Protocol of the Session on March 15, 2001

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob wir die zweite Frage nicht besser im Landkreis und im Kreistag Vechta als Kreistagsabgeordnete miteinander diskutieren sollten. Aber zur ersten Frage will ich gerne etwas sagen.

Zwischen dem stellvertretenden Oberkreisdirektor Winkel, auf den ich schon eben in meiner Antwort abgestellt habe und der sozusagen den ersten Zugriff im Landkreis Vechta vorgenommen hat, unserem Haus und den Krisenstäben hat es keine Missverständnisse und auch keine Probleme gegeben. Er hat auch nicht zusätzliche Rechtsgrundlagen eingefordert. Auf die Idee ist erst Herr Focke gekommen, als er von seinem Aufenthalt außerhalb des Landkreises Vechta zurück war.

Meine Damen und Herren, um das klar und deutlich zu sagen: Wir haben seit Jahren – so habe ich das eben schon in der Antwort dargestellt – einen Maßnahmenkatalog. Wir haben mit den Landkreisen und insbesondere mit dem Landkreis Vechta, der ja in einer Region unseres Landes mit sehr hoher Viehdichte liegt, besondere Übungen durchgeführt, auch Übungen dazu, wie wir Verkehre lenken, wie wir Absperrungen treffen können, wie wir die Hilfskräfte von THW und Rotem Kreuz, aber auch die Polizeikräfte einsetzen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Betriebe, aber auch für die Öffentlichkeit herzustellen. Das alles ist geübt worden. Deshalb bin ich schon erstaunt darüber, dass dann gerade vom Landkreis Vechta und seiner Spitze – im Übrigen überraschend; denn am Sonntagabend hat man mir in dem persönlichen Gespräch, bei dem beide Herren anwesend waren, nicht eine Silbe dazu gesagt – diese Kritik geübt wird.

Es gibt diesen Maßnahmenplan. Es gibt eindeutige gesetzliche Grundlagen, z. B. den § 79 des Tierseuchengesetzes, der sozusagen eine Generalklausel für die Tierseuchenbekämpfung enthält. Es gibt das Gefahrenabwehrrecht. Alles das, was der Oberkreisdirektor dann auf Befragen der Journalisten, nachdem er diesen Ausfall in der Pressekonferenz hatte, an Erklärungen abgegeben hat, lässt sich auf diese beiden Rechtsgrundlagen zurückführen und hätte von ihm in seiner eigenen Zuständigkeit geklärt und geregelt werden können. Deshalb habe ich nicht nur höchstes Unverständnis für diese Äußerung gezeigt, zumal ich ja die Leistung des Landkreises sowohl auf der Pressekonferenz in Hannover als auch vorhin hier im Hause eindeutig positiv dargestellt habe. Ich habe keine Veranlassung, die Maßnahmen des Landkreises Vechta zu kritisieren. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen auf der Ebene der Bezirksregierung und auf unserer Ebene. Deshalb ist es für mich nach wie vor absolut unverständlich, wie diese Äußerungen zustande gekommen sind.

Im Übrigen habe ich darauf hingewiesen, dass wir nach einer solchen Alarmsituation – Gott sei Dank ist daraus kein Ernstfall geworden – zusammen mit allen Betroffenen auch gucken: Ist alles gut gelaufen, und wo gibt es Verbesserungsnotwendigkeiten? – Diese Besprechungen finden statt. Dass auch ich Verbesserungsnotwendigkeiten sehe, meine Damen und Herren, können Sie schon daraus entnehmen, dass ich am Montag mit den Agrarministern der norddeutschen Länder in Hannover

über das Thema der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche diskutiert habe und wir auch einen Beschluss befasst haben, nämlich die Verordnung zur Maul- und Klausenseuche um einige Klarstellungen zu ergänzen, die wir dringend benötigen, z. B. in den Fragen: Wie gehen wir mit sichergestelltem Fleisch um, das jetzt meinetwegen aus Großbritannien oder aus Frankreich zu uns gekommen ist und das wir vernichten müssen? Welche Rechtsgrundlage können wir dazu heranziehen? – Immer auf Gefahrenabwehrrecht zu pochen ist ganz schwierig. Deshalb wollen wir eindeutige Präzisierungen haben. Sie sehen also, dass auch ich an verschiedenen Stellen Präzisierungen und Ergänzungen anmahne. Ich habe sie mit diesem Beschluss eingeleitet. Aber unabhängig davon konnte vor Ort alles gemacht werden, was gemacht werden musste, soweit jeder seine Aufgabe und seine Kompetenzen wahrgenommen hat.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Wojahn zur zweiten Zusatzfrage!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Vorsorge trifft die Landesregierung gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Nordostniedersachsen bei den bevorstehenden CASTOR-Transporten, wobei man bedenken muss, dass sich Tausende von Polizeibeamten und Demonstranten aus ganz Deutschland und dem europäischen Ausland in Nordostniedersachsen versammeln, dass bei den Transporten viele Hundert Leute über die Bauernhöfe stürmen und dass wir nicht kontrollieren können, woher sie kommen und welche Wege sie nehmen? Welche Vorsorgemaßnahmen trifft die Landesregierung für Ende März?

