Hartwig Fischer

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schröder, die Niedersächsische Landesregierung unterstützt die erneute Aufforderung des Landtages an alle niedersächsischen Unternehmen, sich an dem Zwangsarbeiter-Entschädigungsfonds zu beteiligen.
Bisher sind - es ist gesagt worden - fast 5.000 deutsche Unternehmen Mitglied der Stiftungsinitiative geworden. Es gibt Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehr als 3,3 Milliarden DM. Aber wir wissen, das reicht nicht aus.
Die Landesregierung appelliert deshalb erneut an alle Unternehmen, sich am Entschädigungsfonds zu beteiligen. Es geht um das Ansehen der deutschen Wirtschaft in der Welt. Eine Flucht vor der historischen und auch vor der moralischen Verantwortung darf es nicht geben.
Meine Damen und Herren, nun wird in diesem Entschließungsantrag der Eindruck erweckt, die Landesregierung sei untätig geblieben. Das ist nicht richtig. Sowohl der Ministerpräsident als auch ich haben in unterschiedlichster Form auf die Unternehmensverbände, aber auch auf einzelne Unternehmen eingewirkt. Hier konnte einiges erreicht werden. Allerdings hat es nicht nach jedem Brief und nach jedem Gespräch eine Pressemitteilung dazu gegeben. - Diese Art der Einwirkung wird auch fortgesetzt.
Zu den einzelnen Punkten des Entschließungsantrags, Herr Schröder, lassen Sie mich bitte Folgendes anmerken.
Erstens zur Negativliste. – Ich sage hier noch einmal: Ich verhehle nicht meine Sympathie für die Veröffentlichung derartiger Listen. Ich weise aber auch darauf hin, dass dies faktisch schon geschehen ist. Jeder kann z. B. im Internet die von dem ARD-Magazin „Kontraste“ eingestellte Liste von 189 zahlungsunwilligen Großunternehmen abrufen. Die Zahl der dort aufgeführten niedersächsischen Unternehmen hat sich bis heute – wir haben es noch einmal nachprüfen lassen – auf sechs verringert. Hier hat sich also Erhebliches getan. Angesichts dieser Entwicklung, bei dieser begrenzten Anzahl, halte ich ein staatliches Register, noch dazu auf Niedersachsen beschränkt, für wenig hilfreich.
Zweitens zu den konkret vorgeschlagenen Maßnahmen. – Kern dieses Antrags ist die Forderung, Zuwendungen und öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die sich am Entschädigungsfonds beteiligen. Dies ist – darauf muss ich hinweisen – rechtlich nicht einfach. Ich nenne nur stichwortartig einige Probleme, die wir berücksichtigen werden müssen: Vergabefremde Zwecke. Das ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar geregelt. Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Eine solche Stellung hat das Land z. B. beim Straßenbau. Diskriminierungsverbot nach dem EU-Recht. – Ich sage hier aber auch, meine Damen und Herren: Die Landesregierung begrüßt es, dass diese schwierigen Fragen in den Ausschussberatungen im Einzelnen erörtert werden. Wir werden uns daran beteiligen. Die Landesregierung ist bereit, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um das hier gemeinsam formulierte Ziel zu erreichen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss meiner Ausführungen noch eine Anmerkung. Bei aller Kritik an zahlungsunwilligen Unternehmen dürfen wir die anderen nicht vergessen. Ich danke den fast 5.000 Unternehmen, die sich bisher an der Stiftung beteiligt haben. Dieser Dank gilt besonders den Unternehmen, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden und die deshalb nicht in nationalsozialistisches Unrecht verwickelt waren. Sie haben Solidarität gezeigt. Dafür gebührt ihnen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU zur geplanten Neuordnung der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung zeigt, dass über die Notwendigkeit von Organisationsverbesserungen in dieser Verwaltung auch in diesem Hause offensichtlich im Grundsatz Einvernehmen besteht. Es geht also weniger um das Ob als vielmehr um das Wie, wenn ich auch, nachdem ich Ihnen jetzt genau zugehört habe, Herr Dr. Biester, Zweifel habe, ob Sie überhaupt etwas ändern wollen. Den Eindruck habe ich eben doch gewonnen.
In dem schriftlichen Antrag ist das etwas anders formuliert.
Aber lassen Sie mich jetzt kurz erläutern, was bisher geschehen ist, um damit auch das, was Sie hier gesagt haben, gerade zu rücken.
Wie Sie alle wissen, sind wir zurzeit dabei, in großem Umfang eine Verwaltungsreform durchzuführen. In diesem Zusammenhang gibt es auch verwaltungsintern schon seit längerem Untersuchungen zur Verbesserung der Organisation der niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung. Wir haben gesagt: Maßstäbe für die Neuorganisation dieser Verwaltung sollen zwei Ziele sein. Erstens. Wir wollen mehr Wirtschaftlichkeit erreichen. Zweitens. Wir wollen mit der Reform eine stärkere Kundenorientierung der Behörden entwickeln. Ich habe hierzu - das sage ich noch einmal deutlich - eine unabhängige Arbeitsgruppe beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten, der vor einer Entscheidung der Landesregierung den Betroffenen zur Stellungnahme zugeleitet und mit ihnen erörtert werden sollte. Dies ist auch geschehen. Es ist ein Vorschlag von dieser unabhängigen Arbeitsgruppe gemacht worden, und - das möchte ich hier deutlich feststellen und Ihre Aussage, Herr Dr. Biester, korrigieren diese Arbeitsgruppe hat keine Vorgaben bekommen. Hier geht Ihre Kritik also ins Leere.
Die Arbeitsgruppe, also nicht der Minister, hat Ende August ihren Vorschlag präsentiert; und danach soll die Zahl der Hafenämter von derzeit fünf auf drei reduziert werden. Diese Arbeitsgruppe - das haben Sie ja auch erläutert - hat sich dabei an den für die Seeschifffahrt maßgeblichen naturräumlichen Revieren Ems-Dollart, Jade-Weser und Elbe orientiert. Sie erwartet, dass mit dieser Neuorganisation die Schlagkraft der niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung in diesen Revieren verbessert wird.
Dieser Vorschlag von einer - ich sage es noch einmal - unabhängigen Arbeitsgruppe, die ohne Vorgaben gearbeitet hat, hat dann Anfang September den betroffenen Behörden, den tangierten Körperschaften wie Kommunen und Kammern und auch anderen Vertretungen privater und öffentlicher Interessen ihren Vorschlag zur Stellungnahme zugeleitet. Insofern geht Ihre Kritik, Herr Dr. Biester, auch hier ins Leere; denn alle Betroffenen, auch die Wirtschaft, die Sie hier zitiert haben, hatten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu entwickeln. Das ist auch geschehen. Auch ich selbst habe dazu mit Vertretern der Hafenwirtschaft Gespräche geführt. Die haben mir ihre Vorstellungen dargelegt, und ich habe ihnen zugesagt, dass diese Überlegungen in die weitere Prüfung der Vorschläge dieser unabhängigen Kommission eingehen werden. Es liegt also inzwischen eine ganze Reihe von Äußerungen hierzu mit teils
kritischen Anmerkungen, aber teils auch mit zustimmendem Tenor vor. All diese Äußerungen werden nun sorgfältig und nachher auch nachprüfbar ausgewertet.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund möchte ich mich trotz Ihrer, Herr Dr. Biester, unberechtigten Kritik, wie ich es dargestellt habe, bei der CDU-Fraktion bedanken; denn Sie haben sich mit Ihrem Antrag in die Reihe derjenigen eingereiht, die sich mit Beiträgen und Stellungnahmen zur geplanten Neuorganisation der Niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung zu Wort gemeldet haben. Wir werden selbstverständlich den Vorschlag als eine der zu prüfenden Alternativen in die jetzt anstehende Auswertung einbeziehen. Auf eine abschließende Bewertung möchte ich jetzt aber angesichts der hier geschilderten Verfahrensweise verzichten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich freue mich auch. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen das Ergebnis der Entscheidung der Landesregierung: Der Haller Willem wird wieder fahren.
Wenn alles so läuft, wie wir es uns vorstellen, dann wird das bereits im Jahre 2003 der Fall sein können. Die Landesregierung hat damit dem Antrag der Fraktion und auch dem Anliegen der Region, diese Strecke zu reaktivieren, entsprochen.
