Und außerdem, wovon sprechen wir? Wenn Sie also ein Polizeipräsidium nehmen und da gibt es in etwa so in einem Polizeipräsidium im Jahr 1.000/1.300 polizeilich angeordnete Blutentnahmen, Fahren unter Alkohol oder andere Dinge oder Straftaten, und in einem anderen Präsidium sicherlich mehr, dann fallen ja zwei Drittel schon mal raus, weil sie im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts im Straßenverkehr auch beweiskräftig durch dieses Evidential-Gerät nachgewiesen werden. Und dann, wurde hier richtigerweise gesagt, kann man natürlich auch, wenn das nicht zeitnah ist, nachrechnen – das wissen Sie ja als Richter besser als ich –, dass man dann mit minus 0,2 pro Stunde rechnen kann, zu welchem Zeitpunkt wie viel Alkohol dieser Täter im Blut hatte, dann gibt man noch einen einmaligen Sicherheitszuschlag von plus 0,2 und dann hat man in etwa die Größe, die man ja
Und mit dem Legalitätsprinzip, wie Sie anführen, hat das ja gar nichts zu tun, ne?! Die Strafverfolgung erfolgt doch ohnehin, mit oder ohne Blutentnahme, ob der Täter nun flieht oder nicht, das heißt ja nicht, dass die Straftat nicht verfolgt wird, wenn ich mal bei diesem Beispiel bleiben kann. Also ich denke, auch da haben Sie was reinformuliert, um Ihren Antrag noch mal besonders zu erschweren und auf die Bedeutung der Bedeutung hinzuweisen.
Nein, es ist ein Problem, richtigerweise ist das hier von Ihnen angesprochen worden, das muss auch in der Praxis sicherlich beachtet werden, aber ich sehe das nicht als ein Thema des Landtages. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte diesen Antrag nicht ablehnen, sondern ich plädiere dafür, dass wir diesen Antrag in den Innenausschuss überweisen, denn der Antrag enthält eine theoretisch fundierte Problembeschreibung und die Grundlage sind die zahlreichen Kleinen Anfragen, die auch vom Kollegen Manthei dazu gestellt worden sind, sowie die entsprechenden Antworten der Landesregierung.
Die Forderungen aber an die Landesregierung, die der Antrag formuliert, lieber Kollege Manthei, diese Forderungen sind letztlich keine richtigen Lösungsansätze. Deswegen macht es aus meiner Sicht Sinn, wenn wir gemeinsam im Ausschuss über genau diese Lösungsansätze nachdenken. Die Forderungen, die Sie aufmachen, sind eher eine neue Problembeschreibung, nur mit anderen Worten. Das wird uns also keinen Millimeter voranbringen, zumal Ihr Antrag auf Berichtspflicht und Terminstellung völlig verzichtet. Insofern ist das also nicht rund, was hier vorgetragen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Problem ist der Polizei vor Ort und der Polizeiführung gleichermaßen bekannt. Bei den mittlerweile über 25 Besuchen in den Polizeihaupt- beziehungsweise in den Polizeirevieren, die ich durchgeführt habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen, war zugegebenermaßen die Absicherung der Blutprobenentnahme nicht die zentrale Problematik. Aber diese Frage tauchte wiederholt auf unter der Rubrik „Hier würden wir uns Lösungen oder Vorgaben von oben wünschen“.
Im Rahmen der Winterklausur meiner Fraktion im Januar dieses Jahres hatte ich dann Gelegenheit zu einer Zwischenbilanz dieser Revierbereisung. Als Gäste konnten wir neben der GdP und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter auch den Inspekteur der Polizei, Herrn Kapischke, begrüßen. Unter der Arbeitsthese „Das Polizeirevier zwischen polizeifremden Aufgaben und fehlenden landespolitischen Vorgaben“ hatte ich genau auch dieses Problem in aller Deutlichkeit angesprochen, es ist also in der Polizeiführung bekannt, nicht nur wegen meiner Ausführungen auf der Klausur, sondern auch aufgrund der Revierbereisung, die der Inspekteur der Landespolizei ja selbst regelmäßig durchführt.
Angeführt habe ich in dem Zusammenhang auch die Frage, die mit dem vorliegenden Antrag zwar nur in mittelbarem Zusammenhang steht, aber mindestens genauso wichtig ist und deshalb nicht aus dem Blick geraten darf, nämlich die zahlreichen unbesetzten Polizeiarztstellen im Land selbst. Das ist mindestens ein genauso großes Problem, wo wir gemeinsam für einen Lösungsansatz sorgen müssen.
Also lassen Sie uns die Debatte im Innenausschuss mit einem weiteren Sachstandsbericht des Ministers fortsetzen, er hat ja hier schon Ausführungen gemacht. Dort könnte man klären, wo es konkret im Land weiße Flecken gibt und was die Ursachen dafür sind, und dort können wir auch überlegen, gemeinsam überlegen, ob die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2014 in allen Punkten weiterhin praktikabel und hilfreich ist. Es ist ja nicht so, dass alles, was einmal aufgeschrieben ist, für Ewigkeiten in Stein gemeißelt ist.
