Protocol of the Session on January 23, 2019

te, die Sie jetzt gebracht haben, so nach dem Motto: „Es gibt ja keine neuen Argumente“, hätte man zum Beispiel mit Vertretern der Bundesebene, mit Vertretern der Länder, wo es Karenzzeitregelungen schon gibt, diskutieren können. Da hätte man über Fristen diskutieren können, über die Höhe des Übergangsgeldes et cetera, et cetera. Das hätte man alles machen können. Da hätte man neue Argumente gewonnen. Da hätte man heute sagen können, erstens, zweitens, drittens, das sind die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf der LINKEN ab, dann wäre es doch gut gewesen, und nicht Dinge an den Haaren herbeiziehen, die mit der Realität nichts zu tun haben.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da bin ich gespannt, ob Sie bei uns auch für die Überweisung stimmen.)

Gesetzentwürfen stimmen wir in der Regel zu, das habe ich hier das letzte Mal schon gesagt, wenn nicht hanebüchener Unsinn drinsteht, was ab und an bei der AfD auch vorkommen soll.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Wie bei allen!)

Ja, das ist nicht ausgeschlossen, dass das bei uns auch mal so ist.

Aber etwas Neues habe ich in der Debatte beim Kollegen da Cunha dann doch gehört – noch mal eine Minute Aufmerksamkeit schenken –, weil das war genau das Argument, was beim ersten Antrag, den wir gestellt haben, zur Ablehnung geführt hat. Da haben die Koalitionsfraktionen uns gesagt, wir können doch als Parlament den Ministerinnen und Ministern keine Vorgaben machen, die sollen mal selbst entscheiden, nein, umgedreht war es sogar, ich habe gesagt, wir können den Ministern keine Vorgaben machen, wir entscheiden als Abgeordnete über unser Abgeordnetengesetz und die Minister sollen über ihre Regelungen selbst entscheiden. Da hieß es aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, ja, das ist aber billig, liebe Oppositionsfraktion, macht mal einen Gesetzentwurf. Jetzt haben wir einen gemacht und dann kommt der von mir hochgeschätzte Kollege da Cunha daher und sagt, nee, wir können doch den Ministern keine Vorgaben machen. Das war dann allerdings ein neues Argument, was ich gehört habe.

Und, Kollege Ehlers, noch mal: Wir haben im Zusammenhang mit diesen Regelungen nicht nur beim ersten Mal, sondern auch hier in dem vorliegenden Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass wir zum Beamtenstatus keine Schlüsse ziehen. Ich lese es Ihnen noch mal vor, falls es Ihnen entgangen ist. Im Gesetztext auf der Drucksache 7/2813 ist zum Beispiel auf der Seite 10 zu lesen: „Eine Frist von 18 Monaten und im Übrigen auch die in einigen Landesgesetzen vorgesehene Frist von 24 Monaten sind angemessen. Eine deutliche längere Frist, etwa im Hinblick auf § 41 des Beamtenstatusgesetzes und § 79 des Landesbeamtengesetzes MecklenburgVorpommern ist nicht zu ziehen, da diese Bestimmungen auf das typische Beamtenverhältnis abstellen, bei dem eine lebenslange wirtschaftliche Bindung mit Versorgung des Beamten durch den Dienstherren vorliegt.“ Und weil das genau so ist, haben wir an keiner Stelle – an keiner Stelle, weder bei dem ersten Antrag noch bei dem Gesetzentwurf – solche Parallelen gezogen, die Sie für sich als Ablehnungsgrund herausarbeiten.

Also langer Rede kurzer Sinn, ich habe namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf beantragt, ich bleibe dabei. Sollte es keine Zustimmung geben, habe ich das weitere Prozedere dargestellt, und dann bin ich gespannt, ob in dieser Legislaturperiode seitens der Regierung, wie jetzt von der SPD vorgeschlagen, eine eigene Regelung das Licht des Parlaments erblickt oder nicht.