Allerdings - das muss ich auch sagen, Frau Steiner - sind diesen Entscheidungen auch gründliche Untersuchungen vorausgegangen. - Das Ergebnis des Gutachtens können Sie übrigens gerne einsehen. Wir haben nichts dagegen. - Der Grund dafür, dass das untersucht werden musste, liegt darin, dass mit der Inbetriebnahme einer solchen Strecke natürlich ganz erhebliche Kosten verbunden sind. Lassen Sie mich diese Kosten einmal kurz benennen, denn allein für die Ertüchtigung des Fahrweges für diesen Bereich sowie der Leit- und Sicherungstechnik sind Investitionen in Höhe von rund 32 Millionen DM erforderlich. Das will also gut überlegt sein. Hinzu kommen noch die laufenden Kosten für den Betrieb auf der Strecke, also für die Bestellung.
Diesen erheblichen Kosten - das war auch das Ergebnis der Untersuchung, die wir angestellt haben - steht ein erheblicher Nutzen gegenüber. Es wird ein Fahrgastaufkommen von etwa 3.600 Personen pro Tag prognostiziert. Darüber
hinaus ergeben sich auf dieser Strecke zwischen Osnabrück und Dissen/Bad Rothenfelde erhebliche Fahrzeitgewinne gegenüber der gegenwärtigen Busbedienung. Die Fahrzeit wird von 50 auf 30 Minuten reduziert. Das ist also wirklich ein beachtlicher Zeitgewinn.
Auch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit Streckenreaktivierungen in anderen Bundesländern - für uns ist das die erste Reaktivierung, die wir nach einer gründlichen Prüfung durchführen - halte ich die Größenordnungen, die in dem Gutachten angegeben worden sind, für realistisch. Das hier ermittelte Fahrgastaufkommen ist übrigens auch höher als auf manchen anderen Strecken im Lande, die zurzeit bedient werden.
Im Ergebnis des Nutzen-Kosten-Vergleiches stellt die Reaktivierung eine sinnvolle Verbesserung des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs dar. Deshalb hat sich die Landesregierung für eine Reaktivierung dieser Strecke entschieden. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind seitens des Landes eingeplant. Ich gehe davon aus, dass die vorbereitenden Maßnahmen für die Reaktivierung zügig begonnen werden können. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, werden wir es auch schaffen, diese Strecke bis zum Jahr 2003 wieder in Betrieb zu nehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dinkla, ich weiß gar nicht, warum Sie diese Frage hier noch einmal stellen; denn ich habe sie schon in der letzten Sitzung beantwortet. Ich möchte aber gern noch einmal erklären, worum es geht. Es gab also eine Presseerklärung der Staatskanzlei, in der geschrieben stand, dass bestimmte InterRegioVerbindungen über den Fahrplanwechsel 2001 hinaus erhalten bleiben. Dies war aber nicht zutreffend. Es handelte sich - ich sage es hier noch einmal - um ein Versehen, weil irgendjemand etwas falsch übermittelt oder falsch verstanden hat. Das kann immer wieder einmal passieren.
Interessanterweise ist es längere Zeit gar nicht bemerkt worden. Ich habe dies aber schon in der Antwort auf Ihre erste Frage deutlich gesagt. Mehr ist an diesem Thema nicht dran, Herr Dinkla. Wenn Sie aber keine anderen Sorgen haben, dann will ich gern noch weiter darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, meines Wissens ist Herr Dinkla der Einzige, der sich nicht richtig informiert fühlt. Niemand sonst hat diesem Irrtum irgendeine Bedeutung beigemessen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Durch schriftliche und mündliche Informationen meines Hauses sind die Abgeordneten in der Region und auf Anfrage hin auch verschiedene Verwaltungsbeamte in den Regionen vollständig und auch korrekt über das Thema InterRegio informiert worden. Ich persönlich habe in einem Gespräch in der Landespressekonferenz gemeinsam mit dem Vertreter der Bahn auch diese Dinge korrekt dargestellt. Als dann aber die fehlerhafte Presseerklärung der Staatskanzlei bekannt geworden war, hat darüber hinaus auch mein Pressesprecher diesen Irrtum in der Landespressekonferenz sofort klar gestellt.
Dass über diese Korrektur in der Presse nicht berichtet worden ist, haben nicht wir zu vertreten. Ich werte diesen Umstand aber als ein Zeichen dafür, dass diesem Irrtum niemand eine Bedeutung beigemessen hat;
denn ansonsten hat über diese Thematik eine breite Berichterstattung korrekt stattgefunden.
Wir haben uns in diesem Hause - ich habe es erwähnt - zuletzt am 13. September im Rahmen einer Dringlichen Anfrage mit diesem Thema beschäftigt. Ich erspare mir jetzt, aus dem Protokoll über die 56. Sitzung zu zitieren.
Ich komme somit zur Beantwortung Ihrer Fragen:
Zu Frage 1: Diese Frage habe ich bereits auf Ihre erste Anfrage hin beantwortet. Ich verweise von daher auf diese Antwort auf Ihre damalige Frage Nr. 1.
Zu Frage 2: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie es zu diesem Irrtum kommen konnte. Aber auch Sie wissen, dass überall dort, wo Menschen arbeiten, Irrtümer vorkommen.
Zu Frage 3: Wie ich schon bemerkt habe, wurde die Landespressekonferenz von meinem Pressesprecher nach Bekanntwerden des Irrtums der Pressestelle der Staatskanzlei unverzüglich informiert.
Hier gibt es eine klare Sachzuständigkeit. Ich habe die erste Frage beantwortet und beantworte somit natürlich auch die zweite Frage.
Zur ersten Frage möchte ich sagen, dass das erzielte Verhandlungsergebnis in der Tat beachtlich ist. Sie wissen ja, dass die Bahn angekündigt hatte, die besagten Strecken schon in diesem Jahr zu streichen. Wir haben nun aber immerhin erreicht, dass diese Streichung zunächst einmal um ein Jahr verschoben wird. Ich sage hier noch einmal: Der Übermittlungsfehler und das, was daraus geworden ist, ist nirgendwo registriert worden. Ich habe die Öffentlichkeit auch in der Landespressekonferenz unmittelbar nach diesen Gesprächen über den korrekten Sachverhalt informiert, sodass diese Fehlinformation insofern nicht relevant war.
Zu Ihrer zweiten Frage - obwohl sie nicht im Zusammenhang mit dieser Anfrage steht - möchte ich gern sagen: Die Ausschreibungen laufen. Die Bahn hält an dem Vorhaben, diese Strecke auszubauen, fest.
Frau Vockert, ich beantworte diese Frage mit Ja.
Herr Präsident, obwohl ich der Meinung bin, dass auch diese Zusatzfrage mit der Anfrage nicht direkt etwas zu tun hat, so will ich dies hier dennoch gern wiederholen. Ich habe es hier in diesem Hause aber schon mehrfach gesagt, Herr Möllring. Manche Leute brauchen offensichtlich öfter eine Mitteilung.
- Entschuldigen Sie, ich spreche hier nur Fakten an.
Ich habe hier mehrfach ausführlich über dieses Gespräch berichtet. Insofern sehe ich nicht die Notwendigkeit, dies hier jetzt noch einmal zu tun.
Ja, ich merke das.
- In meinen Mitteilungen haben keine Irrtümer bestanden.
Deshalb will ich Ihnen gern noch einmal sagen - ich habe es aber auch eben schon gesagt, Herr Möllring -: Der wesentliche Punkt war der, dass wir erreicht haben, dass die für dieses Jahr angekündigten Streichungen nicht realisiert werden und die Bahn sie verschiebt. Wir sind in einen Dialog eingetreten. Wir haben verabredet, die gemeinsamen Probleme in einer Arbeitsgruppe zu erläutern. Daran arbeiten wir zurzeit.
Ich muss das jetzt insofern korrigieren, weil Sie mich eben wieder nicht vollständig zitiert haben. Ich habe gesagt, dass diese Information unverzüglich nach Bekanntwerden des Irrtums in der Landespressekonferenz korrigiert worden ist.
Ich habe unverzüglich auch die regionalen Zeitungen über das Ergebnis informiert. Ich habe dies korrekt getan. Auch in den Zeitungen Ihrer Region ist dies korrekt wiedergegeben worden.
