Protocol of the Session on April 11, 2019

Deshalb sind wir uns einig und deswegen bin ich auch dankbar, dass der Antrag das abbildet.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Vier Jahre!)

Das, was Sie daran finden, als Leitplanken für die Gestaltung einer Förderrichtlinie, ist sehr nah angelehnt an das, was die bayerischen Kolleginnen und Kollegen vorbereitet haben und, noch mal, erfolgreich bei der EU notifizieren konnten, sodass man, wenn man in diesem Fahrwasser bleibt, bei der EU gut argumentieren und sagen kann, das, was in Bayern recht ist, wird bei uns wohl billig sein, oder umgekehrt. Es ist also ein Stück weit bereits ein Präjudiz da, sodass man darauf hoffen darf, dass wir eben kein ganzes Jahr warten, sondern mit wenigen Monaten Notifizierung bei der Europäischen Union durchdringen werden.

Zu der Frage, warum wir es brauchen, hat Herr Waldmüller alles gesagt und auch die letzten Diskussionen haben es deutlich betont. Wir sind überzeugt, dass Mobilfunk wenigstens „daseinsvorsorgegleich“ ist. Ich habe während der Diskussionen zu dem Bundesratsantrag mit 15 anderen Bundesländern spannende Diskussionen darüber gehabt, wie rechtlich gebunden der Begriff „Daseinsvorsorge“ sei. Ich habe, offen eingestanden, mir immer angewöhnt, bei politischen Beschlüssen auch politische Begriffe zu verwenden. Und dann, glaube ich, ist Daseinsvorsorge etwas, was Menschen symbolisiert, dass wir davon ausgehen, dass nahezu jede und jeder sagt, jawohl, das verstehe ich als etwas, das der Staat sicherstellen muss. Wenn Sie es aber sehr juristisch verstehen und sagen, aber „Daseinsvorsorge“ ist in Paragraf soundso definiert, und da steht „Mobilfunkausstattung“ nicht dabei, dann benutzen wir einfach den Begriff

„daseinsvorsorgegleich“. Zumindest die Menschen, da bin ich überzeugt – und genau das Gleiche haben Sie dann sogar teilweise auch betont –, die Menschen begreifen das weitgehend so, dass sie sagen, Wasser, Gas, Abwasser und selbstverständlich Breitbandanschluss und natürlich auch Mobilfunkversorgung müssen sichergestellt sein.

Wenn wir in die aktuelle Ausschreibung hineinschauen, dann ist es eben auch nicht so, dass sich unsere Idee für ein Förderprogramm überholt hat, sondern dass man sagen muss, jetzt erst recht. Denn das Bemühen im Bundesrat war ja nicht nur, den Daseinsvorsorgebegriff bewusst zu verwenden, sondern die Idee war, bei der aktuellen Ausschreibung der Mobilfunkfrequenzen, die die Bundesnetzagentur gerade durchführt, nicht nur 98 oder 99 Prozent der Haushalte als Versorgungsverpflichtung aufzugeben, sondern zu sagen, in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch wunderschöne Flächen ohne Haushalte. Und genau das ist im Übrigen etwas, was wir in diesem Land genießen, was viele andere Menschen dazu treibt, bei uns Urlaub zu machen. Wenn ich mich also auf Haushalte kapriziere, heißt das, dass ich größere Teile der Fläche unseres Bundeslandes gar nicht im Blick habe bei der Versorgung mit Mobilfunk.

Wenn Sie aber anschauen, dass künftig irgendwann autonomes Fahren vermutlich sehr nachhaltig von solchen Mobilfunkversorgungsmöglichkeiten abhängig ist, dass die Landwirtschaft schon heute eine der digitalisiertesten Unternehmensformen ist, die Sie haben – jedes landwirtschaftliche Fahrzeug, das heute mäht, drischt oder arbeitet, ist im Regelfall schon mit einem Permanentkontakt zu den entsprechenden Anlagen versehen, da wird auf einem sehr hohen Niveau heute schon mit Daten gearbeitet –, wenn Sie das zur Grundlage machen, wird klar, dass gerade im ländlichen Raum, dort, wo keine Haushalte sind, gleichwohl die Mobilfunkversorgung erforderlich ist, zur Daseinsvorsorge gehört. Und wenn Sie ernsthaft Wirtschaftsleistung darauf aufbauen wollen – und das wollen europäische Länder –, dann werden Sie gerade auch in diese Beritte vordringen müssen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Es ist leider nicht gelungen, im Bundesrat 15 andere Bundesländer zu überzeugen, dass man sich von den Haushaltsorientierungen hin zu einer Flächenorientierung umorientiert und damit dann wirklich ganze Bundesländer und nicht nur die besiedelten Teile in den Blick nimmt, wenn man Versorgungsauflagen gibt. Und weil das nicht gelungen ist, wird zwar auch die jetzige Versteigerung weitere Mobilfunkmasten zwingend erforderlich machen für die, die ersteigern, aber in einem Flächenbundesland werden weiterhin größere Teile nicht von der Verpflichtung umfasst sein.

