Ernst-August Hoppenbrock

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag gibt im Großen und Ganzen die Situation des Bahnverkehrs in Niedersachsen recht gut wieder. Meiner Meinung nach ist nur die Überschrift etwas zu verniedlichend. Sie wird dem Ernst des Themas kaum gerecht.
Herr Wenzel, ich meine, die Probleme liegen etwas tiefer. Das Staatsunternehmen Bahn AG soll für den Wettbewerb fit gemacht werden. Herr Mehdorn schaut sich natürlich die verschiedenen Unternehmensteile seines Unternehmens an. Er hat festgestellt: Der Fernverkehr fährt guten Gewinn ein, während der Nahverkehr eventuell Verluste einbringt oder gerade kostendeckend fährt.
Sie haben gesagt, es gibt eine Aufgabenverteilung zwischen der Bahn AG und den Ländern. Die Länder bestellen über die Nahverkehrsgesellschaft Verkehre bei der Bahn oder bei privaten Anbietern. Erst durch die Zuschüsse des Landes wird der Nahverkehr kostendeckend oder wird dabei sogar Gewinn gemacht.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftlichen Probleme der Bahn bestanden zum Teil in den InterRegios. Die waren in den Augen der Bahn Zwitter zwischen Nah- und Fernverkehr. Sie firmierten aber als Fernverkehrszüge. Allerdings waren die InterRegios aufgrund der kundenfreundlichen Preise und der zahlreichen Zwischenstopps nicht so profitabel wie die Fernzüge, die InterCitys. Deshalb kam man auf die Idee, die InterRegios künftig als Fernverkehrszüge in InterCitys umzufirmieren. Sie sollen nach dem Fahrplanwechsel am kommenden Sonntag als InterCitys auf die Strecke gehen. Die umfirmierten InterCitys haben aber nicht den Komfort der richtigen Fernverkehrszüge. Zusätzlich wurde die Taktfrequenz ausgedünnt. Auf manchen Strecken gibt es außer
dem Preiserhöhungen von nahezu 100 %. Viele Ermäßigungsangebote gelten für diese „InterCitys“ dann plötzlich nicht mehr. Pendler und Gelegenheitsfahrer sind besonders betroffen, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne BahnCard fahren. Bisher konnten die Regionalzüge und die InterRegios zum gleichen Fahrpreis genutzt werden.
Der Aufschrei bei den Bahnkunden ist groß. Inzwischen gibt es Unterschriftensammlungen gegen diese Art und Weise des Umgangs der Bahn mit ihren Kunden. Ich muss Ihnen auch sagen: In den Augen vieler Bürger passt diese Gebührenerhöhungspolitik allerdings nahtlos in das rot-grüne Bundeskonzept von Steuer- und Abgabenerhöhungen,
für mehr Staat und weniger Privatinitiative, Herr Dr. Domröse. Die Bahn versucht, private Mitbewerber zu verhindern. Wenn die Bahn erst einmal ein Privatunternehmen ist, dann versuchen Sie einmal, ihr Vermögen festzustellen. Dann haben die Aktionäre wenigstens einen richtigen Wert. Insofern hätte die Vermögensteuer dann doch noch einen Wert für die Aktionäre, die ihr Geld demnächst bei der Bahn anlegen würden.
Meine Damen und Herren, hier sind nicht nur das Bundesverkehrsministerium und das Eisenbahnbundesamt gefordert, sondern für diese Abzocke - so kann man es nennen - ist auch Ihre Verbraucherministerin zuständig, Herr Wenzel. Denn dort steigen Verbraucher ein und werden abgezockt. Außerdem ist es eine Sache der Landesregierung; denn überall im Leben gilt: Wer zahlt, kann mitgestalten und hat auch Wünsche frei.
- Natürlich. Wenn ich etwas bezahle, dann kann ich auch mitbestimmen, wie es gemacht wird.
Deshalb fordern auch wir die Niedersächsische Landesregierung in der Person der Verkehrsministerin auf, endlich über die Landesnahverkehrsgesellschaft Einfluss zu nehmen und den lange
versprochenen öffentlichen Personennahverkehr für die niedersächsischen Kunden bereitzustellen.
Die Bürger sind aber auch empört, weil ihnen in der Vergangenheit immer wieder suggeriert wurde, man werde die Bahn durch enorme Zuschüsse sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich fit machen. Die Versprechungen haben sich als nicht haltbar erwiesen. Der Umgang der Bahn AG mit ihren Kunden ist ein typisches Beispiel dafür, wohin es führt, wenn dem Staat wirtschaftliche Aufgaben überlassen werden. Die private NordWestBahn dagegen hat längst bewiesen, wie mit weniger Staat, mit nachvollziehbaren Tarifen, mit freundlichem Personal und verständlichen und kundenfreundlichen Fahrplänen Gewinne eingefahren werden können.
