Protocol of the Session on March 13, 2019

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein.)

Habe ich das falsch verstanden?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er hat gesagt, er verzichtet. – Zuruf von Minister Lorenz Caffier)

Will er nicht machen, gut, also warten wir das Ergebnis auch nicht ab, er will das nicht machen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Guter Minister! – allgemeine Heiterkeit)

Dann ist es ja noch einfacher. Das ist eben tatsächlich an mir vorbeigegangen, sorry.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: So hört man zu.)

Gut. Ja, ich dachte, na ja, so einfach ist es manchmal, dann ist es eben noch einfacher. Darauf warten wir also nicht mal.

(Horst Förster, AfD: Alles andere ist auch schon gesagt.)

Ja, ich sage ja, eigentlich ist es ganz kurz.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Es ist wirklich ganz kurz. Sollte das Urteil also, es ist jetzt rechtskräftig in dem Fall...

Jetzt bin ich komplett raus, jetzt muss ich erst mal...

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann muss erst einmal eine Abstimmung mit dem Finanzministerium erfolgen. Die anderen Sonderversorgungsträger müssen informiert werden, denn Mecklenburg-Vorpommern trägt die Ausgabenerhöhung in diesem Fall ja nicht alleine. Das, denke ich, ist schon so. Das alleine wird etwas Zeit brauchen. Ich kann in dem Fall nur sagen, die Landesregierung kommt ihrem Auftrag nach, es wird umgesetzt, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jens-Holger Schneider, AfD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es Ihnen nicht so schwer zu machen, Sie brauchen unseren Antrag nicht abzulehnen, weil ich ihn hiermit zurückziehe,

(Zurufe aus dem Plenum: Oooh!)

und zwar...

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Nee, da muss man nicht klatschen, weil...

(Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Schließen Sie sich Professor Weber an?)

Nee, ich schließe mich hier den Ausführungen des Ministers an, der klar gesagt hat, dass – anders als noch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage – die Landesregierung keine Rechtsmittel einlegen wird, dass die Landesregierung jetzt dabei ist zu handeln. Das war Anliegen unseres Antrages. Insofern ist in der Tat eine Abstimmung heute nicht mehr notwendig.

Das, lieber Kollege Heydorn, kann man so im Vorfeld einer Landtagssitzung alles nicht wissen, wenn man nicht in der Regierungskoalition ist und darauf angewiesen ist, was der Minister hier vorträgt. Insofern war das wenig hilfreich in der Argumentation, was Sie hier vorgetragen haben.

Ich will nur noch darauf verweisen, klar, wir machen hier, ich habe das vorhin schon gesagt, Klientelpolitik. Hier geht es um ehemalige Polizistinnen und Polizisten. Das ist aber bei Weitem nicht die einzige Berufsgruppe, um die es hier geht, und irgendwelche Privilegien. Ich erinnere hier an die Beschäftigten beim Zoll, die Berufsfeuerwehr, Berufstänzerinnen und Berufstänzer, geschiedene Frauen aus DDR-Zeiten – sie alle leiden noch unter dem Rentenunrecht. Das habe ich jetzt hier nicht reingepackt, weil das nicht mein Thema ist. Hier geht es um die Anerkennung des Verpflegungsgeldes bei ehemaligen Polizistinnen und Polizisten.

Ich denke, das ist auch für die Betroffenen heute eine wichtige Aussage, dass es jetzt vorwärtsgeht im Land Mecklenburg-Vorpommern, dass man auf das Einlegen

von Rechtsmitteln verzichtet und dass man auf dem Weg ist. Deswegen auch an dieser Stelle von mir aus der Appell an alle Betroffenen,

(Minister Lorenz Caffier: Anträge.)

jetzt die Anträge zu stellen.

Auch die Gewerkschaft der Polizei verweist in einem Beitrag in ihrem Landesjournal darauf, dass jeder ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei, sofern er es noch nicht getan hat, jetzt einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung stellen soll, damit nicht mehr allzu viel Zeit ins Land geht und die Betroffenen das, was ihnen zusteht, auch noch viele Jahre genießen können. – Insofern herzlichen Dank und der Antrag ist damit zurückgezogen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir sowieso nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Antrag ist zurückgezogen, wir brauchen also keine Abstimmung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Polizei stärken – Blutprobenentnahmen zeitnah sicherstellen, auf Drucksache 7/3252.

Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Polizei stärken – Blutprobenentnahmen zeitnah sicherstellen – Drucksache 7/3252 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir ein landesweites Verfahren, um polizeilich angeordnete ärztliche Untersuchungen stets unverzüglich durchführen zu können. Die Entnahme von Blutproben dient dazu, die Konzentration von Blutalkohol oder anderer berauschender Mittel im Blut festzustellen. Eine zügige Entnahme einer Blutprobe bei Beschuldigten ist für die Verfolgung von Straftaten von großer Bedeutung.