Genau deshalb bin ich dankbar dafür, dass die Regierungskoalitionsfraktionen sich im Rahmen des Strategiefonds entschieden haben, das zu tun, und – jetzt gucke ich sicherheitshalber einmal auf Tilo Gundlack – auch der Finanzausschuss nach meiner Erinnerung mit diesen Vorschlägen bereits befasst worden ist, sodass das Prozedere, was das Haushaltsgesetz vorsieht, durchlaufen ist. Herzlichen Dank, ich sehe den Daumen. Deshalb reden wir heute über etwas, das gemeinsam gewollt ist, gemeinsam getragen, und was jetzt in eine Richtlinie

geschüttet werden muss, gerade für diese Bereiche, die ich eben ansprach, die auch nach den neuen Vergabebedingungen der Mobilfunkfrequenzen keine Verpflichtung für sich in Anspruch nehmen können, mit Mobilfunk versorgt werden zu müssen.

Was wird uns umtreiben? Die Punkte sind angesprochen, erstens eine Nähe zu Bayern, mit den zwei genannten Modellen. Was steht dahinter? Ein Stück weit haben die Bayern sich orientiert an dem Bundesprogramm für den Festnetzausbau. Sie haben gesagt, entweder die Gemeinde baut selbst den Mast und vermietet ihn hinterher an die Mobilfunkunternehmen, oder aber die Gemeinde stellt ein Grundstück zur Verfügung und sucht sich quasi einen Lizenznehmer. Im Regelfall wird das einer der drei großen Mobilfunkanbieter sein, der mit Förderung dann seinerseits den Mast errichtet und hinterher betreibt.

In beiden Fällen, das muss man deutlich sagen, sind die Masten natürlich nur die Hälfte der Miete, aber bisher der Teil der Miete, der unbezahlbar ist. Sie brauchen hinterher wenigstens ein Unternehmen, das oben ran seine aktive Sendetechnik hängt, damit dann von diesem Mobilfunkmast aus gesendet wird. Aber, auch das muss man wissen, diese Masten sind heute mit Kosten um und bei 200.000 bis 250.000 im Regelfall dabei. Wenn Sie diesen Mast schon mal abnehmen mit der Grundversorgung mit Strom und Leitungen – im Übrigen auch Telefonleitungen, optimal aus Glasfaser –, damit eben von oben, von der aktiven Technik, die Gesprächs- oder Datensignale eingefangen und möglichst schnell ins Telefonnetz weitergegeben werden, wenn Sie diese große Investition schon mal geleistet haben, ist die aktive Technik der deutlich kleinere Teil. Deswegen bin ich guter Dinge, dass die Gemeinden dann auch Vertragspartner finden werden, im Regelfall sogar mehr als einen Mobilfunkanbieter, der sagt, wenn der Turm da ist, komme ich mit meiner aktiven Technik dazu, und wir werden damit ernsthaft, und zwar vernünftig, Mobilfunklöcher schließen, gerade an den Stellen, wo es heute im Auto, als Bewohner, als Wirtschaftsunternehmer vor Ort wehtut. Deshalb diese zwei Modelle: Die Kommunen sollen sich aussuchen können, mache ich es selber oder suche ich mir einen, der es mit mir, mit dem Fördergeld, das ich bekomme, macht.