Der Staatsbetrieb Bahn AG fürchtet die Privaten wie der Teufel das Weihwasser. Das hat Anfang der Woche noch die Zuweisung der Strecke Osnabrück – Hannover an die NordWestBahn gezeigt. Die Bahn AG kann als letztes Mittel nur noch juristische Mittel einlegen.
Meine Damen und Herren, wenn wir tatsächlich etwas für die Bahnkunden tun wollen und alle gemeinsam kundenfreundliche und attraktive Zugverbindungen wollen, die von den Bürgern auch angenommen werden, dann benötigen wir hier nicht mehr Planwirtschaft, sondern mehr Möglichkeiten für die Privaten. Meiner Meinung nach ist der mangelnde Wettbewerb unser Kernproblem. Für einen leichteren Schienenzugang durch Private sollten wir uns gemeinsam einsetzen. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat. Wenn wir uns in diesem Punkt einigen können, lohnt es sich auch, darüber gemeinsam im Ausschuss zu streiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist es nicht originäre Aufgabe der Landesregierung, zusätzliche Lehrerstellen aus den normalen Einnahmen im normalen Haushalt zu finanzieren, statt den Menschen eine
Neidsteuer zu versprechen, die sowieso nicht kommt?
Zweite Frage: Ist es denkbar, dass bei den Lehrerstellen ähnliches passiert wie bei der Ökosteuer, die die Rente sichern sollte, jetzt aber vorne und hinten nicht ausreicht, um das zu halten, was den Menschen einmal versprochen worden ist?
Frau Ministerin, gibt es irgendeine Möglichkeit, einen Tischlergesellen, der heute einen Teil seines Einkommens illegal in Schwarzarbeit erzielt, daran zu hindern, sich in die Arbeitslosigkeit zu begeben, um anschließend seinem ehemaligen Chef als IchAG unter weit günstigeren Bedingungen Konkurrenz zu machen?
Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, die Situation niedersächsischer Schulen sei nie besser gewesen als in diesem Jahr, im Wahljahr.
- Als in diesem Jahr. - Ich frage Sie: Warum haben Sie dann die Stundenanteile der Naturwissenschaften an Haupt- und Realschulen nicht erhöht, wie es nach dem katastrophalen Abschneiden bei PISA-E doch dringend nötig gewesen wäre?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Inselmann, Sie werden verstehen, dass wir eine etwas andere Sichtweise zu manchen Dingen haben.
Sie haben selber zugegeben, dass es große Probleme gegeben hat. In der Begründung dieses Gesetzentwurfes steht noch der Hinweis, wonach eine unnötige und ungleiche Behandlung von Kommunen und Wirtschaft vermieden werden soll. Mit der vorgelegten Beschlussempfehlung ist das allerdings gründlich daneben gegangen.
Wesentliche Punkte gehen über eine 1 : 1Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus.
- Die Beispiele nenne ich. - Ich will Ihnen zubilligen, dass Sie zu Beginn der Beratungen noch an Ihre eigenen Vorgaben geglaubt haben. Aber dann haben Sie anscheinend den Überblick verloren, und herausgekommen ist das Gegenteil.
Herr Inselmann, dieses Gesetz - da waren wir uns alle einig - ist eine einzigartige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behörden, für Gutachter und für Juristen.
- Darauf komme ich gleich. - Anstatt das nach der EU-Vorgabe oder nach dem Bundesrecht Notwendige abzuarbeiten, wird das Gesetz zu einer echten Belastung für die niedersächsische Wirtschaft. Der mögliche Gestaltungsspielraum, den wir gehabt hätten, wurde nicht ausgenutzt. Andere Bundesländer dagegen regeln nur das, was notwendigerweise zu regeln ist.
Sie verschaffen sich damit - Sie haben die anderen Bundesländer doch immer als Beispiele genannt
- Ihr Gesetz ist auch noch ein Entwurf - gegenüber Niedersachsen einen Wettbewerbsvorteil. Ich will Ihnen ein Beispiel geben: In § 3/1 Abs. 3 steht:
„Hängt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem in der Anlage 1 mit ‚X‘ gekennzeichneten Vorhaben“
- ‚X‘ bedeutet: in allen Fällen UVP-pflichtig
„nicht vom Erreichen eines Größenoder Leistungswertes ab, so ist auch bei jeder wesentlichen Änderung dieses Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.“
Das heißt im Klartext: Bei allen sonstigen wesentlichen Änderungen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Pflichtveranstaltung - auch bei Änderungen, die dem Umweltschutz und der Umwelt dienen sollen. Jeder gutwillige Investor wird sich doch fragen, ob er überhaupt investieren soll. Er wird dann darauf verzichten, und zwar nur, um dem bürokratischen Aufwand der UVP zu entkommen.
