- Wenn das so ist, würde ich gerne die Antwort korrigieren. Ich werde das überprüfen. Da ich die Einzeldaten der Personen und deren Kriminalakten nicht zur Verfügung habe, kann ich es Ihnen im Moment nicht sagen. Ich werde das aber überprüfen. Meine Mitarbeiter haben gesagt, dass es unge
fähr die Hälfte sind. Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden. Ich bitte um Nachsicht. Ich liefere das gerne nach.
Herr Minister Bartling, Sie hatten in Ihrer Antwort bisher nur die Zahl der Meldungen über linksgerichtete Gewalttäter in dieser Datei erwähnt. Würden Sie uns bitte die Zahl der Meldungen über rechtsgerichtete und ausländermotivierte Gewalttäter nachtragen!
Ich meinte, sie eben schon erwähnt zu haben, was wohl auch der Fall ist. Es sind 189 Personen in der Datei „Gewalttäter Links“ gespeichert, es sind 227 Personen in der Datei „Gewalttäter Rechts“ gespeichert, und es sind 34 Personen in der Datei „Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“ gespeichert.
Herr Innenminister, Sie haben in Ihren Antworten deutlich gemacht, dass eine unbestimmte Verdachtsprognose ausreicht, um in diese Gewalttäterdatei aufgenommen zu werden, und dass auch ein Platzverweis ausreicht. Sie wissen, dass z. B. im Zusammenhang mit den letzten CASTORTransporten gegen über 800 Personen Platzverweise und Ingewahrsamnahmen erteilt wurden. Die Überprüfung hat ergeben, dass viele dieser Platzverweise - -
- ich komme zur Frage! - vor Gericht keinen Bestand haben. Müssen alle diese Personen jetzt damit rechnen, in der Gewalttäterdatei „Links“ zu landen?
Frau Stokar, die Voraussetzung dafür ist zunächst einmal, dass es sich um einen Platzverweis handelt, der eine anlassbezogene Straftat verhindern soll. Außerdem hatte ich Ihnen eben schon gesagt, dass dazu auch eine Prognose für die Zukunft gehört. Es führt also nicht nur dieser alleinige Tatbestand zur Aufnahme in die Datei, sondern es gehört auch die Prognose für zukünftiges Verhalten dazu.
Herr Innenminister, Sie haben in der Antwort auf die Anfrage nur ganz allgemein geantwortet, dass das Instrument in Niedersachsen eingesetzt wird. Ich frage Sie - konkret bezogen auf die Ereignisse am Rande des EU-Gipfels in Brüssel -: Sind solche Gefährderanschreiben, die sich auf die DGBAktion in Brüssel beziehen, nicht nur in Göttingen, sondern auch in anderen Orten herausgegeben worden?
Herr Schwarzenholz, das ist ebenfalls der Fall. Auch die anderen Polizeibehörden haben solche Gefährderansprachen durchgeführt. Ich könnte Ihnen aber die genaue Zahl der anderen Gefährderanschreiben, so wie ich sie von Göttingen parat habe, nicht nennen. Die müsste ich Ihnen nachliefern. Aber solche Gefährderansprachen sind auch von anderen Behörden durchgeführt worden und werden auch in Zukunft durchgeführt werden.
Herr Minister, da nach Ihren Angaben wenigstens die Hälfte der Betroffenen noch nicht einmal wegen einer Bagatelle verurteilt wurde - nach unseren Informationen sind es wesentlich mehr -, frage ich Sie: Welche Auswirkungen hat die Erfassung in der Datei „Gewalttäter Links“ für eine Sicherheitsüberprüfung der Betroffenen beispielsweise bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst oder in so genannten sicherheitsrelevanten Bereichen wie Elektrizitäts- und Wasserwerken?
Herr Schröder, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie einen Teil der Frage noch einmal stellen würden. Ich habe nämlich zwischenzeitlich die Korrektur zur Zahl der verurteilten Straftäter bekommen, die in Göttingen angeschrieben worden sind. Danach sind nicht die Hälfte der Personen, die angeschrieben worden sind, Straftäter, sondern nur vier. Ich bitte Sie also, einen Teil Ihrer Frage zu wiederholen, weil ich eben mit einem Ohr woanders hingehört habe.
