Protocol of the Session on March 15, 2001

Herr Oestmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, können Sie die Meldung bestätigen, dass Argentinien als eines der größten Exportländer von Fleisch leider auch von der MKS erfasst ist und dass der argentinische Minister erklärt haben soll, dass Argentinien bereit, um nicht zu sagen, wild entschlossen sei, zu impfen? Müssen wir uns vor dem Hintergrund, dass die Nichtimpfung bisher im Wesentlichen aus Handelsrestriktionsgründen verfügt worden ist, nicht auf den Zeitpunkt einstellen, dass doch weltweit Impfungen vorgenommen werden mit der Folge, dass die Logistik stehen muss? Können Sie diese zweite Annahme bestätigen?

Das waren zwei Fragen. - Bitte, Herr Minister!

Herr Abgeordneter Oestmann, ich kann bestätigen, dass in Argentinien die Maul- und Klauenseuche bestätigt worden ist. Bekannt war, dass es dort schon eine Fülle von Verdachtsfällen gegeben hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass die Seuche in Argentinien offenbar schon seit längerer Zeit grassierte. Auch in Kolumbien ist die Maul- und Klauenseuche bestätigt worden.

Ich kann auch Ihre Aussage bestätigen, dass der zuständige Minister die Impfung angekündigt hat. Wir werden diese Situation in Europa im Agrarrat zu besprechen und zu bewerten und dann Konsequenzen zu ziehen haben. In welche Richtung die gehen werden, werden wir sehen. Herr Oestmann, auf jeden Fall sind wir insoweit auf eine solche Situation vorbereitet, als in der Bundesrepublik genügend Impfstoff vorhanden ist. Wir brauchten also nicht noch zusätzlich etwas anzuwerfen.

Herr Schirmbeck!

Herr Minister, seit einigen Monaten geht es ja weniger um Landwirtschaft, sondern mehr um Verbraucherschutz. Erstens. Können Sie, nachdem jetzt in Argentinien gegen MKS geimpft wird, ausschließen, dass irgendwann auf den europäischen, sprich deutschen Markt Fleisch von geimpften Rindern kommt? Zweitens. Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen hätte ein Verbraucher zu befürchten, der Fleisch von geimpften Rindern verzehren würde?

Herr Bartels!

Herr Abgeordneter Schirmbeck, Sie geben mir die Gelegenheit, Ihnen zu Argentinien noch ergänzend mitzuteilen, dass Argentinien aufgrund des Impfens vom internationalen Handel ausgeschlossen worden ist. Das ist die Konsequenz. Die Konsequenz träfe auch Deutschland und alle anderen Länder, die das machen würden. Es ist klar, dass die EU dann eine Entscheidung treffen würde Herr Schirmbeck sprach den Verbraucherschutz an; beides, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, gehört zusammen; das haben wir ja nun schon häufig genug besprochen -, um den Verkehr von geimpften Tieren in die Europäische Union zu unterbinden. Es gibt entsprechende Rechtsquellen, die dann genutzt werden, um einen solchen Handel auszuschließen. Das bedeutet für uns natürlich, an den Außengrenzen entsprechende Kontrollen vorzunehmen, die sicherstellen müssten, dass das Fleisch nicht zu uns eingeführt werden könnte und würde. Aber das müssten wir sicherstellen.

(Schirmbeck [CDU]: Die zweite Fra- ge nach der Gesundheitsgefährdung ist nicht beantwortet worden!)

Herr Bartels!

Die Maul- und Klauenseuche bedeutet keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen.

(Schirmbeck [CDU]: Auch nicht das Fleisch von geimpften Tieren?)

- Das meinte ich. Herr Abgeordneter, es gibt zurzeit keine Erkenntnisse, die belegten, dass das Fleisch geimpfter Tiere für den Menschen eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Das haben wir ja auch schon vor sieben Jahren hier im Hause im Zusammenhang mit der klassischen Schweinepest diskutiert. Aber wir haben gemerkt, dass alle Aussagen, die wir dazu machen, den Verbraucher und den Lebensmitteleinzelhandel nicht überzeugen.

1993/94 hat der Lebensmitteleinzelhandel sofort reagiert und gesagt: Wir wollen von unseren Lieferanten sichergestellt wissen, dass das Fleisch, das wir bekommen, nicht von geimpften Tieren stammt. - Das war eine ganz eindeutige Aussage, die wir immer im Hinterkopf behalten müssen.

