Es gibt allerdings auch einige Sportvereine, die unter hohem finanziellem Aufwand und auch mit viel Arbeitseinsatz eigene Anlagen geschaffen haben und ihre Anlagen gegen Entgelt auch Vereinsfremden zur Verfügung stellen. Diese Sportvereine kommen durch diese Regelung ebenfalls in Schwierigkeiten.
Diese sehr problematische Veränderung in der Besteuerung der Altsportanlagen hat auch den Bundestag beschäftigt, der die Bundesregierung am 28. Februar 2002 durch einen einstimmigen Beschluss aufgefordert hat, gemeinsam mit den Ländern eine Übergangsregelung zu schaffen. Diese Regelung soll laut Bundestagsbeschluss bis Ende dieses Monats getroffen werden. Insofern bitten wir um sofortige Abstimmung und um breite Unterstützung unseres Antrags.
Erstens. Bis zum Jahr 2001 war die gewerbliche Vermietung von Altsportanlagen und Sportanlagen zum Teil umsatzsteuerfrei. Dann hat der Bundesfinanzhof am 31. Mai 2001 beschlossen, dass solche Grundstücke nicht mehr steuerfrei vermietet werden dürfen, sondern dass es sich bei der Vermietung solcher Grundstücke um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung eigener Art handelt.
Zweitens ist festzustellen, dass dem Niedersächsischen Landtag zu diesem Thema 23 Petitionen vorgelegen haben und dass der Landtag im April dieses Jahres auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ebenfalls einstimmig beschlossen hat, die Einsender dieser
Drittens. Der Deutsche Bundestag hatte am 28. Februar gleichartige Eingaben beschieden, ihnen aber einstimmig zugestimmt. Das heißt, der Deutsche Bundestag hat sich mit seiner Zustimmung gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs gewendet. Er hat aber noch nicht beschlossen, gleichzeitig eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Deshalb befinden wir uns jetzt in der Situation, dass wir aufgefordert werden, einem Beschluss des Deutschen Bundestages zuzustimmen, dem noch keine gesetzliche Regelung gefolgt ist. Aus diesem Grunde befinden wir uns in einer schwierigen Lage. Eigentlich müssten wir von Ihnen, Herr Wiesensee, erwarten, dass Sie Ihren Antrag ganz zurückziehen; denn wir als Niedersächsischer Landtag müssen nicht den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zustimmen, zumal sie nicht bundesratsfähig sind.
Wir schlagen vor, dass sich die Juristen mit diesem Thema noch einmal befassen sollten. Das Bundesfinanzministerium soll sich dazu noch einmal äußern. Deshalb sind wir dafür, dies alles im Ausschuss zu beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier insofern um ein kompliziertes Thema, als wir als Fraktion der Grünen die Absicht der CDU-Fraktion unterstützen - ich glaube, an dieser Stelle gibt es zwischen den Parteien auch keine Differenz -, die Betreiber von Altsportanlagen nicht einer solchen Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen. Ich glaube aber, dass es diesem Antrag schlicht und einfach an einer Beratungsgrundlage fehlt. Herr Mühe hat ja gerade den Ablauf der Entscheidungsprozesse im Bundestag kurz skizziert. Der Bundesrat wird hierzu in den nächsten Wochen schlicht keinen Beschluss fassen. Insofern weiß ich nicht, auf welchen Beratungsgegenstand Sie mit Ihrem Entschließungsantrag abzielen.
Noch einmal: Wir sind uns sicherlich darin einig, dass man aufgrund dieser Rechtsprechung - meiner Meinung nach ist sie für alle überraschend ge
kommen ist, weshalb jetzt bei Altanlagenbetreibern sehr viel Aufregung festzustellen ist - in der Sache versuchen sollte, eine Ausnahmeregelung zu treffen, die den Betreibern gerecht wird, dass man das Urteil des Bundesfinanzhofs in der Sache aber nicht einfach ignorieren kann. Insofern werden wir keine Aufforderung zum Rechtsbruch beschließen können, sondern wir sind uns einig: Wir wollen das auch. Aber wir plädieren auch dafür, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen und gegebenenfalls - wir sind ja flott - im Juni-Plenum einer Beschlussfassung zuzuführen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier lediglich darum - ich möchte noch einmal versuchen, das klar zu machen -, dass der Bundestagsbeschluss nur besagt, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, mit den Ländern gemeinsam nach einer Regelung zu suchen. Die Bundesregierung ist gleichzeitig aufgefordert worden, solch eine Regelung mit den Ländern bis Ende Mai herbeizuführen. Wir fordern unsere Landesregierung dazu auf, an dieser Regelung positiv mitzuwirken - nicht mehr und nicht weniger.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin immer dafür, dass der Inhalt eines Antrages so, wie er schriftlich vorgelegt wird, mit dem Redebeitrag übereinstimmt. Das, was gerade vom Vorsitzenden des Haushaltsausschusses gesagt worden ist, geht in die Richtung der Beiträge von Herrn Kollegen Mühe und Herrn Kollegen Golibrzuch. Bestenfalls kann man den CDU-Antrag in den Ausschuss überweisen, ihn sorgfältig prüfen und dann zu zwei oder drei Erkenntnissen kommen.
