1. In welcher Weise hat sie die versprochene 100prozentige Unterrichtsversorgung an der Grundschule Seelze sichergestellt?
2. In welcher Weise wird sie künftig dafür sorgen, dass an Verlässlichen Grundschulen für längerfristig ausfallende Lehrkräfte zügig Ersatz bereitgestellt wird, damit die Unterrichtsgarantie ohne unvertretbare Qualitätseinbußen auch eingehalten werden kann?
3. In welcher Weise soll das Arbeitsverhältnis für die Vertretungskräfte so attraktiv gestaltet werden - u. a. auch durch eine pünktliche Zahlung der
Vergütung -, dass sich auch künftig bei Umwandlung weiterer Schulen zu Verlässlichen Grundschulen genügend Vertretungslehrkräfte finden lassen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weder die Grundschule noch die Bezirksregierung waren, wie in der Anfrage behauptet, unverlässlich. Unverlässlich waren vielleicht die Informationen, die die Abgeordnete Frau Litfin erhalten hat. Denn zu Unterrichtsausfällen und damit zur Unverlässlichkeit ist es laut Auskunft der Bezirksregierung nicht gekommen.
In der Grundschule Seelze wurde zum Schuljahr 2000/01 die Verlässliche Grundschule eingeführt. Zum Stichtag der Statistik am 14. September verfügte die Verlässliche Grundschule Seelze über 422 Soll-Stunden und über 451,5 Ist-Stunden. Zur Erfüllung der Pflichtstundentafel benötigt die Schule 369 Lehrerstunden, sodass für zusätzliche pädagogische Maßnahmen noch 82,5 Lehrerstunden zur Verfügung standen.
Im 2. Schulhalbjahr stehen der Grundschule Seelze bei unverändertem Soll 442 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung. Das sind immer noch 73 Lehrerstunden über dem Bedarf. Damit lag die Unterrichtsversorgung der Grundschule Seelze im gesamten Schuljahr deutlich über 100 %. Vor diesem Hintergrund konnte die Verlässlichkeit der Schule trotz des unerwarteten vorzeitigen Ruhestands einer Lehrkraft im 1. Schulhalbjahr auch zu Zeiten längerfristiger Erkrankungen zweier weiterer Lehrkräfte gesichert werden, und zwar durch den Einsatz von zwei Vertretungslehrkräften sowie durch die vorübergehende Nutzung der Möglichkeiten des flexiblen Unterrichtseinsatzes.
Zu 1: Die 100-prozentige Erteilung der Stundentafel der Kinder war die ganze Zeit über nicht gefährdet. Das ist ja das Konzept, das Sie sozusagen gefährdet sehen.
Zu 2: Die Bezirksregierungen sind angewiesen, die Unterrichtsversorgung nach den Vorgaben der Verlässlichen Grundschulen sicherzustellen. Bei
längerfristigem Ausfall von Lehrkräften müssen die Bezirksregierungen unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung der betroffenen Schule entscheiden, ob eine Springerlehrkraft oder eine Feuerwehrlehrkraft eingesetzt werden muss oder ob der Ausgleich durch die Abordnung einer Lehrkraft von einer anderen Schule erfolgen kann.
Zu 3: Die Verlässlichen Grundschulen haben die Möglichkeit, bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften im Rahmen eines Budgets selbst Vertretungskräfte einzustellen. Die Vergütung für den Vertretungsunterricht orientiert sich an der Höhe der Mehrarbeitsvergütung für Beamte mit der Besoldungsgruppe A 12.
Weder der Schule, noch der Bezirksregierung oder dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung sind unverhältnismäßige Verzögerungen bei den Gehaltszahlungen für die Vertretungskräfte bekannt geworden. Es können allenfalls kurzfristige Verzögerungen durch verspätet oder unvollständig übersandte Unterlagen entstanden sein.
(Möllring [CDU]: Haben Sie sich nicht klug gemacht? Das ist eine kon- krete Frage, die schriftlich vorlag! Vielleicht sollte man die Ministerin mal auf die Verfassung hinweisen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt - so steht es in der Leine-Zeitung für Seelze vom Februar 2000 -, dass der Rat der Stadt Seelze damit geködert worden ist, dass dann, wenn er die Verlässliche Grundschule bei der Grundschule Seelze einführt, mit rund 60 Stunden zusätzlich und mit einer zusätzlichen fünfprozentigen Vertretungsreserve zu rechnen sei? Ich frage mich, wo die geblieben sind.
Mir ist nicht bekannt, was in der Zeitung stand. Aber mir ist bekannt, wie das Konzept aussieht. Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass die Grundschule 82,5 zusätzliche Stunden hat, dass sie darüber hinaus ein Vertretungsbudget hat und dass sie ferner auch Geld für Betreuung hat. Von daher ist alles, was wir zugesagt haben, der Schule auch angeliefert worden. Es gibt dabei keine Probleme. Es gibt immerhin durchgehend eine bei mehr als 100 % liegende Unterrichtsversorgung. Was wollen Sie eigentlich noch mehr?
