Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der Sitzung am Freitag behandeln? – Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten …
… und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre, Drucksache 7/2813.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerprä- sidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2813 –
In der 50. Sitzung des Landtages am 22. November 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An die vorangegangene Debatte anschließend möchte ich vorausschicken, dass ich mich auch über neue Argumente freuen würde, womit vor allen Dingen die Koalitionsfraktionen die Ablehnung des Gesetzentwurfes begründen.
nee, nee, Herr Renz, so funktioniert das nicht und mit mir schon gar nicht. Das wissen Sie. Neue Argumente entstehen in der Diskussion im Ausschuss, Für und Wider zu einem Text, der vorgelegt worden ist. Da Sie sich aber an dieser Stelle wieder der Ausschussberatung verweigert haben, muss ich schlussfolgern, dass Ihnen nichts Neues einfällt,
Um allen noch mal klarzumachen, worum es geht, will ich zu Beginn aus dem Gesetzestext aus der Problembeschreibung zitieren. Dort heißt es: „Das Landesmi
nistergesetz und das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre sehen bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor. Bisherige Initiativen in der 6. Wahlperiode (Drucksache 6/2823) und in der aktuellen Wahlperiode (Drucksache 7/2572) auf jeweiligen Antrag der Fraktion DIE LINKE fanden keine parlamentarische Mehrheit. Gleichwohl hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Ritter (Fraktion DIE LINKE) mitgeteilt, dass sie sich derzeit in Gesprächen darüber befinde, inwieweit die geltende Gesetzeslage im Bund und in den einzelnen Ländern eine Vorbildfunktion für das Land Mecklenburg-Vorpommern haben könne (Drucksache 7/2456). Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen“, vorerst Zitatende.
Dieser Meinungsbildungsprozess, der hier beschrieben worden ist, liegt auch schon wieder einige Tage zurück. Aber wir erinnern uns, dass vor allen Dingen die Koalitionsfraktionen meine Fraktion gebeten haben, doch endlich mal eigene Vorschläge vorzulegen. Das haben wir getan. Man kann es nachlesen, ich zitiere wieder: „Die Koalitionsfraktionen haben im Rahmen der Debatte zum vorgenannten Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2572 ferner zum Ausdruck gebracht, zur Frage der Einführung von Karenzzeiten einen Gesetzentwurf aus Reihen der Oppositionsfraktionen zur weiteren parlamentarischen Beratung vorgelegt zu bekommen (Ple- narprotokoll 7/44, S. 99). Dieser Erwartungshaltung wird mit Vorlage dieses Gesetzentwurfes nunmehr nachgekommen.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, beauftragen wir die Landesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, heißt es, oh, nee, es geht nicht. Dann kommt als Hilfsargument: Legt doch mal einen eigenen Gesetzentwurf vor, dann können wir darüber reden. Dann setzen wir uns hin, machen einen eigenen Gesetzentwurf und was passiert? Ach, nee, keine neuen Argumente und wir überweisen nicht.
Ich habe in der Ersten Lesung schon darauf hingewiesen, dass sich dieser Gesetzentwurf an den bundesgesetzlichen Regelungen orientiert. Wenn das keine Qualität ist, müssen Sie die damalige Bundesministerin Frau Schwesig fragen, was Sie im Bundeskabinett mit auf den Weg gebracht haben.
Sie wissen einfach nicht, was Sie reden, weil Sie keine Argumente haben, lieber Kollege Renz. Das will ich hier noch mal deutlich klarmachen.
würde ich sagen, dass die sinkenden Zustimmungswerte der Landesregierung die Koalition davon abhalten, irgendwelche Regeln für Karenzzeiten zu schaffen, denn es könnte ja schnell gehen. Ich bin aber nicht bösartig,
ich bin aber nicht bösartig, weil das nicht mein Naturell ist, sondern bitte heute erneut um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Um nicht wieder in irgendwelche Abstimmungsschwierigkeiten zu kommen, kündige ich hier schon mal langfristig an, dass wir zu diesem Gesetzentwurf eine namentliche Abstimmung durchführen wollen. Und wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute wieder ablehnen, kann ich Ihnen versichern – das vor allen Dingen an die Landesregierung gerichtet –, dass ich Monat für Monat über eine Kleine Anfrage nachfragen werde, ob der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung abgeschlossen ist, wenn ja, wann das Gesetz vorgelegt wird, wenn nein, warum nicht. Das habe ich schon mal mit der Landesregierung zelebriert, weil sie sich permanent geweigert hat, ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat auf ihrer Internetseite darzustellen, eigentlich Pillepalle, in jedem anderen Land gang und gäbe.
Ja, es hat uns was gebracht, mir viel Arbeit, weil ich jeden Monat nachgefragt habe, und die Landesregierung dann endlich mal offensichtlich den Kanal voll hatte und die Ministerpräsidentin auf den Tisch gehauen hat
und gesagt hat, veröffentlicht jetzt, damit der Ritter endlich Ruhe gibt. Das werde ich bei diesem Thema genauso machen, bis dieses Hohe Haus eine Gesetzesvorlage der Landesregierung erhält
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Wir werden uns mit den neuen Argumenten auseinandersetzen. – Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)
Ich glaube, im September war es das erste Mal, als der Innenminister in Vertretung des Finanzministers ausgeführt hat, wie der Stand bei uns ist, was bei uns die Argumente sind. Damals wurde auch gesagt, dass die Abgeordneten dafür da sind, Vorschläge als Abgeordnete zu machen. Wir wollen den Ministern die Möglichkeit geben, für das Ministergesetz Vorschläge zu machen. Das gilt auch hier.
Es wird untersucht, wie gerade dieser Übergang von einem Ministeramt in eine andere Funktion geregelt werden soll, welche Regeln da aufgestellt werden sollen, denn wir möchten auch, dass der Anschein vermieden wird, dass es irgendwo zu Absprachen oder Ähnlichem kam, was vielleicht irgendwelche Vorteilnahme ist. Das möchten wir verhindern, das gebietet uns schon das ganz normale politische Miteinander.