Bei Blutentnahmen, Untersuchungen der Gewahrsamsfähigkeit sowie der ärztlichen Leichenschau bedarf die Polizei der zeitnahen Unterstützung von Ärzten. Das ist eben mehrfach angesprochen worden und es liegt auch auf der Hand. Für die Ärzte dabei ist es nicht einfach, diese Unterstützung neben ihrer täglichen Arbeit zu leisten. Auch das müssen wir berücksichtigen, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo die ärztliche Versorgung ja auch nicht sonderlich stark ausgeprägt ist in vielen Regionen.
Also in diesem Spannungsverhältnis müssen wir uns alle bewegen, müssen Fragen von Haftung und Versicherung ebenso wie Vergütung und Abrechnung zeitgemäß beantwortet werden, und das ist eben auch der Bezug auf die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2014. Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch hierfür bietet sich der Innenausschuss mit den bevorstehenden Haushaltsberatungen an –, wird man auch über Geld nachdenken müssen, das ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens so, warum soll das ausgerechnet hier anders sein, und wir müssen also über die bestehenden Gebührensätze bis hin zur Finanzierung von Nebentätigkeiten ernsthaft reden. Das können wir im Ausschuss machen. Das schafft man nicht, indem wir heute den Antrag pauschal ablehnen, sondern indem wir ihn in den Ausschuss überweisen und uns dort gemeinsam der Problemlösung weiter stellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass der Antrag bei meiner Fraktion und insbesondere bei mir als Polizeibeamtin große Sympathien ausgelöst hat.
liegen mir und meiner Fraktion am Herzen, und ich denke auch, es ist der Bevölkerung nicht vermittelbar, dass Spu
ren einer Straftat nicht oder nur zeitlich verzögert gesichert werden können, und das nicht, weil der Tatverdächtige oder Beschuldigte nicht ermittelt werden kann, sondern vielmehr, weil Dritte nicht zum Handeln bereit sind.
Jetzt möchte ich an dieser Stelle aber absolut kein einseitiges Ärztebashing betreiben, das ist nicht mein Bestreben. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern ganz überwiegend Ärzte, die bereit sind, entsprechende Blutprobenentnahmen auch vorzunehmen, und für deren Unterstützung der Polizei- und Ermittlungsarbeit bedanke ich mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich.
Bei denen, die dies – na, ich will es mal vorsichtig formulieren – nur zurückhaltend machen, muss man sich aber auch einmal die Situation vor Augen führen, in der sich alle Beteiligten in dem Moment befinden. In der polizeilichen Situation, über die wir hier reden, befindet sich der Tatverdächtige oder Beschuldigte ja nun absolut nicht freiwillig. Er ist zunächst einmal berauscht, nicht mehr Herr seiner Sinne, seine Wahrnehmungen sind getrübt. Gleichzeitig halten ihn mindestens zwei Polizeibeamte davon ab, das zu tun, was er gerne tun würde in dem Moment, und dabei versuchen sie, weitere Gefahren von dem Tatverdächtigen, aber auch von unbeteiligten Dritten abzuhalten. Dann kann der Ton schon mal etwas rauer werden und da kann aber auch leichter oder schwerer Zwang ausgeübt werden.
Ich sage mal so, die Situation ist rundherum für den Tatverdächtigen nicht angenehm. In dieser Situation treffen die Polizisten und der Tatverdächtige dann auf den Arzt. Dieser wiederum ist bei seinen Handlungen auch dazu angehalten, von seinem Patienten – und das ist der Tatverdächtige in diesem Fall – Verletzungen fernzuhalten. Dies bedeutet, der Arzt muss sicherstellen, dass er den Verdächtigen während der Blutprobenentnahme nicht weiter verletzt. Und genauso will er sicherstellen, dass nicht andere Personen, wie zum Beispiel auch die Polizeibeamten, die Krankenschwestern oder weitere Patienten, verletzt werden. Und der Arzt möchte ebenso nicht – auch klar –, dass er selber verletzt wird. Es ist nämlich davon auszugehen, dass, wenn der Tatverdächtige nicht in die Blutprobenentnahme einwilligt, er sich bei einer aufgezwungenen Blutprobenentnahme körperlich wehrt, zumal berauschte Personen sowieso schon unkalkulierbar agieren oder reagieren in dem Fall. So stellt sich doch die praktische Lage vor Ort dar. Und da kann es schon mal dazu kommen, dass sich ein Arzt weigert, die Blutprobenentnahme vorzunehmen.
Dass das für den Beamten vor Ort höchst demotivierend ist, dass sie einen Verdächtigen haben und es ihnen jetzt nicht möglich gemacht wird, vor Ort die Beweise zu sichern, das muss ich hier wohl nicht erläutern, das ist ganz klar. Das Innenministerium und das Gesundheitsministerium sehen diese Krux auch, und deshalb werden dazu auch Gespräche geführt. Ziel ist es, und das ist ja an den meisten Orten in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreiche Praxis, dass mit den Ärzten und Krankenhäusern vor Ort Vereinbarungen geschlossen werden, die eben eine Blutprobenentnahme unter Sicherung der Person des Tatverdächtigen durch die Polizei vor Ort ermöglichen.
