Uns allen sind Beispiele aus jüngster Zeit bekannt, bei denen der Wechsel von einem politischen Spitzenamt in einen anderen Job für Aufsehen gesorgt hat, insbesondere dann, wenn es verwandte Themenbereiche oder Fachbereiche sind, die vorher schon bearbeitet wurden, auch wenn – wenn wir ehrlich sind – gerade Wechsel wie aus dem Kanzleramt in verschiedene andere Cheflobbyistenstellen eher selten sind. Gleichzeitig haben wir aber den Anspruch, für die Ministerämter Personen aus dem öffentlichen Leben zu gewinnen, die unterschiedlichste Lebens- und Berufserfahrung haben, und deswegen sind die Regelungen nicht einfach zu übernehmen von irgendwo anders, denn wir wollen uns angucken, was gibt es in anderen Bundesländern,
was gibt es auf Bundesebene, und wollen dann unser eigenes Gesetz und unsere eigenen Regeln machen. Deswegen müssen Sie sich noch ein bisschen gedulden.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Zweite Lesung des Gesetzentwurfes über Karenzzeiten und die alten Argumente, das überrascht eigentlich nicht. Die Regierung und die Regierungskoalition prüft und prüft und prüft. Zuerst hieß es, man möchte abwarten, was der Bundestag macht. Der hat inzwischen
eine Regelung. Dann war der Antrag, den die Linksfraktion eingebracht hat, zu unpräzise. Jetzt haben sie nachgelegt, haben einen sehr präzisen Antrag gebracht. Jetzt möchte man den Ministern und Staatssekretären nicht vorgreifen und warten, bis vielleicht von denen eine Regelung kommt, was mich ein bisschen verwundert, denn immerhin ist der Landtag auch Kontrollgremium und es geht hier im weiteren Sinne um Kontrolle von Ministern und Staatssekretären. Insofern überzeugt das nicht so ganz. Aber dann wird halt weitergeprüft. Die Argumente sind weitgehend ausgetauscht.
Herr Renz, Sie hatten sich vorhin schon mal überrascht gezeigt, dass man nachliest, was die Einzelnen gesagt haben. Eigentlich muss man sich nur erinnern, aber man kann auch nachlesen. Ich möchte mal zitieren, was vorgebracht wurde von der CDU in der letzten Debatte. Da wurde zum einen gesagt, ist ja grundrechtsrelevant. Richtig. „Berufsfreiheit“, Artikel 12, alte Lesart, 3-StufenTheorie. Dann geht es hier um eine Berufsausübungsregelung, unterste Stufe. Dafür reichen Gründe des Allgemeinwohls. Da in dem Antrag auch noch steht, dass es nicht generell um eine Karenzzeit geht, sondern im Einzelfall, also Verhältnismäßigkeit doppelt geprüft wird, bestehen da überhaupt keine Zweifel. Der Bundestag hat schon solche Regelungen, die Mehrheit der Landtage. Wenn da irgendwas mit der Berufsfreiheit kollidieren würde, wäre das schon lange vorgebracht.
Zweites Argument: Es könnte ja Geld kosten. Das ist richtig. Wenn ein solcher Fall eintritt und man maximal 18 Monate Übergangsgeld zahlen muss, anstatt dass irgendjemand anders entsprechende Gehälter bezahlt, würde das Geld kosten. Aber ehrlich gesagt, so ganz glaubwürdig ist das Argument auch nicht, wenn ich mir anschaue, wie viel Versorgungsposten Sie, die Regierung und die die Regierung tragenden Parteien, nach der letzten Landtagswahl geschaffen haben und was die an Geld kosten, dann, muss ich sagen, wäre der einzige Fall, der vielleicht mal eintreten könnte, finanziell sehr verschmerzbar.
Es bleibt also dabei: Sie wollen das nicht. Sie wollen keine Karenzzeitregelung. Das kann man vielleicht sogar verstehen, aber dann sollten Sie es doch auch sagen und nicht sagen, wir prüfen und prüfen, und andere Vorwände bringen.
Wir bleiben auch bei uns beim inhaltlichen Vorbehalt, dass wir sagen, grundsätzlich volle Zustimmung zu dem, was die Linksfraktion hier vorgelegt hat, wir würden nur vorschlagen, dass man die Länge der Karenzzeit an die Zeit der Zahlung von Übergangsgeld, wie sie im Gesetz über die Landesminister und die Staatssekretäre vorgesehen ist, koppelt – eine kleine inhaltliche Variante, die wir, da wir uns im Ausschuss darüber nicht austauschen konnten, dann hier aber nicht als Änderungsantrag, sondern nur als Gedanken vorbringen. Wir werden dem Antrag natürlich zustimmen. – Danke schön.
letzten beiden Redebeiträge zu dem Thema verweisen, das ist noch nicht so lange her, aber da wir auch Besucher hier haben und vielleicht nicht jeder immer die Debatten verfolgt, will ich gern noch mal unsere Argumente auf den Tisch legen.