Die erste Erkenntnis ist, dass es Rechtsbruch wäre, den Antrag so zu beschließen, wie ihn die CDUFraktion formuliert hat, weil er dem Urteil des Bundesfinanzhofes und der europäischen Auslegung des entsprechenden Steuerrechts widerspricht.
Die zweite Erkenntnis ist: Wenn hinter dem Antrag tatsächlich eine gute Absicht steckt, um Regelungen für Einzelfälle zu finden, dann ist dafür im Einzelfall jede Möglichkeit gegeben, indem man die Billigkeitsgründe für den betroffenen Einzelunternehmer zum Gegenstand einer Prüfung macht. Das bedarf dann allerdings keiner Pauschalregelung, sondern einer gewissen Anstrengung des betroffenen Steuerpflichtigen. Wir haben im Moment zwei solche Fälle in der Bearbeitung. Einer ist abschlägig behandelt worden, der andere ist noch nicht endgültig entschieden.
Wenn es um eine Mitwirkung durch die Landesregierung auf Bundesebene geht, dann wäre ich sehr dankbar, wenn sich der Landtag breit hinter eine solche Entscheidung stellen könnte. In diesem Sinne sollte der Ausschuss gemeinsam ein entsprechendes Petitum formulieren. Dann wird sich die Landesregierung nicht weigern- der Finanzminister schon gar nicht -, sich in diesen konstruktiven Diskussionsprozess einzubringen. In diesem Sinne plädiere ich auch für eine Ausschussüberweisung zur Bearbeitung dieses Sachverhalts.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Die Fraktion der CDU hat eine sofortige Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 14/3357 beantragt. Das ist aufgrund von § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung möglich. Danach kann sich die zweite Beratung sofort anschließen. Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob eine Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie eine Ausschussüberweisung möchten. - Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass sich das erforderliche Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen hat.
Beratung beauftragt wird und der Ausschuss für Jugend und Sport mit der Mitberatung. Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Sie haben so beschlossen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 30: Stärkung der Kommunalfinanzen - Für eine umfassende und nachhaltige Gemeindefinanzreform - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/3358
Mir ist mitgeteilt worden, dass der Antragsteller diesen Antrag ohne erste Beratung direkt in die Ausschüsse überweisen lassen möchte. Ich frage Sie daher, ob Sie den Ausschuss für innere Verwaltung mit der federführenden Beratung und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Mitberatung beauftragen wollen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beantragen, den Haushaltsausschuss federführend für diesen Antrag zu benennen und den Innenausschuss mitberatend. Das ergibt sich aus der Logik dieses Antrages.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Antragsteller meinen wir, dass der Ältestenrat richtig entschieden und empfohlen hat, dass der Innenausschuss dafür zuständig ist. Deshalb widersprechen wir dem Antrag der SPDFraktion ganz vehement. Ich meine, dass es sinnvoll ist, dass dann, wenn es um die Kommunalfinanzen geht, auch derjenige, der dafür zuständig ist - nämlich der Innenminister - dazu Stellung beziehen sollte, und nicht der Finanzminister. Dieser war bisher auch nicht der Anwalt der Kommunen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat durch Herrn Möhrmann beantragt, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der federführenden Beratung zu beauftragen und den Ausschuss für innere Verwaltung mitberaten zu lassen. Herr Kollege Schünemann möchte es bei dem Vorschlag des Ältestenrates belassen.
Es liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, die Federführung zu ändern. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag der SPD-Fraktion folgen wollen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass die erste Abstimmung die Mehrheit war. Damit ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der federführenden Beratung beauftragt und der Ausschuss für innere Verwaltung mit der Mitberatung, meine Damen und Herren.
Der nächste, der 42. Tagungsabschnitt ist vom 12. bis zum 14. Juni 2002 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen.