Protocol of the Session on April 11, 2019

Wir haben Einnahmeäquivalente durch die Einkommensteuer, die Lohnsteuer und so weiter, die auf den Wohnsitz frequentieren, wir brauchen aber eben ein Gegengewicht, das auf die Niederlassung der Gewerbeunternehmen abzielt. Das war die Gewerbesteuer, das soll sie bitte auch bleiben. Wer hier die Gewerbesteuer abschaffen und durch Zuschläge für die Einkommensteuer ersetzen will, der setzt ein Zeichen in die falsche Richtung, der setzt ein Zeichen in die reinen Wohngemeinden, Ausweisung von Wohngebieten statt Gewerbegebieten. Für mich persönlich ist das völlig inakzeptabel und deswegen werde ich dagegenstimmen, während ein Teil meiner Fraktion sich enthalten möchte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3403. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3403 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und einigen Stimmen aus der Fraktion der AfD, bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV und Stimmenthaltung einiger Mitglieder der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Mobilfunk ist Daseinsvorsorge – Mobilfunkförderprogramm für unterversorgte Gebiete, Drucksache 7/3412. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3450 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Mobilfunk ist Daseinsvorsorge – Mobilfunk- förderprogramm für unterversorgte Gebiete – Drucksache 7/3412 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/3450 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute, ich glaube, heute sprechen wir zum dritten Mal in dem letzten Dreivierteljahr in diesem Parlament über die Mobilfunksituation in Mecklenburg-Vorpommern,

(Sandro Hersel, AfD: Warum eigentlich?)

und ich freue mich,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

wir werden heute eine Konsequenz aus dieser Diskussion ziehen, und deswegen sprechen wir darüber.

Angefangen...

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Stimmen Sie heute zu? Dann sehen Sie, dass wir machen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ja, wir stimmen zu.)

Angefangen hat alles im Spätsommer 2018. Der Landtag forderte damals einmütig das nationale Roaming und Sie können sich vielleicht erinnern, damit haben wir uns auch angelehnt an eine Bundesratsinitiative von SachsenAnhalt. Im September 2018 stellten wir jedoch fest, dass es eine wirklich brauchbare Datenbasis nicht gibt. Karten der Betreiber sind stark zusammengefasst, manchmal weiß man auch gar nicht, ob nun die Marktforschung oder die Marketingabteilung der Netzbetreiber federführend für die Erstellung dieser Karten war. Nicht nur für nationales oder regionales Roaming ist diese Datensituation misslich, wir müssen konkret wissen, wo zusätzlich Türme hinmüssen.

Meine Damen und Herren, etwa im Dezember 2018 zeichnete sich ab, dass Mehrheiten für ein nationales Roaming schwierig zu erlangen sein werden. Ich nehme an, dass Herr Minister Pegel spannende Geschichten aus der LAK TIP, so heißt das Ding, berichten könnte, wenn er denn wollte. Ich meine, nur Sachsen-Anhalt und unser Bundesland haben sich im Sinne des nationalen Roamings positioniert, und im Januar traten wir deswegen erneut vor dieses Hohe Haus und forderten hilfsweise zumindest ein regionales Roaming für besonders unterversorgte Gebiete.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!)

Parallel dazu war seit einigen Monaten die Diskussion über die Versteigerung der 5G-Lizenzen im Gange.

Bei all diesen Debatten, insbesondere bei unseren Landtagsdebatten aus dem Januar, waren zwei Dinge wichtig:

Erstens, die aktuelle Mobilfunksituation in MecklenburgVorpommern und die Versteigerung der 5G-Lizenzen sind zwei Paar Schuhe. Die 5G-Diskussion darf nicht als Nebelkerze für aktuelle Schwierigkeiten missbraucht werden. Eine flächendeckende Versorgung mit aktuellen Standards und die flächendeckende Versorgung mit 5G bedingen einander. Deswegen haben wir gesagt, wir brauchen beides, also den Spatz in der Hand und die Taube auf dem Dach, mit anderen Worten, flächendeckende LTE-Versorgung jetzt sofort und flächendeckendes 5G übermorgen.

Und zweitens, unsere Bundesratsinitiative aus dem Januar zielte vor allem auf eine Definitionsfrage. Wir hier in diesem Landtag haben die Mobilfunkversorgung einhellig als einen Aspekt der Daseinsvorsorge begriffen. Ein flächendeckendes Mobilfunknetz spielt dann mit in der gleichen Liga wie beispielsweise die Versorgung für Strom, für Wasser, Postzustellung und dergleichen.

