Herr Hagenah, es wird nichts verzögert. Wenn Sie das unterstellen, dann muss ich hier sagen, dass die Antragsteller erst jetzt den Antrag eingereicht haben. Im Übrigen habe ich schon erwähnt, dass noch nicht klar ist, wie viel Geld aus dem 7. Vertrag übrig bleibt.
Herr Minister, gibt es überhaupt noch eine Chance dafür, dass die Stadtbahn nach Misburg gebaut wird?
Frage 2: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Umweltgutachten 2000 für das Endlagerverfahren Schacht Konrad?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, der vom früheren Bundesumweltminister Klaus Töpfer durch Erlass vom 10. August 1990 eingerichtet wurde, hat am 10. März 2000 sein „Umweltgutachten 2000“ vorgelegt. Da die Mitglieder dieses Umweltrates für vier Jahre berufen werden, ist der größte Teil der Mitglieder noch von der Regierung Kohl eingesetzt worden.
In dem Gutachten für das Jahr 2000 nehmen die Wissenschaftler äußerst kritische Bewertungen zur Atomkraftnutzung und deren Folgen vor. So setzt sich der Rat auch besonders mit den ungelösten Fragen der Entsorgung des Atommülls auseinander. In der Kurzfassung des Gutachtens heißt es dazu in den Ziffern 252 und 253:
„Zudem ist die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung und dem Kraftwerksbetrieb weiterhin prinzipiell unbefriedigend geregelt; bei hohem Schadenspotential betrifft sie Zeiträume von mehr als zehntausend Jahren. Eine Abschätzung des Gefährdungspotentials über einen derartig langen Zeitraum hinweg ist nahezu ausgeschlossen.
Untersuchungen, die eine Basis für geeignete Endlager bilden sollen, sind letztlich nie zu einem naturwissenschaftlich einwandfreien Nachweis eines absolut sicheren Endlagers gelangt. Der Umweltrat ist davon überzeugt, dass es keinen idealen Standort für Endlager für (hoch-)radioaktive Abfälle gibt. Ein Konsens über die Lösung der Risikokontroversen ist nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, möglichst bald Entscheidungen darüber zu treffen, welche Kriterien zum Langzeitsicherheitsnachweis herangezogen werden sollen und wie diese in einem Gesamtkonzept gewichtet wer
den müssen. Es ist davon auszugehen, dass mit der Endlagerung frühestens in zwanzig bis dreißig Jahren begonnen werden kann, weshalb spätestens bis zum Jahr 2010 eine Entscheidung über einen Endlagerstandort gefällt werden sollte...
Insgesamt steht für den Umweltrat bei der Bewertung der Risiken der Atomenergie die Entsorgungsfrage im Vordergrund. Zwar gibt es bei allen betriebenen Atomkraftwerken Restrisiken, weshalb der zu vermutende Rückstand gegenüber dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik mit entsprechendem Aufwand unverzüglich verringert werden muss. Jedoch erscheint die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus dem Kraftwerksbetrieb und aus der Wiederaufarbeitung noch dringlicher. Diese Frage ist weiterhin nicht gelöst; bei hohem Schadenspotential betrifft sie geologische Zeiträume. Eine Abschätzung des Gefährdungspotentials über einen derartig langen Zeitraum hinweg ist nahezu ausgeschlossen. Zudem weist der Umweltrat darauf hin, dass durch starke Radioaktivität, durch die langanhaltende Wärmeproduktion und die durch Korrosion und mikrobielle Vorgänge hervorgerufene Gasbildung dem Rückhaltevermögen der Barriereelemente enge Grenzen gesetzt sind.
