Anlässlich der letzten Information des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Landtages über die Zukunft des InterRegio bzw. der InterRegio-Halte in Niedersachsen
haben die DB AG und die Landesregierung eine Reihe von Fragen offengelassen. Das betraf sowohl einzelne Strecken als auch die Zahl künftiger Halte in ausgewählten Städten. Für Ende April wurden dabei detaillierte Informationen in Aussicht gestellt.
Von Bedeutung ist dabei insbesondere die Systemhalt-Qualität, d. h., dass alle Züge der jeweiligen Gattung grundsätzlich in dem jeweiligen Bahnhof halten. Wenn eine Stadt wie beispielsweise Peine oder Helmstedt ihren InterRegio-Systemhalt verliert, bestünde die Gefahr, dass in jedem kommenden Fahrplan weitere Zughalte gestrichen werden.
1. Welche Städte werden nach dem Planungsstand Mitte Mai ihren InterRegio-Systemhalt zum Fahrplanwechsel 12/02 verlieren?
2. Wie will die DB AG das Angebot in den Städten, die ihren Systemhalt verlieren, künftig (ab Fahrplanwechsel 12/02) gestalten?
3. Wie will die Landesregierung das Angebot in den Städten, die ihren Systemhalt verlieren, künftig (ab Fahrplanwechsel 12/02) gestalten?
Bevor ich auf die Kleine Anfrage eingehe, muss ich eines richtig stellen: Richtig ist, dass sich der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr eingehend über die Zukunft des Fernverkehrs in Niedersachsen hat informieren lassen. Ob Sie, Herr Wenzel, in dieser Anhörung die Antworten erhalten haben, die Sie vom Vertreter der Bahn erhofft haben, mögen Sie selbst beurteilen. Ich lege aber Wert auf die Feststellung, dass die Landesregierung Ihnen alle Fragen stets umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet hat.
Doch damit zur Sache: Ab Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres werden auf allen niedersächsischen Strecken, auf denen heute InterRegioZüge verkehren, auch künftig Fernzüge fahren. Dies meine Damen und Herren, ist beileibe nicht in allen Regionen Deutschlands so! Und noch ein wichtiges Signal geht von diesem Fahrplanwechsel aus: Nicht nur, dass sich der Fernverkehr von keiner einzigen Strecke in Niedersachsen zurückzieht, auch das Angebot an InterRegio- und InterCity-Zügen bleibt im Jahr 2003 stabil! Lediglich – auch das will ich offen ansprechen – zwischen Norddeich und dem Ruhrgebiet wird es außerhalb der Sommersaison zu einer Reduzierung um einen Zug auf dann vier InterRegios je Tag und Richtung kommen. Ob diese Züge dann „InterRegio“ oder „InterCity“ heißen, ist verkehrlich und strukturpolitisch zunächst einmal nachrangig.
Wichtig ist doch, dass der Fernverkehr in der Fläche eine Zukunft hat und diese Regionen weiterhin in den überregionalen Verkehr eingebunden sind. Dieses Ziel, meine Damen und Herren, haben wir erreicht!
Zu 1: Nach den aktuellen uns vorliegenden Planungen der Deutschen Bahn AG und dem letzten Stand der Gespräche werden Peine und Bad Bevensen künftig nicht als Systemhalt in der Angebotskonzeption der Deutschen Bahn AG berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass nicht alle Züge einer InterRegio- oder InterCity-Linie in diesen Städten erhalten werden.
Zu 2: Peine soll morgens in eine Fernverkehrsverbindung Magdeburg – Norddeich und abends in eine Fernverkehrsverbindung Oldenburg – Magdeburg eingebunden werden. Bad Bevensen soll von insgesamt sechs Zügen der künftigen IC-Linie Stralsund - Hamburg – Hannover - Karlsruhe bedient werden.