Herr Professor Weber, ich sage für uns ganz deutlich: Wir sagen nicht, wir prüfen so und so, sondern wir sagen ganz klar und deutlich, dass wir das sehr, sehr kritisch sehen und deswegen da eher distanziert sind bei dem Thema.
Kollege Ritter, wenn Sie uns vorwerfen, keine neuen Argumente zu bringen, ich glaube, ich habe von Ihnen auch kein einziges hier in Debatte gehört. Ich weiß auch nicht, welche Erhellung dort noch ein Ausschuss gebracht hätte, denn am Ende des Tages geht es doch um einen entscheidenden Punkt: Politik ist immer Mandat auf Zeit. Hier ist keiner auf Lebenszeit gewählt. Es gibt eine Zeit vor dem Parlament oder vor dem Regierungsamt und eine Zeit danach. Es wird immer wieder betont, wir wollen weniger Berufspolitiker, die ihr ganzes Leben nichts anderes machen, wir wollen auch mal Seiteneinsteigern eine Chance geben.
Da finde ich es ganz schwierig, wenn man bestimmte Personen blockiert an der Stelle. Ich bleibe dabei, wir wollen, dass es einen Wechsel gibt, dass Leute, die aus der Wirtschaft, aus dem Handwerk hier ins Parlament kommen,
die Möglichkeit haben, in die Regierung einzutreten. Ich möchte ebenso, dass diejenigen, wenn das Mandat, wenn das Amt vorbei ist, wieder zurückwechseln können. Deswegen brauche ich jetzt nicht zu gucken, was im Bund, was woanders gemacht wird, es geht hier konkret um die Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Bis auf einen Fall, der öffentlich diskutiert wurde, ist mir aus fast 30 Jahren Mecklenburg-Vorpommern noch kein Fall bekannt, wo es an der Stelle irgendwo einen Regelungsbedarf gegeben hätte. Das gehört auch zur historischen Wahrheit dazu. Da immer ein Gleichheitszeichen zur Beamtentätigkeit zu ziehen, ist aus meiner Sicht inhaltlich verkehrt, denn Beamte …
Beamtentätigkeit ist auf ein ganzes Berufsleben ausgelegt und die Amtszeit eines Ministers nur auf eine Wahlperiode.
Ich bleibe bei meiner Kritik. Ich habe das auch in den letzten beiden Reden mit Beispielen unterlegt und wiederhole es gern an der Stelle, denn Wiederholung festigt ja bekanntlich. Ich finde es im hohen Maße ungerecht – ich habe es an zwei Beispielen festgemacht, der eine kommt aus unserer Partei, der andere war bei der SPD Bildungsminister –, dass geschätzte ehemalige Kollegen, die Hochschulprofessoren waren, Schulleiter, die Bildungsminister hier waren einige Jahre, sofort, nahtlos wieder zurückkehren können in ihren Beruf.
Wenn man sich jetzt mal andere, fiktive Beispiele überlegt, ein Landwirt, der vielleicht Landwirtschaftsminister ist, oder ein Unternehmer, der Wirtschaftsminister ist, für den bauen wir dann Hürden auf. Glauben Sie ernsthaft, dass sich irgendjemand aus dem Bereich bereit erklären würde, ein Ministeramt zu übernehmen, wenn er weiß, da gibt es nachher eine Karenzregelung? Das heißt, ich muss nicht nur fünf Jahre mein Unternehmen verlassen, sondern darf danach eine Weile nicht mal in mein Unternehmen zurückkehren. Wie Sie da die Grenzen ziehen wollen, das ist mir weiterhin unklar, weil im Endeffekt können Sie das dann fast bei jedem Bereich machen. Das lässt sich durch alle Ministerien am Ende des Tages ziehen und dann kommen wir in der Tat irgendwann in Richtung eines Berufsverbotes.
