Protocol of the Session on March 15, 2001

Wann wie viele?

Wie gesagt, der erste Schwung kommt zum 1. August dieses Jahres. Wir hatten die 40 Stellen ja zum 1. Februar ausgeschrieben. Die Bezirksregierungen sind im Augenblick im Auswahlprozess. 40 auf 40 Stellen. Wir werden dann sehen, ob wir weitere benötigen. Währenddessen werden die

Studienseminare gebeten, Angebote für die jungen Leute - oder auch die älteren Leute -, die zum 1. August einsteigen, zu machen.

Frau Vogelsang!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass in Niedersachsen Lehrkräfte für Hauswirtschaft und Textiltechnik noch immer in einem weit höheren Maße als benötigt ausgebildet werden?

Stimmt das?

Frau Vogelsang, sehen Sie mir nach, dass ich die Zahlen für Hauswirtschaft nicht im Kopf habe. Aber ich habe eben gehört, dass wir da gar keine Studienanfänger mehr haben. - Auch dies müssen wir, wenn Sie es konkret wissen wollen, nachliefern.

(Frau Vogelsang CDU: Darf ich das für die nächste Kultusausschusssit- zung erbitten?)

- Ja.

Das ist für die nächste Kultusausschusssitzung zugesagt. - Frau Mundlos zu ihrer zweiten Frage!

Frau Ministerin, werden diese 40 Kräfte, die Sie eben genannt haben, ohne pädagogische Qualifikation anfangen können?

Ja oder nein?

Ich meine, dass jedem, der sich für den Schulbereich bewirbt, eine gewisse pädagogische Qualifikation zu Eigen ist. Wir haben seit drei Jahren IT-Berufe in der Ausbildung, und dort sind bereits solche Lehrkräfte eingestellt worden.

(Eveslage [CDU]: Es gibt viele im Schulbereich, denen die pädagogische Qualifikation fehlt!)

In den Berufsschulen geht man anders mit dieser Frage um. Natürlich wollen wir auf die Dauer berufsspezifisch ausgebildete Lehrkräfte haben.

Zum Nachtrag an Frau Vogelsang - jetzt ist sie nicht mehr da -: Ich habe gerade von der Hochschulseite gehört, dass es diesen Ausbildungsgang seit 1996 nicht mehr gibt.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. - Damit kommen wir zur dritten Dringlichen Anfrage:

c) Verdacht auf Maul- und Klauenseuche im Landkreis Vechta - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2316

Wer möchte sie einbringen? - Herr Brauns!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der am Wochenende bekannt gewordene Verdacht von Maul- und Klauenseuche in einem Kälberbestand in Damme/Landkreis Vechta lässt befürchten, dass die Maul- und Klauenseuche aus Großbritannien auf den Kontinent überspringen könnte. - Inzwischen ist sie ja in Frankreich ausgebrochen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das Risiko eines Ausbruchs von Maul- und Klauenseuche in Niedersachsen?

2. Welche Vorkehrungen hat sie für einen Krisenfall getroffen?

3. Welche Strukturen für die Zusammenarbeit der Behörden, der Landwirtschaft und des nachgelagerten Gewerbes sind für den Seuchenfall vorgesehen, und wie haben sie am Wochenende im konkreten Verdachtsfall funktioniert?

Die Antwort gibt Landwirtschaftsminister Bartels.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der MKS-Verdachtsfall vom Sonntag in Damme/Landkreis Vechta hat uns allen eindringlich vor Augen geführt, welche Ausmaße ein einziger MKS-Ausbruch für die betroffene Region hat und welche wirtschaftlichen Auswirkungen über die Region hinaus zu erwarten wären. Wie Sie inzwischen wissen, hat sich der Verdacht zum Glück nicht bestätigt. Wir alle sind darüber sehr froh.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:

Zu Frage 1: Niedersachsen ist das Land mit der umfangreichsten Klauentierhaltung und damit verbunden auch mit einem starken Handel mit Klauentieren und Waren von Klauentieren. Von daher ist für Niedersachsen ein besonderes Seucheneinschleppungsrisiko gegeben. Bezogen auf das konkrete Seuchengeschehen in Großbritannien sehe ich die Gefahr, die von den zahlreichen Tierund Fleischtransporten, die vor der amtlichen Seuchenfeststellung am 21. Februar nach Niedersachsen gekommen sind, ausging, als gebannt an. Es bleibt das generelle Risiko einer Viruseinschleppung aus Großbritannien, und das ist in Anbetracht des allgemeinen intensiven Waren- und Personenverkehrs zwischen dem Vereinigten Königreich und dem europäischen Festland nicht als gering anzusehen.