Meine Damen und Herren, unsere Bundesratsinitiative aus dem Januar war erfolgreich, zumindest ein wenig. Wir haben Mehrheiten organisieren können, mussten aber auch Abstriche bei unseren Forderungen aus der Januarlandtagssitzung machen. Einen 100-prozentigen Flächenbezug bei 5G haben wir ebenso wenig durchsetzen können wie eine klare Definition von Mobilfunk als Daseinsvorsorge. Der letztgenannte Punkt ist besonders betrüblich. Hier geht es nicht um semantische Kosmetik oder Kritik an der Landesregierung. Sie hat ihr wirklich Möglichstes getan und ich unterschreibe jedes Wort der Rede der Ministerpräsidentin vom 15. März vor dem Bundesrat. Ich befürchte nur, dass unsere Auffassung des von der Mobilfunkversorgung abgehängten ländlichen Raums im Bund gar nicht mehrheitsfähig gemacht werden kann.

Deswegen, meine Damen und Herren, liegt Ihnen heute ein Landtagsantrag vor, mit dem wir unsere Geschicke selbst in die Hand nehmen wollen. Wenn der Bund – zumindest jetzt – sich nicht klar zum Mobilfunk als Aspekt der Daseinsvorsorge bekennen mag, dann machen wir das eben als Land. Die Landesregierung hat angekündigt, dafür 50 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Funklöcher damit gestopft werden.

Wir als CDU-Fraktion halten folgende Punkte dabei für zielführend:

Erstens. Es muss unbedingt zügig gehen. Unser Förderprogramm muss ja noch bei der EU notifiziert werden, das kostet Zeit. Wir wollen sauber arbeiten, aber damit nicht unnötig Zeit verstreichen lassen. Mobilfunkprogramme fallen nicht vom Himmel, es gibt sie mancherorts bereits, und auch diese Programme mussten bei der EU notifiziert werden. Je enger wir uns daran orientieren, desto schlanker und zügiger dürfte das Verfahren in Brüssel laufen.

Ich danke ausdrücklich Herrn Minister Pegel für die konstruktiven Gespräche. Wir haben uns gern mit unseren Kontakten eingebracht. Wir sollten nun schauen, ob in

jedem Fall ein Sendemast aufgestellt werden muss. Manchmal reicht vielleicht ein Repeater, der Sendewellen anderer Masten aufnimmt und in ländliche Räume hinein verstärkt. Wir müssen schauen, ob diese Repeater als mobile Einheiten förderfähig sind. Notfalls kann so etwas aber auch von einer mobilen Lösung mit einem verankerten Fundament schnell zu einer immobilen Lösung gemacht werden. Das muss geprüft werden, und das prüfen wir.

Zweitens. Wir wollen einen breiten Teilnehmerkreis, und deswegen wollen wir Landkreisen, Gemeinden, aber auch Zweckverbänden die Teilnahme ermöglichen. Wir haben im Antrag die Baukonzessionsvariante und die Bauauftragsvariante genannt. Wir haben uns anderenorts umgehört und wissen, dass die Bauauftragsvariante Vorteile im Hinblick auf die zügige Umsetzung bietet, aber egal, welche Variante, ich warne hier vor überzogenen Pachtvorstellungen. Eine zu teure Pacht kann im Kleinen zur Folge haben, dass es wiederum Verzögerungen bei der Versorgung des ländlichen Raums gibt, wie damals eben bei der UMTS-Versteigerung. Und vielleicht lassen sich die genannten Varianten in der Förderrichtlinie auch parallel fahren.

Wichtig ist, dass auch Zweckverbände förderfähig sein sollen. Wenn ein Zusammenschluss aus Gemeinden einen gemeinsamen Plan hat, dann kann ein einziger Mast oder Repeater möglicherweise vielen nutzen. Wir hoffen, dass der ländliche Raum in besonderer Weise von dem Programm profitieren wird, und sind dem ländlichen Raum daher bei den förderfähigen Kosten entgegengekommen.

Drittens. Wir wollen, dass die Mittel möglichst gut und auch schnell abfließen, und deswegen haben wir nicht nur einen breiten Teilnehmerkreis, wir wollen unsere Programme auch mit einer eigenen Webpräsenz bewerben. Da sollen Förderanträge, häufig gestellte Fragen und Antworten et cetera drauf enthalten sein. Außerdem wollen wir valides Kartenmaterial veröffentlichen und dazu haben wir in Gesprächen mit dem Energieministerium Lösungen mit einem unabhängigen Unternehmen auch mit vorgeschlagen.

Und ich appelliere an dieser Stelle, ich appelliere deswegen, dass alle Fraktionen im Landtag für das Programm die Werbetrommel rühren. Unsere Fraktion startet im Mai eine Funklochtour durch Mecklenburg-Vorpommern, um eben das zu bewerben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, fallen Sie nicht ins Loch!)

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

wir fahren die Meldungen des Funklochmelders der CDU-Fraktion mit dem Messwagen ab und unsere Funkloch-App werden wir dann zum Juni 2019 herunterfahren, weil das Projekt dann erfolgreich auch abgeschlossen ist, und werden das mit der Funkmastenwebpräsenz der Landesregierung verknüpfen.