Zweite große Überschrift: Förderquote. Der Antrag geht von regelmäßig 80 Prozent aus. Die Idee ist schon, dass auch Kommunen etwas beisteuern. Wenn eine Kommune sagt, unser Handlungsdruck ist gar nicht so groß, dann müssen wir das auch zur Kenntnis nehmen. Ich gehe davon aus, dass wir damit trotzdem eine Vielzahl von Kommunen erreichen, aber ich bin dankbar, dass der Antrag uns die freie Hand lässt, noch mal gemeinsam zu diskutieren, ob man für die Kommunen, die typischerweise wirtschaftlich schwächer sind, in den ländlichen Gestaltungsräumen insbesondere, ob man denen Chancen gibt, 90 Prozent zu bekommen und damit Dinge möglich zu machen.

Da ich weiß, dass mancher selbst die zehn Prozent fürchtet, werbe ich auch da dafür, dass es zum Beispiel aus dem Strategiefonds Mittel des Innenministerkollegen gibt für Kofinanzierung. Auch da wird am Ende keiner hängen gelassen, sondern wir gucken uns dann aber Einzelfälle an. Aber noch mal, in vielen Gemeinden, in vielen Kommunen gehen wir davon aus, wenn das Interesse groß ist, dann ist ein kleiner Eigenanteil – ich schaue gerade, weil wir draußen gesprochen haben über

das Festnetz –, dann ist ein kleiner Eigenanteil das, was Gemeinden sich oft auch leisten wollen und ermöglichen werden. Ich glaube aber trotzdem, dass am Ende keiner den Heldentod stirbt. Wenn es deswegen nicht geht, dann gucken wir uns eben individuell an, wie können wir helfen. Aber die Regelfinanzierung soll eine sein, die, wie ich finde, sehr üppig ist, damit kann man was anfangen, und trotzdem auch die kommunale Seite weiterhin in die Pflicht nimmt.

Meine Damen und Herren, wir werden dann zur Europäischen Union müssen, das ist völlig in Ordnung. Je näher wir an Bayern dranbleiben, für desto größer halte ich die Chance, dass wir zeitnah durchkommen. Unser Ziel ist in der Tat, möglichst schnell damit auch eine Chance zu haben, deswegen auch der enge Zeitkorridor. Wir haben zu berichten, bis zum Ende des zweiten Quartals in den beiden Ausschüssen, wie wir konkret genau diese Förderrichtlinie ausgestalten wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Ende des Tages werden wir eine Diskussion noch ein bisschen intensiver führen müssen, in der Tat. Das ist die Frage, wie stark wir mobile Lösungen mit in die Mobilfunkrichtlinie, Förderrichtlinie aufnehmen. Dafür müssen Sie wissen, die Bayern hatten die nicht drin, das wäre sozusagen die Neuerung, die wir uns vornehmen. Da werden wir mit der Europäischen Kommission gucken müssen, ob uns das im Fahrwasser Schwierigkeiten bereitet.

Und zweitens, wenn Sie eine mobile Lösung haben, ist natürlich eine Zweckbindungsfrist von 7, 10 oder 15 Jahren nicht ganz einfach, denn die Idee der mobilen Lösung ist ja, dass sie eigentlich nur kurze Zeit bleibt. Deshalb werden wir gucken müssen, wie man die so verstetigt, dass man diese typischen förderrechtlichen Haken und Ösen trotzdem gelöst kriegt. Ich bin guter Dinge, wenn man will, kommt man da gemeinsam auch zu Wegen und zielführenden Möglichkeiten. Gleichwohl will ich beschreiben, an den Stellen – deswegen ist es auch bewusst im Antrag so formuliert – gibt es eben auch noch Gesprächsbedarf zu schauen, wie gehen wir gemeinsam damit um.

An der Stelle, auch wenn mir das schwerfällt, werden wir da also ein ganzes Stück weit eine bayerische Kopie machen. Nun kann man sagen, Bayern ist anders. Ja, Bayern ist sicherlich topografisch anders als wir, aber wenn Sie in die ländliche Gestaltung reingucken, in die ländlichen Räume, finden Sie durchaus sehr viele Ähnlichkeiten. Und genau deshalb kann man da mit sehr gutem Gewissen hinschauen und sagen, da haben die an vielen Stellen ähnliche Probleme wie wir, und genau auf diese ähnlichen Probleme kann man da mit ähnlichen Mustern reagieren.

Wir glauben, dass das so weit für uns übertragbar ist, dass die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Referates – ich glaube, in der vergangenen Woche – sogar extra nach München gefahren sind und mit dem dort für diese Umsetzung des Programmes gebildeten Referat im zuständigen Ministerium einen Erfahrungsaustausch betrieben haben. Der Vorteil ist, je dichter wir beieinander bleiben mit dem Förderprogramm, können wir eben auch im Weiteren regelmäßig ein Stück weit Erfahrungsaustausch betreiben, denn, das muss man wissen, das, was wir hier tun, ist in Deutschland – außer jetzt in Bayern – noch von keinem begonnen worden, und auch europaweit werden Sie Leute oder Kommunen, Länder, Nationalstaaten, die solche Förderprogramme

losgetreten haben, suchen müssen. Es gibt also nicht allzu viele Möglichkeiten, auf Erfahrungen zurückzugreifen, und deswegen ist es sinnvoll, da mit den bayerischen Kolleginnen und Kollegen im engen Kontakt zu bleiben.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Eine Hauptherausforderung bleibt am Ende und wird trotzdem Fördervoraussetzung sein: Sie werden eine Genehmigung brauchen, Sie werden Mobilfunkunternehmen, wenigstens eins, brauchen, das sagt, ich mache mit, wenn der Turm steht, und Sie werden ein Grundstück brauchen. Und das ist dann der Teil, wo das Land nur noch einen sehr kleinen Beitrag leisten kann, obwohl ich glaube, auch da müssen wir gemeinsam schauen. Dort, wo wir in den ländlichen Räumen mit eigenen Grundstücken helfen können, sollten wir auch das tun, aber an vielen Stellen haben wir die nicht und dann werden auch Kommunen ihrerseits – viele tun das schon, will ich deutlich sagen – mit den Unternehmen gucken müssen, wo ist so ein geeignetes Grundstück, um genau so etwas umzusetzen, denn zur Vollständigkeit bei den Problemen aktuell gehört auch dazu, dass uns die Unternehmen sehr klar sagen, der Widerstand vor Ort ist manchmal schon immer noch überraschend groß, weil Leute Sorgen haben, und genau mit den Sorgen werden dann auch Bürgermeister mit uns gemeinsam umgehen müssen, damit es gelingt.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Professor Dr. Weber?

Gern.

Bitte schön.

Danke schön.

Meine Frage geht dahin: Kann dieser Eigenanteil – 20 Prozent, vielleicht auch nur 10 Prozent – der Kommunen auch dadurch geleistet werden, dass das Grundstück zur Verfügung gestellt wird? Ist das also so vorgesehen oder nicht?

Bisher haben wir das so nicht im Blick, weil wir die Grundstückskosten eigentlich nicht unbedingt aufnehmen würden. Ich nehme aber den Gedanken mal mit, wie viele Eigenanteile oder wie man Eigenanteile auch substituieren kann. Ich finde der Gedanke ist nicht von der Hand zu weisen. Vielen Dank für die Anregung, wir nehmen die gerne mit. Bisher hatten wir aber vor allen Dingen die Investkosten im Blick und hatten immer angenommen, dass die Bereitstellung des Grundstückes quasi der Teil ist, den die Kommunen auch gerne bereit sind, mit reinzubringen. Aber ich nehme den Gedanken gern mit in die Diskussion mit den Kolleginnen und Kollegen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche uns erfolgreiche Debatte, hoffentlich eine schnelle Fertigstellung des Programms und dann zahlreiche Anträge, denn am Ende brauchen wir Antragstellerinnen und Antragsteller, damit wir dann genau umsetzen können, was wir vorhaben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Werte Kollegen! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Eine Woche, nachdem Südkorea als erstes Land der Welt die Inbetriebnahme seines flächendeckenden 5G-Netzes gefeiert hat, befassen wir uns mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen, der das Ziel hat, auch unser Bundesland einmal flächendeckend zu versorgen. Notwendig ist dieser Antrag, weil der Staat das Nachrichtentransportmonopol mit der Privatisierung von Post und Telekom verscherbelt hat. Damit hat er auch sein Mitspracherecht geopfert, und das muss hier nun neuerdings wieder zurückgekauft werden.