Deshalb haben wir in den Beratungen empfohlen, „wesentliche Änderungen“ durch „wesentliche nachteilige Änderungen“ zu ersetzen. So steht es auch in der EU-Vorgabe, und darauf haben Sie
gesattelt, Herr Inselmann. Die Pflicht der Durchführung einer UVP sollte sich zweckmäßigerweise nur auf die nachteiligen Änderungen beschränken.
Weiter heißt es im § 5:
„Die für die Entscheidungen zuständigen Behörden haben auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung“
- das ist nach EU-Recht gefordert
„nach § 11 UVPG eine Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzunehmen und diese nach § 12 UVPG bei den Entscheidungen zu berücksichtigen. Die federführende Behörde hat das Zusammenwirken der Behörden sicherzustellen.“
Genau diese Gesamtbewertung ist bei der EU-Vorgabe nicht vorgesehen. Sie dient nicht der Umwelt, sondern sie belastet die Wirtschaft und schafft unnötige Bürokratie. So eine Gesamtbewertung ist ohne externe Gutachter gar nicht zu leisten. Darüber hinaus wird nicht geregelt, wie den Kommunen der zusätzliche Aufwand erstattet werden soll. Sie haben ebenfalls keine Kostenabwägung vorgenommen, wozu Sie vom Gesetzgeber aufgefordert sind.
Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel für unangemessene Regelungswut nennen: Das Gesetz ergänzt den § 28 - das haben Sie eben auch gesagt - des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes materiell um den Begriff des artenreichen mesophilen Grünlandes. Unabhängig davon, dass wir im Ausschuss sehr viel Zeit brauchten, um festzustellen, was artenreiches mesophiles Grünland ist, wird auch hier Europa vorgeschoben, um in Niedersachsen wieder darauf zu satteln und das Naturschutzgesetz zu erweitern. Auch das lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie haben einen kleinen Eindruck davon bekommen, welche Leidensfähigkeit derjenige im Ausschuss mitbringen musste, der diesen Beratungen gutwillig folgen wollte.
Während der Beratungen ist allerdings unsere Achtung vor dem GBD enorm gestiegen. Frau Dr. Hartwig und Herr Dr. Wefelmeier haben uns immer mit großer Sachkunde und Hilfsbereitschaft begleitet. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich.
Der GBD hat sich sehr bemüht, die teilweise willkürlichen und auch widersprüchlichen Vorgaben in eine lesbare und bedingt nachvollziehbare Fassung zu bringen. Herr Inselmann, Sie haben eben gefragt, was die CDU-Fraktion denn will. Das Gesetz ist doch noch unter der Kohl-Regierung beschlossen worden. Helmut Kohl hat es unterschrieben, und was Helmut Kohl unterschrieben hat, kann doch eine CDU-Landtagsfraktion gar nicht ablehnen. So haben Sie es gesagt. - Das ist wohl wahr.
- Das haben Sie im Ausschuss gesagt. - Zunächst einmal haben Helmut Kohl und Klaus Töpfer auf europäischer Ebene sehr vorausschauend etwas für die Umwelt getan. Das müssen wir alle zugeben.
Weder Helmut Kohl noch Klaus Töpfer hatten damals die Fantasie, um sich auszumalen, was die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag aus diesem Gesetz machen würde - immer nur darauf zu satteln und es zu verschärfen.
Wir wollen ein sachgerechtes Gesetz für faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, die Menschen sind inzwischen sehr offen für den Schutz von Umwelt und Natur geworden. Das praktizieren die Bauern beispielsweise schon seit vielen Jahrhunderten. Sie arbeiten nachhaltig, und zwar ohne BImSchG, UVP, IVU und Naturschutzgesetz.
- Kleine Einschränkungen. - Wenn das nicht seit Generationen so gewesen wäre, dann gäbe es heute keine Landschaften, die Sie schützen könnten und die schützenswert sind.
Aber die Menschen müssen den Sinn und den Wortlaut eines Gesetzes verstehen können. Sie müssen verstehen, was sie beachten und ausführen sollen. Ihr Gesetzeswerk, Herr Inselmann, ist in weiten Teilen absolut unverständlich und nicht nachzuvollziehen. Selbst der GBD hat eingeräumt, dass die Vermittelbarkeit an Grenzen stößt.
Man könnte fragen, wie das die anderen Mitgliedstaaten umsetzen. Danach haben wir uns erkundigt. Es gibt Mitgliedstaaten in der EU, die die Richtlinien Wort für Wort und Punkt für Punkt genau umsetzen, sie dann in die unterste Schublade schieben und sich nicht daran halten. Das nennt man die „sizilianische Lösung“. Die wollen wir nicht.