Ich glaube nicht, dass der Ministerpräsident das hier nötig hat; denn ich habe alles klar gesagt, ich habe gesagt, wie der Ablauf gewesen ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Dieser Übermittlungsfehler ist meiner Erinnerung nach Ende Juli bekannt geworden, und zwar dadurch, dass das in einer Pressemeldung stand und aufgefallen ist. Das ist dann sofort korrigiert worden - unverzüglich, wie ich eben gesagt habe. Wobei ich aber nochmals darauf hinweise, dass ich selber in einer Landespressekonferenz am 21. Juli und bereits davor in mehreren schriftlichen Mitteilungen, auch in Presseinformationen, den tatsächlichen Sachverhalt dargestellt habe; das ist in der Presse auch überall richtig wiedergegeben worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Eveslage, in der Bundesrepublik ist die Erdölbevorratung für Krisenfälle gesetzlich geregelt, und zwar in dem Erdölbevorratungsgesetz. Nach diesem Gesetz hat der Erdölbevorratungsverband in Hamburg die Pflicht, Erdölprodukte wie Motoren- und Flugbenzin, Dieselkraftstoff, leichtes und schweres Heizöl oder Rohöl in einer Menge zu bevorraten, die dem Verbrauch in der Bundesrepublik in 90 Tagen entspricht.
Zu einer Krisenbevorratung für den Verbrauch in 90 Tagen haben sich sowohl die Europäische Union als auch die Mitglieder der Internationalen Energie-Agentur verpflichtet.
Zurzeit werden in Deutschland etwa 12 Millionen t Rohöl und ca. 15 Millionen t Erdölprodukte bevorratet. Das bevorratete Rohöl und die Erdölprodukte stehen im Eigentum des von mir eben schon genannten Verbandes.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann nach § 30 des Erdölbevorratungsgesetzes Mengen der 90-Tage-Reserve freigeben „zum Zwecke der Verhütung unmittelbar drohender oder der Behebung eingetretener Störungen in der Energiewirtschaft“. Eine Freigabe ist weiterhin möglich, wenn die Bundesrepublik dazu durch Rechtsakte der EU oder der Internationalen Energie-Agentur verpflichtet wird.
Ob eine Störung der Versorgung vorliegt, wird vom Verwaltungsrat der Internationalen EnergieAgentur nach gründlicher Analyse des Marktes und der Versorgungssituation der Mitgliedsländer festgestellt. In Abhängigkeit vom Umfang einer Störung sind gestaffelte Bestandsfreigaben vorgesehen.
Die Internationale Energie-Agentur hat in einer Sitzung am 20./21. September dieses Jahres festgestellt, dass im Moment keine materielle Knappheit an den Ölmärkten vorhanden ist. Eine Versorgungsstörung, die zu einer Freigabe der 90-TageReserve berechtigen würde, liegt damit nicht vor.
Nun kommt ein Zweites. Von der strategischen Ölreserve zu unterscheiden ist die so genannte Bundesrohölreserve. Diese wurde innerhalb des Zeitraums von 1974 bis 1981 vom Bund in einer Menge von 7,32 Millionen t angeschafft und in einem Salzstock bei Wilhelmshaven eingelagert. Diese Reserve bestand unabhängig von den 90Tage-Beständen des Energiebewirtschaftungsverbandes.
1997 hatte die damalige CDU-geführte Bundesregierung den Verkauf der bundeseigenen Reserven beschlossen - bei Preisen, die bei einem Drittel der jetzigen Rohölpreisen liegen. Grund für die Entscheidung war neben fiskalischen Interessen auch die Einschätzung, dass eine Bevorratung über die 90-Tage-Vorräte durch den Bund nicht notwendig sei, zumal die Erdölunternehmen und die Verbraucher selbst in der Regel Vorräte zur Abdeckung eines Bedarfs von 25 Tagen vorhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im September 1999 die zwischenzeitlich ausgesetzte Veräußerung der Bundesrohölreserve wieder aufgenommen. Zur Veräußerung standen damals noch etwa 4,5 Millionen t. Der Verkauf ist inzwischen fast abgeschlossen. Vom Restbestand von etwa 577.000 t werden im November 2000 noch ca. 410.000 t verkauft. Die
restliche Menge wird Anfang nächsten Jahres auf den Markt gebracht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen, Herr Eveslage, wie folgt:
Zu 1: Nein.
Zu 2: Das Handeln der Bundesregierung ist nicht zu beanstanden.
Zu 3: Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Gründung einer InterRegio-Gesellschaft erreichen. Wenn man eine Gesellschaft gründen will, dann sollte man vorher wissen, was eigentlich der Gesellschaftszweck sein soll.
Dieser eigentlich selbstverständliche Grundsatz scheint mir bei Ihrem Antrag, Herr Wenzel, nicht ausreichend beachtet worden zu sein; denn dieser Antrag lässt völlig im Unklaren, welche Funktion
die InterRegio-Gesellschaft eigentlich wahrnehmen soll.
Soll diese Gesellschaft ausschließlich Fernverkehre konzipieren oder auch finanzieren? - Dafür, meine Damen und Herren von den Grünen, brauchen wir eine solche Gesellschaft nicht; denn wir haben eine Landesnahverkehrsgesellschaft. Die kann das sehr gut.
Wir brauchen keine zweite Gesellschaft. Die wollen wir auch nicht.
Es könnten natürlich auch andere Aufgaben sein. Es könnte sein, dass diese InterRegio-Gesellschaft InterRegio-Verkehr betreiben soll. Aber dazu besteht kein Handlungsbedarf; denn es gibt, wie wir alle wissen, genug nationale und internationale Eisenbahngesellschaften, die solche Verkehre bei uns anbieten und die das machen könnten. Dazu brauchen wir nicht von Landesseite aus eine eigene Gesellschaft zu gründen. Die erfolgreiche Ausschreibung unseres Teilnetzes Weser-Ems hat dies ja auch bestätigt.
Also: Das Problem beim InterRegio-Verkehr ist nicht mangelndes Know-how wegen fehlender Gesellschaften, auch nicht fehlender Wettbewerb unter den Anbietern, sondern das eigentliche Problem ist ganz schlicht die Finanzierung des Fernverkehrs. Das ist das eigentliche Thema, um das es geht, und dazu brauchen wir nicht eine neue InterRegio-Gesellschaft.
Wie sind der Fernverkehr und die Finanzierung des Fernverkehrs bisher geregelt? - Wir haben die Bahnstrukturreform gehabt. Im Zuge der Bahnstrukturreform ist in Artikel 87 Grundgesetz festgeschrieben worden, dass der Bund Leistungen im gemeinwohlorientierten Fernverkehr sicherzustellen hat. Wir wissen seit der letzten Verkehrsministerkonferenz leider, dass der Bund das Gemeinwohl durch die von der Deutschen Bahn AG geplanten Einsparungen nicht tangiert sieht.
Folglich will er auch die Mittel dafür nicht bereitstellen.
Hier, meine Damen und Herren von den Grünen, ist eigentlich der Ansatzpunkt, an dem Sie etwas tun sollten. Da sollten Sie Ihre Parteifreunde in Berlin drängen,
auf der Ebene der Bundesregierung etwas zu tun, um den InterRegio-Verkehr zu retten.
Das heißt: Der Bundesverkehrsminister muss mehr Geld bereitstellen,
um der Gemeinwohlverpflichtung des Bundes im Fernverkehr ausreichend nachzukommen.
Herr Dinkla, vielleicht zu Ihrer Überraschung: Ich habe das nicht zum ersten Mal gesagt; Sie haben das bisher wahrscheinlich nicht wahrnehmen wollen. Ich sage es noch einmal, und ich hoffe, dass Sie es jetzt wahrnehmen,
nämlich dass wir in dieser Frage eine durchaus kritische Position gegenüber der Bundesregierung haben.
Das ist auch deutlich zum Ausdruck gekommen, schon bei Diskussionen hier, aber auch bei der letzten Verkehrsministerkonferenz,
auf der alle Länder unisono gegenüber dem Bund eine einheitliche Position bezogen haben.
Da Sie, Herr Dinkla, gesagt haben, dass gerade Niedersachsen davon betroffen ist, wiederhole ich das, was ich schon in einer früheren Debatte gesagt habe: Wir kommen bei diesen ganzen Streichungsvorschlägen noch relativ glimpflich davon.