Im Grunde genommen sollte uns das nachdenklich machen, wie Politik Mittel und Möglichkeiten verspielt, wenn sie nationale Zuständigkeiten aus der Hand gibt und wenn sie sich auf kurzfristiges Denken verlegt und dem in ihrem Handeln dann folgt. Uns als AfD wird jedenfalls mulmig, wenn wir beobachten müssen, wie die gegenwärtige Politik sich immer weiter weg bewegt von klaren, langfristigen Konzepten. Im Gegenteil, die Politik richtet sich zunehmend nach dem Zeitgeist aus und schlägt dementsprechend Haken wie ein Hase auf der Flucht. Wenn es dabei zuallererst um Machterhalt, um Wählerstimmen und weniger um Fakten geht, entstehen in der Folge solche Situationen wie die, über die wir hier heute reden und befinden müssen. Schaut man sich an, welche Zeitgeister gerade durch unsere Dörfer getrieben werden, werden dann mittelfristig in unseren deutschen Parlamenten Tagesordnungspunkte erscheinen wie „Sicherung des Gesundheits- und Sozialsystems“, „Sicherstellung der Grundlastenergie“, „Rettung nationaler Banken“, „Abschaffung des automobilen Individualverkehrs“, „Enteignung von Immobilienbesitz“, „Steigerung der Getreideproduktion unter Düngemitteleinsatz“ und so weiter. So viel zur politischen Einordnung des vorliegenden Antrags.

Liebe Kollegen, es wird schwer, Südkorea einzuholen, ohne es zu überholen, und es wird auch noch knifflig, denn Minister Scheuer hat zum Schließen der sogenannten weißen Flecken in der Versorgung ländlicher Gebiete nur den 4G-Standard in der Gemeinsamen Erklärung des Mobilfunkgipfels im Juli 2018 mit den Netzbetreibern festgeschrieben. Zudem wird es teuer. Wenn wir dem Antrag folgen und diese Aufgabe unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge in den kommunalen Bereich verlagern, verlagern wir damit auch das Problem, aber wir haben ja jetzt gehört, das wird aus dem Strategiefonds beglichen. Trotzdem werden die 10 oder 20 Prozent Eigenmittel, je nachdem, wie hoch die Förderquote sein wird von Fall zu Fall, auch für viele Kommunen noch Schwierigkeiten bereiten. Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass das in einer Art neuen Anschlussbeitragsregelung für Grundstückseigentümer endet, denke ich einmal.

Trotz all dieser,

(Torsten Renz, CDU: Jetzt reden Sie doch nicht eine gute Sache schlecht hier!)

trotz all dieser offenen Fragen, die am Ende noch zu klären sind, bleibt festzustellen, dass eine flächendeckende 5G-Versorgung den ländlichen Raum enorm stärkt. Und aus diesem Grunde werden wir dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Ach, guck an!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zuletzt haben wir im Januar über den Mobilfunk gesprochen, seither ist aber auch schon wieder ziemlich viel passiert, denn wie Sie auch der Presse entnommen haben und im Finanzausschuss ja auch, hat sich der Koalitionsausschuss geeinigt, ein 50-Millionen-Euro-Paket auf den Weg zu bringen, um dem bayerischen Vorbild zu folgen.

Wir haben ein wichtiges Signal, ein wichtiges Signal für unsere Menschen in den Regionen, die bisher durch eine recht schwache Versorgung ausgezeichnet sind, denn wir haben, und die Beispiele wurden ja gebracht, ein wirtschaftliches Modell bei uns. Wenn wir darauf kommen, warum wir eigentlich Mobilfunk in der Fläche so schlecht darstellen, dann muss man auch an unseren Antrag zum Marktversagen erinnern. Wir haben im September des letzten Jahres darüber gesprochen, wie eigentlich die Rahmenbedingungen sind, unter denen die Mobilfunkkonzerne bei uns im Land Mobilfunk ausbauen. Ihr großes Problem sind sicherlich auch die hohen Versteigerungserlöse, die wir jetzt gerade auch schon wieder haben. Ich habe gerade die Nachricht gelesen, ich glaube, 5 Milliarden sind mittlerweile zusammengekommen bei den Mobilfunkversteigerungen. Unsere Initiative zuletzt im Januar in Richtung Bundesrat war ja auch, dass wir auf diese hohen Erlöse verzichten, dass wir sagen, uns ist es nicht wichtig, dass eine Menge Geld eingenommen wird, sondern uns ist wichtig, dass wir flächendeckend versorgen, dass wir in die Fläche kommen, dass die Mobilfunkkonzerne die Verpflichtung bekommen, auch die letzte Milchkanne zu versorgen.