Genau da setzt unsere Verantwortung ein. Deswegen haben wir uns in den Ausschussberatungen mit Verbesserungsvorschlägen bemüht, den allergröbsten Unfug zu verhindern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zum Umweltschutz bewegen wir uns allerdings genau in die falsche Richtung. Dieser Gesetzentwurf dient nicht der Umwelt. Er schafft Bürokratismus und gängelt das Handwerk und den Mittelstand. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Ich komme noch einmal auf die Computerpanne zurück. Herr Minister, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass es nicht nur dem Landesrechnungshof, sondern auch Ihren eigenen Betriebsprüfern nicht gefallen würde, wenn ein Steuerpflichtiger eine frisierte Bilanz, in der sich einzelne Buchungen nicht korrekt nachprüfen lassen, vorlegen würde, und dass dieser Betrieb mit Sanktionen belegt werden würde?
Danke schön! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauenbundes e. V. ist seit nunmehr 20 Jahren überaus erfolgreich in der Stadt Melle etabliert. Sie
hat eine erhebliche Bedeutung für die Stadt. Drei Hauswirtschaftsmeisterinnen haben im vergangenen Jahr ehrenamtlich insgesamt 4 012 Einzelberatungen durchgeführt, hinzu kamen 773 Kontakte über Gruppen. Nun befürchten die Mitarbeiterinnen im kommenden Jahr eine Schließung der Einrichtung, falls die Landeszuschüsse nach den massiven Kürzungen in den vergangenen Jahren erneut zusammengestrichen werden sollten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie begründet sie die Mittelkürzungen für dezentrale, ehrenamtlich geführte, gut angenommene Verbraucherberatungsstellen vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung wegen der Verunsicherung der Verbraucher das Bundeslandwirtschaftsministerium erst in diesem Jahr um das Verbraucherschutzministerium erweitert hat und die SPDLandesregierung in Oldenburg ein neues Landesamt für Verbraucherschutz einrichten will?
2. Ist es richtig, dass ehrenamtliche Verbraucherberatungsstellen von der Landesregierung zukünftig nicht mehr finanziell unterstützt werden sollen?
3. Ist ihr geläufig, dass der Ersatz von ehrenamtlichen Kräften, die beispielsweise in Melle eine Aufwandsentschädigung von 6 DM je Stunde erhalten, durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens das Zehnfache an Kosten bedeuten würde, unabhängig von der schlechteren Erreichbarkeit der dann entstehenden Verbraucherberatungs-Zentralen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich meine, der Umweltausschuss hat Ihnen mit dem Entwurf zum Nationalparkgesetz „Harz“ einen guten Kompromiss vorgelegt, der die Interessen der Natur, aber auch der dort lebenden und arbeitenden Bevölkerung mit einbindet. Im ursprünglichen SPD-Papier gab es viele juristische, aber auch materielle Mängel. Deshalb waren zahlreiche Nachbesserungen nötig. Zunächst wurden in entscheidenden Punkten die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt. Damit meine ich die kommunale Entwicklung in Altenau, aber auch die Sicherung von Arbeitsplätzen, die eventuelle Schaffung von Arbeitsplätzen und die Forderungen der Naturschutzverbände wie NABU oder des Vereins für die Erhaltung des Lebensraumes Harz.
In der Anhörung im November vergangenen Jahres standen sich noch viele Meinungen unvereinbar gegenüber. Weder die Kommunen noch die Industrie- und Handelskammer für die dortige Wirtschaft, noch die Naturschutzverbände fanden ihre Anregungen und ihre Anliegen ausreichend berücksichtigt.
Wir als CDU-Fraktion hatten uns von Anfang an vorgenommen, dem Nationalparkgesetz zuzustimmen und so die Natur mit juristischen und gesetzgeberisch tragfähigen Mitteln zu sichern und zu schützen. Voraussetzung war jedoch, dass dieses Gesetz mit den Menschen und nicht gegen sie entwickelt und beschlossen würde. Der Nationalpark sollte in der Region akzeptiert werden, die dort lebende Bevölkerung sollte mitgenommen werden.
Der Ministerpräsident hat in seiner ersten Regierungserklärung hier im Hause gesagt: „Unsere Aufgabe ist es, den Menschen zu helfen und sie nicht zu quälen.“ - Genau das ist der Punkt. Zunächst hatten viele Harzer den Eindruck, sie sollten mit dem Vorgehen, mit den Verboten und den Einschränkungen, gequält werden. Die Chancen wurden kaum gesehen. Die Akzeptanz für den Nationalpark stieg in dem Maße, wie man sich vom Harz entfernte. Die betroffene Bevölkerung fühlte sich überrollt. Der CDU-Arbeitskreis Umwelt ist mehrfach im Harz gewesen. In Gesprächen vor Ort wurden Vorurteile und Vorbehalte ausgeräumt. Wir haben uns gekümmert, mit den Betroffenen geredet und anschließend deren Wünsche und Anregungen in den Ausschuss getragen.
