Protocol of the Session on March 13, 2019

(Unruhe bei Jochen Schulte, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Der Staat darf sich unserer Meinung nach nicht auf mündliche Vereinbarungen oder gar nur interne Dienstanweisungen in Krankenhäusern verlassen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Interne Dienstanweisungen stehen außerhalb des Einflussbereichs der Polizeibehörden und können jederzeit einseitig geändert werden. Grundsätzlich sind Ärzte zu polizeilich angeordneten Untersuchungen nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur für Polizeiärzte, Amtsärzte oder eben vertraglich gebundene Ärzte. Der Einsatz von landesweit tätigen Polizei- und Amtsärzten ist nicht realistisch, es gibt eben da keine ausreichende flächendeckende Versorgung rund um die Uhr. Notwendig sind also landesweit einheitliche schriftliche und damit rechtlich verbindliche Vereinbarungen. Nur damit ist eine stets zeitnahe polizeilich notwendige medizinische Untersuchung zuverlässig sichergestellt. In unserem Rechtsstaat gilt das Legalitätsprinzip. Unsere Polizeibeamten müssen bei Anhaltspunkten für eine Straftat ermitteln. Der Staat darf sich hierbei nicht auf eine unverbindliche Mitarbeit von Dritten verlassen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Danke, Herr Abgeordneter.

Ehe ich den Fortgang der Sitzung weiterführe, wollte ich nur sagen, der Geräuschpegel war jetzt bei den Ausführungen des Herrn Dr. Manthei einfach zu hoch. Ich bitte Sie, auch bei den letzten Tagesordnungspunkten des heutigen Tages noch einigermaßen Disziplin zu halten.

Aber jetzt zum Fortgang der Sitzung: Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich kann Widerspruch dazu weder sehen noch hören und ich eröffne die Aussprache, weil das somit beschlossen ist.

Für die Landesregierung erhält das Wort der Minister für Inneres und Europa.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einem Thema, das auch die Landesregierung – in dem Fall im Namen meines Hauses, aber auch des Gesundheitsministeriums, des Hauses Harry Glawe – mit Nachdruck verfolgt. Es steht außer Frage, da sind wir uns buchstäblich einig, dass die Blutprobenentnahme und Untersuchungen, ob ein Betroffener für den Polizeigewahrsam körperlich und psychisch in der Lage ist, auf Anweisung der Polizei so schnell wie möglich erfolgen müssen.

In erster Linie sind hier die Ärzte und Krankenhausträger gefragt, mit denen wir eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Da erlaube ich mir mal zu sagen, wir haben von 2012 bis zum heutigen Tage oder bis Ende 2018 rund 33.000 angeordnete Blutprobenentnahmen durch die Polizei durchgeführt, von der eine – eine! – nicht realisiert werden konnte. Ich gebe zu, dass wir vieles davon der Kreativität meiner Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Landespolizei zu verdanken haben, weil wir zum Teil sehr abenteuerliche Diskussionen mit den Kollegen aus dem Gesundheitswesen haben, ob das jetzt eine Körperverletzung ist, wenn der Polizist denjenigen festhalten muss bei der Blutprobenentnahme, oder nicht und er aus den Gründen die Blutprobenentnahme ablehnt. Das müssen wir dann auch respektieren. Ich finde manche Diskussion sehr komisch, aber das ist eben auch die Realität, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Hier haben viele in ihren Reihen Polizisten sitzen. Wenn Sie es dem Minister nicht so abnehmen, können Sie sich selbst mit den Kollegen austauschen.

Und ja, es gibt Regionen, in denen das besonders schwierig ist, und da Sie die ja nun namentlich erwähnt haben, kann ich mich dem nicht verschließen, dass eine große gesundheitliche Einrichtung in Pasewalk unser Sorgenkind ist und es schon mal vorgekommen ist, dass man dann bis in ein anderes Bundesland fährt – Klammer auf: Prenzlau, Schwedt –, um dann die Realisierung der Maßnahme durchzuführen. Das ist schwer zu erklären. Aber wir haben es mit unterschiedlichen Trägern zu tun und wir haben eben in dem Fall nicht die Möglichkeit, das Krankenhaus sozusagen rechtlich zu verpflichten, dieses durchzuführen, denn über ein Dienst- oder Vertragsverhältnis mit den Ärzten hinaus sind uns definitiv rechtlich die Hände gebunden. Lediglich Amts- und Polizeiärzte können dazu verpflichtet werden, Blutprobenentnahmen durchzuführen. Ansonsten können wir Ärzte dazu definitiv nicht zwingen.

