Protocol of the Session on January 25, 2019

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor uns liegt ein Antrag der Linksfraktion, der die Landesregierung auffordert, die soziale Beratung im angekündigten Wohlfahrtsgesetz zu regeln und auskömmlich zu finanzieren. Ich muss gestehen, sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, ich bin erstaunt, warum dieser Antrag jetzt noch auf der Tagesordnung steht. Bereits in der vergangenen Landtagssitzung habe ich deutlich ein Wohlfahrtsgesetz angekündigt, das die soziale Beratung und ihre Finanzierung einschließt. Wir werden in diesem Jahr also eine umfangreiche Debatte über unsere soziale Beratungslandschaft im Land haben. Parallel finden die Beratungen zum neuen Doppelhaushalt statt. Und die Finanzierung der sozialen Beratung, sehr geehrte Abgeordnete, ist grundsätzlich eine haushalterische Entscheidung unseres Landtages. Das gilt für die Mitfinanzierung der örtlichen sozialen Beratung im zuständigen kommunalen Sozialraum genauso wie für die Steigerungsraten der Landesförderung. Ich frage deshalb also: Warum jetzt noch dieser Antrag?

Hinzu kommt, mein Sozialministerium hat im Dezember des vergangenen Jahres zehn Förderrichtlinien zur Unterstützung der sozialen Arbeit überarbeitet. In dem

Richtlinienpaket sind zum Beispiel die Förderung der Beratungstätigkeit im Bereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, die Beratung von Menschen mit Behinderungen und die Beratung zu allgemeinen Sozialfragen enthalten. Ebenso sind die Richtlinien zur Stärkung des Ehrenamts, zur Unterstützung von Menschen in kritischen Lebenslagen, für ambulante Maßnahmen von Menschen mit Behinderungen und die Richtlinie zur Förderung der Telefonseelsorge angepasst worden. Wir setzen damit weiter konsequent auf mehr Transparenz und mehr Steuerung in diesem wichtigen Bereich und haben klare Regelungen bis zum Inkrafttreten des Wohlfahrtsgesetzes geschaffen.

Mit der Neufassung der Richtlinien werden Aspekte aufgegriffen, die auf Erkenntnissen des Sozialministeriums und auf Feststellungen des Landesrechnungshofs beruhen. Die Reaktion damals von der Linksfraktion: Das ist Aktionismus des Sozialministeriums. Ich fasse zusammen: Im Dezember konstatieren Sie Aktionismus im Bereich der sozialen Arbeit, im Januar beklagen Sie Handlungsbedarf im Bereich der sozialen Arbeit, und das alles vor dem Hintergrund des bereits von mir angekündigten Wohlfahrtsgesetzes. Ich frage deshalb also: Warum noch dieser Antrag?

Nein, meine Damen und Herren, es bedarf keines weiteren Antrags Ihrerseits. Es bedarf keines weiteren Antrags auch, weil die Landesregierung insgesamt und mein Ministerium im Speziellen immer wieder betont haben, die soziale Beratung als Kernaufgabe der freien Wohlfahrtspflege wird im neuen Wohlfahrtsgesetz als wichtiger Bestandteil enthalten sein.