Meine Damen und Herren, ich meine, wir müssen den Nationalpark „Harz“ in einem größeren Zusammenhang sehen. Seit Jahrzehnten lebt der Harz vom Tourismus und von der Forstwirtschaft. Es gibt nur wenige Gewerbebetriebe, hauptsächlich Steinbrüche und Papierfabriken sowie Holz verarbeitende Betriebe. Der Tourismus bleibt für viele die wichtigste Zukunftsperspektive. Wenn man den Menschen diese Perspektive nimmt, indem man ihnen Verordnungen und Verbote überstülpt, dann gibt es für viele junge Leute - das ist schon heute der Fall - kaum noch Gründe, im Harz zu bleiben. Die Bevölkerung überaltert, und die jungen Leute wandern ab.
Für diese Menschen war der ursprüngliche Entwurf der SPD-Fraktion keine vertrauensbildende Maßnahme. Im Gegenteil: Die Sorgen des Tourismus um dessen Zukunft in der Fremdenverkehrsregion Harz wurden dadurch eher noch verstärkt. Viele hatten den Eindruck, hier sollte ihnen aus dem fernen Hannover etwas übergestülpt werden. Touristische Weiterentwicklungen und Modernisierungen sollten weitgehend nicht mehr stattfinden. Das galt für Wintersportmöglichkeiten wie beispielsweise die Biathlonanlage in Sonnenberg. Nun ist Sommerbiathlon seit langem sportlich anerkannt. Sommerbiathlon wird in Thüringen und in Bayern seit langem mit großem Erfolg angeboten. Die Bergstadt Altenau fühlte sich in ihrer kommunalen Entwicklung eingeschränkt. Insbesondere auf dem Torfhaus sah es so aus, als sollten für Modernisierung und sinnvollen Ausbau keine Möglichkeiten mehr bestehen. Es sind Flächen aus dem Nationalparkgebiet herausgenommen worden. Das ist also geheilt worden. Bürgermeister Lindemann war gestern da und äußerte die Sorgen, die der Kollege dargestellt hat. Seine Vorbehalte konnten wir aber gemeinsam ausräumen. Insofern wird die Klage wohl zurückgezogen werden.
Meine Damen und Herren, die Aufzählung der notwendigen Modernisierungen und Nachbesserungen ursprünglich vorgesehener unsinniger Einschränkungen und Regelungen ließe sich fortsetzen. Aber ich meine, dass wir nach vorne schauen sollten. Das nächste Ziel muss sein, die beiden Nationalparke zusammenzulegen.
In Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen gibt es zwei Nationalparke, die von zwei Verwaltungen geführt werden. Es nicht einsehbar - auch die Natur wird sich nicht daran halten -, dass diese nicht
zu einem großen Ganzen abgerundet werden. Im Ausschuss wurde uns dazu gesagt, dass es bisher Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der beiden Nationalparkverwaltungen gebe. Ich meine, dass nun Politik gefragt ist, um dieses kleinkarierte Denken auszuräumen und gemeinsam etwas Vernünftiges für die Region zu schaffen.
Was erwarten die Menschen im Harz vom Nationalpark und von der Entwicklung? Reicht es aus, dass wir jetzt sagen „Ihr habt mit dem Nationalpark ein Highlight im Harz; ihr habt eine touristische Attraktion; damit könnt ihr werben; damit könnt ihr Tourismus entwickeln; ansonsten haben wir kein Geld; ihr müsst euch selber weiterhelfen.“? - Meine Damen und Herren, ich meine, dass das nicht ausreicht. Damit sich der Nationalpark zu einer Erfolgsgeschichte für den Harz entwickelt, erwartet man dort zu Recht weitere Hilfe. Wer aus dem Ostharz auf die niedersächsische Seite fährt, der kann die Benachteiligung der Niedersachsen mit Händen greifen: Drüben wird investiert, hier wird der Mangel verwaltet! - Viele Harzgemeinden haben bereits resigniert: Ihre Schwimmbäder, die Kur- und Tourismuseinrichtungen bringen nicht mehr das Geld ein, um sie zu unterhalten. - Deshalb ist es ein erster und richtiger Schritt, die Natur für den Fremdenverkehr zu öffnen. Im Nationalpark sollte es, soweit es der Schutzzweck zulässt, möglich sein, an landschaftlich besonders schönen Stellen Schutzhütten einzurichten und eine Bewirtung vorzunehmen. Außerhalb des Nationalparks muss das möglich sein. Das aber ist zurzeit sehr, sehr schwierig. Ich finde, dass es nicht angehen kann, dass wir in alle Welt fahren, dass wir nach Afrika, Kanada und in die USA fliegen und uns dort in den Nationalparks die schönen Lodges ansehen, nach Hause kommen und uns im Harz noch nicht einmal einen Sprudel kaufen können. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, den Nationalpark dafür zu öffnen. Noch sind nicht alle Vorbehalte ausgeräumt. Ich meine aber, dass sie ausgeräumt werden werden.