Zu 3: Als Fernverkehr gilt derjenige Verkehr, der eigenwirtschaftlich erbracht wird und größere Distanzen überbrückt. Gestaltungsmöglichkeiten der Landesregierung bestehen insoweit nicht. Das Nahverkehrsangebot in der Relation Hannover – Peine – Braunschweig wird nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz von den beiden kommunalen Aufgabenträgern Region Hannover und Zweckverband Großraum Braunschweig eigenverantwortlich entwickelt und bestellt. Über Angebotsveränderungen entscheiden somit allein die beiden Aufgabenträger Region Hannover und Zweckverband Großraum Braunschweig. Derzeit besteht auf dieser Relation eine stündliche RegionalExpress-Verbindung mit zusätzlichen Verstärkerzügen in den Hauptverkehrszeiten. Die Landesregierung hat in ihrem Konzept „Niedersachsen ist am Zug“ flankierend Mittel eingestellt, um die auf dieser Relation eingesetzten Fahrzeuge mittelfristig durch modernes Wagenmaterial zu ersetzen.
Die schnellen Regionalverkehre in der Relation Uelzen – Bad Bevensen – Hamburg sollen künftig von dem Betreiberkonsortium MetroRail angeboten werden. Ziel dieser Vergabe ist es, in jedem Fall eine deutliche Aufwertung des bisherigen Angebotes zu erreichen. Die Einzelheiten werden derzeit vom Betreiberkonsortium erarbeitet. Das
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Frau Pawelski und des Abg. Beckmann (CDU):
Nachdem seit 14 Jahren in den Filialen der Bäckerei Go Göing deren Kunden immer unbeanstandet an Bistrotischen Backwerk und Getränke zu sich nehmen konnten, war nunmehr Mitarbeitern des hannoverschen Oberbürgermeisters aufgefallen, dass manch einer sich dabei einer Sitz- oder Hockhilfe bediente, die aus schmalen gepolsterten Brettern besteht. Nach Auffassung der hannoverschen Ordnungshüter sind solche einfachen und wenig komfortablen Hilfen aber bereits als Sitzgelegenheiten anzusehen. Damit werden aus Ladenlokalen, in denen Backwerk zum Verkauf kommt, Gaststätten, die nunmehr nach den einschlägigen Vorschriften des Gaststättengesetzes beurteilt werden müssen. Das bedeutet, Toilettenräume, getrennt nach Geschlechtern, sind unabdingbar. Selbst das Vorhandensein von Brettern auf Vorgartenmauern, die nicht zum Ladenlokal gehören, entging nicht den Ordnungshütern, und flugs verwandelten sich Ladenlokale in umsatzträchtige Restaurationen. Dass die veränderten verschärften Wettbewerbsbedingungen, z. B. mit Tankstellen,
flächendeckenden Einzelhandelsunternehmen und Baumärkten neue Konzepte erzwangen, war nicht das Thema dieser Herren und des Oberbürgermeisters. Auch dass Menschen hierbei ihren Arbeitsplatz verloren, interessierte offenbar wenig. Hier galt es, das Gesetz millimetergenau auszulegen und ihm zum Recht zu verhelfen. Dass zwischenzeitlich fast alle Medien über diese Posse bundesweit berichteten und diese Kleinkariertheit mit ungläubigem Kopfschütteln und belustigt zur Kenntnis nahmen, hat wenig zur Einsicht beigetragen. Im Gegenteil. Nunmehr gingen unsere „Marketinghelfer“ dazu über, frei nach Kästners „Emil und die Detektive“, sich wie Spione auf die Lauer zu legen, um zu protokollieren, wer, wann, wo und auf welcher Hockhilfe was gegessen oder getrunken hatte.