So gibt es Ärzte, die aus persönlichen Gründen niemandem Blut abnehmen wollen, der erst durch Polizisten mit vereinten Kräften festgehalten werden muss, egal in welchem Zustand er kommt. Es gibt Ärzte, die denjenigen nicht anfassen, weil er..., ich will das hier nicht vertiefen, weil es schwierig ist, dem Menschen Blut zu entnehmen, ich formuliere es mal so. Aber es gibt auch ganz banale Gründe für Schwierigkeiten im Einzelfall, etwa, dass natürlich auch mal ein Arzt anderwärtig eingebunden sein kann, wenn die Polizei anrückt, im Nachtdienst, und gerade dieser Arzt im Einsatz ist – dann kann die Polizei nicht in jedem Fall erwarten, dass der Arzt erst mal die Not-OP oder Sonstiges unterbricht, um Blut abzunehmen –, oder dass Ärzte oder Träger, mit denen keine entsprechenden Vereinbarungen bestehen, mit der Vergütung nicht einverstanden sind, auch ein immer wiederkehrendes Thema.

Trotz der Schwierigkeiten ist der Polizei bis, wie gesagt, auf den einen Fall kein Fall bekannt, bei dem eine polizeilich veranlasste Blutprobenentnahme letztendlich nicht durchgeführt werden konnte, im Gegenteil, allein im Jahr 2018 beispielsweise haben wir fast 5.000-mal die Anweisung der Polizei durchgeführt. Ja, es gibt mitunter Schwierigkeiten, aber es ist nicht so, dass diese dazu führen würden, dass die Polizei ihren Aufgaben nicht nachkommen kann. Die Anzahl der niedergelassenen Ärzte und Krankenhausträger, die der Polizei zur Verfügung stehen, ist grundsätzlich bedarfsgerecht. Nichtsdestotrotz gibt es zwischen Innen- und Gesundheitsministerium seit Längerem einen Austausch zu den angesprochenen Schwierigkeiten, letztmalig erst vor zwei Wochen, die eben sich nicht ausschließlich über Geld lösen lassen. Wenn der Arzt aus humanitären Gründen eine andere Auffassung hat, dann kann ich noch so viel Geld drauflegen, der ändert seine Auffassung nicht. Das muss mein Haus und muss auch ich respektieren. Dabei zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, mit Zwang, wie

das hier beispielsweise nahegelegt wird, werden wir auf keinen Fall weiterkommen, und das stelle ich auch rechtlich sehr infrage, ob wir diesen Zwang überhaupt ausüben dürften.

Vielmehr müssen Aufklärung und Kommunikation und gegebenenfalls eben auch Anreize im Vordergrund stehen, die möglicherweise nicht nur aus Geld, sondern auch aus anderen Dingen bestehen, aber darüber muss man reden. Wenn es zum Beispiel gerade in der jüngeren Generation einige Ärzte gibt, die sagen, ich bin Arzt geworden, damit ich Menschen helfen kann, und nicht, damit ich gegen ihren Willen Menschen Nadeln in die Vene steche, dann ist das eine andere Aufgabe, ihnen deutlich zu machen, dass das Helfen anderer Menschen andersherum aber auch bedeutet, dass zum Beispiel verhindert wird, dass eine angetrunkene Person im Straßenverkehr Kinder verletzt oder andere. Das sind immer zwei Seiten einer Medaille. Das heißt, wir müssen hier auch kommunikativ tätig werden, um diejenigen Ärztinnen und Ärzte mitzunehmen, die aus unterschiedlichen Gründen das ablehnen. Und das werden wir nicht über eine Zwangsverfügung, das werden wir nur über Gespräche, das werden wir auch nicht, das ist meine feste Überzeugung, über eine deutliche Anhebung des Anreizes tun, sondern das werden wir nur über die Kommunikation erreichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Polizei ist nicht dazu da, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu drangsalieren, sondern es geht selbstverständlich der Polizei auch darum, Menschen zu helfen. Da gilt es noch einige Vorurteile abzubauen und Akzeptanz für die Arbeit der Polizei zu schaffen. Nur so werden wir die Bereitschaft von Ärzten erhöhen können, die Polizei bei Maßnahmen wie der Blutprobenentnahme zu unterstützen, und deswegen, Kommunikation soll in jedem Fall im Vordergrund stehen.

