Protocol of the Session on January 25, 2019

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine neue Ausrede, die Sie jetzt erfunden haben!)

Meine Damen und Herren, bei der Beratung des geplanten Wohlfahrtsgesetzes oder, besser gesagt, Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes für MecklenburgVorpommern und bei der Aufstellung des Haushaltsansatzes 2020/2021 wird die Koalition ganz selbstverständlich darauf schauen, dass die Haushaltsansätze entsprechend auskömmliche Löhne und eine ausreichende Mitfinanzierung sozialer Beratungsleistungen ermöglichen. Die erhobenen Forderungen werden insoweit durch die Koalition erfüllt, ohne dass es dafür diesen Antrag braucht. Wir werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde das ganze Thema mal etwas differenzierter betrachten. Ich muss Ihnen sagen, dass ich als Sozialpolitiker, solange ich im Landtag bin, das ist seit 2002, mit der Art und Weise, wie wir

das Thema Freie Wohlfahrtspflege finanzieren, nie so richtig glücklich war.

Wir haben auf der einen Seite eine Situation, die den Trägern bestimmte Pflichten und Regeln überträgt. Sie brauchen Fachpersonal, müssen feste Räume haben und so weiter und so fort. Damit sind eine ganze Reihe von Verpflichtungen verbunden.

Auf der anderen Seite haben wir diese Träger immer im Rahmen von Projektförderungen finanziert, auch über die unterschiedlichsten politischen Konstellationen. Das ist keine Geschichte, die zustande gekommen ist unter Koalitionen von SPD und CDU. Ich kann mich daran erinnern, in zwei Legislaturperioden hat DIE LINKE das zuständige Ministerium besetzt, da war das nicht anders als heute. Aber die Kritik aus dem Bereich der Sozialpolitik war immer vorhanden, weil, wie gesagt, auf der einen Seite tragen die Träger die Risiken und auf der anderen Seite hat man ihnen gesagt, wir fördern euch nach Maßgabe des Haushaltes auf der Grundlage von Freiwilligkeit.

Das ist rechtlich zumindest kritisch zu betrachten. Es gibt dazu eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs, der sagt, wenn eine kontinuierliche Arbeit betrieben wird und man will die unterstützen, dann geht das nicht über diese sogenannte Projektförderung, sondern da muss man institutionelle Förderung betreiben und sagen, wir bekennen uns dazu und wir geben euch verbindlich die erforderlichen Mittel dafür.

Deswegen ist meine Fraktion sehr froh darüber, dass wir heute den Punkt erreicht haben, wo wir sagen, wir machen ein Wohlfahrtsgesetz. Das ist eine verbindliche Regelung zu diesem Thema, die von unserer Seite aus sehr stark unterstützt wird. Wir sind da im Schulterschluss mit unserer Ministerin und wir wollen die Dinge, die jetzt erforderlich sind, in dem Gesetz regeln. Das heißt, wir wollen sagen, welche Aufgaben wir sehen, wir wollen sagen, welche Träger wir sehen, wir wollen sagen, welche qualitativen Standards wir damit letztlich in Verbindung bringen. Das heißt, alles wird jetzt in diesem Gesetzentwurf abgehandelt.

Die Ministerin hat natürlich zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass das Thema nicht nur eine Aufgabe des Landes ist, denn im Wesentlichen sind ebenso die Kommunen Träger der Daseinsvorsorge. Und natürlich ist das Thema „Soziale Beratung“ ein wesentliches Element der sozialen Daseinsvorsorge, das heißt, auch jede Gemeinde, jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt muss ein Interesse daran haben, dass ein entsprechendes Angebot in hinreichendem Umfang bedarfsgerecht zur Verfügung steht. Insofern würde ich mich jetzt einer Richtung verweigern, die so aussieht, dass man sagt, das macht ausschließlich das Land.

Auf der anderen Seite ist das Thema Trägerbeteiligung angesprochen worden. Herr Koplin, natürlich ist das Thema „Leistungsfähigkeit von Trägern“ da auch eine Geschichte, aber wenn Sie sich ansehen, welche Zwecke sich die Träger in die Satzungen geschrieben haben, die sind gemeinwohlorientiert. Dort steht drin, dass es ihre Aufgabe ist, Schwächeren in der Gesellschaft Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Da ist es natürlich legitim, darüber zu sprechen, wie dann gegebenenfalls ein Eigenanteil aussieht. Das, finde ich, kann man nicht so von der Hand weisen und sagen, das, was da

gefordert wird, ist den Trägern auch eins zu eins zur Verfügung zu stellen.

Ihre Interpretation des Subsidiaritätsprinzips, ich gehe mal davon aus, kommt aus Wikipedia.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee, die kommt aus dem SGB I.)

Oder aus dem SGB I,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist fast das Gleiche.)

das ist ungefähr das Gleiche, was sich letztlich in Wikipedia wiederfindet.

Selbstverständlich ist es unter Subsidiaritätsgesichtspunkten legitim, so was wie Kostenbetrachtungen durchzuführen. Wenn der Staat die Wahl hat, die Frage zu beantworten, lasse ich eine Aufgabe durchführen oder führe ich diese Aufgabe selbst durch, ist natürlich im Rahmen der Gesamtwürdigung auch zu gucken, wie das Ganze finanziell abgebildet ist und wo die Aufgabe am effizientesten und wirtschaftlichsten erledigt werden kann.

Wenn man Ihren Ausführungen folgt, dann bedeutet das letztlich, dass alles, was im Bereich der sozialen Beratung erfolgen soll, auf der Grundlage von TVL in vollem Umfang finanziert werden soll. Auch das finde ich schwierig, weil es im Ergebnis einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellt. Auch die Träger, die solche Leistungen erbringen beziehungsweise erbringen wollen, sind gegebenenfalls intern in der Situation, auf der einen Seite in diesem Bereich nach TVL bezahlen zu müssen und auf der anderen Seite eigene Tarifverträge zu haben, sodass sie innerhalb ihrer eigenen Organisation gegebenenfalls zwei unterschiedliche Vergütungsregelungen haben, was mit Sicherheit für den Betriebsfrieden nicht förderlich ist, wenn ich über gesetzliche Regelungen jetzt Verbindlichkeiten hinsichtlich der Bezahlung reinbringe, die in anderen Bereichen so nicht da sind. Ich finde, das kann man nicht machen, und dem würden wir auch nicht folgen.

Ich will zum Ende kommen. Unsere Haltung ist ganz klar. Wir befinden uns jetzt in dem Verfahren, wo dieses Wohlfahrtsgesetz erarbeitet wird. Das Ministerium hat gezeigt, in welche Richtung das an der Stelle gehen soll. Ich finde nicht, dass man diesem Prozess vorgreifen sollte, indem man jetzt bestimmte Sachen vor die Klammer zieht, sondern das, was Sie hier inhaltlich auf den Tisch gelegt haben, wird meines Erachtens zu besprechen sein, wenn wir in der Erörterung des Gesetzesvorhabens sind. Es macht keinen Sinn, das jetzt vorzuziehen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle Schülerinnen und Schüler der Don-Bosco-Schule aus Rostock ganz herzlich auf unserer Besuchertribüne begrüßen und rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Larisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Erst mal, Herr Heydorn, für manche Ausführungen durchaus danke. Man merkt, dass Sie tatsächlich aus diesem Fachgebiet kommen. Aber ein Gesetzentwurf für ein Wohlfahrtsgesetz heißt ja noch lange nicht, dass dann auch die Finanzierung der sozialen Beratungsleistung stimmt.

Mein Kollege Torsten Koplin hat unseren Antrag ausführlich begründet, der die Arbeit der Träger und der Beratungsstellen würdigt. Der Kollege Koplin hat am Beispiel des Perspektive e. V. auf die prekäre Situation der Träger aufmerksam gemacht. Und ja, als Schlussfolgerung fordern wir eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Beratung in Mecklenburg-Vorpommern.

(Tilo Gundlack, SPD: Was heißt denn „auskömmlich“?)

Frau Drese, haben wir Sie richtig verstanden, dass in den neuen Richtlinien, die jetzt gelten, und auch im zukünftigen Wohlfahrtsgesetz auskömmlich finanziert wird, also zu 100 Prozent, was ja im Umkehrschluss heißen würde, jetzt ist es gerade nicht auskömmlich? Also so haben wir das verstanden.

Der Verein Perspektive e. V. bietet seit 1991 in der Müritzregion Hilfe- und Unterstützungsangebote für Familien sowie behinderte und benachteiligte Menschen an. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Lebenshilfeverein und betreibt neben der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ein Heim für Wohnungslose sowie Angebote der Familienhilfe und der Demenzbegleitung. Und nein, das sind alles nicht Aufgaben der kommunalen Familie. Die Insolvenzberatung zum Beispiel ist originär eine Landesaufgabe. Die Projekte werden getragen über Hauptamtlichkeit und ein großes Engagement ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Die Angebote des Vereins sind alles Leistungen, für deren Bereitstellung oder Erbringung qualifiziertes Personal, also ausgebildete Fachkräfte benötigt werden. Für die Beratungsleistungen nach den Förderrichtlinien des Landes fordert dieses Land das sogar.

Sie, meine Damen und Herren, können sich aber wahrscheinlich in keinster Weise vorstellen, was es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet, über Jahre, eventuell Jahrzehnte hinweg, ausschließlich mit Jahresarbeitsverträgen leben zu müssen, zwischen Weihnachten und Neujahr noch nicht zu wissen, wie es im Januar weitergeht. Sie, meine Damen und Herren, können es sich wahrscheinlich nicht vorstellen, was es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet, über Jahre und Jahrzehnte hinweg keine Gehaltserhöhung zu bekommen.

Nehmen wir zum Beispiel die Schutzeinrichtungen. Sie fragen sich vielleicht: Warum machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das überhaupt? Hinter diesem jahrelangen Engagement in Zeitverträgen und Unwissenheit und ohne ausreichende monetäre Anerkennung der Leistungen steckt eine unwahrscheinlich große Identifizierung

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

mit der eigenen Arbeit, mit den Menschen, denen man Hilfe anbietet, und mit dem Arbeitgeber, also mit den Vereinen, Verbänden, Initiativen und Gruppen.

Kollege Koplin ist auch auf die prekäre Situation der Träger und Beschäftigten eingegangen und hat den Vorsitzenden des Paritätischen zitiert, der die nicht adäquate Förderung durch das Land kritisiert hat. Und, meine Damen und Herren, da hilft es auch nicht, auf andere Bundesländer zu zeigen mit dem Hinweis, dass es dort noch viel schlechtere Bedingungen gäbe. Ich denke, wir sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und wollen stolz und Vorbild sein. Für die Träger bedeutet dies eine große Verantwortung, die im Fall eines kleinen Vereines zudem noch ein ehrenamtlicher Vorstand im wahrsten Sinne des Wortes zu schultern hat.

Zu den nicht anerkannten Kosten, darauf wurde schon hingewiesen, kommen die ganz normalen Kostensteigerungen hinzu. Und dann ist da noch die Unwissenheit beim Antrags- und Bewilligungsverfahren. Die Anträge können und werden teilweise erst im September oder Oktober des Vorjahres gestellt. Dann – zum Beispiel im Falle der Schuldner- und Insolvenzberatung – kommt im Januar die Korrekturauflage vom Landkreis, weil sich beispielsweise die Einwohnerzahl geändert hat und nach der Richtlinie zum Beispiel einfach mal 0,8 Stellen weniger gefördert werden. Das wird dann auf den Träger umgelegt und der muss mit seinen Beschäftigten über die Änderungen des Arbeitsvertrages eine kürzere Arbeitszeit vereinbaren, und das im laufenden Geschäftsjahr, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, denn auch eine Änderungskündigung ist eine Kündigung. Machen die Beschäftigten nicht mit, dann endet dies vor dem Arbeitsgericht oder der Träger muss die Differenz irgendwie anders finanzieren.

Die Bewilligungsbescheide sind das nächste Problem. Das Antragsverfahren läuft seit Herbst des Vorjahres. Die Bewilligungsbescheide kommen aber mit Glück erst im April, Mai oder Juni. Im Falle der Drogen- und Suchtberatung wurde es auch schon mal September, wie wir in einem Expertengespräch hier im Landtag erfahren durften. Wenn die Landkreise keine Abschläge zahlen, dann muss der Träger vollständig in Vorleistung gehen, und auch mit Abschlägen handelt es sich nicht um Peanuts, wenn drei oder mehr Beschäftigte über Monate vorfinanziert werden müssen. Wenn man mehrere Beratungsprojekte hat, dann kommen da schon mal ein paar 10.000 Euro zusammen. Das wiederum könnte im Zweifel sogar einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung darstellen, denn wenn ein Projekt auch ohne Förderung so lange betrieben werden kann, stellt sich die grundsätzliche Frage des Förderbedarfes.

