Protocol of the Session on June 29, 2018

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Nun zum zeitlichen Ablauf der Schließung: Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, da machen Sie sich offenbar falsche Vorstellungen. Eine Justizvollzugsanstalt können Sie nicht wie einen Zeitungskiosk von einem auf den anderen Tag schließen. Das erfolgt schrittweise und entsprechend dieser Schritte wird auch das Personal sukzessive versetzt werden. So sind die Aufgaben des Gefangenensammeltransportes im Land bereits am 1. Juni 2018 von der JVA Neubrandenburg auf die JVA Bützow übergegangen. Im Zuge dessen wurde ein Bediensteter einvernehmlich an die JVA Bützow abgeordnet. Der Abbau von Vakanzen im allgemeinen Vollzugsdienst der JVA Bützow, bedingt durch die Verstärkung des Personals in der Transportabteilung, erfolgt durch einvernehmliche Versetzungen von drei Bediensteten zum 1. August beziehungsweise zum 1. September 2018.

Mit der Änderung des Vollstreckungsplans für das Land zum 1. Juli 2018 wird die JVA Neubrandenburg nicht mehr für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Verurteilten im geschlossenen Vollzug zuständig sein. Zeitgleich erfolgt damit eben ein Aufnahmestopp für die JVA Neubrandenburg. In der Folge werden die Gefangenen der JVA Neubrandenburg schrittweise in die nun jeweils zuständige Vollzugsanstalt verlegt. Voraussichtlich ab Oktober 2018 wird sich dann kein Gefangener in der JVA Neubrandenburg befinden. Darin liegt nun aber keine Abweichung von der ursprünglichen Planung, denn in der verbleibenden Zeit bis zum Jahresende werden, wenn auch in geringerer Zahl, geeignete Bedienstete benötigt, um die weitere Abwicklung der Schließung abzusichern.

Dazu müssen Sie sich klarmachen, dass eine JVA eine Behörde besonderer Art ist. Da sind nicht nur Akten abzutransportieren, da gibt es noch eine Küche, eine Werkstatt, einen medizinischen Bereich, einen Kirchenraum und vieles mehr und natürlich die gesamte Sicherheitstechnik, die abgebaut und verlegt werden muss. Das ist wie ein kleines Dort auf engstem Raum. Alles muss aus- und abgebaut werden – das alles, um die geräumte Lie

genschaft wie geplant in der ersten Januarwoche 2019 an den Betrieb für Bau und Liegenschaften übergeben zu können, denn das ist unabdingbar.

Im Übrigen, meine Damen und Herren – auch darauf will ich ausdrücklich hinweisen –, es ist beabsichtigt, soweit es geht, den jetzt zunächst ortsfern versetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei sich bietender Gelegenheit eine Rückkehr, nicht nach Neubrandenburg, sondern eine Möglichkeit einzuräumen, nach Neustrelitz auf der Grundlage der immer noch geltenden Punktetabelle zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, beim besten Willen kann ich nicht erkennen, was an diesem Verfahren unfair sein soll. Dass bei einem so weitreichenden Prozess nicht alle Wünsche erfüllt werden können, ist jedem klar, aber glauben Sie nicht, dass wir uns das leicht gemacht haben. Alles, was wir getan haben, haben wir verantwortungsvoll und transparent getan mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kommunikation und vor allem mit den zuständigen Personalvertretungen.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, werden Sie Verständnis dafür haben müssen, dass ich für Ihren Antrag kein Verständnis habe. Er ist aus meiner Sicht abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Grimm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde es kurz machen. Wir von der Fraktion der AfD fanden diesen Antrag am Anfang eigentlich ganz überzeugend und Sie – ich spreche Sie jetzt mal als Fraktion der LINKEN ganz persönlich an – wissen, dass ich als Person es immer sehr begrüße, wenn wir mal mit Ihnen zusammen für eine Sache abstimmen. Ich finde das deshalb charmant, weil man sich auch immer wieder vor Augen halten muss, dass wir die Opposition gemeinsam bilden, wenn man die BMV jetzt miteinbezieht.

Es ist so, dass die Regierung und die Justizministerin natürlich hier in einer schwierigen Lage sind. Das muss man sich vergegenwärtigen. Kein Arbeitsplatz darf verloren gehen. Das ist der oberste Grundsatz, der aus dem öffentlichen Dienstrecht und dem Beamtenstatusgesetz sowie aus 33 Absatz 4 Grundgesetz folgt. Man kann aber – das ist von Frau Hoffmeister gesagt worden – nicht alle Wünsche erfüllen, weil ja auch der Bedarf des Dienstherrn zu beachten ist.