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt und tolerieren Sie, dass die Grundschule Uelsen, Landkreis Grafschaft Bentheim, mit dem Segen der Bezirksregierung Betreuungskräfte im Unterricht einsetzt, weil sie keine Vertretungslehrkräfte finden konnte?
Frau Abgeordnete Litfin, Ihnen ist vielleicht bekannt, dass inzwischen 600 Schulen daran arbeiten und zum kommenden Schuljahr 1 100 Schulen daran arbeiten werden. Sie werden vielleicht Verständnis dafür haben, dass ich, wenn ich nicht vorbereitet bin, nicht zu einzelnen Grundschulen Auskunft geben kann. Mir ist das nicht bekannt.
Frau Ministerin, wie werten Sie die Aussage der Rektorin dieser Grundschule vom 26. März dieses Jahres im zuständigen Ausschuss des Rates, wo sie nach Erörterung der Gesamtlage dieser Grundschule ausführte, dass der Grundschule Seelze mindestens vier weitere Vertretungskräfte zur Verfügung stehen müssten?
Es mag ja sein, dass die Frau Schulleiterin mit dem Konzept der Verlässlichen Grundschule nicht so einverstanden ist, wie man es sich wünschen würde. Sie wissen vielleicht auch, Herr Lindhorst, dass es am Anfang vonseiten der Schulleiterin durchaus Probleme gab. Wir können aber feststellen, dass sie im Augenblick mit zwei Vertretungskräften auskommt und ihren Stundenrahmen noch nicht einmal ausgeschöpft hat. Sie müssten jetzt einmal deutlich machen, warum es wesentlich mehr Vertretungskräfte geben sollte, wenn der Stundenrahmen, der pro Woche für Vertretungen zur Verfügung steht, noch nicht einmal ausgeschöpft wird.
Frau Ministerin, ist das Gerücht, das im Lande umläuft, ernst zu nehmen, dass es Mitteilungen aus Ihrem Hause an Grundschulen bzw. Schulträger gibt, dass Sie nicht mehr beabsichtigen, alle Grundschulen zum Jahre 2003 in Verlässliche Grundschulen umzuwandeln?
Mir sind diese Gerüchte nicht bekannt, aber ich will Ihnen deutlich sagen: Ich beabsichtige das nicht.
Frau Ministerin, ich möchte Sie bezüglich der Aussage zu den 100 % und den zusätzlichen Stunden bitten, einmal zu bestätigen, dass der so genannte Zusatzbedarf - also das, was über die 100 %, die 82 Stunden, die Sie angesprochen
haben, hinausgeht - ein selbstverständlicher Anspruch der Schule ist und nicht eine besondere Leistung irgendeiner Art, die die Kultusministerin der Schule zur Verfügung gestellt hat.
Das ist ein Anspruch der Schule aus dem Erlass für die Stundentafel und den Zusatzbedarf, der aber bei der Ausstattung der so genannten normalen Grundschule nicht immer erfüllt werden konnte. Das wissen Sie, und das haben Sie hier jahrelang kritisiert. Das wurde auch jahrelang in Petitionen kritisiert. Wir haben jetzt ein Modell gefunden, das nicht nur diesen Zusatzbedarf sichert, sondern auch sichert, dass, wenn Unterricht ausfällt, das Vertretungsbudget vorhanden ist, um unmittelbar zu helfen. Das ist gerade der Clou dieses Konzeptes, und deshalb sind Sie ja inzwischen auf kommunaler Ebene auch durchaus bereit und in der Lage, Verlässliche Grundschulen einzuführen.
Frau Ministerin, gilt eigentlich weiterhin Ihre Zusage, dass Sie Vertretungskräfte nur akzeptieren, wenn sie ein Lehramtsstudium haben? Ich möchte gleich ergänzen: Tolerieren Sie, dass es zurzeit Vertretungskräfte gibt, die kein Lehramtsstudium haben?
Ich habe eben schon gesagt, dass mir nichts davon bekannt ist, also kann ich an dieser Stelle auch nichts tolerieren. Vielleicht können Sie mir aber Fälle nennen, sodass wir uns dann noch einmal mit dieser Frage auseinander setzen können.
- Ich bitte um Entschuldigung. - Wenn ich daran denke, dass die GEW einer der schärfsten Kritiker an dieser Stelle war und gleichzeitig von mir fordert
(Möllring [CDU]: Das ist unver- schämt! - Gegenruf von Adam [SPD]: Da muss sich ein Möllring aufregen!)