Die Öffentlichkeit der als weltoffen geltenden EXPO-Stadt empörte sich über die Vorgehensweise der hannoverschen Behörden. Der Präsident des Niedersächsischen Handwerkstages, Kurt Rehkopf, bezeichnete das seit Wochen andauernde behördliche Einschreiten gegen diesen hannoverschen Bäcker
betrieb als unerträglich. Rehkopf äußerte die Auffassung, die unsensible Vorgehensweise der Stadt werfe ein schlechtes Bild auf ihre Wirtschaftsförderung. Er erwarte, dass die Landeshauptstadt ihre erneuten Schikanen gegen dieses Unternehmen aufgebe und ihren wirtschaftsfeindlichen Kurs umgehend ändere. Weiterhin stellte er fest, Hannover stehe mit diesem Verhalten in einem krassen Gegensatz zu den zwischen den Mittelstandsverbänden und der Landesregierung entwickelten Überlegungen für ein innerstädtisches Marketingkonzept.
1. Wie beurteilt sie das Verhalten der Behörden der Landeshauptstadt, und teilt sie die Auffassung des Präsidenten des Niedersächsischen Handwerkstages?
2. Ist sie bereit, eine Initiative zu ergreifen, die gesetzlichen Vorschriften so zu ändern, dass Hock- und Sitzhilfen in Backverkaufslokalen auch von hannoverschen Ordnungsamtsmitarbeitern nicht mehr beanstandet werden können?
3. Hält sie die Handlungsweise der Messestadt für standortfördernd und mit den Datenschutzgesetzen vereinbar, wenn Ladenlokale und deren Kunden ausspioniert werden?
Die Bäckerei Göing bietet in Hannover in den Geschäftsräumen ihrer Filialen den Verzehr von alkoholfreien Getränken und Esswaren vor Ort als zusätzliche Serviceleistungen für ihre Kundschaft an. Um dieses für die Kunden bequemer zu gestalten, hat die Bäckerei Göing in ihren Räumlichkeiten von ihr so genannte „Stehhilfen“ eingebaut. Diese Einrichtungen hat die für das Gaststätten- und Gewerberecht zuständige Landeshauptstadt Hannover als „Sitzgelegenheiten“ eingestuft. Wegen dieser Sitzgelegenheiten ist gemäß § 2 Gaststättengesetz das Verzehrangebot der Bäckerei Göing als erlaubnispflichtiger Gaststättenbetrieb anzusehen. Eine Erlaubnis hat die Bäckerei Göing nicht beantragt. Sie könnte für die überwiegende Zahl der Filialen auch nicht erteilt werden, weil diese Filialen nicht über die gesetzlich notwendigen Toiletten verfügen.
Die Landeshauptstadt Hannover ist von Konkurrenten der Firma Göing, die sich auf Gleichbehandlung berufen, auf diese Umstände hingewiesen worden. Daraufhin hat die Landeshauptstadt Hannover die Ermittlungen vor Ort aufgenommen und Herrn Göing auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Ordnungsbehördliche Verfügungen sind bis heute nicht ergangen.
Das Gaststättengesetzes soll u. a. ein Mindestmaß an Verbraucher- und Nachbarschutz gewährleisten. Das Gesetz gilt bundesweit. Die zuständigen Behörden haben auf die Einhaltung dieses Rechts zu achten.
Zu 1: Das zurückliegende Vorgehen der Landeshauptstadt Hannover ist rechtlich nicht zu beanstanden. Ungeachtet dessen hat das zuständige Fachreferat meines Hauses am 25. April mit Herrn Göing, Vertretern der Landeshauptstadt Hannover sowie den Berufsverbänden und Kammerorganisationen ein Gespräch geführt, um eine für den Bäckereibetrieb angemessene Lösung zu finden. In diesem Gespräch konnte als gemeinsame Grundlage ein Ergebnis entwickelt werden, das einerseits den geltenden gaststättenrechtlichen Anforderungen genügt, andererseits aber auch dem unternehmerischen Interesse des Herrn Göing, seinen Gästen weitestgehenden Komfort zu bieten, gerecht wird. Herr Göing wird die vorhandenen Sitzgelegenheiten baulich so umgestalten, dass diese nicht mehr als Sitzgelegenheit im Sinne des Gaststättengesetzes zu qualifizieren sind.