Der Bundestag hat, das wurde jetzt auch schon mehrmals angesprochen, gerade in der vergangenen Woche auf der Drucksache 19/7028 ein längeres sechseinhalbseitiges Papier verabschiedet, wo unter anderem in zwei Spiegelstrichen auf diesem längeren Dokument einerseits über eine Infrastrukturgesellschaft für den Bau von Mobilfunkmasten, andererseits aber auch über ein Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau gesprochen wird. Dieses soll Mitte des Jahres vorliegen. Von einer konkreten Umsetzung ist der Bund aber noch deutlich entfernt. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es ein wichtiges und richtiges Signal, dass wir uns dort auch in die Vorreiterrolle neben Bayern bewegen.

Wenn man sich das bayerische Vorbild anguckt, wir haben im vergangenen Jahr – wenn wir in den letzten zwei, drei Jahren diskutiert haben, wir sprechen schon länger über die digitale Infrastruktur –, beim Breitbandausbau haben wir mit den weit über 800 Millionen, die wir als Bundesförderung eingenommen haben, einen super Ausgangspunkt, um die digitale Infrastruktur in die Fläche zu bekommen, aber natürlich nur die kabelgebundene. Das heißt, neben der kabelgebundenen, wenn die Leute nicht zu Hause sind – genau die Forderung, die wir hatten, dann soll nicht nach Haushalten versorgt werden, sondern dann soll die Fläche versorgt werden –, brauchen wir den Mobilfunk. Und bisher, in den zwei, drei

Jahren, haben wir jetzt darüber gesprochen, dass es uns nicht möglich ist, aus EU-wettbewerbsrechtlichen Gründen, dort eingreifend vorzugehen.

Jetzt hat uns aber Bayern mit einem sehr interessanten Modell den Weg gezeigt, wie man es machen kann, dass man sagt, wir unterstützen nicht die Konzerne, sondern die Kommunen vor Ort zur Selbsthilfe. Wir sorgen dafür, dass Masten existieren, wo sich die Mobilfunkunternehmen einfach ranhängen können, und die EU hat im November letzten Jahres diesem Programm grünes Licht gegeben, deswegen auch die Aktualität, deswegen auch der interessante Vorstoß.

Wir dürfen natürlich nicht, das wurde vorher auch schon gesagt, uns geht es darum, wir wollen möglichst zügig arbeiten, wollen aber gleichzeitig, wir müssen aufpassen, dass wir nicht in diese wettbewerbsrechtlichen Fallen treten, dass wir nicht irgendwie auf einmal deutlich mehr Zeit brauchen. Das heißt, wenn wir jetzt auf einmal anfangen, komplett eigene Programme zu stricken, kann es natürlich sein, dass wir um Jahre zurückfallen. Deswegen finde ich diesen Vorstoß, zu sagen, wir wollen uns an diesem bayerischen Modell orientieren, sinnvoll und richtig.

Wenn wir uns angucken, das wurde eben auch schon angesprochen, wir müssen im Endeffekt eine eigene Richtlinie machen. Die muss einerseits vom Landesrechnungshof bei uns überprüft werden, das wird seine Zeit in Anspruch nehmen, andererseits muss sie durch die EU notifiziert werden. Das heißt, wir werden die Notwendigkeit haben, bevor die eigentliche Standortsuche losgeht, die gebraucht wird, um dann die Anbieter zu suchen und am Ende dann ein Markterkundungsverfahren zu machen, wird es eine Zeit in Anspruch nehmen, und wir setzen uns dafür ein, dass dies so zügig wie möglich passiert.

Daher bringt uns eine reine Schnelligkeit nichts. Wenn man sich das bayerische Modell anguckt, letztes Jahr im Januar wurde es vorgestellt, wurde es angekündigt, im November wurde es notifiziert, aktuell ist noch kein einziger Mast genehmigt oder beantragt. Sie sind in den Interessensbekundungen und anschließend werden sie eine Markterkundung machen. Der eine oder andere derjenigen, die dabei sind, wird sich erinnern, Markterkundung hatten wir auch im Bereich des Breitbandausbaus. Sie müssen erst mal abfragen, ob ein anderes Mobilfunkunternehmen in den nächsten Jahren plant, dort selbstständig ausbauend tätig zu werden, was einen Ausbau verhindern würde.