Und wenn mal endlich alles mit der Finanzierung läuft, dann müssen die Träger ihre Eigenanteile zusammenbetteln. Auch das hat Kollege Koplin dargestellt. Da werden Bettelbriefe geschrieben und Spendenaktionen gestartet und es wird gehofft, dass das nötige Geld zusammenkommt. Da spenden dann nicht selten auch die Beschäftigten etwas von ihrem sauer verdienten Lohn, nur um ihre eigene Arbeit finanziert zu bekommen, die sie für das Land oder für die Kommunen erbringen.

Doch das ist noch nicht das Ende der Odyssee, denn ganz zum Schluss stehen ja noch die Abrechnungen des Projektes und die Verwendungsnachweisprüfung durch den Fördermittelgeber. Damit die Spannung nicht nachlässt, behält der Fördermittelgeber von vornherein fünf Prozent der Fördersumme ein. Das heißt, das Geld ist zwar schon ausgegeben, aber der Träger muss auch diese fünf Prozent erst mal wieder vorschießen.

Wissen Sie, was dann das Sahnehäubchen ist? Ich verrate es Ihnen. Wenn einem Träger bestimmte Kosten, die er geltend gemacht und aus den Fördermitteln bezahlt hat, die ihm aber dann irgendwie im Nachhinein, also nach einem, nach zwei, manchmal auch nach drei Jahren doch nicht anerkannt werden, dann muss er sie zurückzahlen, und zwar mit Zinsen. Wissen Sie, wie viel Zinsen die Träger bekommen, wenn sie monatelang keine Fördermittel vom Land erhalten und in Vorleistung gehen? Keinen müden Cent! Auch die Mahnkosten oder etwaige Gerichtskosten, weil Krankenkassen ständig Insolvenzverfahren beantragen, nichts erstattet das Land.

Meine Damen und Herren, diese Zahlen „Beratungsleistungen“ sind wichtig für unser Land, für die Menschen, die hier leben. Teilweise handelt es sich um gesetzliche Leistungen. Sie und ich sollten dafür Sorge tragen, dass die Frauen und Männer, die diese Leistungen zum Teil schon seit 20 Jahren oder mehr in unserem Auftrag erbringen, endlich ordentlich bezahlt werden können, und dies endlich auch als dauerhafte Leistung anerkannt und nicht noch weitere 20 Jahre als jährlich zu beantragende Projekte mit ungewisser Finanzierung und Zukunft behandelt wird. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag heute zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Mord…,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist gut, wir fangen jetzt nicht wieder an, irgendetwas zu definieren. Es sind Wortmeldungen, die mir nicht vorliegen, zumindest höre ich das nicht. Von daher schließe ich die Aussprache.

(Tilo Gundlack, SPD: Der Innenminister telefoniert gleich.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3056. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3056 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Professor Dr. Weber hat angezeigt, dass er eine persönliche Bemerkung nach Paragraf 88 machen möchte. Bitte schön.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Frau Bernhardt hatte mich vorhin hier im Plenarsaal der Lüge bezichtigt, weil ich behauptet habe, dass die AfD die kostenfreie Kita schon im Wahlprogramm für die Landtagswahl gefordert hat. Dafür ist sie wegen der Wortwahl gerügt worden vom Landtagspräsidium.

Ich möchte nun darlegen, dass es nicht nur eine unparlamentarische Wortwahl, sondern eine schlichte Unwahrheit war, die hier geäußert wurde. Ich möchte zitieren aus unserem Wahlprogramm, der Alternative für Deutschland Mecklenburg-Vorpommern, Landtagswahl 2016, beschlossen in Schwerin am 26. September 2015: „Die Betreuung und Erziehung im Kindergarten bildet eine Aufgabe des

Landes und soll für alle Familien kostenfrei sein.“ Kostenfreie Kita.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Kindergarten ist drei bis sechs!)