Ich meine deshalb auch, dass die Frage an die britischen Behörden und an die Kommission berechtigt ist, ob die Vorgehensweise bei der Bekämpfung der MKS in Großbritannien und der Verzicht auf Notimpfungen noch zu verantworten ist. Das Geschehen in Großbritannien zwingt alle anderen Mitgliedstaaten zu Vorsorgemaßnahmen, die für die Landwirte und die nachgelagerte Industrie wie Schlachtbetriebe, Viehhandelsunternehmen, Molkereien oder Futtermittelhersteller mit nicht unerheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden sind. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Die britische Veterinärverwaltung und die EU-Kommission sind meiner Meinung nach in der Pflicht, endlich eine Entscheidung über die Durchführung von Notimpfungen zu treffen und dabei auch dem berechtigten Schutzinteresse der anderen Mitgliedsländer Rechnung zu tragen

Zu Frage 2: Das Land Niedersachsen hat 1995 landesweit auf den drei Verwaltungsebenen Ministerium, Bezirksregierung, Landkreis/kreisfreie Stadt so genannte Tierseuchenkrisenzentren eingerichtet, die im Krisenfall kurzfristig aktiviert werden können. Im konkreten Seuchengeschehen ist das bereits mit dem Ausbruch der MKS in England geschehen. Die Funktionstüchtigkeit und die Einsatzbereitschaft der Krisenzentren werden seit 1996 in jährlichen Krisenfallübungen überprüft. Die Maßnahmen, die im Seuchenfall im Einzelfall ergriffen werden müssen, sind im Bundesmaßnahmenkatalog für jede einzelne Seuche festgelegt worden. Anhand dieses Bundesmaßnahmenkataloges sind auf die einzelnen Landkreise, die Bezirksregierungen und das ML abgestimmte Maßnahmenpläne festgelegt worden. Anhand der darin festgelegten Regeln werden die erforderlichen Einzelmaßnahmen im Krisenfall abgearbeitet. Die jeweiligen Krisenzentren verfügen über ständig aktualisierte Anschriftenverzeichnisse. Die verantwortlichen Personen sind damit rund um die Uhr zu erreichen.

Zu Frage 3: Zu den Vorbereitungen auf den Krisenfall gehört auch die Einrichtung gemeinsamer Krisenstäbe von Verwaltung und Wirtschaft. Die Personen für diese mit Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben betrauten Stäbe sind namentlich benannt. Auch die Krisenstäbe treten kurzfristig im Falle eines Seuchenausbruches zusammen. Bei einer andauernden Krisensituation werden die regionalen Krisenstäbe durch solche auf Bezirksebene und auf Landesebene ergänzt. Der konkrete Seuchenverdachtsfall hat die Funktionstüchtigkeit der Krisenzentren eindrucksvoll bestätigt. Die Beamten des Landkreises Vechta sind bei dem am späten Sonnabend bekannt gewordenen Verdachtsfall umsichtig und konsequent vorgegangen. Die Maßnahmen wurden noch am selben Abend eingeleitet. Noch in der Nacht sind die für die Diagnose erforderlichen Proben zur Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere nach Tübingen verbracht worden. Der Chef des dortigen Instituts hat die Proben am Sonntagmorgen um 5 Uhr entgegengenommen und unmittelbar danach mit seinem Team die Untersuchungen eingeleitet. Das erste Untersuchungsergebnis der AntigenELISA lag so schon kurz nach 10 Uhr, also fünf Stunden später, vor. Für diesen Einsatz möchte ich den Beamten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Tübingen, aber auch auf Landkreisebene ausdrücklich danken.