(Thomas Krüger, SPD: Wird es geben.)

Ich bin da vorsichtig optimistisch, lieber Thomas Krüger, vorsichtig,

(Thomas Krüger, SPD: Ich bin optimistisch.)

weiß aber auch, dass es die Begrifflichkeit der „Diskontinuität“ gibt. Wir sprechen uns also 2021 wieder. Wenn ich dann nach Hause gehe, würde ich mich freuen, wenn es zu der Zeit eine Karenzzeitregelung für Ministerinnen und Minister gibt. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Wird es geben!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre auf Drucksache 7/2813.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2813 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat und das zu tun wünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 15.30 Uhr

__________

Wiederbeginn: 15.32 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

An der Abstimmung haben insgesamt 60 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 23 Abgeordnete, mit Nein stimmten 34 Abgeordnete, es enthielten sich 3 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2813 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 7/3011(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiund- zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Erste Lesung) – Drucksache 7/3011(neu) –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Ihnen liegt der Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, mit dem wir den sogenannten Telemedienauftrag festschreiben wollen, vor. Ich kann mir vorstellen, dass sich viele unter diesen technischen Begriffen kaum etwas vorstellen können, wahrscheinlich am wenigsten die, die uns zuhören auf der Zuschauerbank, aber dahinter steckt eigentlich ein ganz lebenspraktisches Thema, was uns alle betrifft.

Wir alle nutzen Medien. Viele von uns hören auch öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im 21. Jahrhundert haben wir die Erwartung, dass man heute nicht pünktlich um 19.30 Uhr auf dem Sofa sitzen muss, um das „Nordmagazin“ schauen zu können, eins der beliebtesten Magazine deutschlandweit für die Bürger in unserem Land, sondern dass ich mir das anschauen kann, wenn ich Zeit dafür habe, also vielleicht noch später am Abend oder am nächsten Tag in der Mediathek. Darum geht es beim sogenannten Telemedienauftrag, dass wir erlauben und festschreiben, wie weit der öffentlich-rechtliche Rundfunk Internetangebote, die Mediathek und weitere Onlineangebote machen kann und darf.

Das wurde lange diskutiert. Warum? Weil es auf einer Seite natürlich das Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, im Zeitalter des 21. Jahrhunderts nutzerfreundliche Angebote zu machen, also Onlineangebote, und, das will dazugesagt sein, die Bürgerinnen und Bürger, die die Rundfunkgebühren bezahlen, es natürlich zu Recht erwarten. Auf der anderen Seite gibt es die Interessen der privatwirtschaftlichen Medien, die sagen, für uns ist es wichtig, um auch weiter wirtschaftlich zu bestehen, zum Beispiel für die Zeitungen in unserem Land, dass wir Onlineangebote machen können, diese sind auch kostenpflichtig, so wie die Zeitung, da darf es keinen Wettbewerbsnachteil für uns geben gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen, und darüber haben wir lange gesprochen. Ich freue mich sehr, dass es den Ministerpräsidenten aller 16 Länder gelungen ist, hier, wie ich finde, einen Vorschlag zu machen, der den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach Onlineangeboten auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert entspricht und der auf der anderen Seite aber ebenso den berechtigten Interessen nicht gebührenfinanzierter Medien, also privatwirtschaftlicher Medien, gerecht wird. Ich möchte Ihnen das im Einzelnen vorstellen, weil darüber diskutiert werden muss und der Landtag auch entsprechend handeln muss.