Das will ich gerne tun, Herr Minister. - Da nach Ihren Angaben mehr als die Hälfte der Betroffenen noch nicht einmal wegen einer Bagatelle verurteilt worden ist, frage ich Sie: Welche Auswirkungen hat die Registrierung dieser Personen in der Datei „Gewalttäter Links“ für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder aber in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Strom- und Wasserwerken im Rahmen der so genannten Sicherheitsüberprüfung?
Ich sehe in der Aufnahme in diese Datei keine weiteren Auswirkungen, insbesondere nicht auf die berufliche Fortentwicklung oder auf sonstige Sachen wie die, die Sie soeben beispielhaft genannt haben.
Herr Innenminister, wurden die Meldungen niedersächsischer Polizeibehörden an die GewalttäterDateien vom Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Herr Klein, eine Beteiligung unseres Datenschutzbeauftragten ist weder bei der Aufnahme in die Datei noch bei der Errichtung der Datei vorgesehen. Bei der Errichtung der Datei ist meiner Erinnerung nach der Bundesbeauftragte für den Datenschutz beteiligt worden, aber nicht unser Datenschutzbeauftragter.
Herr Innenminister, Sie haben ja auch eine Fürsorgepflicht für politisch aktive Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Können Sie uns einmal erläutern, an welche anderen Sicherheitsbehörden in Deutschland und insbesondere an welche anderen Polizeidienststellen im europäischen Ausland die Datensätze aus diesen BKA-Dateien heute schon weitergeleitet werden?
Frau Stokar, über Übermittlungen, insbesondere an andere Länder, ist mir nichts bekannt. Auf die Datei haben natürlich jedes Landeskriminalamt und das Bundeskriminalamt Zugriff. Insofern können unsere Polizeibehörden recht umfassend auf diese Dateien zugreifen. Aber über eine direkte Übermittlung, insbesondere ins Ausland, ist uns nichts bekannt.
Herr Minister, da Sie selbst ausdrücklich auf Meldungen im Zusammenhang mit CASTORTransporten hingewiesen haben, möchte ich gerne wissen, wie viele Personen in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Teilnahme an gewaltfreien Demonstrationen im Landkreis Lüchow-Dannenberg bzw. der bloßen Anwesenheit im Landkreis Lüchow-Dannenberg in den Zeiträumen, in denen CASTOR-Transporte durchgeführt worden sind, in die Datei „Gewalttäter Links“ aufgenommen wurden.
Frau Harms, das lässt sich so nicht sagen. Wir müssten dafür diese 189 Kriminalakten auswerten, weil nur darin die Gründe vermerkt sind. Allein die Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit CASTOR-Transporten kann nicht zur Aufnahme in die Datei führen. Insofern müssten wir in der Tat diese 189 Kriminalakten darauf durchsehen, wenn wir Ihnen eine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben sollten.
Herr Innenminister, welche sonstigen Informationen gibt es denn über die Menschen, gegen die auch nach Ihrer Meinung kein Gerichtsurteil vorliegt und die Sie zum Verfassen eines so genannten Gefährderschreibens veranlasst haben?
Herr Wenzel, das sind andere Verfahren, in denen es am Ende kein rechtskräftiges Urteil gegeben hat, in denen aber eine Prognose angestellt wurde, wie sich die Personen bei solchen Veranstaltungen in Zukunft verhalten würden.
(Schwarzenholz (fraktionslos): Die Administration entscheidet über die Rechtmäßigkeit in solchen Fällen! Das ist ja interessant! - Zurufe von den GRÜNEN)
- Zwischenrufe sind zwar gestattet, aber die Ordnungsgemäßheit der Fragen muss auch gewährleistet sein. Das Rederecht liegt jetzt bei Herrn Hagenah.
Herr Minister, welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, zu erfahren, ob sie in einer dieser so genannten GewalttäterDateien registriert sind?
Das sind die Auskunftsmöglichkeiten, wie sie im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt sind. Insoweit hätten die Bürger eine Möglichkeit, nachzufragen,