Die Anzahl der Ärzte – auch das will ich in der Frage hier gleich beantworten, weil das ja immer wieder diskutiert wird –, die im Polizeiärztlichen Dienst des Landes tätig sind, hält sich in Grenzen. Die kann ich nicht alle zu den Blutprobenentnahmen immer nur einsetzen, weil mit den Besoldungsgruppen, die wir zahlen, ist es schwer – um es mal freundlich zurückhaltend zu formulieren –, Polizeiärzte zu finden. Deswegen ist auch an der Stelle durchaus eine deutliche Verbesserung in Zukunft anzustreben, wie wir auch diese Probleme lösen können.

Aber in dem Fall: Ja, der Hinweis ist richtig, es gibt Schwierigkeiten. Ja, es ist richtig, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei durch Kreativität dieser Aufgabe stellen. Wir haben natürlich als zuständige Ministerien hier auch eine Verpflichtung, möglichst viele Krankenhausträger zu finden, mit denen wir Vereinbarungen schließen. Ich habe letzte Woche noch mal mit Werner Kuhn vom DRK gesprochen, wo ja auch viele Krankenhäuser im Land verortet sind,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ob wir dieses nicht gemeinsam mit Verträgen dort vereinbaren können, aber zum Schluss wird ein Teil übrig bleiben, und den können wir nur gewinnen, indem wir sie überzeugen, dass sie nicht Menschen verletzen damit, sondern dass sie anderen Menschen helfen, die möglicherweise durch diese Person gefährdet worden wären.

Deswegen bitte ich um Verständnis, dass wir in dieser Frage durchaus noch Aufarbeitungsbedarf haben, aber das ist die Situation, wie sie sich darstellt, und die kann ich auch nicht einfach mit einer rechtlichen Verordnung oder mit einer Anordnung aufheben. Dazu haben wir genau die Demokratie, wie wir sie auch haben wollten. Und das ist dann auch das Gegenstück, was man mitberücksichtigen muss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und Martina Tegtmeier, SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste hier im Hause! Der Innenminister hat es gesagt und auch die Fraktion Freie Wähler/BMV hat das in ihrem Antrag so begründet. Ich hätte mir gewünscht, dass der Kollege Manthei in seiner Einbringung eine Einzelabstimmung der Punkte beantragt hätte. Ich werde das jetzt hier an dieser Stelle mal übernehmen, weil unter I.1 und 2, da gibt es kein Vertun, das ist so festzustellen, dem kann man sich nicht verwehren und aus diesem Grunde ist I zuzustimmen. II.1 und 2 sind jedoch abzulehnen. Der Innenminister hat es ausgeführt, ich möchte da noch anschließen.

Zunächst bleibt aber festzustellen, dass unsere Polizeibeamten hier im Land eine ganz hervorragende Arbeit täglich und auch in jeder Nacht durchführen

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

und es natürlich immer wieder zu Situationen kommt, in denen Delinquenten zur Blutprobenentnahme gebeten werden müssen und, folgen sie dieser nicht, diese Blutprobenentnahme auch unter Zwang durchgeführt wird, aus den unterschiedlichsten Gründen, die hier schon in der Einbringung genannt worden sind. Das Stichwort des Innenministers ist hier wirklich das absolute A und O, das ist Kommunikation.

