Protocol of the Session on June 29, 2018

und Mitarbeiter gebe. Das Justizministerium teilte daraufhin die Schließung der JVA mit und sagte weiterhin, und ich zitiere hier aus dem Protokoll: „Die gegenwärtig 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt werden … zeitnah zum“ Schließungstermin „zum 31.12.2018, an die verbleibenden Justizvollzugsanstalten versetzt werden. Die Versetzung und die Verteilung erfolgen … im Wesentlichen unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Gesichtspunkte.“ Im Wesentlichen, meine Damen und Herren! Das heißt natürlich, dass es auch andere Kriterien geben kann, die sozialen und familiären Gesichtspunkte aber ganz klar im Vordergrund stehen. Zusammenfassend kann man sagen, die Versetzungen sollten zeitnah zum 31.12.2018 und unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Gesichtspunkte erfolgen.

Am 29. November 2017 unterrichtete dann das Justizministerium den Rechtsausschuss auf Antrag meiner Fraktion über die Einzelheiten der Schließungspläne hinsichtlich der JVA Neubrandenburg und stellte ihr Strafvollzugskonzept vor. Das Konzept, das im April großspurig angekündigt wurde und an dem man ein Dreivierteljahr geschrieben hatte, besagte, dass, die Bevölkerungsentwicklung zugrunde gelegt, zukünftig 1.100 Häftlinge zu erwarten seien und man damit gut 300 Haftplätze im Land zu viel habe. Als Konsequenz sei also eine Anstalt zu schließen, von einem Personal- oder Mitarbeiterkonzept war da schon keine Rede mehr.

Am 6. Juni dieses Jahres kam die Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Personalsituation in der JVA Neubrandenburg. Darin wurde zunächst mitgeteilt, dass die Versetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits zum 1. September beginnen sollen, also vier Monate früher als angekündigt. Das ist aus unserer Sicht nicht zeitnah zum Schließungstermin. Ich möchte festhalten, dass aus unserer Sicht das Justizministerium hier das erste Mal sich nicht an seine Worte gehalten hat.

Bedenkt man, dass die Schließung der JVA überhaupt erst gut ein halbes Jahr vorher angekündigt wurde und mit solchen Versetzungen auch persönliche Veränderungen bei den Mitarbeitern verbunden sind wie Umzug, die Suche nach einem neuen Job für den Partner oder nach Schulen für die Kinder, dann ist eine solche Vorverlegung des Termins um vier Monate aus unserer Sicht ein absolutes Unding. Was aus unserer Sicht dann auch dem Fass endgültig den Boden ausgeschlagen hat, ist, dass nach unserem Kenntnisstand die Versetzungsbescheide an die Mitarbeiter noch nicht raus sind und sie mehr oder weniger aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage erfahren haben, wie viele Leute in welche Anstalten versetzt werden sollten.

In drei Monaten sollen die Versetzungen beginnen – Versetzungen von Neubrandenburg nach Bützow, 103 Kilometer, 1 Stunde und 42 Minuten für eine Autofahrt, oder nach Waldeck oder Stralsund, 102 Kilometer pro Strecke, 1 Stunde und 3 Minuten Fahrt pro Strecke. Die Versetzungen, man sieht es, sind also mit erheblichem Aufwand für die Mitarbeiterinnen und auch für ihre Familien verbunden.

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Zwei bis drei Stunden am Tag fehlen den Familien, wenn sie nicht gleich umziehen, allein wegen des Fahrtweges. Hoppladihopp eine neue Wohnung zu finden oder ein neues Haus, einen Kitaplatz zu finden, das geht nicht

einfach so. Meine Damen und Herren, das ist kein Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Außerdem hatte das Justizministerium angekündigt, die Versetzungen würden im Wesentlichen unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Gesichtspunkte erfolgen – ich hatte das erwähnt –, um genau die oben genannten Folgen, die ich gerade ausgeführt habe, abzumildern. Es ist richtig, dass eine Umfrage unter den Mitarbeitern durchgeführt wurde, worin sie die Wünsche hinsichtlich ihres zukünftigen Dienstes abgeben konnten. 77 Mitarbeiter haben sich daran beteiligt, 67 von Ihnen wollten gern in die Jugendanstalt nach Neustrelitz.