Nun folgt Herr Eveslage mit seiner zweiten Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, Sie haben vorhin in den Raum gestellt, dass bei einer möglichen vorsorgenden Impfung in einem breiten Spektrum geimpft werden müsse, da man den Erreger nicht genau kenne. Wissen Sie nicht, dass der MKS-Erreger, der in England und auch in Frankreich aufgetreten ist, sehr genau bekannt ist und dass es gegen diesen speziellen Erregertyp in Deutschland genügende Mengen an Impfstoff gibt und die Bayer-Werke in Leverkusen für den Fall, dass der Impfstoff knapp werden sollte, innerhalb von fünf Tagen Impfstoff in ausreichender Menge für ganz Europa auf den Markt bringen könnten?

Herr Bartels!

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Lassen Sie das den Mann aus dem Ministerium machen, damit wir die richtige Antwort bekommen!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie eine Fülle von fachspezifischen Fragen stellen, dann ist es schon notwendig, sich noch einmal des Urteils der Fachleute zu vergegenwärtigen. In der Tat gibt es unterschiedliche Stämme der Maul- und Klauenseuche. Es gibt einen Impfstoff, der gegen das Virus, das in England grassiert und aus dem asiatischen Raum stammt, wirkt. Dieser Impfstoff deckt aber nicht die anderen Stämme ab, die auftreten können.

(Zuruf von der CDU)

- In diesem Fall wirkt der Impfstoff. Aber es geht doch darum, dass es eine Vielzahl - man hat mir eben gesagt, 63 sei noch zu wenig; es sind 70 unterschiedlicher Stämme gibt, die im Ernstfall auftreten könnten. Nehmen Sie an, wir hätten mit viel Geld - Sie wissen, dass wir gerade verschiedene Impfungen durchgeführt haben - Impfungen durchgeführt, und dann träte ein neuer Stamm auf, der - auf welchem Pfad auch immer - zu uns eingeschleppt worden ist und der nicht mit diesem Impfstoff abgedeckt werden kann, weil der Impfstoff nicht die entsprechende Wirkung bei den Tieren erzielt. Dann hätten wir erneut Probleme. Das wollte ich damit nur deutlich machen. Das ist der Hintergrund, vor dem die EU gesagt hat: Angesichts dieser Vielzahl von Erregern und des Verhältnisses der Kosten zu dem Ertrag, den eine solche Impfung bringen würde, ist es nicht sinnvoll, zu impfen.

(Eveslage [CDU]: Der volkswirt- schaftliche Schaden ist in einem Seu- chenfall aber viel größer!)

Herr Schwarzenholz!

Herr Minister, besteht nicht einer der wesentlichen Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, darin, dass man, wenn man sich auf Impfungen einließe, eine Situation herbeiführen würde, in der man auf die MKS-Freiheit verzichten würde, weil dann nämlich bei den geimpften Tieren flächendeckend der Erreger vorhanden wäre und es nicht mehr möglich wäre, festzustellen, ob Bestände garantiert MKS-frei sind oder nicht, womit eine generelle Akzeptanz der MKS, also ein genereller Qualitätsunterschied gegenüber der bisherigen Situation entstünde, in der garantiert war, dass Fleisch, das in Europa verkauft wird, MKS-frei ist?

Das war sehr komplex, aber es war noch eine Frage.

Herr Abgeordneter Schwarzenholz, genau das, was Sie geschildert haben, ist das Problem, das in diesem Zusammenhang auftritt, dass nämlich im Falle von Impfungen keine Unterscheidungsmöglichkeit mehr besteht. Das sind die Gründe, aus denen die Handelspartner außerhalb der Europäischen Union sagen: Wir wollen das nicht, weil man nämlich nicht klar unterscheiden kann, ob die Antikörper aufgrund einer Feldinfektion oder einer Impfung gebildet worden sind. Deshalb ist es unsere Linie im Falle der klassischen Schweinepest gewesen, auf die Entwicklung eines markierten Impfstoffs zu setzen. Die Forschungsergebnisse in diesem Bereich sind leider aber nicht so, dass wir in Jubelschreie ausbrechen könnten. Der Impfstoff, der markiert worden ist, hat bei den Tieren nicht die gleiche Impfwirkung erzielt, wie sie der klassische Impfstoff in der Vergangenheit hatte. Von daher hat man jedenfalls bisher von dieser Linie Abstand genommen; zumindest sind wir nicht zum Durchbruch bekommen. Da dies so ist, wird es an dieser Stelle zumindest bei der EU nicht zu einem Umdenken in der Frage prophylaktischer Impfungen kommen.

