Deshalb glaube ich nach wie vor, es würde uns gut zu Gesicht stehen, wir schaffen es, dort eine sehr, sehr würdige Veranstaltung zu organisieren, und zwar selbst als Parlament, denn wir sind der Ausfluss der Demokratie, die es heute in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Und ich hoffe, dass wir möglichst viele junge Menschen dazuholen und sagen können, schaut euch an, was ist das eigentlich für ein Geschenk, was uns die deutsche Geschichte gemacht hat. Und deshalb will ich nicht darauf hinaus, dort einfach nur eine Stele hinzustellen, eine Gedenktafel anzuhängen und zu sagen, hier waren die ersten mutigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, sie sind von A nach B gegangen, das ist auch schön.
Übrigens hielten sich diejenigen, die das damals verteidigt haben, als ich mich für den Standort Waren ausgesprochen habe, auch in Grenzen. Heute höre ich, eigentlich waren wir alle dafür. Erstaunlich! Der „Nordkurier“ kann noch mal bei sich recherchieren, wie viele Leserbriefe es gegeben hat, vor allem aus dem Neubrandenburger Raum, denn mit einem Mal war Neubrandenburg Hort der Demokratie. Ich habe Neubrandenburg immer anders in Erinnerung,
aber ich will nicht die alte Feindschaft zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg aufrechterhalten. Aber so ist es jedenfalls gewesen.
Und wenn es nun mal historisch belegt ist, dass die Warener die ersten Mutigen waren, dann müssen wir als Landtag dahin und wir müssen dort unser Gesicht zeigen. Da können wir nicht eine halbe Stunde einfliegen und zwei Leute halten eine Rede und danach fahren wir alle wieder nach Hause, sondern man muss auch in
der Bevölkerung das Gefühl haben, Mensch, das ist denen richtig ernst. Deshalb, glaube ich, ist auch dieser Ansatz zu sagen, wenn wir dann nach Waren gehen und das quasi zentral machen, man muss das gleichzeitig dezentral denken, denn genauso haben wir es in den Reden immer wieder deutlich gemacht.
Lassen wir doch den Menschen möglichst viel Raum, um ihre eigenen Erfahrungen von 1989 auch noch mal zu überlegen. Deshalb ist es überhaupt kein Problem, in Malchin auch was Ähnliches zu machen. Ich weiß nicht, was in Malchin los war, aber da gab es garantiert auch was oder in Ueckermünde oder in Pasewalk, in Schwerin, in Wismar. Warum sollen nicht die Menschen in jedem Ort auf dem Gebiet der ehemaligen DDR darüber nachdenken können, was habe ich eigentlich vor 30 Jahren gemacht?
Ich halte dieses Konzept, was, glaube ich, maßgeblich Frau Drescher und die Landeszentrale vorgeschlagen haben, für ein sehr kluges. Ich kann vielen ostdeutschen Ländern nur dazu raten, machen Sie das genauso, machen Sie das vor allem unverkrampft, laden Sie viele Leute dazu ein, an diesem Ereignis teilzuhaben. Das soll nicht nur eine Veranstaltung sein, wo die politischen Eliten da sind, sondern das müssen wir zwingend auch für die Bevölkerung machen. Und ja, der Weg ist richtig zu sagen, Schülerinnen und Schülern immer wieder zu zeigen, eine Demokratie ist nicht selbstverständlich, sondern um Demokratie muss immer wieder hart gerungen werden.
Ich glaube auch, das haben wir 1989 und vor allem in den Folgejahren alle miteinander erlebt. Die ersten Kreistage, die gewählt wurden, die ersten Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen – das war ja alles etwas, was wir lernen mussten. Deshalb lassen Sie uns das wirklich so machen, wie wir das in der Vergangenheit eigentlich auch ganz gut hingekriegt haben, zum Teil bei völlig unterschiedlicher politischer Auffassung. Trotzdem, glaube ich, darf man sagen, ohne die mutigen Menschen 1989 auf der Straße – und es waren die mutigen Menschen im Osten, nicht die im Westen, die mutigen Menschen im Osten, die auf die Straße gegangen sind mit viel Mut –, ohne die würden wir alle heute hier nicht sitzen.