Natürlich ist uns klar, dass nicht alle der Bediensteten nach Neustrelitz können, die dort auch hinwollen, aber wenn man vorher ankündigt, die Versetzungen würden im Wesentlichen unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Gesichtspunkte erfolgen, und man eine Umfrage unter den Mitarbeitern durchführt, dann kann man auch erwarten, dass diese Umfrage berücksichtigt wird. Wenn das Justizministerium aber in der Antwort auf meine Kleine Anfrage mitteilt, zunächst würden frei werdende Stellen in Anstalten besetzt, und die übrigen Mitarbeiter gleichmäßig über das Land verteilt, dann drängt sich einfach der Eindruck auf, dass die Wunschliste der Mitarbeiter keine große Rolle gespielt haben kann.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Schaut man sich dann die Versetzungsliste an, ist zu sehen, dass 38 Mitarbeiter nach Bützow sollen, 10 nach Stralsund, 13 nach Waldeck und 28 nach Neustrelitz. Nach Bützow, was, wie beschrieben, über 100 Kilometer und anderthalb Autofahrtstunden von Neubrandenburg entfernt liegt, wird ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versetzt. Jetzt könnte man natürlich sagen, immerhin können 28 Mitarbeiter nach Neustrelitz, an ihren Wunscheinsatzort,

(Sebastian Ehlers, CDU: 30.)

aber erstens sind 28 von 67 immer noch recht wenig, und zweitens wäre es schön, wenn es tatsächlich 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden.

(Sebastian Ehlers, CDU: Es sind sogar mehr.)

Bei diesen 28 Mitarbeitern …

Da frage ich mich, wo Sie die Zahlen herhaben, Herr Ehlers. Das sind die Zahlen, die wir aus der Kleinen Anfrage haben. Das können Sie aber gerne nachher noch ausführen.

(Sebastian Ehlers, CDU: Das werde ich tun.)

Bei diesen 28 Mitarbeitern wurden auch jene mitgezählt, die dieses Jahr schon in den Ruhestand gegangen sind oder noch gehen werden, und es wurden auch die mitgezählt, die aufgrund von Langzeiterkrankungen nicht wiederkommen werden oder wahrscheinlich nicht wiederkommen werden. Netto gehen vermutlich keine 20 Mitarbeiter nach Neustrelitz, und rechnen wir dann noch die Altersabgänge in den nächsten Jahren raus, reden wir von 12 Mitarbeitern, die in Neustrelitz ihren Dienst verrichten sollen. Auch an dieser Stelle hätte ich mir ein

wenig mehr Ehrlichkeit vom Justizministerium erhofft. Hier sehen wir aus unserer Sicht den zweiten Wortbruch.

Meine Damen und Herren, es ist doch offensichtlich, dass man eine Alibiumfrage durchgeführt hat, die am Ende kaum einen Ausschlag gegeben hat. Hätten Sie die Versetzungen wirklich sozial verträglich machen wollen, hätten Sie die Sache von Anfang an anders angehen müssen. Schon in der Januarsitzung haben wir diesbezüglich Alternativen vorgelegt. Man hätte sich zunächst die bevorstehenden Pensionierungen bei den Mitarbeitern anschauen können. Da gibt es in den nächsten Jahren einige Abgänge.

Dann hätte man darüber nachdenken können, die JVA über einen gewissen Zeitraum stationsweise zu schließen und entsprechend der Pensionierung den Personalbedarf zu reduzieren. Von den baulichen Gegebenheiten her wäre das durchaus möglich gewesen, auch wenn es eine der ältesten Justizvollzugsanstalten ist. Mit den verbliebenen Mitarbeitern hätte man dann frühzeitig über einen Zeitplan bezüglich anstehender Versetzungen in andere Einrichtungen sprechen können. Auch über die Möglichkeit von Altersteilzeitmodellen hätte man reden können und müssen. Bei einem Altersdurchschnitt von über 50 Jahren hätten sich mit Sicherheit einige Mitarbeiter dazu bereit erklärt.

Am Ende des Tages – da bin ich mir sicher – wären es keine 40 Mitarbeiter gewesen, die man völlig überstürzt und gegen ihren Willen nach Bützow, Waldeck oder Stralsund hätte versetzen müssen. All diese Möglichkeiten sind nie diskutiert worden. Dass das ausdrücklich nie gewollt war, sieht man auch daran, dass nach unserem Kenntnisstand eine Nachbesetzung von in Neustrelitz in den kommenden Jahren in Pension gehenden Mitarbeitern durch dann ehemalige Neubrandenburger Mitarbeiter aus anderen Einrichtungen nicht erfolgen soll.