Herr Kethorn!

Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort ausgeführt, dass Argentinien aufgrund der dortigen MKS-Impfungen vom internationalen Handel ausgeschlossen sei. Können Sie uns sagen, wie lange Argentinien vom internationalen Handel ausgeschlossen sein wird?

Wie lange?

Herr Abgeordneter Kethorn, das kann ich Ihnen nicht sagen. Das ist so lange offen, bis die Entscheidung der EU geändert wird.

Herr Hoppenbrock!

Herr Minister, die Importe von Rindfleisch aus Argentinien und auch aus Frankreich sind ja nun gestoppt. Bekommt nicht vor diesem Hintergrund die Frage der Verwertung der 400 000 Rinder, die im Rahmen der Abschlachtaktionen aufgekauft werden, eine ganz neue Qualität?

Herr Bartels!

Herr Abgeordneter Hoppenbrock, das Rindfleisch aus Frankreich ist nicht generell gesperrt, sondern dies gilt nur für die beiden betroffenen Departements.

(Wiesensee [CDU]: Amerika und Ka- nada haben gesperrt!)

Aber wenn das, was Sie geschildert haben, Auswirkungen auf die Frage haben sollte, was mit dem Fleisch der getesteten 400 000 Rinder, die im Rahmen der Abschlachtaktionen anstehen, geschehen soll, so müsste dies die Europäische Union entscheiden. Wir arbeiten ja auf der Grundlage der EU-Verordnung. Diese sieht eindeutig vor, dass das Fleisch nicht in den Verkehr gelangen darf. Es

gibt aber mündliche Aussagen seitens der Kommission, dass man bereit sei, dieses Fleisch z. B. nach Korea zu liefern und dort als Nahrungsmittelhilfe einzusetzen. Die Entscheidung der EU sagt aber grundsätzlich, dass das Fleisch nicht in den Verkehr gelangen darf, sondern vernichtet werden muss. Das bedürfte also einer Änderung der entsprechenden EU-Verordnung.

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen mir nicht vor.

Zum Abschluss der Dringlichen Anfragen hat der Herr Ministerpräsident noch einmal um das Wort gebeten.

(Eveslage [CDU]: Der ist doch gar nicht gefragt worden!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Schröder ist leider nicht da, aber vielleicht können ihm seine Fraktionskollegen das übermitteln. Vorhin ist nach dem Beratervertrag von Herrn Stuhr gefragt worden. Herr Stuhr hat nach dem Ausscheiden aus dem Wirtschaftsministerium vom 1. November 1997 bis zum 31. Oktober 1998 einen allgemeinen Beratervertrag mit der Landesregierung für Wirtschaftsfragen gehabt. Die damals gezahlten Mittel stammten aus dem MW. Der Sitz war in der Staatskanzlei. Der Vertrag mit dem Land Niedersachsen endete dann. Danach gab es einen Beratervertrag mit der GISMA vom 1. November 1998 bis zum 3. Mai 1999. Dann ist er Vorstandsmitglied der GISMA geworden. Nach den mir zur Verfügung gestellten Unterlagen gibt es mit der Staatskanzlei oder - besser gesagt - mit dem Land bereits seit Oktober

(Zuruf von Wulff (Osnabrück) [CDU])

- Herr Wulff, Sie müssen es doch ertragen, wenn ich eine Frage Ihrer Kollegen beantworte; wenn Sie immer dazwischenreden, können die das nicht hören

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Sie haben vorhin aber etwas anderes gesagt!)

keinen Beratervertrag mehr. Ich glaube, Sie haben Verständnis, dass ich mich für diese zurückliegende Zeit erst einmal erkundigen musste.

(Beifall bei der SPD - Wulff (Osna- brück) [CDU]: Korrigieren!)

Meine Damen und Herren, damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 19: Das ungewollte Erbe der Atomkraft: Deutscher Atommüll rollt zurück aus Frankreich - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2281 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen –Drs. 14/2326