Der Umweltrat hält aufgrund der Charakteristiken bestrahlter Brennelemente und der darin begründeten, in weiten Teilen ungelösten Entsorgungsprobleme eine weitere Nutzung der Atomenergie für nicht verantwortbar.“
Vor dem Hintergrund dieser Bewertungen erscheinen Aussagen des Bundesumweltministers Trittin und anderer Vertreter der die Bundesregierung tragenden Parteien, die das geplante Atommüllendlager Schacht Konrad für genehmigungsfähig halten, mit einem sicherheitsorientierten Vollzug des Atomgesetzes nicht vereinbar. Das in einem ehemaligen Eisenerzbergwerk geplante Endlager soll ca. 95 % des gesamten deutschen - möglicherweise auch europäischen - Atommülls aufnehmen. Bei der Art dieser Abfälle liegt ein erheb
liches Gasbildungspotential vor, das bereits bei der für mindestens 40 Jahre geplanten Einlagerungsphase erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringt. Ein dauerhafter sicherer Einschluss erscheint nach der Kritik vieler Wissenschaftler unter den im Bergwerk Konrad gegebenen Verhältnissen unmöglich.
Da auch Umweltminister Jüttner in Zeitungsinterviews eine Genehmigung von Schacht Konrad in relativ kurzer Zeit angedeutet hat, frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die vom Sachverständigenrat vorgenommenen wissenschaftlichen Bewertungen hinsichtlich der ungelösten Fragen bei der Endlagerung von radioaktiven Abfällen?
2. Was will die Landesregierung unternehmen, um die von dem Sachverständigenrat vorgetragenen Erkenntnisse in das laufende Genehmigungsverfahren für das geplante Endlager Schacht Konrad einzuführen?
3. Hält die Landesregierung es unter diesen Umständen noch für verantwortbar, ein Atommüllendlager im Bergwerk Schacht Konrad zu genehmigen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat am 10. März dieses Jahres der Bundesregierung sein Umweltgutachten 2000 übergeben. Dieses Gutachten liegt mir als Kurzfassung und als Hausdruckfassung mit rund 900 Seiten vor. Nach Mitteilung des Umweltrates handelt es sich bei dem letzteren um eine vorläufige, noch unvollständige und daher nicht zitierfähige Fassung des Gutachtens. Bewertungen aufgrund der Aussagen der Sachverständigen haben daher unter dem Vorbehalt der Kenntnis des endgültigen Gutachtens zu erfolgen.
Das Umweltgutachten enthält zu Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle eine Vielzahl von Aussagen und Bewertungen, die der Landesregierung bekannt sind. Dabei fokussiert der Umweltrat seine Betrachtung auf die Problematik der starkaktiven und wärmeentwickelnden Abfälle aus Atom
kraftwerken und aus der Wiederaufarbeitung. Die vom Fragesteller gezogenen Rückschlüsse auf das Planfeststellungsverfahren für ein Endlager für schwachwärmeentwickelnde Abfälle in Schacht Konrad sind insoweit nur bedingt zulässig.
Dies gilt insbesondere für Aussagen zu potentiellen Risiken einer Gasbildung im Endlager. Die Bildung von Gas aufgrund von Korrosionsvorgängen im Endlager ist im Konrad-Verfahren unter Einbeziehung von verschiedenen Gutachtern ausgiebig geprüft und erörtert worden. Diese Prüfung hat ergeben, dass Gasbildungsprozesse bei einem Endlager in der Schachtanlage Konrad unterstellt werden müssen. Ihre Auswirkungen bleiben aufgrund des gewählten Versatzverfahrens und der Eigenschaften des Wirtsgesteins jedoch auf den Nahbereich beschränkt. Relevante Einflüsse auf die Nuklidausbreitung in der Umgebung des Endlagers sind nicht zu erwarten. Zu dieser Thematik liegen der Planfeststellungsbehörde keine neueren verwertbaren Erkenntnisse vor.
Die vom Umweltrat angebrachte Kritik bezieht sich vor allem auf Gasbildungsprozesse bei der Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle in anderen Wirtsgesteinen, z. B. in Salz. Hierzu hat es in den letzten Jahren in der Tat Fortschritte und neue Erkenntnisse gegeben, die es noch genauer zu untersuchen gilt. Daraus ergeben sich durchaus noch viele offene Fragen.
Zu 1: Die Landesregierung teilt die Bewertung des Umweltrates, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung der Kernkraftwerke schwierig und nicht vollständig gelöst sind. Sie ist der Auffassung, dass die nationale Endlagerung in tiefen geologischen Formationen der aus heutiger Sicht sicherste Weg ist, um die vorhandenen und noch hinzukommenden radioaktiven Abfälle dauerhaft von der Biosphäre abzuschließen. Die Bundesregierung ist dabei, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren für ein nationales Endlager, welches für alle Arten radioaktiver Abfälle geeignet ist, auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Kriterien zu entwickeln. Hierbei werden vor allem Fragen der Langzeitsicherheit, der zu betrachtenden Isolationszeiträume und der Schutzziele eine zentrale Bedeutung einnehmen.
begründete wissenschaftliche Erkenntnisse des Sachverständigenrates bei der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorzunehmenden Prüfung des Vorhabens Schacht Konrad berücksichtigen und gegebenenfalls unter Beteiligung der im Verfahren zugezogenen Gutachter mit dem Antragsteller erörtern.
Zu 3: Das Niedersächsische Umweltministerium ist im Konrad-Verfahren an Recht und Gesetz gebunden. Es hat eine positive Entscheidung für Schacht Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle zu treffen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Herr Minister, da Ihnen bekannt ist, welche Abfallarten in Schacht Konrad eingelagert werden sollen, ist Ihnen auch bekannt, dass es sich um Abfälle sehr verschiedener Konsistenz handelt, die zum Teil aus der Wiederaufbereitung stammen, und dass dort nicht nur radioaktive Prozesse, sondern aufgrund dieser Mischabfallarten und des hohen Wassergehalts auch chemische und physikalische Prozesse stattfinden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie beurteilen Sie den Umstand, dass bereits bei den jetzt zum Teil zwischengelagerten Abfallgebinden, die für die Endlagerung vorgesehen sind, erhebliche Gasbildungspotentiale vorhanden sind, und wie beurteilen Sie das Gefährdungsrisiko, das von diesen Gasbildungspotentialen ausgeht, insbesondere auch für den Zeitraum, in dem das Bergwerk offen gehalten wird und kein geologischer Abschluss vorhanden ist?
Herr Kollege Schwarzenholz, eine endgültige Konditionierung ist noch nicht vorgenommen. Deshalb lässt sich diese Frage nicht abschließend
beantworten. Das ist ja auch sicherlich eines der Probleme, deretwegen die anderen Bundesländer, um für sich zu Klarheit zu kommen, versuchen, Druck auf Niedersachsen auszuüben, indem sie suggerieren, dass sie die Zwischenlagerkapazität nicht haben und von daher Niedersachsen zügig genehmigen muss - ein durchaus spannender Konflikt, der da gegenwärtig auf der Tagesordnung ist. Da wird im Kern der Versuch unternommen, die Planungen der Bundesregierung, zu einem neuen Entsorgungskonzept zu kommen, zu konterkarieren.
Herr Minister Jüttner, nachdem der Umweltrat auf Probleme mit der Gasbildung hingewiesen hat, frage ich Sie: Worauf beziehen sich Ihre Aussagen, dass das im Schacht Konrad, in diesem Wirtsgestein, keine besonderen Probleme verursacht? Was sind da die Quellen? Welche Gutachter ziehen Sie dazu heran? Worauf beziehen Sie sich?
bezieht sich auf stark wärmeentwickelnden Müll, und deshalb spielt das für Schacht Konrad augenscheinlich nicht die entscheidende Rolle.
Herr Minister, da Sie in Ihrer Antwort auf meine erste Frage darauf verwiesen haben, dass die Bundesregierung eine Kommission eingerichtet hat, die sich jetzt mit grundsätzlichen Fragen der Endlagerung befasst, möchte ich aufgrund des Umstands,
dass wir vom Umweltausschuss mit dieser Kommission zusammengetroffen sind und dort erfahren mussten, dass die konkreten Endlagerprojekte Gorleben und Schacht Konrad von dieser Kommission nicht betrachtet werden dürfen, dass das in ihrem Arbeitsauftrag ausdrücklich ausgeschlossen ist, wissen, wie Sie erwarten können, dass diese Kommission Ergebnisse liefert, die z. B. für das laufende Konrad-Verfahren irgendwelche Bezüge herstellen können.