Ich selbst habe es in meiner Laufbahn bisher noch nicht erlebt, dass ich nicht an die Blutprobe gekommen bin, die ich für die Beweissicherung benötigte. Sicherlich, in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es natürlich schwierig, das auch in schnellstmöglichen Zeitabläufen zu erlangen, die Beweismittelerhebung oder eben auch die Blutprobenentnahme zur Entlastung eines möglicherweise Tatverdächtigen. Natürlich gibt es Wege zurückzulegen, die manchmal einer halben Stunde bedürfen oder manchmal auch einer Stunde. Wir brauchen das richterliche Einverständnis dafür, aber auch da haben unsere Polizeibeamten das Mittel des Antrages auf Rückrechnung in der Hand. Das heißt, sie nehmen eine zweite Blutprobenentnahme, dann kann man am Institut für Rechtsmedizin eine Rückrechnung beantragen, und da habe ich dann eben auch meine sicheren und beweiskräftigen Blutprobenwerte.

Dann wurde auch schon angesprochen, es geht natürlich nicht nur übers Geld, sondern da könnte man an der Gebührenordnung Ärzte schrauben. Das ist aber nicht Aufgabe der Landesregierung oder des Innenministeriums.

Und zu guter Letzt hat auch der Innenminister angesprochen, er bezweifelt die Rechtmäßigkeit solcher Verträge, die hier zu schließen gewünscht sind. Ich zweifele im Grunde nicht an der Rechtmäßigkeit, aber dennoch würde ich hier gerne den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anführen, der Ihnen als Jurist, Herr Dr. Manthei, nicht unbekannt sein dürfte. Da ist die Frage zu stellen, welchen Zweck verfolgt meine geplante Maßnahme, ist diese Maßnahme als solche legal und ist diese Maßnahme auch geeignet. Im Rahmen der Blutprobenentnahme ist das alles zu bejahen, aber ist eine Maßnahme – und hier nicht die Blutprobenentnahme –, sondern sind solche Verträge, wie Sie sie in Ihrem Antrag fordern, sind die angemessen und verhältnismäßig? Und da komme ich zu dem Schluss, dass es hier an der Angemessenheit fehlt, an der Verhältnismäßigkeit. Aus diesem Grunde ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verneinen, und das sind auch die Gründe, warum meine Fraktion II.1 und 2 ablehnen muss. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Ja, Herr Dr. Manthei, Sie haben hier einen Antrag eingebracht, der natürlich die schwierige Aufgabe der Blutentnahme beschreibt, aber das war es dann auch schon. Und das ist das, was ich auch hier bei Ihnen in Ihrem Antrag vermisse und stark bemängele, Sie haben nicht im Ansatz einen Lösungsvorschlag. Wissen Sie, im Petitionsausschuss erlebe ich das ja regelmäßig, da setzt sich jemand hin, schaut von 1.00 bis 3.00 Uhr nachts Nachrichten und schreibt 25 Petitionen.

Und so habe ich diesen Eindruck auch. Sie hören ein Problem in diesem Land und setzen sich hin und schreiben einen Antrag für den Landtag. Sicherlich ist es eine schwierige Aufgabe, darüber können wir reden, vielleicht im Innenausschuss oder sonst wo, aber ich glaube nicht, dass es ein Antrag ist für den Landtag, wo hier eine Entscheidung getroffen werden soll für die Landesregierung. Wenn, dann hätten Sie schon mal einen Vorschlag machen können, wie dieses doch in Ihren Augen größere Problem gelöst werden kann.

Natürlich, wissen Sie, das habe ich vor 40 Jahren schon erlebt, weil Sie dieses Beispiel Pasewalk anführen, das ist ja nun, wie Sie sagen, so unbestimmt, kein flächendeckendes System, es ist keine zeitnahe Blutentnahme uneingeschränkt möglich. Ja, wissen Sie, das müssen Sie auch mal definieren, wie Sie das meinen! Also gerade Ihr Beispiel Pasewalk, da ist diese Fläche abgedeckt durch das Krankenhaus Pasewalk. Was wollen Sie da noch mehr? Und Ärzte gibt es da auch genügend.