Die in Mecklenburg-Vorpommern erfassten Straftaten haben von 2016 auf 2017 abgenommen. Von diesem Rückgang ist aber der Bereich der Rauschgiftkriminalität ausgenommen. Hier erfasste die Polizei im Jahr 2017 5.973 Straftaten, während es 2016 noch 5.488 Straftaten waren. Wir stellen also einen Anstieg der Rauschgiftkriminalität binnen eines Jahres um 8,1 Prozent fest.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Und das ist keine vorübergehende Erscheinung. Die Rauschgiftkriminalität steigt in Mecklenburg-Vorpommern seit zehn Jahren. Von 3.350 Fällen im Jahr 2008 nahm die Rauschgiftkriminalität im Jahr 2017 auf 5.973 Fälle zu, ein Anstieg um 78 Prozent.

Neben der Rauschgiftkriminalität hat auch die alkoholbedingte Kriminalität im Jahr 2017 entgegen dem Gesamtt

rend zugenommen. Zu den unter Alkoholeinfluss begangenen Straftaten zählten vor allem Widerstand gegen die Staatsgewalt, Raubüberfälle in Wohnungen sowie gefährliche und schwere Körperverletzungen.

Wichtig in der alkoholbedingt begangenen Kriminalität sind natürlich die Straßenverkehrsdelikte. Im Jahr 2017 registrierte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 855 alkoholbedingte Unfälle, 333 davon mit Personenschäden. Mecklenburg-Vorpommern rangiert hier bundesweit an der zweitschlechtesten Position. Bundesweit sind 4,4 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden alkoholbedingt, bei uns sind es 6,3 Prozent.

Auch die Unfallschwere liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Die Unfallschwere wird angegeben in Getöteten je 1.000 Alkoholunfällen mit Personenschaden. Hier beträgt der Bundesdurchschnitt 17, in unserem Land 21. Und auch beim aktuellen Fall, von dem wir letzten Freitag hier leider hören mussten, hat sich herausgestellt, dass der Fahrer aller Wahrscheinlichkeit nach unter Drogeneinfluss den Viehtransporter gefahren hat. Es ist also schon von sehr großer praktischer Bedeutung, dass Beschuldigten in Ermittlungsverfahren Blutproben zügig entnommen werden, um Drogen- oder Alkoholkonsum festzustellen.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt bei den medizinischen Untersuchungen, und zwar die Gewahrsamstauglichkeit. Auch die ist von hoher Bedeutung. Eine nicht durchgeführte Gewahrsamstauglichkeitsuntersuchung kann eben dramatische gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Ich habe da nur eine bundesweite Zahl. Zwischen 1993 und 2003 gab es tatsächlich auch zahlreiche Todesfälle in polizeilichem Gewahrsam, insgesamt 128.

Der großen praktischen Relevanz von Blutprobenentnahmen und diesen Gewahrsamstauglichkeitsuntersuchungen wird die derzeitige Situation für die Polizeibeamten vor Ort nicht gerecht. Die Landesregierung teilte auf eine Anfrage von mir mit, dass im Land „kein flächendeckendes Netz von Ärzten“ besteht, „die zur Blutprobenentnahme uneingeschränkt bereit sind“. Dies läge am allgemeinen Ärztemangel, weiten Anfahrtswegen und der als zu gering empfundenen Vergütung.

Wie sieht die Praxis also derzeit vor Ort aus? Und zwar ist dies völlig unterschiedlich. Bei einigen Polizeidienststellen bestehen schriftliche Vereinbarungen mit niedergelassenen Ärzten oder Krankenhausträgern, teilweise bestehen aber nur mündliche Absprachen und teilweise wird nur aufgrund von krankenhausinternen Dienstanweisungen gehandelt. Diese Praxis ist unserer Meinung nach nicht zufriedenstellend. Die Landesregierung bestätigt, dass es Bereiche in Mecklenburg-Vorpommern gibt,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und Freie Wähler/BMV – Glocke der Vizepräsidentin)

in denen Polizeibeamte nicht zeitnah zu jeder Uhrzeit einen Arzt oder ein Krankenhaus für eine Blutprobenentnahme finden. Dies entspricht meiner Erfahrung aufgrund von persönlichen Berichten von Polizeibeamten. Und auch der „Nordkurier“ berichtete über einen Fall. Hier wurden Polizisten nach langer Wartezeit im Krankenhaus in Pasewalk wieder weggeschickt, weil der Arzt eine Blutprobenentnahme abgelehnt hatte.