Ich kann allerdings einen Vorwurf eigentlich nicht so ganz entkräftet sehen und der liegt darin, dass diese ganze Schließung doch sehr hektisch vor sich geht. Man hat sich ungefähr ein Jahr als Zeit gesetzt, knapp etwas mehr als ein Jahr, und man hat dann aus der Sicht der Betroffenen diese Frist ein bisschen kürzer gemacht, indem man anfing, ein halbes Jahr vor dem Schließungstermin bereits mit den Umsetzungen zu beginnen. Das ist natürlich sehr sportlich. Angesichts der Demografie, die sich schon lange abzeichnet, wissen wir ja, dass es keine neuen Jugendlichen in diesem Land mehr gibt, die Straftaten begehen können.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Von daher wäre es wünschenswert gewesen, wenn man eine längere Planungszeit angesetzt hätte. Das ist nicht geschehen. Von daher sehe ich eine gewisse Berechtigung irgendwo in dem Antrag.

Allerdings ist auch zu sagen, dass in Ziffer 4 Ihres Antrages von einem Wortbruch der Ministerin geredet wird, und das im Zusammenhang mit dem Schließungstermin. Diesen Wortbruch kann ich nicht erkennen,

(Sebastian Ehlers, CDU: Ja.)

denn sie hat den Schließungstermin, der zugegebenermaßen sportlich ist, angekündigt und sie hat ihn auch eingehalten. Es geht ja jetzt nur um den Beginn der Versetzungen der beteiligten Beamten und der im öffentlichen Dienst Tätigen. Von daher kann ich Ziffer 4 nicht mittragen, und ich denke, wir werden uns als Fraktion enthalten in dieser Abstimmung. – Ich danke Ihnen. Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Friedriszik.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Im November 2017 hat die Justizministerin die Belegschaft der JVA Neubrandenburg informiert, dass diese zum 31. Dezember 2018 geschlossen werden soll. Die Schließung ist Teil der Neuorganisation des Justizvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern. Hintergrund ist, dass die Berechnungen von einer Belegungsprognose für das Jahr von 2020 von im Durchschnitt 1.100 Gefangen pro Tag ausgehen. Dies würde nach jetzigem Bestand an Haftplätzen einen Leerstand von über 400 Plätzen bedeuten. In Anbetracht dessen ist der Bedarf an den 128 Haftplätzen in Neubrandenburg nicht mehr gegeben.

Die Schließung der JVA Neubrandenburg bringt es mit sich, dass die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versetzt werden müssen. Im Rahmen der Versetzung war und ist es das Ziel, die Gleichbehandlung aller Beschäftigten bei der Berücksichtigung dienstlicher, persönlicher und sozialer Kriterien zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Justizministerium und dem Hauptpersonalrat in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung im Januar 2018 eine Dienstvereinbarung über die Auswahlkriterien und deren Bewertung bei Abordnungen und Versetzungen für die Beschäftigten des Justizvollzugs geschlossen.

Entsprechend dieser Dienstvereinbarung wurde für alle Mitarbeiter der JVA Neubrandenburg eine Punkteliste erstellt, anhand deren Rangfolge die Versetzungsentscheidungen getroffen wurden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden vorher zu ihren Versetzungswünschen befragt. Dabei hatten sie die Möglichkeit, ihre Versetzungswünsche abgestuft nach Präferenzen anzugeben.

Meine Damen und Herren, es ist nachvollziehbar, dass sich die Mehrheit der Befragten für die Jugendanstalt Neustrelitz entschieden hat. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn jedem einzelnen Versetzungswunsch

entsprochen werden könnte. Wer die Struktur des Justizvollzugs in unserem Land jedoch kennt, weiß, dass dies nicht möglich ist. Für die Betroffenen ist das aus vielerlei Gründen nicht einfach.

Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass durch die Schließung der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg niemand der Beschäftigten seinen Arbeitsplatz verliert. Die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in den anderen Justizvollzugseinrichtungen gebraucht. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist der Fraktion der LINKEN so wichtig, dass selbst die Fraktionsvorsitzende bei der Einbringungsrede ihre Taschen packt und den Plenarsaal verlässt. So viel zur Wichtigkeit des Themas. Da kann man nur staunen!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Henning Foerster, DIE LINKE: Billige Polemik.)

Ich staune auch, werte Kollegen von den LINKEN, dass Sie jetzt überrascht tun, was hier passiert, denn ich habe gerade zum Kollegen Krüger gesagt, erstmals wird die Regierung dafür kritisiert, dass sie schneller ist als vielleicht geplant und dass sie hier pünktlich liefert.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Auf Kosten der Mitarbeiter.)

Das wird jetzt auch kritisiert, das können wir uns dann für künftige Themen merken an der Stelle.

Ich möchte eins vorwegschicken: Wenn Sie einen Blick in unseren Koalitionsvertrag zum Thema Justizpolitik geworfen hätten, Frau Kollegin Bernhardt, dann hätten Sie dort unter Ziffer 447 lesen können, dass die Kapazität der Justizvollzugsanstalten überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden soll. Deswegen kann ich auch nur staunen.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Darum ging es nicht in dem Antrag, Herr Ehlers.)