Und „zeitnah“, wissen Sie, wenn Sie zu einer Notaufnahme kommen und da sitzen zehn Leute, die versorgt werden müssen, dann können Sie nicht erwarten, dass ein Arzt sagt, ich ziehe mal den Polizeibeamten, der die Blutentnahme will, also anordnet, vor. Das funktioniert nicht. Das hat vor 40 Jahren nicht funktioniert, und das war noch ein staatliches Gesundheitswesen, und jetzt erwarten Sie bei diesen Konstellationen des Gesundheitswesens genau das. Das wissen Sie, das ist realitäts

fremd, und das bringen Sie auch so realitätsfremd hier ein.

Und deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab, weil keinerlei Konstruktivität in Ihrem Antrag zu finden ist,

(Der Abgeordnete Peter Ritter pfeift.)

und außerdem sind wir der Auffassung, dass dieses Problem tatsächlich in erster Linie auch nur vor Ort durch die Behörden, Dienststellen und Reviere gelöst werden kann. Und wir haben ja von Herrn Kramer gehört, er hat in seiner langen Praxis auch solche Feststellung nicht treffen können, dass er keinen Arzt angetroffen hat.

Wie stellen Sie sich das vor? Jetzt nehmen Sie doch mal einen Flächenraum an, meinetwegen um Torgelow, Ueckermünde oder sonst wo, und da finden Sie tatsächlich sechs niedergelassene Ärzte und die würden sich auch bereiterklären, diese Blutentnahme zu machen. Wer soll das organisieren? Wissen Sie, wie schwierig es ist, diese sechs Ärzte zeitlich unter einen Hut zu kriegen? Wer macht das? Die Ärzte machen es garantiert nicht. Die machen es ohnehin nicht, nicht nur, weil die Gebührenordnung so niedrig ist, weil sie auch an Arbeit überlastet sind.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Und alle anderen subjektiven Dinge, die hier eine Rolle spielen, wurden hier genannt. Sie tun es nicht! Wer soll also das koordinieren zwischen sechs Ärzten? Das ist unmöglich, sage ich Ihnen. Das geht überhaupt gar nicht!

Dennoch muss eine Lösung her. Aber die Lösung kann doch hier nicht erarbeitet werden, dafür gibt es doch Dienststellen, dafür gibt es doch auch gut ausgebildete Polizeiführer. Und wenn die nicht in der Lage sind, das in etwa zu regeln, dann müssen die ihren Hut nehmen. Aber Sie können hier nicht sagen, das soll jetzt ein Minister regeln durch ein Schreiben. Was denken Sie, wer dieses Schreiben ernst nimmt?! Man kann das sicherlich unterstützen, vielleicht auch tun.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ein Schreiben vom Minister sollte man immer ernst nehmen.)

Das hoffen wir, dass der Wirtschaftsminister und der Innenminister sicherlich sich was einfallen lassen, aber eine Lösung haben Sie nicht. Die können wir heute auch nicht bieten.

Und außerdem, wovon sprechen wir? Wenn Sie also ein Polizeipräsidium nehmen und da gibt es in etwa so in einem Polizeipräsidium im Jahr 1.000/1.300 polizeilich angeordnete Blutentnahmen, Fahren unter Alkohol oder andere Dinge oder Straftaten, und in einem anderen Präsidium sicherlich mehr, dann fallen ja zwei Drittel schon mal raus, weil sie im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts im Straßenverkehr auch beweiskräftig durch dieses Evidential-Gerät nachgewiesen werden. Und dann, wurde hier richtigerweise gesagt, kann man natürlich auch, wenn das nicht zeitnah ist, nachrechnen – das wissen Sie ja als Richter besser als ich –, dass man dann mit minus 0,2 pro Stunde rechnen kann, zu welchem Zeitpunkt wie viel Alkohol dieser Täter im Blut hatte, dann gibt man noch einen einmaligen Sicherheitszuschlag von plus 0,2 und dann hat man in etwa die Größe, die man ja