Zum Anfang will ich noch einmal etwas sagen zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil in dieser Debatte und auch in der Debatte um Rundfunkgebühren immer wieder diese Frage öffentlich-rechtlicher Rundfunkgebühren dafür diskutiert wird, heiß diskutiert wird und unter Umständen auch unter Druck gerät. Ich glaube, dass es wichtig ist, und das ist auch die Position der Landesregierung, dass wir weiter einen öffentlichrechtlichen Rundfunk haben, der gebührenfinanziert ist. Ich weiß, dass die Gebühren für den öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht populär sind, sage aber hier ganz klar: Wir als Landesregierung stehen weiter zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist gerade in diesen Zeiten wichtig und deshalb stehen wir dahinter.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Es ist gerade in Zeiten von Fake News, Filterblasen wichtig, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken, um die Vielfalt journalistischer Angebote und Stimmen auch in den Medien sichtbar zu machen. Hier im Landtag haben wir schon öfter darüber diskutiert, dass für unsere Demokratie die Pressefreiheit, die Medienfreiheit und damit auch die Medienvielfalt wichtig sind. Wir brauchen eine Vielfalt von Medien, die unterschiedliche Sichtweisen abbilden, die aber vor allem objektiv und sachlich über verschiedene Themen berichten, auch hier im Land. Deshalb müssen wir die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks sichern. Gleichzeitig ist der öffentliche Rundfunk als demokratische Institution in Krisenzeiten gefordert, Stärke und Widerstandskraft zu beweisen, aber gleichzeitig den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer nach objektiver, klarer und vielfältiger Berichterstattung gerecht zu werden.

Mich erreichen oft Briefe von Bürgerinnen und Bürgern und ich habe selbst bei einer Debatte im Rundfunk zum Beispiel über die Sichtbarkeit von Frauen im Fernsehen erlebt, dass mir Bürgerinnen und Bürger schreiben, dass ich doch mal dafür sorgen soll, dass mehr Tiersendungen ausgestrahlt werden, anstatt anderer Sachen. Das will ich zum Anlass nehmen, um einmal eins deutlich zu machen:

Wir Ministerpräsidentinnen und -präsidenten tragen die Verantwortung dafür, über die Rahmenbedingungen, in denen öffentlich-rechtlicher Rundfunk arbeiten kann, mitzubestimmen, also beispielsweise über die schwierige Frage von Rundfunkgebühren oder über die Frage, was hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Möglichkeiten zum Beispiel im Onlineangebot. Wir haben kein Recht darauf, und das wollen wir auch nicht, zu bestimmen, was ist im Programm, mehr Tiersendungen, ja oder nein, oder andere – das möchte ich hier noch einmal sagen, egal, wie man zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht –, aber es ist wichtig, dass diese Pressefreiheit, diese Me

dienfreiheit gewahrt wird. Wir mischen uns nicht ins Programm ein, sondern wir tragen dafür Verantwortung, dass dieses Programm möglich ist, weil Menschen dahinterstehen, Journalistinnen und Journalisten, viele Teams, die das möglich machen, und auch die müssen ordentlich bezahlt werden. Deshalb gibt es die Debatte um Gebühren, um die Ausfinanzierung und um die Aufträge und die Weite, aber nicht über das Programm.

Ich wollte die Debatte nutzen, um klarzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie nicht zufrieden sind mit dem Programm, sich bitte direkt an den öffentlichrechtlichen Rundfunk wenden.

Was haben wir jetzt im Telemedienauftrag besprochen? Es ist zukünftig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich, wichtige Großereignisse, zum Beispiel Fußballspiele oder andere Großereignisse, länger in der Mediathek zu belassen. Die Zeit wurde von 24 Stunden auf sieben Tage erhöht. Neu ist ebenfalls, dass es möglich ist, gezeigte europäische Spielfilme und Serien hinterher in der Mediathek abzurufen. All das ist eine Frage der Gerechtigkeit, weil auch die Rundfunkbeitragszahler im digitalen Zeitalter das Recht haben, sich Angebote nicht nur digital zur bestimmten Zeit im Fernsehen anzusehen oder im Hörfunk zu hören, sondern wann sie wollen. Das ist ein gutes Angebot im 21. Jahrhundert.