Wir waren im letzten Sommer mit dem Arbeitskreis Justiz – Kollegin Friemann-Jennert, Kollege Kliewe waren dabei – auf Sommertour, haben uns auch mit der Gewerkschaft, mit Herrn Papenfuß, auseinandergesetzt, das Gespräch in Bützow gesucht, und da war eins ganz klar, das war auch der Gewerkschaft ganz klar, dass, wenn hier etwas angepasst wird im Strafvollzug, es dann die JVA Neubrandenburg treffen wird. Das war auch der Gewerkschaft klar und es war die Forderung und die Bitte der Gewerkschaft – deswegen kann ich so manche Kritik nicht nachvollziehen –, bitte trefft die Entscheidung schnell, denn unsere Mitarbeiter wollen Sicherheit haben und nicht noch länger warten, bitte trefft als Politik dort eine schnelle Entscheidung. Das wird jetzt gemacht. Das wird kritisiert, das kann ich nicht nachvollziehen. Sie suchen bei dem Thema krampfhaft das Haar in der Suppe. Als die Ministerin das Konzept vorgestellt hat, haben

Sie nicht inhaltlich irgendwas daran kritisiert letztes Jahr im Rechtsausschuss,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Doch, wir hatten einen Antrag daraufhin.)

sondern Sie haben lediglich kritisiert, dass erst die Mitarbeiter informiert wurden und dann erst der Ausschuss.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Zum Strafvollzugskonzept haben wir einen Antrag im Januar gestellt, Herr Ehlers.)

Wäre es umgekehrt gewesen, wären die Mitarbeiter nicht informiert, wäre es auch falsch gewesen. Also wie man es macht, ist es wieder verkehrt.

Ich glaube, es war richtig, dass die Justizministerin morgens nach Neubrandenburg gereist ist, persönlich das Gespräch gesucht hat, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert hat, danach erst den Rechtsausschuss. Ich glaube, das ist ein vernünftiges Verfahren an der Stelle und deswegen suchen Sie natürlich jetzt krampfhaft hier das Haar in der Suppe. Klar ist auch – Kollege Friedriszik ist auf die Zahlen eingegangen –, 2020 hätten wir einen Leerstand von 400 Gefängnisplätzen im Land, wenn wir jetzt nicht handeln würden. Ich glaube, das ist ziemlich unverantwortlich.

Sie schießen ja hier wirklich mit ganz schön scharfen Worten. Es wird Wortbruch vorgeworfen und was nicht alles. Die Ministerin hat, glaube ich, die Kriterien klar benannt: Lebensalter, Dienstalter, Kinder, Berufstätigkeit des Lebenspartners, Behinderungen etc. Danach wurde die Liste erarbeitet. Da muss es ja eigentlich gerade den Kollegen, die bei Ihnen gewerkschaftlich orientiert sind, da muss es richtig, ich hätte jetzt beinahe gesagt, warm am Bein runtergelaufen sein – das sage ich jetzt mal nicht, das wäre wahrscheinlich unparlamentarisch –, es muss ja zu Freudensprüngen kommen, wenn man sieht, der Hauptpersonalrat hat dieser Liste sogar zugestimmt.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Und dann kommen Sie und sagen, das ist alles Murks. Also da kann ich wirklich nur staunen, was hier alles passiert.

Die Ministerin hat es noch mal deutlich gemacht: keine Versetzung von älteren Mitarbeitern, die jetzt künftig in 2020 in Pension gehen. Es gibt die Möglichkeit zur Rückkehr nach Neustrelitz für diejenigen, die das auf der Liste hatten. Auch die Zahlen von den Mitarbeitern, die jetzt nicht anderweitig dort unterkommen, seien noch mal abschließend genannt: 30 nach Neustrelitz, also quasi vor der Haustür, 28 nach Bützow, Stralsund und Waldeck jeweils 10. Da sieht man schon ganz klar und deutlich, dass versucht wurde, natürlich den Leuten entgegenzukommen.

Klar ist auch, ich habe bisher noch kein Konzept von Ihnen gehört, was Sie denn gemacht hätten.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Dazu habe ich schon ein paar Sätze gesagt, Herr Ehlers. Da müssen Sie mal zuhören.)

Hätten Sie jetzt gesagt, alle 78 kommen nach Neustrelitz? Das ist doch völlig überdimensioniert an der Stelle.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ich hatte mehrere Lösungsvorschläge vorgetragen.)

Von daher ist das wirklich an den Haaren herbeigezogen, was Sie kritisieren. Ich glaube, hier ist sehr sorgfältig gearbeitet worden, das hat die Ministerin gesagt, und man macht es sich auch nicht einfach, denn man könnte sich jetzt ganz locker hinstellen und sagen, das sind alles Landesbeamte, die kriegen hier einen Marschbefehl und haben dann künftig in Waldeck oder in Stralsund ihren Dienst zu verrichten. Nein, natürlich hängen da auch Schicksale dran, damit muss man sich ernsthaft auseinandersetzen. Aber es geht nun mal nicht, dass alle in Neustrelitz untergebracht werden. Wer die Gegebenheiten dort kennt, der weiß, dass das allein räumlich schon gar nicht möglich ist. Von daher ist das bekannt.