Deshalb darf ich Sie nur herzlich dazu einladen, tun Sie gern mit daran, auch in der Diskussion alles dafür zu tun, dass diese Veranstaltung, die wir als Landesparlament, als gewählte Volksvertreter dort in Waren an der Müritz abhalten, eine gelungene Veranstaltung wird, wo man nach Mecklenburg-Vorpommern schaut und sagt, Mensch, das haben die da oben im Nordosten richtiggemacht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag ist im Prinzip alles gesagt, aber ich will es einfach nicht so stehen lassen, was die Redner der AfD hier im Parla
ment auch den Besuchern gegenüber suggeriert haben, dass sie im Prinzip einen Vergleich machen 1989 mit der jetzigen Zeit. Deswegen will ich tatsächlich noch zwei, drei Gedanken aus meiner Sicht dazu loswerden, weil ich mich mit Baujahr 1964 nämlich durchaus in der Lage sehe, die Verhältnisse von 1989 einschätzen zu können.
Und wenn Sie das hier so einfach eins zu eins vergleichen und übertragen, dann, glaube ich, irren Sie gewaltig. In der DDR gab es eine Verfassung. Da war die führende Rolle der Arbeiterklasse in der Verfassung festgeschrieben. Es war eine Diktatur des Proletariats. Es war festgeschrieben, dass es ein Arbeiter- und Bauernstaat war. Diese Situation gleichzusetzen mit der Demokratie, in der wir leben, das möchte ich Ihnen einfach nicht durchgehen lassen.
Erinnern Sie sich – Herr Arppe, weil Sie es angesprochen haben, diese Verhältnisse –, dass unter anderem ein Sargnagel zum Ende der DDR der Betrug der Wahlen 1989 im Mai war und dass wir jetzt freie Wahlen haben? Sie können für ein kommunales Parlament antreten, Sie können für einen Landtag antreten, nicht nur Sie als Person, Sie als AfD. Selbst die NPD halten wir aus. Es ist eine Vielfalt von Parteien, kommunalen Wählergemeinschaften et cetera, die jetzt wieder im Mai bei den Kommunalwahlen antreten können. Wir haben einen Rechtsstaat, wo die Polizei Ihre Demonstrationen, ob Sie es mögen oder nicht, schützt.
Und Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie Mandate erhalten haben, ob in Stadtvertretungen, Kreistagen oder im Landtag, öffentlich, hier im Parlament Ihre Meinung zu sagen, ohne dass Sie unmittelbare Konsequenzen erfahren werden. Sie haben die Möglichkeit, auf der Straße Ihre Meinung zu sagen. Deswegen weise ich bei diesem Tagesordnungspunkt ausdrücklich den Vergleich, den Sie in den Raum gestellt haben, einer Diktatur mit einer Demokratie, in der wir jetzt leben, ausdrücklich zurück. – Danke schön.
Ich rufe auf die Ziffern 1 bis 5 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer den Ziffern 1 bis 5 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/3283 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Ziffern 1 bis 5 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/3283 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Rückbau als Baustein für positive Stadtentwicklung ausgestalten, Drucksache 7/3238. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3316 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Rückbau als Baustein für positive Stadtentwicklung ausgestalten – Drucksache 7/3238 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU fordern wir die Landesregierung auf, die aktuelle Rückbauförderung neu aufzustellen. Der Ausgangspunkt für die SPD-Fraktion war die Frage: Wie wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern leben? Unser Ziel ist es, guten und bezahlbaren Wohnraum für alle und jeden, vor allem auch für jeden Geldbeutel zu schaffen, und dies in einem attraktiven Wohnumfeld mit guter Infrastruktur, um somit möglichst gleichwertige Lebens- und Wohnverhältnisse überall im Land umzusetzen.