Meine Damen und Herren, Beamtenrecht hin oder her, das ist ein Musterbeispiel, wie ein Dienstherr keinesfalls mit seinen Mitarbeitern umgehen sollte.

(Beifall Henning Foerster, DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Es klatscht nur Herr Foerster. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Offenbar sieht sich das Justizministerium durch die Schließung der JVA Neubrandenburg in Bezug auf vorhandenes Personal in einer derart komfortablen Position, dass man glaubt, über Jahre niemanden einstellen zu müssen und dass es deshalb völlig egal ist, wie die Außenwahrnehmung dieses Umgangs mit Mitarbeitern ist. Ich sage Ihnen nur so viel: Imagekampagne hin oder her, jeder Bewerber würde sich dreimal überlegen, ob er sich in diesem Land für einen Dienst in der Justiz bewerben soll, ganz gleich, ob Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger oder eben Justizvollzugsbeamter. Ein gut gemeinter Rat: Es braucht keine Imagekampagnen für den Justizdienst in diesem Land, ein vernünftiger und fairer Umgang mit den Mitarbeitern reicht aus. – Ich bedanke mich.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Aber das ist jetzt die ganz große Keule hier, ne?!)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

(Sebastian Ehlers, CDU: Ich zitiere mal die LINKEN heute.)

Ums Wort gebeten hat zunächst die Justizministerin Frau Hoffmeister.

(Sebastian Ehlers, CDU: Jetzt wird es dargestellt hier alles. – Henning Foerster, DIE LINKE: Hast wohl rote Socken an heute?! – Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann ja in Sachfragen unterschiedliche Auffassungen haben und sich gelegentlich auch streiten, natürlich, aber was Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, im Ernst mit diesem Antrag wollen, kann ich beim besten Willen nicht verstehen und nachvollziehen. Wollen Sie ernsthaft behaupten, wir würden eine so wichtige, sicherheitsrelevante Entscheidung wie die Schließung der JVA geradezu übers Knie brechen und die Belange unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollkommen ignorieren?

Sie wissen doch ganz genau, dass die Frage, ob die JVA Neubrandenburg geschlossen werden muss, lange und intensiv geprüft wurde. Wir haben gewissenhaft ermittelt, wie viele Haftplätze in den nächsten Jahren benötigt werden und welche Faktoren für und gegen den Erhalt des Standortes Neubrandenburg sprechen. Auf dieser Basis wurde ein ausgewogenes und zukunftsorientiertes Konzept für unseren Strafvollzug im ganzen Land entwickelt mit dem Ergebnis, dass die JVA Neubrandenburg zum Ende dieses Jahres geschlossen wird. Auf die Daten im Einzelnen komme ich gleich noch zurück. Niemand, der sich seriös mit der Materie beschäftigt hat, wird ernsthaft behaupten können, überrascht worden zu sein. Das alles wurde hier, aber auch in den zuständigen Ausschüssen umfassend und wiederholt erörtert.

Nachdem entschieden war, dass die JVA Neubrandenburg zum Ende des Jahres 2018 geschlossen werden muss, habe ich dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 14. November 2017 vor Ort persönlich mitgeteilt und mich vor Ort ihren Fragen gestellt. Das zuständige Personalreferat meines Hauses hat anschließend die JVA aufgesucht und sich in der Zeit vom 27. bis 29.11.2017 für die Erläuterung der weiteren anstehenden Schritte, insbesondere der notwendigen Versetzungen in die anderen Anstalten, zur Verfügung gestellt. Es wurden Personalgespräche geführt, erste Versetzungswünsche entgegengenommen. Zusätzlich erfolgte eine ausführliche Information der Mitarbeiter durch ein Informationsschreiben vom 4. Dezember 2017. Natürlich wurde zugleich auch die Personalvertretung beteiligt.

In diesem Zusammenhang wurde in enger, und ich kann sagen, wirklich in vertrauensvoller Abstimmung mit dem

Hauptpersonalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und den Schwerbehindertenvertretungen am 24. Januar 2018 eine neue Dienstvereinbarung über Versetzungen und Abordnungen der Beschäftigten im Justizvollzug abgeschlossen. Hierzu wurden umfassende soziale, dienstliche und persönliche Kriterien für die anstehenden Versetzungen in einer Punkteliste erfasst. Kriterien hiernach: das Lebensalter, das Dienstalter, bisherige Versetzungen aus dienstlichen Gründen, Kinder, Berufstätigkeit des Lebenspartners, Behinderungen, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen und Wohnungseigentum.