Der Krisenstab des Landkreises Vechta ist am Sonntagmorgen zusammengetreten und stand seitdem mit dem Leiter des Krisenstabes der Bezirksregierung Weser-Ems und dem Krisenstab in meinem Hause in Verbindung. Leiter des Krisenstabes in meinem Hause ist Herr Staatssekretär Schulz, der seinerseits wiederum in direktem Kontakt mit dem Leiter der Krisenzentren in Oldenburg – am Sonntag war das Vizepräsident Boll – und in Vechta – dort war es zunächst der Erste Kreisrat und stellvertretende Oberkreisdirektor Winkel – stand. Weiterhin bestand ein direkter Kontakt zum nationalen Tierseuchen-Krisenzentrum beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Die Öffentlichkeit wurde umgehend und umfassend unterrichtet. Die Polizei wurde frühzeitig in die Kontrollmaßnahmen einbezogen. Die Sperrmaßnahmen waren unverzüglich und umfassend durchgeführt worden. Ich meine, dass die Verwaltungen ihre Effektivität eindeutig unter Beweis gestellt haben.

Meine Damen und Herren, jeder Alarm bringt neue Erkenntnisse. In einer gemeinsamen Besprechung mit allen Beteiligten wird eine Bewertung des Vorgehens in diesem Verdachtsfall erörtert werden, um Schwachstellen, soweit sie aufgetreten sind, zu beseitigen.

Zu einer Zusatzfrage hat sich der Herr Kollege Wojahn gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der gestrigen Veranstaltung in Lüchow mit Professor Pohlenz von der Tierärztlichen Hochschule über die Gefahren von BSE und MKS ist bei uns in der Region eine große Unruhe entstanden, und deshalb frage ich die Landesregierung: Hält sie es vor dem Hintergrund der notwendigen Vorbeugung gegen die Übertragung von MKS, die ja auf dem Festland ist, für richtig, dass die Bezirksregierung Lüneburg für den 25. März eine Großdemonstration genehmigt hat, zu der mindestens 5 000 Leute erwartet werden, die mit 250 Traktoren durch viele Orte des Landkreises fahren werden und bei der eine Abschlusskundgebung in Dannenberg vorgesehen ist? Hält die Landesregierung es für möglich, diese Demonstration durchzuführen?

Wer möchte das beantworten? – Herr Bartels!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Versammlungsfreiheit ist in Deutschland gesetzlich eindeutig garantiert. Damit wird eine solche Veranstaltung auch durchgeführt werden können.

(Oestmann [CDU]: Diese Aussage tut euch noch mal Leid!)

Die nächste Frage stellt Herr Ehlen.

Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister, Sie selbst haben eine sehr kleine Veranstaltung in Zeven am 5. März abgesagt, um eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zu vermeiden. Ich frage mich: Warum messen Sie hier mit zwei verschiedenen Latten oder Ellen?

(Zuruf von der SPD: Mit verschiede- nen Ehlen!)

Herr Kollege Ehlen, Sie müssen ihn fragen, nicht sich.

(Zurufe)

Herr Bartels!

Herr Ehlen, wir haben in Niedersachsen keinen MKS-Verdachtsfall. Damals in Zeven hat es sich um eine freiwillige Entscheidung auch der Veranstalter gehandelt, die diese aus Vorsorgegründen so getroffen haben. Außerdem war das in einer Region, die eine höhere Viehdichte aufweist. Der Adressatenkreis waren eindeutig Schweinezüchter und Schweinemäster. Da war also die Situation eine völlig andere als die, die gerade eben beschrieben wurde.

(Oestmann [CDU]: Das ist eine geho- bene Eierei!)

Herr Biestmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage der Spitze der Kreisverwaltung in Vechta, die ja dem Krisenzentrum vorgestanden hat, dass es keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen dafür gegeben hat – diese Erfahrung soll es nach Auskunft der Kreisverwaltung bereits mit der Stabsrahmenübung 1996 gegeben haben -, im Verdachtsfall Sperrbezirke festzulegen und das Verbreiten der Maul- und Klauenseuche zu verhindern?

Zweitens. Herr Minister, der Oberkreisdirektor hat sich in diesem Zusammenhang entsprechend kritisch an die Politik gewandt und in dem Zusammenhang auch Ihren Namen genannt. Halten Sie Ihre in der Presse zitierte Äußerung, der Oberkreisdirektor sei ja völlig durchgeknallt, für des Ministers würdig?

(Zuruf von der CDU: Unglaublich!)

Herr Minister!