- Entschuldigen Sie! Ich weiß, dass es wehtut, wenn man sich mit den Fakten auseinandersetzen muss. Aber es ist nun einmal so:
Bei uns geht es um rund 5 % der Leistungen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es mehr als 60 %. Das ist jetzt auf 50 % reduziert worden, aber das ist natürlich eine ganz andere Dimension als bei uns. Ich will das hier nur einmal richtig stellen. Das ist ein bundesweites Problem, von dem Niedersachsen im Vergleich zu anderen Ländern nur relativ wenig tangiert ist. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis!
Nun zurück zu dem Antrag von Ihnen, Frau Steiner. Die Punkte in der Begründung des Antrags sind ja durchaus zutreffend, aber Sie sollten daraus nicht die falschen Schlüsse ziehen. Meiner Ansicht nach wäre die Gründung einer InterRegio-Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt geradezu kontraproduktiv. Es wäre nämlich fatal, wenn als Konsequenz aus dieser Situation das Land sozusagen als Ventil verstanden wird, das den Fernverkehr retten soll, wenn der Bund ihn nicht mehr machen will. Zwar könnten wir das heutige Verkehrsangebot sichern, wenn wir wollten. Aber - im wahrsten Sinne des Wortes - um welchen Preis? Weil der Bund zusätzliches Geld nicht bereitstellt, müssten die Länder die Kosten für diese zusätzlichen Verkehre tragen. Herr Wenzel hat hier schon einmal gesagt, das wären Kosten in Höhe von rund 200 Millionen DM pro Jahr. Ich halte das noch für zu tief gegriffen. Das sollen wir einfach so bezahlen. Das kommt natürlich nicht infrage; denn wir können es nicht zulassen, dass diese zusätzlichen Kosten auf die Länder abgewälzt werden.
Wir können auch nicht einer Änderung der Bahnstrukturreform sozusagen durch die Hintertür zustimmen. Das geht auf keinen Fall. Ich sage noch einmal: Alle Länder sind sich in diesem
Punkt einig. Alle Länder werden da einheitlich agieren.
Ein zweites Argument. Neben den jetzt akut geplanten Einschränkungen hat die Bahn AG für 2003 schon eine weitere Überprüfung des InterRegio-Netzes angekündigt. In der augenblicklichen Situation wäre es politisch geradezu töricht, wenn durch vom Land finanzierte zusätzliche Nahverkehrszüge dieser InterRegio-Verkehr jetzt kompensiert werden sollte; denn damit würden wir genau das tun, was wir gemeinsam verhindern wollen: Wir würden weitere Einschränkungen im Fernverkehr provozieren. Das wäre die Folge dessen, was Sie uns hier beschließen lassen wollen.
Wie steht es denn nun auch mit den Leistungen, die noch nicht einmal unwirtschaftlich sind, mit denen das Renditeziel der Bahn aber nicht erreicht wird? Auch deswegen sollen ja Strecken zur Disposition gestellt werden. Sollen wir auch solche Leistungen ersetzen? Das können wir doch überhaupt nicht finanzieren, meine Damen und Herren.
Insofern kann es nicht angehen, entfallene Fernzüge einfach durch zusätzliche Bestellungen durch das Land ausgleichen zu wollen. Dies kann die Landesregierung nicht akzeptieren. Entsprechend haben sich auch alle anderen Bundesländer positioniert. Nahverkehr - das muss man einmal grundsätzlich sagen - kann von seiner Struktur und auch von seiner Funktion her großräumige Fernverkehrsleistungen nämlich nicht adäquat ersetzen.
Deshalb, meine Damen und Herren, gibt es eigentlich nur einen Erfolg versprechenden Weg, aus diesem Dilemma herauszukommen, d. h. das Fernverkehrsangebot so zu retten, wie wir uns das wünschen:
Erstens. Wir müssen weiterhin auf Bahn und Bund einwirken, damit die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dazu haben die Verkehrsminister der Bundesländer auf ihrer letzten Konferenz im September in Frankfurt entscheidende Beschlüsse gefasst.
Wir haben dort Vorschläge für die nächste Konferenz der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers gemacht, die Ende dieses Monats stattfindet. Es gibt also klare Vorschläge dazu, wie in dieser Sache vorgegangen werden soll.
Dazu gehört die Frage - das ist die Kernfrage -, inwieweit der Bund seiner Gemeinwohlverpflichtung im Fernverkehr nachkommt. Diese Frage muss ausreichend diskutiert werden, und die Schlussfolgerungen daraus müssen gezogen werden, und zwar auch in finanzieller Hinsicht.
Des Weiteren gehört hierzu die Frage, inwieweit Nahverkehr und Fernverkehr notfalls schärfer gegeneinander abgegrenzt werden müssen, als dies bisher der Fall war, weil es zwischen dem Bund und den Ländern offenbar unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was Fernverkehr und Nahverkehr sind. Wenn es nach Auffassung des Bundes mehr Nahverkehr geben soll, dann müssen entsprechend den Grundsätzen der Bahnreform die Länder dafür natürlich auch die Mittel bekommen, damit sie diesen zusätzlichen Nahverkehr bezahlen können; denn gemäß der Bahnreform war der Nahverkehr vorher Sache des Bundes, und die Länder haben dies übernommen. Wenn die Länder nun noch mehr übernehmen sollen, dann müssen sie dafür auch entsprechend mehr Geld bekommen.
Erst in einem zweiten Schritt - damit komme ich auf den Antrag zurück - sind wir dann auch aufgefordert zu analysieren, wo durch Wegfall von Fernverkehrszügen tatsächlich verkehrlich nicht hinzunehmende Angebotslücken entstehen. Dies kann leicht festgestellt werden. Ich habe dies auch schon veranlasst, und die Landesnahverkehrsgesellschaft ist darauf vorbereitet. Herr Dinkla, ich bin auch gern bereit, über die Frage, was da gemacht werden könnte, im Ausschuss Auskunft zu geben. Ich sage nur noch einmal: Wir wollen uns jetzt hier nicht in den Vordergrund schieben, weil wir damit den Eindruck erweckten, dass wir das schon bezahlten, dass sich der Bund dieser Aufgabe also entledigen dürfe.
Dritter Schritt: Wo solche Lücken entstehen - das lassen wir, wie gesagt, feststellen -, wird die Landesnahverkehrsgesellschaft sehr schnell reagieren können und in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr zusätzliche Leistungen bestellen. Wir werden damit auch vermeiden, Herr Dinkla, dass temporäre Lücken im Angebot der Bahn entstehen.
Es gibt einen vierten Punkt, auf den hier auch schon eingegangen worden ist. Dieser ist gerade für unser Bundesland Niedersachsen von Bedeutung. Dabei handelt es sich um den Tourismusverkehr. Insbesondere im Interesse unserer Fremdenverkehrsregionen habe ich die Deutsche Bahn AG
zusätzlich aufgefordert - auch das habe ich hier schon mehrfach gesagt -, das von ihr schon seit langem angekündigte Tourismuskonzept nun endlich auf den Tisch zu legen. Der von Herrn Mehdorn inzwischen zugesagte Tourismuszug von Berlin in Richtung Norddeich ist für mich ein erster Schritt dorthin, aber es müssen noch weitere Schritte folgen. Dieses Thema ist auch Gegenstand der gegenwärtig geführten Besprechungen zwischen der Landesregierung und der Deutschen Bahn AG.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der Antrag der Grünen ist meiner Ansicht nach nicht zielführend, weil die Gründung einer InterRegio-Gesellschaft zur Lösung des eigentlichen Problems, nämlich der Finanzierung des Fernverkehrs, nicht beiträgt; im Gegenteil: Dadurch würden nur falsche Signale in Richtung Berlin gesendet. Deshalb kann dieser Antrag meine Unterstützung nicht finden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst zu der erfreulichen Seite dieser Debatte kommen. Wir können feststellen, dass über die wirtschaftliche Bedeutung der Biotechnologie und über ihre regionale Bedeutung für das Wachstum in Niedersachsen in diesem Hause große Einigkeit besteht. Das freut mich sehr, aber das wundert mich auch nicht, denn wie Frau Steiner schon richtig sagte, sind das Dinge, die schon seit langem bekannt sind und über die auch schon viel diskutiert worden ist.
Ich darf mir allerdings eine Bemerkung erlauben, Frau Steiner. Wenn die Weiterentwicklung der Biotechnologie in Deutschland über viele Jahre gebremst wurde, dann war eine Ursache dafür auch der hinhaltende Widerstand, den die Grünen hier geleistet haben. Erfreulicherweise hat Deutschland in Europa inzwischen aber wieder eine Spitzenposition erreicht.