Zu 2: Nach geltender Rechtslage (§ 2 Abs. 3 Gast- stättengesetz) ist u. a. das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten entscheidend dafür, ob das Gewerbe als erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Gaststätte zu beurteilen ist. Dieses Kriterium hat sich in der bisherigen Verwaltungspraxis bewährt. Es ist inhaltlich bestimmt, vollzugstauglich und ist in der Sache zutreffend, da grundsätzlich Sitzgelegenheiten zu einer längeren Verweildauer in einer Gaststätte anhalten. In dem am 25. April geführten Gespräch wurden mögliche Gesetzesinitiativen erörtert, die darauf hinausliefen, das bestehende Abgrenzungskriterium „Sitzgelegenheit“ durch ein anderes zu ersetzen. Die vorgetragenen Interessen und etwaigen Lösungsansätze stellen sich im Ansatz heterogen dar. Ein gleich geeignetes Abgrenzungskriterium konnte abschließend nicht gefunden werden. Ich bin aber gern bereit, sehr geehrte Frau Pawelski, sehr geehrter Herr Beckmann, von Ihnen konstruktive Vorschläge aufzunehmen, um diese bei der nächsten Novellierung des Gaststättengesetzes zu berücksichtigen.
Zu 3: Der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz dar. In einem etwaigen
Gerichtsverfahren hätte die zuständige Behörde nicht nur die Existenz von Sitzgelegenheiten, sondern auch die tatsächliche Ausübung eines Gaststättengewerbes positiv unter Beweis zu stellen. Diesem Zweck dienten die Erhebungen der Landeshauptstadt Hannover im zurückliegenden Hergang. Art und Umfang stehen im dortigen Ermessen, haben sich aber am Nachfrageaufwand der zuständigen Gerichte orientiert.
Bei einem Besuch der Fachhochschule in Emden hat Ministerpräsident Gabriel ein neues Fachhochschulentwicklungsprogramm angekündigt und dafür außerplanmäßig 25 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Gleichzeitig verteidigte der Regierungschef seine Absicht, in Goslar einen neuen FH-Standort einzurichten. Der dort vorgesehene Studiengang für Biotechnologie werde aufgrund der großen Nachfrage keine Konkurrenz für Emden darstellen. In Niedersachsen gibt es dem Ministerpräsidenten zufolge „Platz für zwei Biotechnologie-Standorte“ (Nordwest-Zeitung vom 20. April 2002).
1. Wann und auf welcher Rechtsgrundlage gedenkt sie den Fachhochschulen 25 Millionen Euro „außerplanmäßig“ zur Verfügung zu stellen?
2. Wie beurteilt das Wissenschaftsministerium die Absicht, in Goslar einen neuen FHStandort einzurichten?
3. Welche Kosten veranschlagt die Landesregierung, um die ehemalige BGS-Kaserne in Goslar in einen FH-Standort inklusive der dafür erforderlichen sozialen Infrastruktur umzuwandeln?
Ministerpräsident Gabriel hat anlässlich seines Besuchs der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven in Emden am 19. April 2002 die Absicht der Landesregierung zum Ausdruck gebracht, ein neues FachhochschulEntwicklungsprogramm aufzulegen und beginnend mit dem Haushaltsjahr 2004 schrittweise umzusetzen. Die Landesregierung erarbeitet zurzeit einen entsprechenden Vorschlag, den sie noch in diesem Jahr vorstellen will, um den Hochschulen die erforderlichen Vorbereitungen für einen Beginn ab
2004 zu ermöglichen. Der Vorschlag soll die jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Fachhochschulentwicklung sowie die aktuellen Prognosen zur Zahl der Studieninteressenten und zum Absolventenbedarf berücksichtigen.