Meine Fraktion hätte gerne bereits vor Monaten dieses Problem im Landtag besprochen, im Rahmen einer Aus
sprache, um eben eine entsprechende Sensibilisierung der Bevölkerung und der Ärzte zu erreichen. Unser Koalitionspartner sah dieses Problem damals noch nicht als so vordringlich an und meine Fraktion hat die Hoffnung, dass die Gespräche der Ministerien mit den Beteiligten vor Ort zu guten Ergebnissen führen werden. Es ist faktisch nun einmal so, wir werden die Ärzte nicht zwingen können, gegen ihren Willen Blutprobenentnahmen vorzunehmen. Dafür mag es einen Landtagsbeschluss geben oder eben auch nicht. Wir können da nur auf die vernünftige Bereitschaft der Gesprächspartner hoffen und an die Handelnden vor Ort appellieren. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur noch mal kurz auf einige Vorredner eingehen.
Zunächst zum Herrn Minister. Sie haben natürlich recht, Sie haben gesagt, eine Blutentnahme konnte nicht realisiert werden, aber hier ist ja das Problem, wie mir das auch dargestellt wurde aus der Praxis, die viele Dienstzeit, die Polizeibeamte vor Ort verwenden müssen, um eben einen Arzt zu finden. Deshalb wurde ich halt mehrfach darauf angesprochen von Praktikern, das mal zu thematisieren.
Ich stimme aber im Prinzip mit Ihnen natürlich völlig überein, und Sie haben es ja selber gesagt, Sie wollen die Bereitschaft von Ärzten erhöhen, genau darum geht es ja auch. Von Zwang ist ja gar nicht die Rede in unserem Antrag und wir haben auch nur gesagt, dass wir mehr versuchen müssen, schriftliche, und darum geht es, rechtlich verbindliche schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Und es gibt die natürlich sehr viel, ich will das auch nicht überdramatisieren, aber es gibt eben leider auch bestimmte Bereiche, wo wir das nicht haben. Aber da ist ja dann im Prinzip auch der richtige Ansatz der Landesregierung, dass da versucht wird – natürlich auf freiwilliger Basis –, weitere Fortschritte zu machen.
Insofern war ich etwas irritiert über Sie, Herr Dachner, weil ich dachte, Sie kommen ja eigentlich aus der Praxis. Sie haben nun behauptet, ich zitiere, es besteht ein flächendeckendes System, sinngemäß, mit Ärzten, um das alles sicherzustellen.
Also meine Auskünfte beruhen..., ich habe nur wiedergegeben, was die Landesregierung mir mitgeteilt hat. Das können Sie nachlesen in meinen Kleinen Anfragen, und da steht nun mal ausdrücklich drin, es besteht „kein flächendeckendes Netz“ von...
Das finde ich jetzt ein bisschen einfach zu sagen, das hat ja auch kein Redner hier gesagt, na ja, beim Status quo ist alles in Ordnung und die Polizeidienststellenleiter vor Ort sollen sich kümmern. Ich habe mit Leitern gesprochen vor Ort, die auch gesagt haben, nein, es wäre sehr schön, wenn sie Unterstützung bekämen, sozusagen, ich sage mal, von höherer Ebene. Einfach nur zu sagen, beim Status quo ist alles wunderbar, das, ehrlich gesagt, entspricht nicht der Realität.
Und was Sie auch mit der Rückrechnung gesagt haben, minus 0,2 pro Stunde und so weiter, na ja klar, das kenne ich natürlich, dass es so, ich sage mal, von der Rechtsprechung entwickelte Formeln gibt, die je nachdem anzuwenden sind, ob ich eine Fahrtüchtigkeit haben will oder eine Schuldunfähigkeit, wie ich das so berechne, mit der Resorptionszeit und so weiter, aber darum geht es ja hier gar nicht. Es geht ja um Werte, mit denen dann ein Rechtsmediziner verbindlich den Wert feststellen kann. Ich will ja nicht nur irgendwelche Faustformeln haben, wie man das vielleicht ungefähr abschätzen kann.
Dann sagten Sie, wir bieten keine Lösungen an. Also haben Sie auch den Antrag wohl nicht gelesen. Wir haben ja eigentlich genau das gefordert, was die Landesregierung jetzt auch machen will, sie will einfach mehr Verträge abschließen. Ich meine auch, das ist der richtige Weg. Was soll man sonst machen? Und man kann natürlich immer sagen, es ist alles irgendwie nicht ausreichend, aber dann hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie auch selber – Sie sind Regierungsfraktionen –, dass Sie selber sagen, wie kann man das Problem lösen. Immer nur sagen, das ist kein ausreichender Vorschlag, finde ich, geht nicht. Als Regierungsfraktion muss man auch mal sagen, wie man das Problem lösen will.