Meine Damen und Herren, nun aber zu diesem Antrag. Verehrte Kollegin Mundlos, was Sie hier in Form eines Antrags vorgelegt haben, ist eine ordentliche Fleißarbeit.
Sie haben akribisch sämtliche Themenbereiche aufgelistet, mit denen die Landesregierung die Biotechnologie in den letzten Jahren bereits erfolgreich unterstützt hat. Ich habe den Eindruck, dass Ihnen Neues zu diesem Thema nicht eingefallen ist.
Das erstaunt natürlich auch nicht. Schließlich genießt die Förderung der Biotechnologie in Niedersachsen schon seit langem allerhöchste Priorität. Dies gilt nicht nur für mein Ressort, sondern auch der Kollege Oppermann hat z. B. durch die Neueinrichtung von technologischen Forschungsschwerpunkten an den Universitäten und durch die Einrichtung von neuen Lehrgängen an den Universitäten die Forschungskompetenz der niedersächsi
schen Hochschulen in diesem Schlüsselbereich nachhaltig gestärkt.
Wir können also jetzt erfreulicherweise feststellen: Die Biotechnologie verdankt ihre rasche Entwicklung hier in Niedersachsen dem gezielten Ausbau der Forschungsinfrastruktur, dem gezielten Einsatz von Wirtschafts- und Technologiefördermitteln, einer aktiven Unternehmerschaft und der Einbindung in aktive Netzwerke.
Sehr gerne, Kollegin Mundlos.
Ich kenne diese Äußerungen nicht. Ich halte sie auch für falsch. Wir haben in diesem Bereich eindeutige Schwerpunkte.
Ich werde Ihnen das ein wenig begründen. Die Ansiedlung von neuen Biotechnologieunternehmen in Niedersachsen ist in den letzten Jahren fleißig vorangeschritten. Ich könnte Ihnen hierzu viele Namen nennen. Die Ansiedlung von neuen Unternehmen gehört ebenso dazu wie auch die Förderung von Technologie- und Gründerzentren. Sie haben Braunschweig genannt. Ich verweise ausdrücklich auf Braunschweig. Aber auch in Hannover und in Göttingen ist dies geschehen. Ich will ausdrücklich auch auf die von Ihnen genannte Gesellschaft für biotechnologische Forschung hinweisen, die in den vergangenen Jahren mit intensiver Landesförderung ein BioTechnologieGründerzentrum geworden ist, bei dem es in den letzten Jahren 15 Ausgründungen mit rund 150 Arbeitsplätzen gegeben hat. Wir haben in der
jetzigen Entwicklung dem BioTech-Park in Braunschweig im Zusammenhang mit dieser biotechnologischen Gesellschaft eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von über 11 Millionen DM in Aussicht gestellt. Wir sind auch im Bereich Hannover, in dem so genannten Medical Park in der Nachbarschaft der Medizinischen Hochschule, dabei, weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.
Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen in Gang gebracht. Ich will an dieser Stelle nur ein Beispiel nennen, nämlich das Projekt der Medizinischen Hochschule Hannover mit der damaligen Firma Boehringer. Heute ist daraus eine gemeinsame Firmengründung mit dem Namen Cytonet geworden, die mit guten Wachstumschancen auf dem Markt der Stammzelltherapie arbeitet.
Niedersächsische Unternehmer und Wissenschaftler haben – Frau Goede hat das schon genannt – bundesweit sehr erfolgreich gearbeitet und haben Auszeichnungen und Preise bekommen, was für die Stärke der niedersächsischen Biotechnologie spricht.
Wenn sie denn meint, noch eine Frage stellen zu müssen, bitte sehr.
Wenn sie die Planungen abgeschlossen hat, wenn sie die eigenen Mittel dafür zur Verfügung hat und
die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat, stehen die Mittel zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch auf mehr als 50 Existenzgründungen mit über 400 neuen Arbeitsplätzen hinweisen, die in jüngster Zeit erfolgt sind. Seit 1998 – das ist von Ihnen angesprochen worden – konnten über 24 Millionen DM Projektfördermittel des Bundes für niedersächsische Projekte eingeworben werden. Wir selber haben vom Land aus 23 Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit 37 Millionen DM gefördert.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns diese Bilanz einmal im Bundesvergleich betrachten, dann stellen wir fest, dass wir ganz vorn im Wettbewerb der Biotechnologieregionen in Deutschland stehen. Die von uns auf Nachhaltigkeit angelegten Aktivitäten haben dazu beigetragen, dass wir die strukturellen Nachteile, von denen schon gesprochen wurde und die wir zweifellos haben, weil wir keine Großunternehmen und auch keine großen Forschungseinrichtungen hier im Lande haben, dadurch kompensieren können, dass wir durch die Bündelung von Netzwerken die Wachstumschancen gerade für kleine und mittlere Unternehmen ausschöpfen.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch den Kollegen Bartels erwähnen, der im Bereich der Landwirtschaft mit Aktivitäten auf diesem Gebiet tätig ist.
Wir können also feststellen, dass sich Niedersachsen vor dem Hintergrund dieser Entwicklung als Innovationsschwerpunkt der Biotechnologie hervorgetan hat.
Aber, meine Damen und Herren, wir wollen uns nicht mit dem Erreichten zufrieden geben. Um noch schlagkräftiger zu werden – das ist schon erwähnt worden -, werden die beiden regionalen Netzwerke BioRegioN und BioRegioNWN ab 2001 mit der Fachkoordinierungsstelle für Biotechnologie, die, wie schon gesagt wurde, seit 1991 besteht, in Hannover zusammengelegt. Damit wird sichergestellt, was auch bisher schon der Fall ist, Frau Mundlos, dass nämlich all die verschiedenen Aktivitäten koordiniert werden und nicht nebeneinander herlaufen. Daher auch der Name. Dadurch werden auch die Strukturen transparenter. Was Sie hier fordern, haben Sie, so vermute ich,
einer Presseerklärung meines Hauses entnommen, die am 8. September herausgegeben wurde
und in der genau das steht, was Sie in Ihrem Antrag vom 21. September fordern. Sie haben also schlicht bei uns abgekupfert.
Wir freuen uns, dass Sie offensichtlich akzeptieren, was wir hier machen. Aber ich sage das noch einmal: Das ist nicht besonders hilfreich, weil es nicht besonders innovativ und nicht besonders neu ist.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Vor dem Hintergrund der geschilderten Fakten erscheinen mir die Forderungen in Ihrem Antrag ziemlich überflüssig. Die Förderung der Biotechnologie genießt in Niedersachsen seit langem höchste Priorität. Das soll auch so bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, in der Tat konfrontiert uns die Deutsche Bahn wieder einmal mit neuen Kürzungsplänen im Fernverkehr. Die Pläne, die uns jetzt vorgelegt wurden, sind weiter reichend und gravierender als alle bisherigen Pläne. Das steht außer Frage.
Weil das so ist, hat die Landesregierung auch unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Pläne
reagiert. Sie hat ihre Bedenken bereits wenige Tage später Herrn Mehdorn persönlich in aller Deutlichkeit vorgetragen; darüber ist berichtet worden. Ich habe dieses Thema auch sofort für die nächste Konferenz der Verkehrsminister, die Ende dieses Monats stattfindet, angemeldet.
Diese Pläne sind beileibe kein Thema ausschließlich Niedersachsens, sondern vielmehr eine Herausforderung für die deutsche Verkehrspolitik insgesamt. Die Angebotskürzungen treffen Niedersachsen nicht alleine, sondern alle Bundesländer sind davon betroffen, im Bundesdurchschnitt mit immerhin 10 %, bezogen auf den gesamten Fernverkehr. Während Mecklenburg-Vorpommern dabei sogar Kürzungen von mehr als 60 % zu verkraften hat - Bayern von 11 % -, kommt Niederachsen hier mit knapp 5 % sogar noch einigermaßen glimpflich davon.
