Protocol of the Session on May 18, 2001

Es handelt sich hier um eine Reihe von Veranstaltungen, die unter der Überschrift „Kommunalakademie“ zusammengefasst sind. Insofern ist die Akademie eine virtuelle Akademie. Sie besteht aus einer Serie ganz realer Veranstaltungen. So müssen Sie sich das vorstellen.

(Groth [SPD]: An verschiedenen Or- ten!)

Dort ist nicht eine feste Einrichtung geschaffen worden mit Häusern, Infrastruktur und dergleichen mehr, sondern die Heimvolkshochschule wird für diese Veranstaltungsreihe von dieser Akademie genutzt.

Frau Schwarz noch einmal. Danach Frau Körtner.

(Groth [SPD]: Noch so eine schöne Frage!)

Herr Minister, ich frage Sie: Wie werden sich die Finanzmittel der Heimvolkshochschulen angesichts der jüngst ausgesprochenen Haushaltssperre entwickeln?

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Was hat das denn damit zu tun?)

Herr Oppermann!

Die Heimvolkshochschulen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Frau Körtner!

Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihres Hinweises auf das Ludwig-Windhorst-Haus frage ich Sie erstens: Haben auch noch andere Parteien in Heimvolkshochschulen so genannte virtuelle Akademien veranstaltet?

Zweitens wiederhole ich jetzt eine Frage von Frau Trost, die Sie vorhin nicht beantwortet haben: Ist die Einrichtung einer solchen Parteischule, einer solchen virtuellen Akademie in einer Heimvolkshochschule mit dem Erwachsenenbildungsgesetz und seiner Intention vereinbar?

(Wulf (Oldenburg) [SPD]: Ja, natürlich! - Groth [SPD]: Siehe Antwort zu Frage 1!)

Herr Minister!

Ich glaube, ich muss Ihnen das noch einmal erläutern. Diese Kommunalakademie ist keine Akademie in physischem Sinne, sondern es handelt sich

dabei um ein Veranstaltungskonzept. So weit mir bekannt ist, gehören ganz unterschiedliche Veranstaltungen dazu. Ein Teil dieser Veranstaltungen findet in der Heimvolkshochschule Springe statt. Andere Veranstaltungen können auch woanders stattfinden. Das Ganze firmiert aber unter der Überschrift „Akademie“. Wenn einzelne Veranstaltungen, für die übrigens ein Entgelt, eine Miete zu zahlen ist, in der Heimvolkshochschule Springe oder im Ludwig-Windhorst-Haus stattfinden, dann entspricht dies in vollem Umfang den Intentionen des Erwachsenenbildungsgesetzes. Es ist nicht nur gerechtfertigt und somit gesetzlich, sondern auf diese Weise wird auch der gesetzliche Auftrag des neuen Erwachsenenbildungsgesetzes in idealer Weise erfüllt.

(Frau Körtner [CDU]: Würden Sie jetzt auch noch meine erste Frage be- antworten?)

Ihre Frage, ob es auch in anderen Heimvolkshochschulen unter der Überschrift „Akademie“ zusammengefasste Veranstaltungsreihen gibt, kann ich Ihnen, verehrte Frau Kollegin, nicht beantworten. Das war mit der ursprünglichen Anfrage auch nicht intendiert. Ich werde das aber gerne und mit Vergnügen recherchieren.

Ich möchte aber noch Eines sagen, damit es nicht ausufert. Welchen Sinn macht es eigentlich, die Heimvolkshochschulen auf einen wirtschaftlichen Weg zu schicken und ihnen zu sagen, dass sie Veranstaltungen akquirieren müssten, um Einnahmen zu erzielen, weil das Land ihnen nicht mehr so viel Geld geben kann, während dann hier im Landtag die Kundenbeziehungen einzelner Heimvolkshochschulen aber in einer Art und Weise thematisiert werden, die einen nicht positiven Effekt nach sich zieht?

(Beifall bei der SPD)

Was spricht dagegen, wenn demokratische Parteien Veranstaltungen zur politischen Bildung durchführen? Was spricht dagegen, dass sie dies auch in Heimvolkshochschulen machen, wenn die davon auch noch einen finanziellen Vorteil haben? Sollen diese Räume denn leer stehen?

(Beifall bei der SPD)

Mir ist nicht ganz verständlich, worauf Sie hinaus wollen.

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist diese Frage zur Erwachsenenbildung abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Frage 4: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen

Diese Frage wird von dem Abgeordneten Wenzel gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Februar 2001 ist der neue Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen veröffentlicht worden. Dieser Gemeinschaftsrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2007. In dem neuen Gemeinschaftsrahmen legt die EUKommission fest, „inwieweit und unter welchen Bedingungen staatliche Beihilfen für den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung notwendig sein können, ohne unzumutbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Wirtschaftswachstum zu haben“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen des neuen europäischen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen sieht die Landesregierung für das Förderinstrumentarium des Landes Niedersachsen und die kommunale Entgelt- und Gebührenpraxis?

2. Ist die Landesregierung in die Entscheidungsfindung zur deutschen Position zu den in diesem Beihilferahmen vorgesehenen „zweckdienlichen Maßnahmen“ eingebunden?

3. Wenn ja, welche Stellungnahme hat sie in dieser Angelegenheit abgegeben?

Die Antwort erteilt Umweltminister Jüttner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Unter die Bestimmungen des neuen Umweltschutzbeihilferahmens fallen insgesamt fünf niedersächsische Förderprogramme. Es handelt sich dabei um die Richtlinien „Erneuerbare Energien“, „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung innovativer Modellvorhaben zur Nutzung der Solarenergie“, „Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung“, „Wirtschaft und Umwelt“ und „Neue Umwelttechnologien“.

Die zweckdienlichen Maßnahmen sehen eine Anpassungsfrist an den Gemeinschaftsrahmen bis 1. Januar 2002 vor.

Die beiden letztgenannten Richtlinien laufen Ende dieses Jahres aus. Eine Anpassung ist von daher nicht erforderlich. Die Diskussionen über mögliche Nachfolgeregelungen sind noch nicht abgeschlossen.

Nach einer ersten Prüfung des neuen Beihilferahmens wird eine Anpassung der drei erst genannten Förderprogramme für nicht notwendig erachtet, da auch die Anforderungen des neuen Rahmens erfüllt sind.

Ob die noch durchzuführende detaillierte Prüfung der Richtlinien diese erste Einschätzung bestätigen wird, bleibt abzuwarten.

Auswirkungen auf die kommunale Entgelt- und Gebührenpraxis sind nicht erkennbar.

Zu den Fragen 2 und 3: Ja. Die Bundesregierung, hier der Bundesminister für Finanzen, hat den Ländern im April den Entwurf einer Stellungnahme an die Kommission mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Der Entwurf wurde von allen Bundesländern akzeptiert und ist der Kommission übersandt worden.

Gibt es weitere Zusatzfragen? - Herr Wenzel!

Ist diese Zustimmung nur auf dem Verwaltungsweg eingeholt worden, oder war der Bundesrat auch befasst?

Herr Jüttner!

Der Bundesrat war nicht befasst.

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Wir kommen daher zu

Frage 5: Verlässliche Grundschule - unverlässliche Landesregierung

Frau Litfin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundschule Seelze ist in eine Verlässliche Grundschule umgewandelt worden. Im Ausschuss für Bildung und Freizeit der Stadt Seelze wurde jedoch berichtet, dass die Landesregierung bzw. die Bezirksregierung gegenüber dieser Schule nicht verlässlich gewesen sei. So habe eine Lehrkraft zunächst ein halbes Jahr gefehlt und sei dann pensioniert worden. Erst nach vielem Hin und Her seien die 29 Stunden Unterrichtsverpflichtung dieser Lehrkraft durch Teilabordnungen im Umfang von nur 20 Unterrichtsstunden ersetzt worden. Um den Unterrichtsausfall auffangen zu können, hätten Klassen gruppenweise auf andere Klassen aufgeteilt werden müssen. Weiter wurde berichtet, dass Vertretungskräfte auf die Zahlungen seitens der Bezirksregierungen warten müssten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise hat sie die versprochene 100prozentige Unterrichtsversorgung an der Grundschule Seelze sichergestellt?