(Brauns [SPD]: Das muss der Innen- minister beantworten!)

Herr Bartels!

Herr Wojahn, ich kann diese Frage nur sozusagen vor dem Hintergrund des Status quo, also der

jetzigen Situation beantworten, denn es gibt keinen MKS-Verdachtsfall in Niedersachsen. Wir haben in Niedersachsen alle Vorsorgemaßnahmen getroffen, z. B. Überprüfung der aus Großbritannien oder aus Frankreich kommenden Touristen an den Flughäfen und in den Häfen auf Lebensmittel. Außerdem werden wir alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Großbritannien getroffen worden sind, aufrechterhalten und auf Personen aus Frankreich ausdehnen. Aber wir können natürlich das öffentliche Leben in Deutschland nicht lahm legen und es unterbinden, wenn es dazu keinen Anlass gibt. Das ist die Situation. Wir werden natürlich im Zusammenhang mit dem CASTOR-Transport sehr sorgfältig darauf achten, dass, wenn er Frankreich verlässt, aber auch schon im Vorfeld, die entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen an dem Gefährt vorgenommen werden. Dies wird man genau beobachten. Nach meiner Kenntnis geht aber der Transportweg innerhalb Frankreichs

(Frau Harms [GRÜNE]: Wie weit?)

- die Karte können Sie gleich einschauen, Frau Harms; ich kann mich nicht auf Kilometer festlegen. - an den beiden betroffenen Departements weit vorbei. Deshalb gibt es keinen unmittelbaren Zusammenhang.

Herr Wenzel!

Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass beispielsweise aus dem Raum Göttingen, aber auch aus anderen Regionen des Landes Tiertransporte zu Schlachtstätten z. B. in die Bereiche WeserEms, Oldenburg und Vechta stattfinden, frage ich Sie: Halten Sie das vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation für richtig und für angemessen, oder sehen Sie Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, dass beispielsweise Landwirte aus Südniedersachsen den nächstgelegenen Schlachthof, also in diesem Fall den Schlachthof in Göttingen, nutzen müssen?

Herr Minister, halten Sie das für richtig?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurzeit brauchen die Landwirte für ihre Transporte zum Schlachthof eine Sondergenehmigung. Diese Sondergenehmigungen werden zum einen sehr restriktiv und zum anderen nicht mehr für Sammeltransporte, sondern nur noch für den Direktverkehr, also von den betroffenen landwirtschaftlichen Gehöften hin zu den Schlachtbetrieben, ausgesprochen. Natürlich wird hierbei darauf geachtet, dass der nächstgelegene Schlachthof angefahren wird. Diese Vorkehrungen sind insgesamt in Deutschland implementiert worden und werden entsprechend befolgt.

Herr Eveslage!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, da Sie eben zweimal von der Möglichkeit von Notimpfungen nach dem Auftreten eines Seuchenfalles gesprochen haben, frage ich die Landesregierung: Wie bewerten Sie die Möglichkeit der vorsorgenden Schutzimpfung?

Herr Bartels!

Herr Abgeordneter Eveslage, die prophylaktische MKS-Schutzimpfung wurde in Europa 1991 eingestellt. Ich sehe auch keine Möglichkeit, dass sie wieder eingeführt wird. Ich sehe auch fachlich kaum Argumente, die Einführung der Schutzimpfung zu untermauern. Fakt ist, dass es mehr als 63 verschiedene Virusstämme gibt, die MKS verursachen. Wenn wir durch Impfung auf Nummer sicher gehen wollten, müssten wir die Tiere sozusagen mit diesen 63 Virusstämmen impfen. Wenn wir nur die gängigsten Virusstämme herausgriffen, was ein Vabanquespiel wäre, würde dies keine Sicherheit, aber eine gewaltige Kostenlawine bedeuten, die in Europa zu bewältigen wäre. Deshalb gibt es in Europa für die Impfung keine Mehrheit

(Eveslage [CDU]: Beim Seuchenfall ist der Schaden noch viel höher!)