Das möchte ich zum Anlass nehmen, heute noch einmal, das haben wir beim letzten Mal auch schon getan, allen Funklochmeldern – es sind mittlerweile, wenn Sie jetzt reingucken, ich glaube, 15.600 und noch etwas Meldun

gen –, ich möchte ihnen allen danken für dieses hervorragende Resultat. Die Bürger haben damit natürlich auch einen politischen Druck aufgebaut und die Politik setzt nunmehr Bürgerwillen um.

Und viertens und letztens, wir machen uns keinen schlanken Fuß. Ich habe am 15. März anlässlich der Befassung des Bundesrates mit unserem Antrag aus dem Januar wohl gehört, dass auch der Bund aktiv werden möchte. Schön, wenn zu den 50 Millionen des Landes weitere Mittel des Bundes hinzukommen, aber auch an dieser Stelle gilt der erste von mir genannte Punkt: Wir wollen nicht auf nebulös angekündigte Bundesprogramme warten, wir wollen die zügige Umsetzung.

Deswegen schlagen wir heute vor, dass MecklenburgVorpommern mutig voranschreitet. Die jetzige Förderung soll aber auch mit später möglicherweise fließenden Bundesmitteln kompatibel bleiben. Es wäre doch von heute aus ein schönes Signal, wenn Mecklenburg-Vorpommern bei flächendeckendem Mobilfunk Vorreiter und nicht Tabellenschlusslicht ist. Die Bürger dieses Landes haben dafür in den letzten Monaten einiges geleistet, jetzt ist wieder die Politik am Zug, und in diesem Sinne werbe ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Dr. Ralph Weber, AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Zunächst herzlichen Dank für den Antrag, weil er uns gemeinsam ein Stück weit die Leitplanken vorgeben soll und wird, wie das Förderprogramm in der Gestalt aussehen soll. Und auch wenn ich weiß, dass das Reizwort, das ich jetzt verwende, die Gefahr mit sich bringt, dass wir damit in ein völlig anderes Fahrwasser der Diskussion kommen, benutze ich es trotzdem, aber nicht, weil ich es boshaft benutze, sondern weil ich glaube, dass das ein Beweis dafür ist, dass dieses Instrument funktioniert.

Wir hatten in normalen Haushaltsplanungen bislang kein Geld dafür vorgesehen und deshalb haben – im Übrigen möglicherweise sogar über die Regierungsfraktionen hinaus – die Beteiligten im Finanzausschuss entschieden, dass der sogenannte Strategiefonds genau hierfür Mittel enthält. Und zwar in diesem Jahr und gegebenenfalls auch im nächsten Jahr die 50 Millionen setzen sich aus zweimal 15 Millionen, einmal Haushaltsüberschuss 2018 und dem erhofften Haushaltsüberschuss für 2019, zusammen – im Zweifel wird das anders finanziert, auch dafür gibt es Regelungen –, es wird aus den Finanzierungsmöglichkeiten des Landwirtschaftskollegen 10 Millionen geben und aus den Mitteln für die ländlichen Gestaltungsräume ebenfalls Mittel des sogenannten Strategiefonds der letzten Jahre weitere 10 Millionen, sodass ein 50-Millionen-Euro-Programm gestrickt werden konnte.

Und dann werde ich zuweilen gefragt, ob das viel oder wenig ist. Ich nehme an, wenn Sie die Summe der Funklöcher sehen, kann es sein, dass wir uns über die Jahre da auch finanziell weiter engagieren müssen, aber wenn Sie bundesweit gucken, werden Sie ein 50-MillionenEuro-Programm bei einem Gesamtvolumen des Haushaltes von knapp 8 Milliarden lange suchen müssen. Von daher glaube ich, dass man zunächst erst mal sagen kann, da sind wir schon ein ganzes Stück fixer als andere und wir gehen ganz bewusst mit dem Programm dicht an das ran, was die Bayerische Staatsregierung bereits umgesetzt hat, denn wir bewegen uns, wenn wir solche Subventionen vornehmen, tief im sogenannten Beihilferecht. Sie kennen das – zumindest, soweit Sie bei den Diskussionen zum Festnetz, Breitbandfestnetz dabei gewesen sind, kennen Sie diese Argumentationsmuster schon –, wir sind im Beihilferecht daran gehalten, dass wir nicht quasi mit ohne Staatsgeld gebauten Infrastrukturen in Konkurrenz gehen, also müssen wir relativ umfängliche Mechanismen einbauen, die sicherstellen, dass wir keine privatwirtschaftliche Konkurrenz ersticken mit staatlich geförderten Funkmasten. Und da die Europäische Union genau das vorher auch gerne prüfen möchte, müssen wir also mit unserem Förderprogramm bei der Europäischen Union auflaufen und die sogenannte Notifizierung, ich sage mal, die EU-Genehmigung, für dieses Förderprogramm einholen.

Es gab bis vor Kurzem kein einziges in Europa gelungenes notifiziertes Programm. Die Bayern haben genau das geschafft, nach im Übrigen einem sehr langen Vorlauf.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Vier Jahre!)

Deshalb sind wir uns einig und deswegen bin ich auch dankbar, dass der Antrag das abbildet.