Deswegen bleiben wir bei unserer ablehnenden Haltung an der Stelle und deswegen, glaube ich, hat es der Ausschussberatung auch nicht bedurft, weil die Argumente liegen ja auf dem Tisch. Das kann man so sehen wie Sie, aber das kann man auch so sehen, wie wir das sehen. Daher bleiben wir auch heute bei der Ablehnung Ihres Gesetzantrages. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An unserer Auffassung hat sich seit der Ersten Lesung nichts geändert. Wir finden das Thema wichtig, hätten den Antrag sehr gerne im Ausschuss besprochen, insbesondere auch deshalb, weil wir mit dem Gesetzesvorschlag jetzt nicht so hundertprozentig einverstanden sind. Das wären aber Dinge gewesen, die man im Ausschuss hätte besprechen müssen. Insbesondere das beratende Gremium hätten wir gern noch ein bisschen genauer diskutiert. Wer ist in diesem beratenden Gremium dann Mitglied und vor allen Dingen nach welchen Kriterien soll entschieden werden? Es darf aus unserer Sicht nicht zu einer reinen Willkürentscheidung führen, sondern es muss schon Kriterien geben. Das wäre aber ein Problem gewesen, was man im Ausschuss sehr gut hätte lösen können.
Insofern werden wir dem Antrag heute trotzdem zustimmen, einfach, um deutlich zu machen, dass es für uns ein wichtiges Thema ist, eine Karenzzeit zu haben. Es
gibt ja auch nicht ohne Grund die Bundesregelung dazu. Es wurde gerade schon gesagt, ich glaube, von Herrn Professor Weber, dass es in vielen Bundesländern bereits eine Regelung gibt, zum Beispiel in Brandenburg, in Hamburg, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen. In Schleswig-Holstein und in Thüringen ist es geplant.
Herr Ehlers, ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesen Bundesländern oder auch auf Bundesebene die Situation so vollkommen anders sein soll als hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Selbstverständlich ist der Wechsel zwischen Wirtschaft und Politik gewünscht, der ist auch möglich, auch wenn man eine Karenzzeit hat, das ist ja kein grundsätzliches Problem für den Wechsel. Aber man muss bestimmte Kriterien und bestimmte Regeln dabei einhalten. Das hatten wir beim letzten Mal schon ausführlich diskutiert.
Ich möchte noch ein kurzes Beispiel nennen, was ich eigentlich ein bisschen unappetitlich in der Beziehung finde, obwohl es wahrscheinlich von der Karenzzeit noch nicht mal betroffen wäre, und zwar, wenn ich höre, dass der frühere Entwicklungshilfeminister Herr Niebel heute für Rheinmetall Waffen in Afrika verkauft. Das ist aus meiner Sicht absolut nicht in Ordnung. Wahrscheinlich wäre er von der Karenzzeit nicht betroffen gewesen, auch wenn es sie schon gegeben hätte, aber es kann eigentlich nicht sein, dass ein Minister, der sich in seiner aktiven Amtszeit für die Entwicklung in Dritte-Welt-Staaten einsetzt, anschließend dorthin Waffen verkauft. Für meine Begriffe ist das nicht schön.
Das wäre zum Beispiel ein Punkt, den man auch im Ausschuss hätte besprechen müssen, wie weit soll tatsächlich die Karenzregelung greifen und – ich sage es noch mal – wie müsste das beratende Gremium aufgestellt sein, nach welchen Kriterien müsste man entscheiden. Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum sich die CDU diesem Thema so verweigert, denn damit ruiniert man keine Karriere, sondern man möchte einfach Regeln aufstellen, und das ist, ich sagte es beim letzten Mal schon, so weltweit üblich, sogar im Mutterland des Kapitalismus. Es gibt eine Fülle von Regelungen in den USA, um genau solche Dinge, die ich gerade angesprochen habe, zu verhindern. – Herzlichen Dank.
Ich begrüße auf der Besuchertribüne Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Deutschkurses im Sprachenzentrum der Universität Rostock. Herzlichen willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussionsbeiträge machen deutlich, auch wenn sich vielleicht die Vertreter der Koalition es nicht eingestehen wollen, dass es doch sinnvoll gewesen wäre, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu diskutieren.
Wenn nach Abschluss dieses Diskussionsprozesses Ihre Meinung gewesen wäre, dem stimmen wir nicht zu, dann wäre es doch gut gewesen. Aber genau die Argumen
te, die Sie jetzt gebracht haben, so nach dem Motto: „Es gibt ja keine neuen Argumente“, hätte man zum Beispiel mit Vertretern der Bundesebene, mit Vertretern der Länder, wo es Karenzzeitregelungen schon gibt, diskutieren können. Da hätte man über Fristen diskutieren können, über die Höhe des Übergangsgeldes et cetera, et cetera. Das hätte man alles machen können. Da hätte man neue Argumente gewonnen. Da hätte man heute sagen können, erstens, zweitens, drittens, das sind die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf der LINKEN ab, dann wäre es doch gut gewesen, und nicht Dinge an den Haaren herbeiziehen, die mit der Realität nichts zu tun haben.