Die Richtlinie für den Rückbau von Wohngebäuden im Rahmen des „Stadtumbau Ost“ soll dahin gehend überarbeitet werden, dass eine Neubebauung eines Grundstückes mit Wohnungen auch nach dem geförderten Rückbau möglich ist. Voraussetzung soll ein vorliegendes Entwicklungskonzept sein, welches belegt, dass ein positiver Einfluss auf die Stadt- und Gemeindeentwicklung anzunehmen ist. Die Änderungen helfen insbesondere Gemeinden im ländlichen Raum, die die Mittel aus dem „Stadtumbau Ost“ dann besser abrufen und nutzen können.
Meine Damen und Herren, bisher ist der Neubau von Wohngebäuden, sofern vorher ein über die Rückbaurichtlinie stattgefundener Rückbau stattgefunden hat, ausgeschlossen. Die Richtlinie war ursprünglich allein unter dem Eindruck eines Überangebotes an Wohnungen entstanden. Inzwischen können wir aber feststellen, dass es zur Steigerung der Attraktivität von Quartieren oftmals auch sinnvoll ist, geförderten Rückbau und anschließenden Neubau zuzulassen, erst recht dann, wenn ein städtebauliches integriertes Entwicklungskonzept die positive Entwicklung des Wohnquartiers belegt. Die angedachte Änderung hilft also dabei, die Rückbaurichtlinie nicht nur als Abrissmittel, sondern als Baustein einer positiven Stadt- und Gemeindeentwicklung zu nutzen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, darüber hinaus sind bisher unterschiedliche Fördersätze für den partiellen Rückbau in Abhängigkeit von der Größe einer Gemeinde genutzt worden. Dies führt dazu, dass insbesondere kleine Gemeinden ihren Rückbaubedarf nicht umsetzen können, da durch die unterschiedlichen Fördersätze und die gestiegenen Abrisskosten die Eigenanteile dann auch nicht mehr darstellbar waren. Gleichzeitig besteht in den größeren Städten kaum mehr Bedarf an Rückbau.
Durch die Angleichung der Fördersätze soll der ländliche Raum in die Lage versetzt werden, den notwendigen Rückbau angemessen durchführen zu können. Die bis
herige Richtlinie lässt Rückbau nur zu, wenn die Mittel, ich darf jetzt zitieren, „für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohngebäudeteile“ genutzt wurden, Punkt 5 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie. Somit war der Neubau an gleicher Stelle ausgeschlossen, denn dieser bedeutet ja gerade den Bedarf für Wohnraum.
Die zurzeit gültige Richtlinie war in der Nachwendezeit unter dem Eindruck stark schrumpfender Orte entstanden, die den radikalen Rückbau als erforderlich erscheinen ließen. Die heutige Situation in Mecklenburg-Vorpommern ist inzwischen aber nicht mehr von stark schrumpfender Bevölkerung geprägt. Heute wissen wir, dass für die Entwicklung von Orten und Quartieren der Neubau von attraktivem Wohnraum mit sinnvollen Wohnungsgrößen und -zuschnitten, auch mit neuen Ausstattungsmerkmalen wie Barrierefreiheit notwendig ist. Durch die Änderung der Richtlinie wird es möglich sein, die Entwicklung von kleinen Quartieren unabhängig von ihrer Zuordnung überörtlicher Strukturen zu realisieren. Das heißt, die nicht mehr benötigten, weil in ihrer Form, Ausstattung und in ihrer Substanz nicht mehr zeitgemäßen Wohnungen können zurückgebaut werden. Anschließend dürfen dann der Entwicklungs- und Marktsituation angepasste Wohnungen neu gebaut werden.
