Sehr geehrter Herr Minister, Sie sprachen von der Wichtigkeit der Gemeinschaftsverpflegung. Wie ist es dann für Sie erklärbar – das scheint ja offensichtlich so Konsens in der Landesregierung zu sein –, wie ist es für Sie erklärbar, dass Polizeihauptreviere neu gebaut werden, ohne dass dort Kantinen mit eingeplant werden im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung?
Also ich glaube, man darf eins ausdrücklich feststellen, jedes Ressort trägt da seine eigene Verantwortung. Für mich ist wichtig, dass wir insgesamt die Gemeinschaftsverpflegung weiter auf diese Standards der DGE, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, umstellen.
Ich muss Ihnen sagen, wir haben mit dem Agrarmarketingverein Menüs von Kindern für Kinder entwickelt – Herr Wildt hat das, glaube ich, so ein bisschen versucht
anzusprechen –, das war ein Riesenerfolg. Im Übrigen ist dabei herausgekommen, dass eines der beliebtesten Gerichte tatsächlich Fisch war, nämlich Welsfilet aus Aquakultur aus Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben jetzt gerade Gespräche mit den Kantinen in Rostock, also den studentischen Verpflegungen, gehabt, und auch da stellen wir um auf die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. Ich hoffe, das wird dann bei der weiteren Entwicklung insgesamt im Lande berücksichtigt, und ich glaube, gerade auch für andere Bereiche ist das sehr wichtig.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich versuche die Frage mal abstrakt zu beantworten, weil ich für den Bereich zuständig bin. Die Staatshochbauverwaltung, wenn sie Liegenschaften saniert oder errichtet, prüft, wie die Versorgung mit Mittagessen gewährleistet werden kann. Da findet eine Nutzenabwägung statt zwischen den Aufwendungen, die man mit der Einrichtung einer Küche hat, welche Kantinen sind öffentlich mit Steuermitteln subventioniert und sind eine Konkurrenz zu anderen Anbietern, gastronomischen Anbietern in der Region, also dem Aufwand auf der einen Seite und dem Nutzen auf der anderen Seite, und es ist eine einfach fallbezogene Entscheidung.
Ich darf Ihnen beispielsweise sagen, an welcher Stelle auch ich persönlich entschieden habe, dass wir keine Kantine einrichten. Das ist beispielsweise die ehemalige Polizei in Rostock, wo jetzt ein Behördenzentrum entstehen soll, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Da ist beispielsweise wenige Hundert Meter, ich würde sagen, 200/300 Meter davon entfernt die Kantine der „OstseeZeitung“. Da haben wir uns erkundigt, ob der Inhaber der Kantine deutliche Kapazitäten erweitern könnte, die Antwort war Ja. Zweitens, gegenüber von diesem zukünftigen Behördenzentrum unterhält das Studentenwerk eine öffentlich geförderte Kantine, die ebenfalls besucht werden kann, das sind auch noch mal 200 Meter. Das heißt, wir haben jetzt schon vor Ort eine entweder Überkapazität in privaten oder öffentlich getragenen Einrichtungen beziehungsweise Erweiterungsmöglichkeiten, es gibt noch weitere gastronomische Angebote, und in einem solchen Fall, haben wir beispielsweise entschieden, macht es dann mehr Sinn, den Raum in diesem Behördenzentrum so zu nutzen, dass vernünftige Veranstaltungsräume und Tagungsmöglichkeiten für die Behörden entstehen, als noch eine weitere Kantine zu eröffnen, die dann umgekehrt der Kantine der „Ostsee-Zeitung“, wenn man das mal sagen darf, und dem Studentenwerk Konkurrenz macht.
So wird es in jedem Fall eine Einzelabwägung geben, und dort, wo natürlich aus Sicht der Bauverwaltung eine auskömmliche private Infrastruktur sozusagen von Gelegenheiten, Essen gehen zu können zum Mittag, gegeben ist, beabsichtige ich auch in Zukunft keine Steuermittel dafür einzusetzen, dann sozusagen vielleicht noch ruinösen Wettbewerb in dem Bereich zu erzeugen. Die Umsätze in dem Bereich sind schon schwierig genug für
viele Kantinenbetreiber. Also insofern ist das immer eine Einzelfallabwägung nach den von mir genannten Standards. – Danke schön.
Mit dem Beitrag des Finanzministers hat die Landesregierung ihre Redezeit um zwei Minuten überschritten.
Diese Zeit steht gegebenenfalls den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zur Verfügung, falls notwendig.
Wertes Präsidium! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung, sei es in Kitas, Schulen, Betrieben, Senioreneinrichtungen oder Krankenhäusern, ist eine durchaus vom Grundansatz her vernünftige Forderung. Goethe hat einmal gesagt: „Das Essen soll zuerst das Auge erfreuen und dann den Magen.“ Der hat es einfach gehabt.
Beim zweiten Hinsehen fragt man sich jedoch: Gibt es noch keine ausreichend gesunde Verpflegung in diesen Einrichtungen? Hat das Personal in den Küchen noch nicht die nötigen Kenntnisse, sodass wir diesen Antrag brauchen? Natürlich lautet die Antwort, das Personal weiß in seiner Ausbildung zweifellos, wie gesunde Ernährung zu gestalten ist, und kennt in der Regel auch die DGE-Richtlinien.
Es wäre unangemessen, dem Personal dieses Wissen abzusprechen und ihnen diktieren zu wollen, wie sie künftig zu kochen haben. Um Regeln geht es bei den vorliegenden Anträgen, speziell um die Einführung – um die verbindliche Einführung! – der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese sollen sogar im Schulgesetz verankert werden.
Sehen wir uns die Qualitätsstandards an, so fällt zunächst die schiere Fülle der Vorschriften auf, die mit den Anträgen Eingang ins Schulgesetz finden sollen. Gewiss versucht der DGE-Standard für die Schulverpflegung, sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren, aber er übersieht dennoch einen wichtigen Aspekt: Schüler essen nämlich statt Salat und anderer gesunder Kost lieber gewisse Kohlenhydrate und gerne auch mit Geschmacksverstärkern versehene Speisen. Ich nenne jetzt keine Namen.
Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, wer von Ihnen kennt KEEKS – KEEKS mit Doppel-E, K–E–E–K–S? Das ist eine Studie („Klima- und energieeffiziente Küche in Schulen“) vom Bundesministerium für Umwelt, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, die speziell auf die Schule zugeschnittene Menüempfehlungen herausgibt und dabei noch einen Schritt weiter geht als die DGE. Die DGE guckt nur, was kommt auf den Teller, diese KEEKS guckt sogar, wie wird es produziert, und
hat sich zum Ziel gesetzt, pro Menü, pro gekochtem Menü, ein Pfund CO2-Äquivalent einzusparen, geht also noch deutlich weiter. Sie beachtet neben den Gesundheitsaspekten eben auch die Umweltverträglichkeit der Zubereitung der Zutaten und die Energieeffizienz dabei sowie die Klimafreundlichkeit. Natürlich ist Fleischproduktion bekanntermaßen klimaschädlich. Besonders die Rindfleischproduktion wurde hier auch im Hintergrund untersucht wegen der Flatulenzen, die im hohen Maße Klimagase freisetzen, also weg vom Fleisch, hin zu mehr Gemüse. Das kann man sozusagen bei der Vorlage dieser Richtlinie wiederum erkennen. Und ich stelle mal die Frage in den Raum, warum DGE, warum nicht KEEKS Eingang ins Schulgesetz finden soll. Das ist ja speziell für die Schule gemacht.
Ein weiteres Problem, das in beiden Anträgen nicht beachtet ist, besteht darin, dass die Frage des Essens auch über den Preis geregelt wird, und der Zusammenhang zwischen Qualität und Preis lässt sich nicht leugnen. Das beginnt schon bei den Zutaten. Aber die Einrichtungsträger wiederum sind in der Regel dazu aufgefordert, den günstigsten Anbieter zu wählen, denn Kostendruck ist entscheidend und führt tendenziell zu einer Verschlechterung des Gemeinschaftsessens, wenn nicht mehr Geld ins System gebracht wird. Und so kann man Regeln aufstellen, so viel man will.
soll bei jedem Problem der Essensversorgung denn gleich der Gesetzgeber mit ins Boot geholt werden? Genau das erreichen wir, wenn wir diesen Anträgen folgen, die hier auf dem Tisch liegen.
Eine der Regeln, die in allen sieben DGE-Qualitätsstandards für die einzelnen Arten von Gemeinschaftsküchen gleichlautend zu finden ist, lässt übrigens aufhorchen. Sie bezieht sich auf die kulturspezifischen Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Liebe Kollegen, wenn wir das in vollem Ausmaß durchziehen und für jeden dieser Aspekte auch noch die eigene Küche einführen, dann haben wir sehr viel Aufwand zu betreiben und zu berücksichtigen.
Herr Kröger, bei Ihren Ausführungen habe ich mich gefragt, nach dem, was der Minister gesagt hat über Erkrankungen, Fettleibigkeit und so weiter, ob ich Sie richtig verstanden habe, dass Sie meinen, dass wir uns darum nicht kümmern müssen?
Nicht verpflichtend als Gesetzgeber in jedem Fall, regulierend im Sinne von Empfehlungen, aber dazu komme ich noch. Dahin komme ich noch. Vielen Dank.
Ja, gewiss enthalten alle diese DGE-Qualitätsstandards eine Menge sinnvoller Anregungen, die den gegenwärti
gen Stand der Ernährungswissenschaften darstellen, aber eben auch nur den gegenwärtigen. Jede Entwicklung, die wir feststellen können, sei es die Reduktion von Kalorien, sei es die Reduktion von Geschmacksverstärkern und so weiter, wird dann in die DGE-Qualitätsstandards zeitgerecht eingebaut und führt schlimmstenfalls auch noch zu Gesetzesänderungen,
Also die Qualitätsstandards in Gänze verbindlich festzulegen – verbindlich festzulegen! –, halten wir für verfehlt und zum Teil nicht zumutbar. Deswegen sollten wir uns auf dem Niveau von Empfehlungen bewegen. Selbstverständlich plädieren wir für eine gesunde Ernährung, um diese Frage zu beantworten. Die vorliegenden Anträge sind aber,
in der Praxis, wie ich schon gezeigt habe, wenn nur das Geld entscheidend ist für das, was auf den Tisch kommt, nicht zu einer Verbesserung, zu einer wesentlichen Verbesserung. Sie begründen eher die staatliche Einmischung und Überregulierung an dieser Stelle.
Die Beratungstätigkeit der Vernetzungsstellen ist anerkennenswert und sollte gestärkt werden. Das wäre hinreichend genug. Jedoch sollte es, wie schon gesagt, zu keiner bürokratischen Überregulierung kommen.