und keine Begründung. Ich warne davor, in der Öffentlichkeit Erwartungen zu wecken, als würde eine prophylaktische Impfung in aller nächster Zeit in Europa Realität werden. Dem ist nicht so. Man darf auch nicht die Hoffnung machen. Sie erinnern sich, dass es damals diese Hoffnung während des Schweinepestseuchenzuges

(Eveslage [CDU]: Das haben Sie ge- fordert!)

in Deutschland, auch in Niedersachsen, gegeben hat. Damals waren wir dafür. Die klassische Schweinepest ist aber nicht mit der Situation bei MKS und den vielen unterschiedlichen Ausprägungen des MKS-Virus zu vergleichen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Des Weiteren gibt es Handelsrestriktionen. Man mag darüber streiten, ob das sinnvoll und gerechtfertigt ist. Es ist aber so, dass unsere Partner außerhalb Europas, also in den Drittstaaten, nicht bereit sind, geimpftes Fleisch aufzunehmen. Sie wehren sich dagegen. Sie würden Deutschland und Europa vom Markt ausschließen. Dafür gibt es keine Mehrheit. Deshalb gibt es nur die Lösung, den Weg der Notimpfung zu gehen. Ich habe in der Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht, dass wir für diese Notimpfung sind. Ich appelliere noch einmal an die Europäische Union, uns klar und deutlich die Folgen aus einer Notimpfung darzulegen, damit wir diese Folgen abschätzen und bei der Entscheidung über eine Notimpfung berücksichtigen können. Wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass es in Niedersachsen einen MKSFall gibt und wir nicht wissen, welche Folgen eine Notimpfung hat. Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass wir für den Fall, dass MKS in einem viehdichten Raum in Niedersachsen auftritt, dann, wenn die Epidemiologie dieses hergibt, sofort mit einer Ringimpfung einsetzen würden. Das hieße aber: impfen vor töten. - Wir würden eine Ringimpfung anlegen und anschließend die Tiere, die innerhalb des Ringes sind, töten. Das gäbe uns die Möglichkeit, das Virusgeschehen auf einen Standort zu begrenzen und damit eine MKS-Weiterverbreitung in Niedersachsen zu verhindern. Das geht aber nur, wenn man sofort handelt und nicht erst noch jemanden in Berlin oder Brüssel danach fragen muss. So wollen wir vorgehen. Alle anderen Alternativen, die zur Zeit in Erwägung gezogen werden, bleiben Theorie und sind nicht Praxis. Für diese Alternativen gibt es in Europa und darüber hinaus keine Mehrheit.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Brauns!

Herr Minister, ich frage Sie: Gibt es eine neue Beurteilung für Niedersachsen, nachdem in Frankreich die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, und müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden?

(Eveslage [CDU]: Das hat er schon beantwortet! - Gegenruf von Brauns [SPD]: Nein, das hat er nicht!)

Gibt es darauf eine Antwort?

Herr Abgeordneter Brauns, ich habe hier eine Karte, Herr Eveslage, um deutlich zu machen, wo La Hague liegt - Frau Harms hatte ja danach gefragt - und wo die beiden Departements liegen. Das ist weit voneinander entfernt. Frau Harms, wir beide wissen aber nicht, ob sich das Geschehen in Frankreich auf diesen Raum konzentrieren oder ob es sich ausweiten wird.

Deshalb bitte ich meine Aussagen immer vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zu sehen. Das, was neu eintritt, müssen wir neu bewerten. Es ist doch völlig klar, dass wir insoweit flexibel genug sein müssen. Deshalb hat Herr Brauns auch die Frage nach der Risikobewertung hinsichtlich des neu aufgetretenen Geschehens in Frankreich gestellt. Es ist doch völlig klar, dass das die Alarmglocken trotz dieses nicht bestätigten Verdachtsfalles weiter schrillen lässt. Das Geschehen ist dichter an uns herangerückt. Es ist sozusagen über den Kanal zu uns gekommen. Deshalb müssen wiederum alle Mechanismen anlaufen - das ist am 9. März geschehen -, um zurückzuverfolgen, woher Tiere stammen, die aus Frankreich zu uns gekommen sind, und wie lange sie stehen, ob sie klinische Symptome haben oder kerngesund sind. Das muss abgeschätzt werden. Aber das ist schon eine auf der Grundlage des Tiermeldesystems ANIMO ganz gut eingespielte Handlungsweise.

Ich muss mich in einer Aussage korrigieren. Ich habe eben dem Abgeordneten Wenzel gesagt, dass der nächste Schlachthof angefahren werden muss. Das trifft nicht zu. Es muss das Direktanfahren zu einem Schlachthof geregelt sein. Das muss aber nicht der nächste, der vor der Haustür liegt, sein. Wir haben in den Wirtschaftsprozess nicht eingegriffen, weil zwischen den Erzeugergemeinschaften oder einzelnen Landwirten und Schlachthöfen zum Teil vertragliche Verbindungen bestehen, die wir zurzeit jedenfalls noch nicht unterbinden müssen, weil das Risiko beim Direktbezug ohne Sammeltransport minimiert ist.