Meine Damen und Herren, die bisherige Richtlinie unterschied bei der Höhe der auszuzahlenden Fördergelder nach der Größe der Gebäude und nach vollständigem oder nur teilweisem Rückbau. Hierbei lag die Annahme zugrunde, den vollständigen Rückbau dem Teilrückbau, weil er mit höheren Kosten verbunden ist, vorzuziehen. Diese Vorgehensweise betraf aber auch nur Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern und soll nun aufgehoben werden.
In Punkt 140 des Koalitionsvertrages von SPD und CDU war bereits vereinbart worden, dass sich die Koalitionsfraktionen im Bundesrat für die Umsetzung auch von Rückbau im ländlichen Raum einsetzen werden. Zwischenzeitlich ist der Bund dieser Forderung nachgekommen und hat durch eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern ihnen die Möglichkeit eröffnet, eigene Richtlinien entsprechend anzupassen.
Meine Damen und Herren, die erforderlichen Anpassungen in der Richtlinie werden jetzt nach Beschluss des Landtages dann durch das Bauministerium vorgenommen. Unsere vorgeschlagene Stoßrichtung ist somit ein weiterer Baustein, welcher dazu beiträgt, in ländlichen Räumen positive Entwicklungschancen zu eröffnen und auch außerhalb der üblichen Zentren Stadtentwicklung voranzutreiben.
Bevor ich zum Schluss komme, noch einige Anmerkungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Sie haben recht, die Altschuldenproblematik ist wirklich ein Hemmschuh. Dies ist auch erkannt worden von der Landesregierung, von den Koalitionsfraktionen, und deshalb haben wir festgelegt, dass ab 2020 jährlich 35 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung stehen werden, um die Altschulden sukzessive abzubauen. Aus diesem Grunde hat sich dann Ihr Antrag erledigt, denn wir müssen ja auch gucken, wie wir im Rahmen unserer Haushaltsführung dies auch umsetzen. Mehr ist zurzeit nicht möglich. Aber es gibt auch Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern, um diese Altschuldenproblematik, die ich als ungerecht empfinde, hier noch mal auf den
Tisch zu bringen, und es wird uns hoffentlich auch gelingen, hier noch zusätzliche Mittel vom Bund zu akquirieren.
Meine Damen und Herren, ich freue mich über Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine schöne Diskussion. – Schönen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag stellt ab auf eine Kombination von Rückbaumaßnahmen mit Neubaumaßnahmen. Das soll gelten in Bereichen, wo es dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen gibt. Das ist natürlich auch sinnvoll. Punktuell ist das sicherlich erforderlich. Da, wo der Markt es allein nicht richten kann, greift der Staat ein und unterstützt diesen Umbau, speziell natürlich im ländlichen Raum. Der Kollege Albrecht nannte ja schon die Grenze von 5.000 Einwohnern, die da bisher eingezogen war. Die soll es dann nicht mehr geben. Das ist natürlich ganz in unserem Interesse. Und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum herzustellen, so, wie das auch in den Städten ist, wie in Rostock oder in Greifswald, die sehr stark überlaufen sind, diese Möglichkeit soll es jetzt auch im ländlichen Raum geben.
Die Verknüpfung mit der Altschuldenfrage, die jetzt im Änderungsantrag der LINKEN kommt, halten wir nicht für sinnvoll an dieser Stelle, und zwar einfach deshalb, weil es ja dieses Altschuldenhilfeprogramm schon gibt. Die Verknüpfung an dieser Stelle, denken wir, ist systematisch nicht richtig, wenngleich das Anliegen natürlich zu begrüßen ist. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der LINKEN nicht zustimmen, dem Antrag der Regierungsfraktionen stimmen wir zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mit dem BundLänder-Programm „Stadtumbau Ost“ wollte und will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichern und die Wohnungsmärkte stabilisieren. Intakte Stadt- und Gemeindestrukturen tragen dazu bei, dass Wohnungsmärkte im Gleichgewicht sind und gleichzeitig die Attraktivität in den Orten sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort verbessert wird. Damit unterstützen wir letztendlich die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen.