Das sind die Auskunftsmöglichkeiten, wie sie im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt sind. Insoweit hätten die Bürger eine Möglichkeit, nachzufragen,
Herr Minister, genau dazu frage ich: Wie viele Bürgerinnen und Bürger konnten dieses Recht in Anspruch nehmen? Gibt es gar Fälle, in denen die Landesregierung bereits erfolgte Einträge in dieses Register zurückgenommen hat, also die Meldung an das BKA rückgängig gemacht hat?
Frau Steiner, jeder Bürger hat die Möglichkeit der Einsichtnahme. Löschungen haben wir in der Vergangenheit nicht registriert.
Herr Minister, wenn Ihnen die Weitergabe dieser Dateien ins Ausland nicht bekannt ist, dann frage ich Sie: Wie erklären Sie sich denn, dass bei den Ereignissen in Belgien und in Italien deutsche Reisende an den Grenzen offensichtlich aufgrund deutscher Erkenntnisse zurückgewiesen wurden?
Nicht damit, dass belgische Behörden das wussten, sondern der Bundesgrenzschutz, der Zugriff auf diese Daten hat, trägt dazu bei. Frau Stokar, ich kann nur noch einmal wiederholen, dass ich keine Kenntnis darüber habe, dass hier konkret etwas weitergegeben worden ist.
Herr Minister, soweit sich das verfolgen lässt, haben Sie solche Ansprachen wie in Göttingen bisher nur in Bezug auf Demonstrationen im Ausland durchgeführt. Beabsichtigen Sie, solche Ansprachen in Zukunft auch bei Demonstrationen in Niedersachsen oder im Inland durchzuführen?
Frau Stokar, ich würde Sie auf die Risiken aufmerksam machen, wenn bei Ihnen die Gefahr drohte, dass Sie zu einem Skinheadkonzert gehen würden. Das ist zugleich auch ein Teil der Antwort auf Ihre Frage, Frau Harms. Selbstverständlich führen wir auch Gefährderansprachen in anderen Bereichen durch, auch für Veranstaltungen, die in unserem Land stattfinden, wie z. B. Rechtsextremisten- und Skinheadkonzerte. Auch bei Sportveranstaltungen werden solche Gefährderansprachen durchgeführt, wenn wir die Gefahr sehen, dass Hooligans auch bei uns im Lande tätig werden.
Herr Innenminister, wie viele V-Leute des Verfassungsschutzes sind in der „Gewalttäter-LinksDatei“ erfasst?
Herr Innenminister, ich möchte wissen, ob Sie solche Gefährderansprachen auch bereits im Vorfeld von CASTOR-Transporten gemacht haben oder solche noch machen werden.
Frau Steiner, bisher ist mir das nicht bekannt, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir so etwas in Zukunft durchführen, wenn wir Personen erkannt haben, die in der Vergangenheit militant tätig waren. Dann würden wir diese Möglichkeit auch nutzen, ihnen zu sagen: Lasst die Finger davon! Das ist der Sinn der Veranstaltung.
b) Niedersachsens Reaktion vorbildlich. Wo liegen die Ursachen für den Fischmehlskandal? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 14/3055
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Presse waren in den letzten Wochen Meldungen über den Skandal im Bereich der landwirtschaftlichen Produkte zu entnehmen. Es wurde zum einen berichtet, dass eine Fischmehlfabrik in Cuxhaven - es gibt da nur eine - Shrimps aus Holland, die das Antibiotikum Chloramphenicol enthielten, zu Fischmehl verarbeitet hat. Zum anderen wurde bekannt, dass in einer Sendung von 140 Kälbern ein Kalb mit Chloramphenicol belastet war.
Nachdem die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die BSE-Krise und die Skandale um Antibiotika im Schweinefleisch im letzten Jahr sehr viel
sensibler auf Berichte über gesundheitsgefährdende Lebensmittel bzw. Futtermittel reagieren, ist es unverständlich, warum derartige Vorfälle trotz zunehmender Sicherheitsmaßnahmen möglich sind.
Darüber hinaus wächst das Unverständnis darüber, dass durch einen scheinbar mangelnden Informationsaustausch das frühzeitige Ergreifen von geeigneten Maßnahmen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher verzögert wurde. So berichtete die Presse auch, dass Deutschland schon im Dezember 2001 von den Niederlanden über die belasteten Shrimps unterrichtet wurde.
2. Worin liegt die Gefährlichkeit von Chloramphenicol, bzw. weshalb ist ein Einsatz im Lebensmittelbereich verboten?
3. Welche Maßnahmen müssen aus Sicht der Landesregierung getroffen werden, um derartige Vorfälle zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion bezieht sich auf die jüngsten Meldungen über niederländische Lieferungen von belasteten Shrimps an die Vereinigten Fischmehlwerke Cuxhaven und auf einen Parallelvorgang, der auf einer Fehlzuordnung eines Rückstandskontrollergebnisses in den Niederlanden beruht. Der zweite Fall hat zur Verfolgung und Sicherstellung einer größeren Partie geschlachteter Kälber und von diesen stammenden Lebern in Deutschland und auch in Niedersachsen geführt.
Bei den Shrimps handelt es sich um eine aus den Niederlanden verteilte, mit Chloramphenicol belastete Partie von Lebensmitteln, die schon im August 2001 bei Untersuchungen in NordrheinWestfalen aufgefallen war. Nach Weisung der niederländischen Behörden sollten sie aus dem Handel genommen und anschließend unschädlich
beseitigt werden. Diese Shrimps wurden - das ist gestern noch einmal offiziell aus den Niederlanden mitgeteilt worden - illegal mit Fischresten vermischt und zur Verarbeitung nach Cuxhaven geliefert. Hinlänglich bekannt ist auch, dass auf dem Informationsweg nach Niedersachsen Verzögerungen aufgetreten sind. Wichtig erscheint mir allerdings, dass das, was Sie in der Anfrage als Skandal bezeichnen, hier in Niedersachsen sehr schnell und sachgerecht bearbeitet wurde und insofern schnell unter Kontrolle kam.
Wir hatten die Angelegenheit dank unseres niedersächsischen Schnellwarnsystems - ich komme noch darauf zurück - ab dem 11. Januar 2002 im Griff. Insofern ist der Vorgang als solcher zu beklagen, nicht aber die Arbeit der niedersächsischen Behörden. Die Maßnahmen im Futtermittel- und Veterinärbereich sind in Niedersachsen sauber koordiniert worden. Die Angelegenheit wurde von allen beteiligten Behörden kooperativ und zielführend wahrgenommen. Ich will hier nicht behaupten, dass bei uns immer alles perfekt liefe und Fehler unmöglich wären.
Bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich kurz schildern, wie wir in Fällen wie diesem vorgehen und was ich als neidersächsisches Schnellwarnsystem bezeichne. Vorauszuschicken ist, dass es ein europa- und bundesweit installiertes Schnellwarnsystem im Futtermittelsektor noch nicht gibt. Es wird zurzeit entwickelt, aber es ist noch nicht etabliert. Im Lebensmittelbereich existiert ein solches Schnellwarnsystem bereits EU-weit.
Was ist das niedersächsische Schnellwarnsystem? Wenn Meldungen, die unverzügliches Handeln erfordern, per Fax, Telefon oder E-Mail mein Haus erreichen, werden sie der zuständigen Abteilung zugeleitet, und zwar sofort und ohne Umwege. Sie werden dann den zuständigen Behörden mit entsprechenden näheren Handlungsanweisungen weitergeleitet. Dies geschieht vorab fernmündlich und danach unter Verwendung schneller Kommunikationsmittel, also per Fax und E-Mail.
Die zuständigen Überwachungsbehörden werden bei solchen Warnmeldungen sofort tätig, so auch hier. Begleitend informieren wir alle Dienststellen, die von dem Vorgang betroffen sind, wenn erste Überprüfungen die Beteiligung anderer Bundesländer erkennen lassen. Dann informiert die Über
wachungsbehörde vor Ort direkt die Überwachungsbehörde des betroffenen Landes. In grenzübergreifenden Fällen wie diesem unterrichten wir immer die Bundesregierung, die ihrerseits unter Wahrnehmung der Außenvertretung durch den Bund betroffene Mitgliedstaaten, Drittländer und die Kommission unterrichtet. Gerade der aktuelle Vorgang zeigt, dass das für den Futtermittelbereich immer wieder geforderte Schnellwarnsystem umgehend auf allen Ebenen - EU, Bund, Länder analog - wie bei den Lebensmitteln - zu installieren ist.
Insofern erwarte ich, dass der EU-Agrarratsbeschluss vom 21. Januar 2002 zur Errichtung eines Schnellwarnsystems schnell umgesetzt und mit Leben erfüllt wird. Bei dieser Gelegenheit wäre dann auch die Möglichkeit gegeben, eine auch für den Lebensmittelbereich dringend erforderliche Überarbeitung des Schnellwarnsystems vorzunehmen, damit es technisch optimiert wird und wirklich nur bei dringenden Meldungen zur Anwendung kommt. Diese müssen dann auch punktgenau die Behörden erreichen, die aktiv werden müssen. Zurzeit wird nämlich eine Vielzahl von als dringlich gekennzeichneten Meldungen auf alle Überwachungsbehörden der EU gestreut, von denen nur ein sehr geringer Teil für die einzelnen Behörden tatsächlich mit Handlungsbedarf verbunden ist.
Für den konkreten Fall kann ich sagen, dass sich unsere Maßnahmen als schlagkräftig erwiesen haben und dass wir auf diesen aktuellen Erfahrungen aufbauen können, wenn wir über die zukünftigen Aufgaben und Arbeitsfelder des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz nachdenken. Meine Überlegungen gehen dahin, dass wir im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zukünftig auch die Futtermittelkontrolle konzentrieren und damit über eine Dienststelle eine Straffung der Kontrolle erreichen.
Zu 1: Der Vorfall ist in Niedersachsen seit dem 10. Januar 2002 bekannt und wird seit dem 11. Januar 2002 von den zuständigen Behörden bearbeitet. Bis heute liegen fast alle Verarbeitungs- und Handelswege des belasteten Materials offen. Gleiches gilt nach meinem Kenntnisstand für die anderen Bundesländer. Wir haben deren Dienststellen zeitnah über unsere Ermittlungen informiert.