der Beurteilung von solchen Anlagen, die gerade im zivilen und gewerblichen Bereich anzusiedeln sind, Hilfestellungen an die Hand gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema UMTS lässt uns letztendlich nicht los, auch wenn es heute, wesentlich weiter gefasst, um Mobilfunkanlagen geht. Aber trotzdem muss man sagen, dass man die Lizenzgebühren auch vonseiten der Landesregierung sehr gerne eingestrichen hat
und sie sich dafür auch landauf, landab feiern lässt: Für das Projekt gibt es Geld. Für die Forschung und für Berufsschulen werden Mittel bereitgestellt. Aber über die Konsequenzen und Auswirkungen macht man sich keine Gedanken.
Jetzt stehen die Kommunen wieder vor der Frage, welche steuerlichen Verluste sie haben - so ist es ja auch bei UMTS -, weil die Betriebe ihre Verluste abschreiben können. Sie überlegen, wie sie es bei den entsprechenden Einrichtungen für Mobilfunk auch so handhaben können.
Man muss sagen, der Handy-Boom geht ungebrochen weiter. Weihnachten hat mit Sicherheit so manches Handy noch mit unter dem Weihnachtsbaum gelegen, und zwar mit Sicherheit nicht nur für Erwachsene.
In Niedersachsen hat es in den vergangenen Jahren - wenn man ein bisschen die Historie verfolgt hat, sogar schon 1993 - bereits entsprechende Untersuchungen und Hinweise darauf gegeben, dass in diesem Bereich eine Strahlenbelastung vorliegen könnte. Damals gab es noch die Umweltministerin Frau Griefahn. Ich habe sie nicht selber erleben dürfen oder müssen - das kann man sehen, wie man will.
Die einzelnen Studien, die vorliegen - das ist schon vielfach gesagt worden; das wird auch in Bayern gesagt; das klang heute Morgen bei den Dringlichen Anfragen mit an -, müssen noch gesichtet werden. Ich bin etwas stutzig geworden. Ich frage mich: Wie lange lässt sich diese Landesregierung eigentlich noch Zeit, festzustellen, wo Handlungsbedarf auftritt? Sie sagt: Wir warten ab, bis man uns auf die Füße tritt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter das ist ein Bundesamt - geht in den einzelnen Studien schon so weit, dass es versucht, Aussagen zu machen. Bei der Vergleichbarkeit oder Anwendbarkeit vor Ort hapert es aber anscheinend noch ein bisschen. Vor allen Dingen sind die Studien je nach Interessenlage unterschiedlich ausgerichtet.
Nicht nur in Wolfsburg gibt es Probleme. Auch Herr Collmann in Westoverledingen hat ja vor Ort dieses Problem, wie in der Presse zu lesen ist. Er fordert dabei - so steht es hier - die „Unterstützung des Landes Niedersachsen für Forschungsvorhaben zu Gesundheitsgefahren". Ich befürchte, das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales bekommt noch mehr Gelegenheit, entsprechende Studien sichten zu müssen, wenn Sie mit Ihrer Forderung Recht haben. Vielleicht sollte man erst einmal das in Augenschein nehmen, was wirklich vorhanden ist.
Vor Ort wird von einer CDU-Fraktion der Gesundheitscheck für die Anwohner gefordert. Die Kommunen stehen ohne jede Handlungsmöglichkeit da und sind hilflos. Hier ist anzusetzen.
Die Landesregierung hat bislang nichts gemacht. Ich habe einmal in das Landes-Raumordnungsprogramm hineingeguckt. Deshalb habe ich heute Morgen diese Frage gestellt. Darin ist schon 1994 festgehalten worden, dass Menschen, Natur und Kulturgüter vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigung, Lärm und Strahlung zu schützen sind. Da fragt man sich: Warum macht die Landesregierung nichts, wenn sie das sogar in ein Gesetz hineinschreibt, nämlich in die Grundsätze?
- Wenn Sie schon auf die CDU und die CSU schauen, dann gucken Sie auch mal nach Bayern!
Die haben nämlich das, was Sie hier in diesem Antrag fordern, 1991 schon längst mit den Firmen vereinbart. Darauf komme ich etwas später zurück.