Anschließend erfolgte unter Berücksichtigung dieser Fürsorgekriterien die Festlegung einer Reihenfolge zur Vorbereitung der Entscheidung, wer – natürlich unter Berücksichtigung des Stellenplans – in Zukunft in welcher Anstalt eingesetzt werden soll. Die Eintragungen in dieser Tabelle wurden den Bediensteten bekannt gemacht und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Änderungswünsche und Korrekturanregungen wurden erneut tabellarisch erfasst und den Bediensteten am 2. März 2018 übersandt.

Die Bewertung der einzelnen Punkte und ihre jeweilige Gewichtung wurden mit allen Personalvertretungen erörtert und abgestimmt. Diese Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 1. März bis 27. April 2018. Nach einer ausführlichen Erörterung am 28. März 2018 und einer weiteren auf Antrag des örtlichen Personalrates in Neubrandenburg erfolgten Überarbeitung der Liste hat der Hauptpersonalrat dieser Liste sodann am 25. April zugestimmt.

(Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!)

Bis zum 27. April 2018 wurde den Bediensteten von der Anstaltsleiterin jeweils persönlich ein Schreiben ausgehändigt, aus dem sich die Punkteberechnung, der jeweils ermittelte Punktwert und die voraussichtliche Versetzungsdienststelle ergeben.

Im Ergebnis der Koordination und der wiederholt vor Ort geführten Personalgespräche können von den 91 Mitarbeitern der JVA Neubrandenburg voraussichtlich acht Bedienstete wunschgemäß ortsnah in Behörden anderer Ressorts, ein Bediensteter ressortintern versetzt werden. Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in Brandenburg beworben, erste Gespräche mit den dort zuständigen Referatsleitern des Justizministeriums wurden bereits von uns geführt. Ortsfremde Versetzungen älterer Bediensteter, die Sie auch gerade angesprochen haben, insbesondere eben solcher mit planmäßigem Ruhestand bis 2020, konnten ausgeschlossen werden. Drei Betroffene können bis zum Eintritt in den Ruhestand ihren Dienst in der Jugendanstalt Neustrelitz versehen.

Es liegt natürlich auf der Hand, und das wissen Sie auch, dass nicht alle Versetzungswünsche nach Neustrelitz erfüllt werden können. Aber wir haben erreicht, möglichst vielen der Wünsche gerecht zu werden. Nach Abzug der noch nicht abschließend entschiedenen Versetzungen in andere Ressorts und Bundesländer sind jetzt noch 78 Bedienstete auf die vier anderen Anstalten des Landes zu versetzen.

Meine Damen und Herren, es ist klar, dass sich in einzelnen Personalangelegenheiten Veränderungen ergeben. Das war auch in den vergangenen Wochen der Fall, beispielsweise hinsichtlich der eben erwähnten möglichen Versetzungen in andere Bereiche außerhalb des

hiesigen Justizressorts. Weil sich die Dinge weiterentwickelt haben, weichen natürlich auch die aktuellen Zahlen, die ich Ihnen heute nennen kann, etwas ab von denen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Nach gegenwärtigem Stand werden nach Abzug der eben Genannten 30 nach Neustrelitz, 28 nach Bützow und nach Stralsund und nach Waldeck jeweils 10 Mitarbeiter versetzt werden. Das bedeutet, dass letztlich mehr als der Hälfte der Versetzungswünsche nachgekommen werden konnte.

Aber eins sage ich Ihnen auch: Natürlich ist mir bewusst, dass die Entscheidung für die Schließung der JVA Neubrandenburg für die Kolleginnen und Kollegen weitreichende und natürlich spürbare Veränderungen mit sich bringt. Das ist doch klar. Deshalb ist es auch völlig klar, dass wir damit nicht leichtfertig umgehen, sondern so sensibel, wie Sie es erwarten. Ich wertschätze unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiß auch, dass sie jeden Tag der Sicherheit in den Vollzugsanstalten und damit unserem Land dienen und sich der Resozialisierung der Gefangenen verpflichtet fühlen. Die Annahme, wir würden sie nun mit Versetzungen geradezu überrumpeln, ist abwegig und ich weise sie auch in diesem Zusammenhang zurück.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)