Herr Ehlen zur zweiten Frage!

Herr Minister, Sie haben im Landkreis Vechta, dem viehstärksten Kreis, Erfahrungen sammeln können. Ich frage Sie: Inwieweit sind andere Landkreise in der Lage, das Gleiche oder Ähnliches oder, wenn noch etwas zu verbessern ist, Besseres zu leisten, wenn es darum geht, mit der Seuche oder einem Verdachtsfall umzugehen?

Noch einmal Herr Bartels!

Herr Ehlen, ich hatte in der Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht, dass seit 1995 die Krisenzentren auf allen Landkreisebenen eingerichtet worden sind und auch an den Alarmübungen teilgenommen haben. Die kriegen auch die Ergebnisse der Alarmübungen. Es gibt über diese Frage Besprechungen zwischen den Bezirksregierungen und den Landkreisen. Ich habe die Regierungspräsidenten gebeten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse, die in Bezug auf den Verdachtsfall im Landkreis Vechta gewonnen worden sind, noch einmal darüber zu reden, was man im Ernstfall machen kann und machen muss.

Ein wichtiger Punkt ist für mich auch, wie wir dann, wenn in einer Region wirklich ein Ernstfall eintritt, mit den Gewerbebetrieben und den großen Wirtschaftsbetrieben umgehen, die nichts mit Landwirtschaft zu tun haben. Das ist in der Katastrophenübung durchgespielt worden. Aber ich halte

es für richtig, dass sich insbesondere die Landkreise, die relativ wenig Viehdichte haben, mit dieser Frage und diesem ganzen Fragenkomplex auch vor dem Hintergrund der jetzt gesammelten Erfahrungen intensiv auseinander setzen und sich auf die Notsituation einstellen müssen. Meine Befürchtung ist nicht, ob das Virus zu uns kommt, sondern meine Sorge und Annahme ist, wann es kommt. Die Gefahr ist gewaltig. Die Schutzmöglichkeiten, die wir aufgebaut und genutzt haben, sind enorm. Aber ich kann nicht ausschließen, dass das Virus auf einem Weg zu uns kommt, den wir bisher noch gar nicht entdeckt haben.

Frau Harms zur nächsten Frage!

Herr Bartels, dann muss ich doch noch einmal auf einen Weg zurückkommen, den mein Kollege aus Lüchow-Dannenberg bereits angesprochen hat. Auch wenn das Departement Mayenne und das Cap de la Hague einige Kilometer auseinander liegen, verläuft die Strecke, auf der der CASTOR transportiert wird, nicht weit entfernt vom Departement Mayenne. Da Sie das Problem als Problem erkannt haben, interessiert mich schon, wie und seit wann Sie sich mit dem Problem befassen und ob Sie Kontakt zu Bundesbehörden und auch zu verantwortlichen französischen Behörden aufgenommen haben.

Bitte, Herr Minister!

Frau Harms, es gibt keine Beschränkung des allgemeinen Warenverkehrs aus Frankreich. Darunter fällt auch der CASTOR. So ist das nun einmal. Wenn in der nächsten Zeit andere Situationen eintreten, dann werden wir die Lage neu bewerten müssen. Aber zurzeit ist die Situation so.

Wie stellen wir uns auf die Situation ein? - Ich habe schon seit drei Wochen zusammen mit meinen Kollegen aus Holland, Belgien und der Kollegin Höhn aus Nordrhein-Westfalen eine Telefonschaltung eingerichtet, mit deren Hilfe sich die führenden Mitarbeiter im Veterinärbereich jeden Tag über neue Erkenntnisse austauschen und ge

meinsame Vorgehensweisen verabreden, sodass wir auch das Geschehen in den anderen Ländern hautnah mitbekommen und uns genau miteinander abstimmen. Ich meine, dass wir das in nächster Zeit auch mit Frankreich machen werden.

Wir sind als Niedersachsen natürlich auch in dem nationalen Krisenstab vertreten, der fast wöchentlich zusammenkommt und die aktuellen Geschehnisse und Fragen miteinander bespricht und daraus Konsequenzen zieht, die durch zusätzliche Kontrollen, Beschränkungen und Maßnahmen sichtbar werden. Wenn es aus dem Bundesumweltministerium oder dem zuständigen Ministerium von Frau Künast etwas Neues geben sollte, dann sind wir natürlich immer jedem Hinweis oder jeder Weisung gegenüber aufgeschlossen.