- Gut, wenn Sie es unbedingt hören wollen, dann kann ich es Ihnen jetzt erzählen. Dort gibt es nämlich einen so genannten Mobilfunkpakt Bayern.
- Das kennen Sie? Dann haben Sie anscheinend davon abgeschrieben. Dann haben Sie im Internet nachgeguckt. Das ist aber schon 1991 eingeführt worden. Jetzt haben wir das Jahr 2001. Sie sind zehn Jahre später auch noch auf den Trichter gekommen! Herzlichen Glückwunsch!
Nichtsdestotrotz, dieser Mobilfunkpakt scheint von Erfolg gesegnet zu sein. Denn 1999 ist er endgültig auch mit den Vertretern der Mobilfunkfirmen unterzeichnet worden mit der Maßgabe, dass möglichst versucht werden sollte, einen Sendemast mehrfach zu belegen. Mittlerweile scheinen 95 % der neu errichteten Masten mehrfach belegt zu sein. Das bewirkt natürlich eine entsprechende Entlastung für das Landschaftsbild. Das sollten wir auch einmal im Ausschuss mit beleuchten, wie es mit dem Orts- und Landschaftsbild aussieht. Nicht nur die Strahlenbelastung ist dabei entscheidend.
Wenn man allerdings sieht, dass wir jetzt im Jahre 2001 hier im Landtag darüber beraten, dass man mit den Mobilfunkfirmen in Gespräche eintreten solle, dann muss man sich auch fragen: Welche Haltung haben die Ministerien? Wenn man dann hört, dass das Umweltministerium oder das Wirtschaftsministerium zuständig seien, dann frage ich mich: Warum ist Städtebau nicht dabei? Wir sind der federführende Ausschuss. Offensichtlich scheinen sich die Städtebau-Vertreter in den Ministerien überhaupt nicht dafür zu interessieren. Oder heißt es nur "Es könnte mal zusätzliche Arbeit kommen" oder "Lassen wir die Arbeit lieber bei den Kommunen"? Ich meine, hier ist wirklich Handlungsbedarf bei den Ministerien gegeben.
Von daher sagen wir: Das ist sehr wohl zu prüfen. Solange keine klare Regelung durch die novellierte Fassung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorliegt - die ist ja in Arbeit -, ist zu prüfen, ob nicht ein Genehmigungsvorbehalt bei den Sendeanlagen unter 10 m eingeführt wird. Nach der Niedersächsischen Bauordnung ist bislang keine Genehmigung erforderlich. Das müsste man aber überprüfen, weil die Kommunen sonst keine Möglichkeit haben, da steuernd einzugreifen. Man könnte auch sagen: Die Genehmigungen für Mobilfunkmasten werden nur unter Vorbehalt erteilt. Wenn dann entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die auch belegbar sind, und ein Standort dann nicht zu halten ist, muss der Abriss auf Kosten des
Betreibers erfolgen, damit nicht wieder die Kreise und Kommunen dafür herhalten müssen.
Man müsste dabei auch einmal prüfen, welche städtebaulichen Auswirkungen die zu regelnden Abstandsempfehlungen - die werden ja hier von Ihnen eingefordert - nachher vor Ort haben. Heißt das, dass nur noch Sendeanlagen im Außenbereich errichtet werden können? - Dieses Thema hatten wir schon hinlänglich bei den Windkraftanlagen.
Wir haben heute Morgen gehört, das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales muss noch studieren und sichten. Dann muss man auch fragen: Wie viel Zeit soll noch ins Land gehen? Niedersachsen ist groß. Da haben wir viel Zeit. Aber ich glaube, das verkennt man hierbei ein bisschen.
Ich sehe sehr wohl das Erfordernis, dass hier vielleicht eine Sofortempfehlung zu Mobilfunkanlagen insbesondere in der Nähe von sensiblen Nutzungen ausgesprochen werden sollte - gerade was Krankenhäuser, Kindergärten, Altenwohnheime oder Schulen angeht -, bis die Wirkung hinreichend geklärt ist. Das hieße auch, dass das Ministerium entsprechend mehr Druck bekommt und nicht ewig die Studien von einem Schreibtisch zum nächsten packt.