Meine Damen und Herren, ich vermute, dass die Zukunft des Harzes als Gesamtregion uns hier im Landtag noch weiter beschäftigen wird. Der Nationalpark ist ein erstes Pfund, mit dem man wuchern kann. Ich meine, dass den Menschen trotz aller Geburtswehen und aller Kritik mit dem vorliegenden Gesetz langfristig geholfen wird. Gemeinsam haben wir im Ausschuss einen guten Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes und des Naturraumes Harz und den Interessen der dort lebenden Bevölkerung gefunden.
Ich bedanke mich wie mein Kollege bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, des Umweltministeriums und des GBD, aber auch bei allen beteiligten Fraktionen für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Die CDUFraktion wird dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Teil des Themas ist schon am Mittwoch abgehandelt worden. Es ist aber wichtig, dass noch einmal aufgezeigt wird, welch seltsames Schauspiel die Landesregierung und auch die SPD-Fraktion hier allen - ich nenne sie mal so - dosenpolitisch Interessierten vorgeführt haben. Da wird in Berlin eine Verordnungsnovelle auf den Weg gebracht, nachdem vorher die Länderumweltminister mehrheitlich zugestimmt haben. Auch der Niedersächsische Umweltminister Jüttner hat zugestimmt, und die Verordnung wird gegen die Stimmen von Rheinland-Pfalz und der CDU-geführten Bundesländer beschlossen.
Kurz danach beginnt das Nachdenken beim Ministerpräsidenten. Er ändert seine Meinung. Er pfeift den eigenen Umweltminister zurück und schließt sich dem CDU-Standpunkt an. Er ist mit voller Kraft dagegen und macht damit bundesweit in der Presse Furore. Er ist dagegen, weil diese Verordnung angeblich Arbeitsplätze vernichtet.
Kurz darauf meldet sich die SPD-Fraktion zu Wort. Fraktionschef Plaue sieht hier eine Chance, um Eigenständigkeit zu beweisen.
Er zeigt sich bockig, zitiert den Ministerpräsidenten in die Fraktion.
Herr Gabriel geht noch einmal in sich, überlegt und sagt, dass das, was er vorher gesagt habe, nunmehr falsch sei. Er sei nunmehr dafür, und Niedersachsen werde dieser Verordnung im Bundesrat weiterhin zustimmen.
An Niedersachsen werde die neue Verpackungsverordnung nicht mehr scheitern. Die SPD verlange lediglich ein Moratorium bis nach der nächsten Bundestagswahl.
Jetzt sind alle zufrieden. Es weiß zwar immer noch niemand Bescheid, das allerdings auf wesentlich höherem Niveau.
Meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich? - Seit 1991 gibt es in der Bundesrepublik eine sehr erfolgreiche Verpackungsverordnung. Wir Deutsche sind inzwischen Weltmeister im Trennen von Hausmüll und Verpackungen. Das Duale System Deutschland bewirkt, dass der Restmüllanteil kontinuierlich zurückgeht und die Verwertung zunimmt. Der Mehrweganteil liegt bei mehr als zwei Dritteln. Er könnte natürlich noch gesteigert werden. Das ist richtig. Die momentane Verpackungsverordnung sieht vor, dass für den Fall eines Absinkens des Mehrweganteils unter 72 % ein Pfand eingeführt wird. Das gilt für Bier und Wasser in Dosen und für Einwegflaschen. Coca Cola- und andere Sprudelgetränkebehälter sowie Alkoholbehälter, bis auf Weinbehälter, werden ausgenommen. Da diese unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Dosen und Verpackungen der Bevölkerung natürlich schwer vermittelbar ist, will man eine neue Verordnung machen. Zwei Jahre hatte Trittin Zeit für eine neue ökologisch sinnvolle Verordnung. Passiert ist jedoch nichts.
Meine Damen und Herren, ich glaube, jeder von uns hat sich schon einmal über Müll in der Landschaft, an Straßen, an Autobahnabfahrten, in Eisenbahnwaggons und in öffentlichen Einrichtungen geärgert.
- Ja, ja!
- Hier steht: Nicht auf die Zwischenrufe der SPD achten.