Gleichzeitig haben wir darauf geachtet und uns die Frage gestellt, wann konkurrieren die Netzangebote der Öffentlich-Rechtlichen in unzulässiger Weise mit den privatwirtschaftlichen Angeboten der Verlage. Die Lösung ist wie folgt: Rundfunkanstalten sollen ihre Angebote im Wesentlichen in Ton und Bild darstellen und nicht zum Beispiel aus einer kurzen Meldung in den Radionachrichten einen eigenen schriftlichen Internetbeitrag machen. Worum geht es? Das, was man morgens im Radio hört, kann auch online lesbar sein, aber es sollen nicht weitere Dinge darüber hinaus gemacht werden. Das ist die Abgrenzung zu den Internetangeboten von Privatwirtschaftlichen, die dafür Gelder nehmen müssen und nicht gebührenfinanziert sind.

Ein dritter Punkt, der mir sehr wichtig ist: Wir haben außerdem geregelt mit diesem Gesetzentwurf, dass Belange von Menschen mit Behinderung zukünftig besser Berücksichtigung finden. Das ist wichtig. Wir wollen Inklusion auch im Bereich der Medien. So sind Rundfunkanstalten angehalten, zukünftig ihre Angebote im Netz barrierefrei zu gestalten, zum Beispiel, indem Inhalte untertitelt werden oder in Gebärdensprache dargestellt werden. Ebenso sollen die Bedienbarkeit und der Zugang barrierefrei sei. Das ist ein dritter wichtiger Aspekt in diesem Rundfunkstaatsvertrag.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hoffe, dass ich Ihnen hinter diesen sperrigen Titeln „Telemedienauftrag“, „Rundfunkrechtlicher Staatsvertrag“ gut erläutern konnte, was wir hier auf den Weg bringen wollen. Es geht darum, dass wir im 21. Jahrhundert für die Gebührenzahler dafür sorgen, dass sie Hörfunkangebote, Fernsehangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch online nutzen können, und zwar besser als bisher. Ich glaube, wir alle teilen, dass das passieren muss. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen und bitte Sie um Unterstützung für den vorliegenden Vertrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Am 28.08.2018 verkündete die SPD-Ministerpräsidentin von RheinlandPfalz für den Ministerrat: „Mit dem 22. Rundfunkstaatsvertrag ist es … gelungen, den Telemedienauftrag zeitgemäß weiter zu entwickeln, damit haben wir auch langjährige Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern um das Verbot der Presseähnlichkeit beendet.“ Sie sagte: „Ich freue mich, dass wir hier nach intensiven Beratungen und vielen Gesprächen einen Kompromiss gefunden haben, der den Interessen beider Seiten gerecht wird.“

Ja, ein Verbot soll mit diesem Vertrag legalisiert werden, und nein, dieser Kompromiss hat eben nicht nur zwei Seiten und er wird auch nicht allen Beteiligten gerecht. Sehr kritisch wird die beabsichtigte Mediathek-Lösung gesehen. Aus der Sicht der Privaten ist die neue Mediathek-Regelung sogar eine Bedrohung, die den Wettbewerb in dem noch jungen OTT- und VoD-Markt, mit anderen Worten, Bezahlfernsehen und Internetfernsehen, wie zum Beispiel Netflix und Sky – die hier entwickelten Geschäftsmodelle – infrage stellen.

Der Telemedienauftrag wird mit diesem Änderungsgesetz sogar noch erweitert. Der Wegfall der gesetzlichen Verweilfrist, der sogenannten 7-Tage-Regel, wäre auch ein Problem für freie Journalisten und Filmemacher. Wer soll ihre Reportagen oder Filme noch ausstrahlen, wenn diese bei Erstausstrahlung in einem öffentlich-rechtlichen Medium bereits für jeden zugänglich in der Mediathek stehen? Damit beschneidet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk quasi selbst. Unabhängige Journalisten und Filmemacher werden sich dann in Zukunft wohl eher private Partner suchen.