Meine Damen und Herren, worum geht es dabei im Kern? Im Grundsatz gilt es, den Konflikt zwischen unternehmerischem Handeln einerseits und dem Gemeinwohlinteresse andererseits zu lösen. Das Grundgesetz und die Bahnreform haben die Aufgabenverteilung eindeutig geregelt. Einerseits muss die Bahn AG selbst als Unternehmen am Markt agieren und dabei rentabel wirtschaften. Das haben wir alle mit der Bahnreform so gewollt. Andererseits können aus Gründen des Gemeinwohls bestimmte Fragen des Fernverkehrsangebots und der Infrastruktur nicht ausschließlich unter der Maxime der betriebswirtschaftlichen Ergebnisoptimierung stehen. Hier ist nach dem Grundgesetz eindeutig der Bund gefordert, der solche Leistungen bestellen und finanzieren muss.
Dieser offene Konflikt zwischen der Bahn AG einerseits und dem Bundesverkehrsministerium andererseits ist nur lösbar, wenn der Bund mehr Geld zur Verfügung stellt. Das fällt dem Bund schwer, wie wir wissen, denn wir alle wollen eine weitere Senkung der Staatsquote.
Bei allem Verständnis für die Konsolidierungszwänge erwarten alle Bundesländer, auch Niedersachsen, hier eine klare Grundsatzaussage des Bundesverkehrsministers auf der schon zitierten Verkehrsministerkonferenz Ende dieses Monats. Denn solange sich der Bund nicht zu seiner im Grundgesetz festgeschriebenen Verantwortung bekennt, fehlt der Bahn die Grundlage für ein langfristiges unternehmerisches Konzept, wird das Angebot im Fernverkehr in absehbarer Zeit auf eine Verbindung der Ballungsräume zusammen
schrumpfen und werden die Forderungen aller Verkehrspolitiker, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, eine politische Lebenslüge bleiben.
Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen.
Zu Frage 1: Zum nächsten regulären Fahrplanwechsel im Juni 2001 sollen nach der Vorstellung der Bahn Kürzungen auf folgenden InterRegioLinien erfolgen: Zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven sowie zwischen Münster und Bremerhaven bzw. Cuxhaven sollen keine InterRegioZüge mehr verkehren. Diepholz soll als Ersatz für die entfallenden InterRegio-Halte mindestens einen weiteren IC-Halt bekommen. Zwischen Oldenburg und Norddeich soll nur noch ein InterRegioZugpaar zur Abdeckung des Touristikverkehrs eingesetzt werden.
Zum übernächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2001 hält die Deutsche Bahn AG eine Neukonzeption der InterRegio-Linien Hamburg - Hannover und Rheine - Norddeich für erforderlich. Nähere Angaben hat sie uns gegenüber dazu bislang nicht gemacht.
- Haben wir getan.
Zu Frage 2: Möglichkeiten, InterRegio-Anbindungen - also Fernverkehr - zu sichern, hat die Landesregierung kraft Gesetzes nicht. Der Fernverkehr ist, wie ich eingangs schon gesagt habe, entweder von der Bahn selbst unter unternehmerischen Gesichtspunkten zu organisieren und durchzuführen oder falls er sich nicht rechnet, strukturpolitisch aber für notwendig erachtet wird - von der Bundesregierung zu bestellen und zu bezahlen. Dies sieht das Grundgesetz vor.
Im Übrigen ist natürlich aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger entscheidend, wie sich das Gesamtangebot auf der Schiene darstellt. Da hat die Landesregierung im Rahmen des ihr Möglichen bereits einige wichtige Weichenstellungen vorgenommen:
Erstens. Ab November wird der Harz über eine neue Neigetechnikverbindung mit Hildesheim und Hannover im Westen sowie Halle im Osten deutlich besser in das überregionale Schienennetz integriert - das nicht nur, wie bisher, dreimal am Tag, sondern alle zwei Stunden.
Zweitens. An der Küste haben wir zwischen Bremerhaven und Bremen eine deutliche Verbesserung durch die Einrichtung einer schnellen Regionalexpresslinie geschaffen. Auch hier gilt ein kundenfreundlicher Zweistundentakt.
Drittens. In allen übrigen Regionen, in denen Fernverkehrsleistungen entfallen sollen, bestehen bereits heute grundsätzlich alternative Angebote im Nahverkehr. Diese Nahverkehrszüge fahren überwiegend im Einstundentakt gegenüber den nur alle vier Stunden verkehrenden InterRegio-Zügen.
Bei allen Verbesserungen aber, die diese Maßnahmen bringen, muss festgehalten werden: Der Nahverkehr kann den Fernverkehr nicht ersetzen. Das gilt auch für die Anbindung der touristischen Zentren im Lande. Statt vermeintlich unrentable Strecken zu streichen, könnte und müsste sich die Bahn mit einem saisonal differenzierten Angebot als flexibles und kundenfreundliches Unternehmen beweisen. Ein entsprechendes Tourismuskonzept habe ich in unseren Verhandlungen mit der Bahn mehrfach angemahnt. Sie hat auch eine Prüfung zugesagt. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt. Solange hier aber nichts geschieht und die Beteiligten regelmäßig vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sind heftige Reaktionen in der Öffentlichkeit nur verständlich.
Zu Frage 3: Wie ich schon erwähnt habe, stimmen die Rahmenbedingungen für die Bahn zurzeit nicht. Deshalb bleibt es zunächst Aufgabe des Bundes, hier für Klarheit zu sorgen. Das heißt, klar zu definieren, wo in Zukunft auf welchem Netz der InterRegio-Verkehr zu organisieren ist. Wir sind auch bereit - insofern folge ich dem Gedanken des Fragestellers Herrn Wenzel -, InterRegio-Verkehre als hochwertige Nahverkehrszüge zu bestellen, wenn - das ist natürlich die entscheidende Voraussetzung - der Bund entsprechende zusätzliche Finanzierungsmittel bereit stellt. Solange das aber nicht geregelt ist, bin ich auch nicht bereit, mich an irgendwelchen Planspielen zu beteiligen.
Herr Schirmbeck, die von Ihnen hier aufgestellte Ausgangsbehauptung stimmt nicht. Wahrscheinlich haben Sie meinen Vortrag nicht richtig verstanden.
Es gibt Überlegungen aufseiten des Bundes, aber noch keine Entscheidungen. Ich kann hier im Übrigen nur das berichten, was der Vertreter der Bahn AG gesagt hat. Wir sind nicht für den Fernverkehr zuständig. Ich habe eben gesagt, dass dies ein zentrales Thema der Verkehrsministerkonferenz der Länder im September sein wird; denn das ist ein Bundesthema und nicht ein Thema Niedersachsens.
Das kann ich Ihnen so aus dem Stand nicht sagen. Ich möchte Sie aber später gern darüber informieren.
Herr Rolfes, ich sage es noch einmal: Das ist kein Thema Niedersachsens, sondern dieses Thema ist von bundesweiter Bedeutung. Es geht hier um Überlegungen der Deutschen Bahn AG für den InterRegio-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb habe ich mit meinen Länderkollegen verabredet, auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz intensiv darüber zu reden.
Im Übrigen sage ich hier noch einmal - Herr Schirmbeck hat es eben schon behauptet und Sie auch -: Es gibt noch keine Beschlüsse der Bahn AG zur Einstellung des InterRegio-Verkehrs. Dies ist noch nicht geschehen. Vielmehr wird vor dem Hintergrund der unsicheren finanziellen Zukunft der Bahn AG überlegt, wie der Fernverkehr in Zukunft gestaltet werden soll. Es liegen bislang aber noch keine Konzeptionen vor. Deshalb wollen wir bei der nächsten Konferenz - ich habe dies selbst angemeldet - vor allem mit dem Bundesverkehrsminister Klarheit darüber schaffen, welche finanziellen Rahmenbedingungen der Bahn in Zukunft zur Verfügung gestellt werden sollen, damit in den Ländern - also auch in Niedersachsen - ein anständiger Fernverkehr gewährleistet werden kann.
Es gibt offenbar in einigen Ländern solche Überlegungen. Ich kann aber nur davor warnen, in eine Verantwortung einzutreten, die nach dem Grundgesetz eindeutig festgelegt ist.
Herr Hagenah, wo waren Sie eigentlich gestern, als über den Haushaltsplan debattiert worden ist? Wir können doch eine im Grundgesetz eindeutig festgelegte Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern für den Nah- und Fernverkehr nicht einfach durch solche Überlegungen aushebeln. Wir müssen zwar darüber reden, weil wir uns natürlich auch für den Fernverkehr verantwortlich fühlen, aber er liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Der Sinn der Verkehrsministerkonferenz liegt deshalb auch darin, sich darüber auszutauschen. Inzwischen haben alle Länder erklärt, dass sie den Bund ordentlich in die Pflicht nehmen werden.