Was ich hier an dieser Stelle ebenso nochmals klarstellen muss, da dies im vorliegenden Antrag völlig außer Acht gelassen wird, ist: Soziale Beratung ist eine Aufgabe im Rahmen kommunaler Daseinsvorsorge. Die Sozialgesetzbücher II, VIII und XII weisen die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beratung Ratsuchender eindeutig den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlich zuständige Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger zu. Gleichwohl, und das sage ich ganz deutlich, hat das Land ein Interesse an der Wahrnehmung dieser Aufgabe im öffentlichen Wirkungskreis und stärkt darum mit seiner Mitfinanzierung die örtliche Ebene. Dieser rechtliche Hinweis sei mir angesichts einiger Formulierungen in Ihrem Antrag nach dem Motto „Schuld hat immer das Land, solange die Linksfraktion in der Opposition ist“ gestattet.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, im neuen Wohlfahrtsgesetz wird das Land sich zu seinen ihm aus Artikel 19 Absatz 2 der Landesverfassung und dem verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzip obliegenden Verpflichtungen zur Sicherstellung sozialer und gemeinwohlorientierter Aufgaben bekennen. Im neuen Wohlfahrtsgesetz wird das Land seine Partnerschaft gegenüber den Spitzenverbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege angemessen zum Ausdruck bringen sowie sein Interesse an der Erfüllung dieser Aufgaben unterstreichen und im neuen Wohlfahrtsgesetz wird das Land als Fördermittelgeber Sorge tragen für einen wirtschaftlichen, sparsamen und vor allem zweckentsprechenden Einsatz öffentlicher Finanzmittel. Ich frage deshalb also: Warum dieser Antrag? – Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrte Abgeordnete! Wertes Präsidium!

Also ich hoffe mal, Herr Koplin, Sie haben diesen Antrag nicht geschrieben. Sie haben zumindest in der Einbringungsrede ungefähr gesagt, was Sie überhaupt wollen, das passt nämlich alles gar nicht zum Antrag, den Sie hier vorgelegt haben,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Doch!)

der übrigens ohne Begründung,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Jaja!)

ohne Begründung gekommen ist – also quasi den Vorwurf, den Sie uns gemacht haben, den gebe ich jetzt gerne zurück.

Beim Lesen Ihres Antrags brauchte man schon eine gehörige Portion Fantasie. Da geht es mir jetzt genauso, wie Frau Bernhardt vorhin behauptet hat, fälschlicherweise allerdings. Wir befassen uns hier mit einem völlig undifferenzierten Antrag der LINKEN, der ohne Begründung einflattert.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass Herr Koplin hier federführend war.

Die letzte Berichterstattung seitens der Opferambulanzen im Sozialausschuss hat zum Beispiel eine chronische Unterfinanzierung dieser sehr wichtigen Arbeit aufgrund gestiegener Fallzahlen und schwieriger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern durch eventuell anfallende Kosten für gerichtsfeste Rechtsgutachten ergeben. Einen Antrag für diesen Bereich hätten wir gerne unterstützt, das ging aber jetzt aus diesem Papier nicht hervor. Also meinen Sie wohl eine andere Problematik.

Man muss irgendwie zwischen den Zeilen lesen, was Sie eigentlich wollen. Wohlfahrt, soziale Beratung, Träger der Sozialarbeit, gute Arbeit, schützen, fördern, wichtige Arbeit, auskömmlich et cetera – da muss man sagen, Ihre Phrasensatzbaumaschine ist wohl nach dem letzten Onlineangriff auf Ihre Fraktion defekt und Simone Oldenburg musste selbst übernehmen,

(Patrick Dahlemann, SPD: Simone?)

mit dem Ergebnis des vorliegenden Papiers, das wirklich unterirdisch ist, meine Damen und Herren.

In Punkt I.4 haut DIE LINKE ein Pauschalurteil über alle Bereiche der Sozialarbeit und deren Träger raus, dass einem die Ohren schlackern, meine Damen und Herren.

(Thomas Krüger, SPD: Das sehe ich ja gar nicht!)

Ich übersetze mal Ihr Urteil: Die Landesregierung vergibt alle sozialen Beratungsleistungen, aber sabotiert durch absichtliche Unterfinanzierung deren Arbeit. Wenn dem so wäre, frage ich mich: Warum klagen Sie

noch nicht vor dem Verfassungsgericht? Sie sind doch sonst so schnell mit Rücktrittsforderungen und Klageandrohungen! Aber da hat DIE LINKE mittlerweile die Arbeitsweise der Landesregierung angenommen und bleibt bei einer bloßen Ankündigungspolitik, meine Damen und Herren.

Unter Ziffer II gehen Sie auf einen imaginären Gesetzentwurf ein, ohne zu wissen, wie dieser aussieht. Das nenne ich mal eine Vorverurteilung sondergleichen! Ja, wir wissen alle, wie diese Landesregierung arbeitet.

(Patrick Dahlemann, SPD: Hervorragend! Hervorragend!)

Wir beobachten das zumindest. Ob das immer hervorragend ist, das würde ich nicht so nennen, da gibt es viele Kritikpunkte, viele berechtigte Kritikpunkte, aber in dem Ausmaß, wie DIE LINKE das hier heute getan hat, da will ich mich nicht unbedingt anschließen.

Aber warten Sie doch, was die Regierung uns vorlegt.

Ach, nee, Moment mal! DIE LINKE ist es doch gewesen, die letztes Jahr vor der Sommerpause verkündet hat, wir bringen einen Gesetzentwurf zum Wohlfahrtsfördergesetz.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da haben Sie ja recht.)

Das haben Sie noch vor der Sommerpause verkündet, ganz großspurig über die Presse, dass Sie noch in der Sommerpause dieses Gesetz bringen. Und was ist passiert?

(Patrick Dahlemann, SPD: Das war der Jahrhundertsommer!)

Nichts! Wieder nichts! Also irgendwoher kennen wir doch diese Ankündigungspolitik.

Im Übrigen hat DIE LINKE unseren Antrag zum Wohlfahrtsfördergesetz, den wir gestellt haben, der durchaus sinnvoll gewesen wäre, wo Sie noch die Möglichkeit gehabt hätten, in einer Expertengruppe mitzuwirken, diesen Antrag haben Sie abgelehnt, liebe Linksfraktion.

(Beifall Dr. Gunter Jess, AfD, und Holger Arppe, fraktionslos)

Sie hätten schon damals Ihre Vorstellungen, die Sie hier heute vorgetragen haben – leider nicht schriftlich, sondern nur mündlich – mit in diesen Entwurf einarbeiten können. Abgelehnt haben das die LINKEN mit diesem Antrag und Ihrem Verhalten die Bürger von MecklenburgVorpommern. Wir lehnen diesen unbegründeten und fachlich und sachlich minderwertigen Antrag von Simone Oldenburg und Linksfraktion ab, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE versucht sich mit dem vorliegenden Antrag ebenso wie mit dem Antrag auf der Drucksache 7/3057 von gestern, der das Hilfesystem zum Thema hatte, im Bereich der sozialen Beratungsleistungen mit Maximalforderungen zu profilieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir haben Profile. Sie reden dummes Zeug hier! Wir müssen uns nicht profilieren.)

Den erhobenen Zeigefinger oder Ihren Theorieteil nehmen wir zur Kenntnis.

In ihrer Pressemitteilung kritisiert die Fraktion DIE LINKE, dass die Fachkräfte im Hilfesystem unterbezahlt seien.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sind! „Sind“ ist nicht „seien“!)

Mit dem vorliegenden Antrag soll nun der Landtag feststellen, dass die Landesregierung gesetzliche Beratungsleistungen an Träger der Sozialarbeit übertragen hat, ohne diese auskömmlich zu finanzieren. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass zumindest im Titel 684.51 – Zuschüsse an Verbände und Vereine der freien Wohlfahrtspflege für allgemeine soziale Beratung – der Haushaltsansatz in den letzten Jahren nie zur Gänze ausgeschöpft wurde. Zum anderen wurde hier über Anpassungen und Neufassungen von Richtlinien eben schon gesprochen.

Meine sehr verehrten Kollegen von der Linksfraktion, der vorliegende Antrag verdient nun wirklich die Note „ungenügend“.

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Holger Arppe, fraktionslos)

Selbstverständlichkeiten, indirekte Unterstellungen sowie widersprüchliche und undifferenzierte Behauptungen – normalerweise weisen Ihre Anträge mehr Qualität auf.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eine neue Ausrede, die Sie jetzt erfunden haben!)