Wir alle sind sicherlich dagegen, dass öffentliche Einrichtungen als Mülldeponien missbraucht werden, und wären froh, wenn es eine wirkungsvolle neue Verordnung gäbe, nämlich eine Regelung, die ein noch besseres, ein funktionierendes Mehrwegund Sammelsystem ermöglicht. Tatsächlich hat sich das Konsumverhalten seit In-Kraft-Treten der jetzigen Verordnung verändert. Bier in Dosen, Saft in Flaschen, Wasser in Plastikbehältern - beim Kauf greifen die Verbraucher immer mehr auf Einwegverpackungen zurück. Der Grund dafür ist natürlich, dass diese Behälter schnell zu entsorgen sind. Nach Meinung der Bundesregierung soll sich das bald ändern. Zum 1. Januar 2002 soll das Zwangspfand in Höhe von 50 Pfennig oder 1 DM eingeführt werden. Nur Wein-, Sekt- und Schnapsflaschen bleiben weiterhin ausgenommen und damit pfandfrei. Trittins Hauptargument lautet: Die Pfandpflicht wird Anreize geben, wieder öfter zu Mehrwegbehältern zu greifen. - Ein Blick nach Schweden, wo es seit 1984 eine Verordnung gibt, nach der die Dosen zurückgenommen werden müssen, zeigt aber etwas anderes. Die Folge dieser Verordnung war nämlich, dass seit 1984 der Einweganteil um 20 % gestiegen ist. Erst die Einführung von Mehrwegflaschen aus Plastik hat den Siegeszug der Dosen gestoppt. Dieses hat seine Gründe: Kommt das Zwangspfand, dann muss der Handel viel Geld in ein Rücknahmesystem investieren. Je nach Interessenlage werden 1,5 bis 2,5 Milliarden DM für dieses Rücknahmesystem veranschlagt. Wenn dann die neuen Rücknahmeautomaten installiert sind, dann liegt es natürlich im Interesse der Supermärkte und Discounter, diese auch zu benutzen. Also könnte, wie es in Schweden der Fall war, der Handel ein Interesse daran haben, den Einweganteil zu erhöhen. Kleinere Einzelhändler dagegen haben nicht das Geld, in solch teure Systeme zu investieren.
Sie können das nicht bezahlen und bleiben auf der Strecke. Bezahlen müssen den Unsinn dann alle und nicht nur die Biertrinker.
Hinzu kommt, dass nicht jede Dose zurückgegeben wird. Wenn heute jemand in der Landschaft ein Gelage mit Bierdosen und Einwegverpackungen durchführt, dann wird ihn niemand dazu bewegen können, die Verpackungen dorthin zurückzubringen, von wo er sie gekauft hat.
Wenn wir Glück haben, bringt er die Verpackungen zum nächsten Container. Aber das war es dann. Auch der Besitzer eines Kiosk im Fußballstadion oder an einer belebten Kreuzung wird sich dafür bedanken, wenn er den Restmüll, nämlich die leeren Einwegverpackungen, die die Fans mit herausschleppen, in seinem Kiosk sammeln und das Pfand dafür ausbezahlen soll,
- es gibt aber auch andere Einwegverpackungen es sei denn, die Kioskbesitzer und Einzelhändler müssen ihre Dosen individuell und fälschungssicher kennzeichnen. Was passiert eigentlich mit den Dosen für Chappi, Kitekat, Ravioli, Früchte und Gemüse?
Diese werden doch auch in die Landschaft geworfen. Soll auf diese Dosen demnächst auch ein Zwangspfand eingeführt werden?
Experten rechnen mit einer Rücklaufquote von 80 % bis 90 %. Für den Handel eröffnet sich damit eine zusätzliche Einnahmequelle, denn für alles, was nicht zurückgegeben wird, hat man ein Pfand bekommen. Also könnte der Handel an hohen Einwegquoten interessiert sein, um daraus seine Investitionen und einen Gewinn zu erzielen.
Leere Dosen verschandeln oft die Umwelt. Der Umweltminister wirbt mit dem Argument: Die Pfandpflicht wird dafür sorgen, dass zukünftig weniger Dosen oder Kunststoffflaschen auf der Straße herumliegen. - Das Argument hat Sympathie in der Bevölkerung; es ist aber falsch. Eine Studie des rheinisch-westfälischen TÜV hat ergeben, dass der Anteil an Getränkeverpackungen am
Müll in der Landschaft lediglich 6 % beträgt. 94 % sind anderer Abfall. Der Anteil an Getränkeverpackungen ist also nur sehr gering. Deshalb macht es keinen Sinn, aus reiner Symbolik ein Zwangspfand einzuführen. Hier überschreitet der Aufwand den möglichen Effekt. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Die Befürworter argumentieren weiter: Die Pfandpflicht wird für eine bessere Verwertung und eine sortenreine Sammlung sorgen. - Schon heute werden dreiviertel aller Dosen und Einwegflaschen gesammelt, sortiert und verwertet nach dem Dualen System Deutschland. Fallen die Getränkeverpackungen heraus, dann fehlt ungefähr ein Viertel der Lizenzen für das Duale System. Im Bereich Glas würde sogar die Hälfte der Einnahmen wegbrechen. Eine flächendeckende Entsorgung wäre kaum noch aufrechtzuerhalten. Als Folge würde ein Teil des heute verwerteten Glases wahrscheinlich wieder im Hausmüll landen. Das wäre also ein abfallwirtschaftlicher Rückschritt. Gleichzeitig stiegen die Entsorgungskosten für DSD. Die Verbraucher würden also zweimal zur Kasse gebeten, nämlich zum einen aufgrund der höheren DSD-Kosten und zum anderen aufgrund des Zwangspfands auf Getränkedosen und Einwegflaschen.