Frau Steiner, ich habe bereits bei der Beantwortung der dritten Frage deutlich gemacht, dass wir gerne in solche Überlegungen eintreten werden. Wir haben auch Überlegungen in der Hinterhand, wie wir das machen wollen, wenn die Finanzierung einer solchen landeseigenen Gesellschaft geklärt ist. Wir sind also durchaus daran interessiert, diese
Aufgabe zu übernehmen, wenn der Bund sie nicht mehr wahrnehmen will und uns die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt. Ich meine auch, dass wir das können. Von daher will ich diese Lösung nicht ausschließen - sie wird auch Gegenstand der Gespräche sein -, aber es muss geklärt werden, wer sie bezahlt. Wir können und dürfen nicht dafür zahlen. Der Bund müsste deshalb bereit sein, uns die entsprechenden finanziellen Mittel zu übertragen.
Ich kenne die Vorstellungen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Herr Ontijd. Es ist auch interessant, was dort entwickelt worden ist. Ich sage es aber noch einmal: In einer Situation, in der es darum geht, wer für die Zukunft des Fernverkehrs zuständig ist, mache ich doch nicht dem, der nach dem Grundgesetz eigentlich zuständig ist, Angebote und schlage vor, ihm die Aufgabe wegzunehmen, ohne dass sichergestellt ist, dass ich dafür die entsprechenden Mittel bekomme.
Ich habe bereits deutlich gemacht, dass wir mit der Deutschen Bahn AG bzw. mit Herrn Mehdorn darüber verhandelt haben, wie er als Ersatz der zur
Streichung vorgesehenen InterRegios Tourismusfernverbindungen einrichtet, die flexibel auf die saisonalen Anforderungen reagieren. Bisher ist es so - das ist uns zumindest vonseiten der Bahn gesagt worden -, dass die InterRegios, die an die Küste fahren, völlig unterausgelastet und nicht wirtschaftlich sind. Das gilt zwar möglicherweise auf den Durchschnitt bezogen, ich meine aber, dass diese Züge bei einer stärkeren und flexibleren Ausrichtung auf den Tourismusbedarf - z. B. in der Saison oder an den Wochenenden - wirtschaftlich betrieben werden können. Das ist meine These. Darüber haben wir mit Herrn Mehdorn gesprochen. Er hat den Auftrag angenommen. Die Deutsche Bahn AG prüft zurzeit, wie die Tourismusregionen in Niedersachsen durch ein eigenständiges Tourismus-Fernverkehrskonzept besser bedient werden können. Wie ich bereits erwähnt habe, warten wir derzeit auf das Ergebnis.
Für den Fall, dass der Bund und die Bahn bereit sein sollten, Zuständigkeiten im Fernverkehr abzugeben und damit auch finanzielle Mittel zu überstellen, bin ich gern bereit - wir haben auch bereits entsprechende Überlegungen angestellt -, dass wir uns in diese Verantwortung begeben. Voraussetzung ist aber, dass die finanziellen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt werden.
Herr Wenzel, hierauf gibt es eine ganz klare Antwort: Wir wollen, dass der Fernverkehr nicht nur erhalten bleibt, sondern verbessert wird. Deshalb werden wir an den Bund die Frage stellen, ob er weiter in der Verantwortung für den Fernverkehr bleiben wird. In diesem Fall müssen wir sagen, dass er mehr Geld dafür ausgeben muss, damit das Fernverkehrsnetz nicht schrumpft, wie es wohl in manchen Köpfen bei der Bahn angedacht wird. Oder aber er überträgt die Zuständigkeit an die Länder, denen dann aber die entsprechenden Mittel übertragen werden müssten. Dazu müsste der Bund dann auch bereit sein.
Herr Schirmbeck, Ihre Feststellung wird auch nicht dadurch wahrer, dass Sie die Behauptung erneut aufstellen.
- Nein, es ist nicht die Absicht der Bahn, dies zu tun, sondern es sind Überlegungen. Es wird also darüber diskutiert.
- Entschuldigen Sie bitte, ich kann Ihnen nur sagen, was ich auch aus den Gesprächen mit der Bahn weiß. Sie stellen etwas als Tatsache hin, das noch gar nicht beschlossen ist. Man muss auch einmal sagen dürfen, dass das nicht korrekt ist.
Für den Fall, dass es so kommen sollte, wie Sie es sagen, habe ich schon mehrfach deutlich gemacht, welche Alternativen es gibt. Wir werden den Bund an seine Verantwortung erinnern. Wenn er nicht bereit ist, diese Verantwortung auch für den Nordwesten Niedersachsens - ich sage es aber noch einmal: es ist kein niedersächsisches Problem - zu übernehmen, dann übernehmen wir sie gerne. Wir müssten dann aber auch beim Bund die Mittel dafür einklagen.
Herr Möllring, wir kennen Ihre Art, zu argumentieren. Das regt uns auch nicht weiter auf.
- Herr Wulff, entschuldigen Sie bitte. Ich kann die Fragen so lange beantworten, wie ich will. Das müssen Sie erdulden.
- Sie sollten nicht so ungeduldig sein.
Das Thema Fernverkehr ist kein Thema Niedersachsens, Herr Möllring. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Ich habe bereits deutlich gesagt, dass Niedersachsen von der gesamten Streich-Thematik sogar unterdurchschnittlich betroffen ist.
Im Übrigen sind wir zurzeit mit dem Bund im Gespräch darüber, was passiert und was er in Niedersachsen macht. Sie wissen auch, dass diese Gespräche stattfinden. Wir haben mit dem Vorstand der Bahn eine Arbeitsgruppe gebildet, in der z. B. auch das Thema Tourismusverkehr erörtert wird.
Speziell zu Ihrer Frage, Herr Möllring: Vielleicht wissen Sie nicht, dass die Deutsche Bahn AG eine hundertprozentige Tochter des Bundes ist und das Land keine Kapitalanteile hat.
Wir sind nicht Anteilseigner der Bahn. Kein Land ist im Aufsichtsrat der Bahn vertreten. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Ich kann hier nur wiederholen: Das Land Niedersachsen ist nicht im Aufsichtsrat der Bahn AG vertreten, ebenso wie kein anderes Bundesland dort vertreten ist.
Die Frage der Vergabe von Strecken im Wettbewerb ist sicherlich interessant, um den Wettbewerb und die Qualität zu verbessern. Wir haben, wie Sie wissen, bereits eine große Vergabe nicht an die Deutsche Bahn AG vorgenommen. Das Unternehmen nimmt am 5. November seinen Betrieb im Nordwesten auf. Wir versprechen uns davon insgesamt Verbesserungen. Wir beabsichtigen, weitere Strecken - wahrscheinlich eine noch in diesem Jahr; das ist aber noch nicht endgültig entschieden - zu vergeben.
Ich kann den ersten Teil dieser Frage mit Ja beantworten. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so kann ich Ihnen mitteilen, dass die Arbeiten pünktlich bis zum 5. November abgeschlossen sein werden.
Zunächst kann ich Ihrer Eingangsfeststellung, dass ich die Bahn immer als besonders fairen Partner gelobt habe, nicht ganz folgen. Sie werden vielleicht meine Presseäußerungen der letzten Monate gelesen haben. Darin habe ich eine deutliche Distanz zum Verhalten der Bahn entwickelt. Mit dieser kritischen Einstellung sind wir auch in die Gespräche mit dem Vorstand der Bahn gegangen, die inzwischen stattgefunden haben. Ich habe vorhin erwähnt, dass wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben. Wir sind mit den Gesprächen bisher insofern nicht zufrieden, als wir unsere Maximalvorstellungen nicht erreicht haben. Wir sind aber insofern dennoch zufrieden, als einige Planungen der Bahn über Kürzungen im InterRegio-Bereich bereits in diesem Jahr um ein Jahr verschoben worden sind. Dies ist auch der Öffentlichkeit mitgeteilt worden.
In einem Punkt haben Sie Recht. Dies habe ich schon schriftlich mitgeteilt. Es hat einen Über
mittlungsfehler gegeben, der allerdings korrigiert worden ist. Ich bitte, dies nachzusehen. Ansonsten sind die Gesprächsergebnisse aber alle korrekt übermittelt worden.
Ich bin zunächst Herrn Dinkla noch eine Antwort schuldig, die ich übersehen habe. Ich wurde gefragt, wie ich es finde, dass wir von der Bahn keine Auskunft zu den Langsamfahrstrecken bekommen. Ich finde das nicht gut, und ich kritisiere das sehr; ich habe das auch öffentlich kritisiert. Ich halte das für keinen guten Stil. Unter Partnern jedenfalls sollte man anders miteinander umgehen.
- Nein, wir akzeptieren das nicht. Wir haben dieses Verhalten kritisiert. Aber wir können die Bahn ja nicht zwingen, etwas zu machen, was sie nicht tun will.
Nun wende ich mich der Beantwortung der Frage von Frau Steiner zu. Der Bund bringt zurzeit einen
Gesetzentwurf für die Errichtung einer Regulierungsbehörde auf den Weg. Wann dieser Gesetzentwurf verabschiedet werden kann, lässt sich im Moment noch nicht sagen.
Verabredet worden ist, dass die InterRegios, die Sie, Herr Schröder, angesprochen haben, bis Mitte 2001, also bis Juni 2001, erhalten bleiben sollen. Das ist verabredet worden, und daran hält sich die Bahn auch.
Sie haben in der Tat eine ganze Menge in diese Frage hineingepackt. Wir sind der Auffassung und ich bin der Auffassung, dass die Mittel, die der Bund für die Bahn bereitstellt, zu gering sind. Wenn der Bund seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung bei der Bahn gerecht werden will, muss er die Mittel für die Bahn erhöhen. Deshalb begrüße ich auch, dass jetzt überlegt wird - dies ist schon verlautbart worden -, dass aus den Zinsersparnissen infolge der Einnahmen aus der UMTS-Versteigerung ein erheblicher Teil für Investitionsmittel im Bereich der Bahn zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses Vorhaben ist zu begrüßen. Ich finde, dass davon auch eine Reihe von Nachholvorhaben der Bahn für Niedersachsen profitieren können.
Ihre Frage nach der Y-Trasse kann ich nicht beantworten, weil dies ausschließlich Sache des Bundes ist. Sie wissen, dass der Bund zurzeit dabei ist, einen neuen integrierten Bundesverkehrswegeplan auf den Weg zu bringen. Dieses Vorhaben ist Bestandteil dieses Bundesverkehrswegeplanes. Das hat der Bund bestätigt. Wir müssen also abwarten, wie der Bund dieses Vorhaben in einem neuen Bundesverkehrswegeplan bewertet.
Ihr Vertrauen in meine Rechenkünste ehrt mich. Aber das ist insofern schwierig, als es hier viele Unbekannte gibt, mit denen man diese Rechnung aufstellen müsste. Der Betrag von 200 Millionen DM, den Sie angeben, wird von anderen nicht so gesehen. Die Schätzungen gehen da weit höher. Insofern würden sich dann, auch wenn man so eine Umrechnung machen würde, andere Ergebnisse zeigen, als wenn man Ihre Zahlen zugrunde legt. Das ist eine Rechenoperation, die nur hypothetischen Wert hat.
Ich kann Ihnen hier als Minister nur sagen, wer sozusagen von Amts wegen aus Niedersachsen da ist. Da habe ich Ihnen vorhin schon erzählt: Da wir keine Aktien bei der Deutschen Bahn AG haben und kein anderes Land auch,
haben wir als Niedersachsen und auch alle anderen Länder keinen Vertreter im Aufsichtsrat der Bahn. Ob niedersächsische Bürger im Aufsichtsrat sind, kann ich Ihnen hier nicht sagen. Da gibt es sicherlich welche.
Wenn wir mit der Bahn reden, reden wir mit dem Vorstand der Bahn und nicht mit dem Aufsichtsrat. So ist das. Zu Ihrer Frage habe ich schon mehrfach hier erwähnt: Wir haben natürlich ein Konzept dafür, was wir dann machen wollen. Aber wir können ein solches Konzept natürlich erst umsetzen, wenn entschieden ist, was die Bahn vorhat. Vorher werde ich das doch nicht tun, Herr Rolfes. Oder sind Sie so naiv zu glauben, dass sich die Bahn AG gerne darauf ausruht, wenn wir ein Konzept vorlegen und ihr die Kosten wegnehmen? Das können Sie doch wohl nicht erwarten.
Wir erwarten von der Bahn zunächst einmal, dass sie ihre Aufgaben ordentlich wahrnimmt. Das tut sie zurzeit nicht; und das klagen auf Bundesebene zurzeit alle Länder bei ihr ein. Wenn sie sich nicht zu Ihrer Verantwortung bekennt, dann müssen wir sehen, wie wir auf eigene Faust etwas tun. Ich habe schon gesagt, dass wir dazu bereit sind, dass wir das auch können, dass wir dazu auch Überlegungen haben. Voraussetzung ist natürlich, dass wir dann sozusagen eine Reform der Bahnreform machen müssen, nämlich was die Verteilung der Finanzmittel betrifft.
Ich bin gern bereit, die Region dort mit in die Diskussion einzubringen, mache mir aber angesichts der erkennbaren Haltung der Bahn AG wenig Hoffnung, dass diese Forderung auf Gegenliebe stößt. Immerhin finde ich schon wichtig, dass wir für die Streichung dieser InterRegio-Züge den zusätzlichen Tagesrandhalt in Diepholz bekommen werden.
Ich würde mich natürlich mit Ihnen gemeinsam darüber freuen, wenn noch mehr solcher Halte stattfinden könnten.
Herr Schröder, ich habe eben auf Ihre erste Frage hin schon gesagt, dass wir mit der Bahn vereinbart hatten, dass die entsprechenden Verbindungen bis 2001 erhalten bleiben sollen. Das ist vereinbart gewesen. Die Übermittlung in dieser Presseerklärung war fehlerhaft. Dies ist aber auch inzwischen mehrfach an geeigneter Stelle korrigiert worden.
„Er lässt aber doch nichts aus“, so wurde hier gesagt. - Ich kann da keinen Zusammenhang sehen.
Herr Wulff, erstens brauchen wir uns nicht bei anderen Ländern zu erkundigen; denn wir sind sehr erfolgreich.
Wir haben im vergangenen Jahr mit die höchsten Zuwächse im Schienenpersonennahverkehr gehabt.
Es gibt also überhaupt keinen Grund, neidisch auf andere Länder zu blicken.
Zweitens. Ich habe hier heute schon mehrfach Folgendes deutlich gemacht - wie übrigens auch schon früher an anderer Stelle -: Wenn sich der Bund dieser Aufgabe Fernverkehr entledigen will,
dann sind wir gern bereit, einzusteigen und auch Verantwortung zu übernehmen.
- Nein. Aber was bleibt uns denn anderes übrig? - Es muss ja Fernverkehr stattfinden. - Ich sage hier nochmals: Bestandteil der Bahnstrukturreform war auch eine Neuverteilung der Mittel für den Bahnverkehr zwischen Bund und Ländern. Wir haben damals den Nahverkehr übernommen, haben dafür entsprechende Mittel bekommen. Wenn wir auch Verantwortung für den Fernverkehr übernehmen sollen, dann - da sind sich alle Länder einig; ich sage es noch einmal: das ist kein niedersächsisches Problem - wollen wir auch entsprechende Mittel vom Bund bekommen.
Frau Ortgies, Sie stellen die Dinge hier wieder auf den Kopf. Wenn Sie mir unterstellen, ich hätte dem zugestimmt, dann ist das blanker Unsinn. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich das kritisiere, was die Bahn da an Einschnitten vornimmt.
Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis.
Ich habe außerdem gesagt, dass wir in den Gesprächen mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG speziell das Tourismusthema angesprochen haben und die Bahn darauf hingewiesen haben, dass man sich dann, wenn man ein ordentliches Unternehmen sein will, darüber Gedanken machen muss und auch flexibel auf bestimmte Kundenanforderungen reagieren muss. Der Tourismusverkehr ist ein solches Thema, das aus unserer Sicht ganz wichtig ist. Ich wiederhole hier noch einmal - ich glaube, ich sage es jetzt zum dritten Mal -, dass die Bahn zugesagt hat, ein solches speziell auf die Bedürfnisse des Tourismus an unserer Küste ausgerichtetes Konzept für den Fernverkehr zu entwickeln. Wir warten jetzt darauf.
Frau Rühl, ich schlage vor, dass Sie sie einmal selbst fragen.
Nein.