Meine Damen und Herren, Zwangspfand und Einwegverpackungen kosten dem Handel, dem Verbraucher und den Herstellern also nicht nur Geld, sondern es ist auch umweltpolitischer Blödsinn. Einwegverpackungen sind nicht von vornherein schlecht. Mehrwegsysteme sind nicht immer ökologisch besser. Ich würde gerne einmal die Öko-Bilanz sehen, wenn wir Kulmbacher Bier oder Pilsener Urquell in Flaschen nach Hannover karren, es hier trinken und die leeren Flaschen dann per Lkw wieder nach Pilsen bringen würden.
Ich finde, das ist nicht in Ordnung. Hier wären Dünnglasflaschen wesentlich besser.
Die CDU-Fraktion will, dass der ökologisch schädliche Anteil an Verpackungen sinkt, und nicht irgendeinen Imponator, um nach außen zu demonstrieren, dass wir etwas getan haben.
Deshalb fordern wir eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Einwegverpackungen für Getränke. Zum Beispiel Einwegflaschen aus Kunststoff,
so genannte PET-Flaschen, sind noch gar nicht abschließend geprüft worden. Außerdem begreift niemand, warum Flachmänner, Schnapsflaschen und Weinflaschen davon ausgenommen werden.
Vielleicht ist das ja die soziale Komponente, dass sich diejenigen hinter dem Bahnhof auf diese Weise leichter etwas kaufen können.
Wir fordern die Landesregierung daher auf, diese ökonomisch und ökologisch untaugliche Novelle im Bundesrat abzulehnen.
Ich frage Sie in diesem Zusammenhang, wer bei offenen Grenzen verhindern könnte, dass pfandfreie Dosen aus dem Ausland in den Handel kommen. Unsere Freunde in Holland, in Belgien, aber auch in Polen und in Tschechien wissen schon ganz genau, dass es lohnend sein wird, ihren Dosenschrott irgendwann einmal in unser Verwertungssystem einzuspeisen,
es sei denn, wir machen in Deutschland ein fälschungssicheres Kennzeichnungssystem.
Meine Damen und Herren, das Dosenpfand in der vorliegenden Form ist ein völlig untaugliches Mittel. Die vorgelegte Novelle zur Verpackungsordnung ist innovationsfeindlich und unflexibel. Das war ein Zitat von Ministerpräsident Gabriel.
Sie ist nicht durchdacht, und sie ist ein ideologischer Schnellschuss. Deshalb lehnen wir sie ab, und wir bitten Sie, im Bundesrat das Gleiche zu tun.
Herr Minister, die Importe von Rindfleisch aus Argentinien und auch aus Frankreich sind ja nun gestoppt. Bekommt nicht vor diesem Hintergrund die Frage der Verwertung der 400 000 Rinder, die im Rahmen der Abschlachtaktionen aufgekauft werden, eine ganz neue Qualität?
Frau Ministerin, habe ich Sie bei der Beschreibung der Ausgangslage richtig verstanden, dass es vor dem Hintergrund, dass die pädagogischen Mitarbeiter über die Bezirksregierungen hinweg ungerecht verteilt sind, gerecht wäre, wenn wir einfach Stellen wegnehmen, weil dann alle zu wenig hätten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben versucht, uns klarzumachen, dass für die katastrophale Verwendung von Landesmitteln weder die Landesregierung noch der Bürgermeister, der auch Landtagsabgeordneter ist, eine Verantwortung trägt.
Wenn das so ist, wie wollen Sie dann zukünftig sicherstellen, dass die Mittel des Landes, die schließlich zweifellos nach Bad Grund fließen müssen, einer vernünftigen und sachgerechten Mittelkontrolle unterworfen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, immer dann, wenn derartige Vorkommnisse, wie Sie es eben genannt haben, geschehen, gibt es zwei, die dazu beigetragen haben, nämlich zum einen eine Firma, die schlampig arbeitet, und zum anderen eine Überwachungsbehörde, die das zulässt. Vor diesem Hintergrund habe ich zwei Fragen.
Erstens. Wann sind Sie zum ersten Mal vom Bundesumweltminister, der ja eher informiert gewesen sein soll, auf die Vorkommnisse in Sellafield aufmerksam gemacht worden?
Zweitens. Welche Gespräche zwischen der PreussenElektra und dem Umweltministerium in Niedersachsen haben zwischen dem 8. November und Ende Januar in Bezug auf Sellafield stattgefunden?
Herr Minister, Sie haben eben über entschädigungsfreie Nichtgenehmigungen spekuliert, will ich einmal sagen. Können Sie hier sachliche Gründe anführen, die es rechtfertigen würden, Schacht Konrad nicht zu genehmigen?
Herr Minister, wie bewerten Sie die in der Bevölkerung verbreitete Meinung, der niedersächsische Umweltminister sehe die Genehmigung von Schacht Konrad als Bauernopfer für die Durchsetzung des Moratoriums in Gorleben an?