Ich möchte abschließend noch mal ganz deutlich machen, dass wir uns als BMV-Fraktion – weil das teilweise so ein bisschen hier ins Unsachliche geglitten ist – ausdrücklich für eine kontrollierte Einwanderung, auch für die Europäische Union aussprechen, weil wir meinen, die Einhaltung von Recht und Gesetz und auch Vernunft, sage ich mal, in der Asylpolitik stärkt die Europäische Union und stärkt das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union. – Vielen Dank.
Lieber Kollege Manthei! Das ist für mich auch eine neue Erfahrung, dass Sie hier sozusagen aus dem Plenarsaal einen Gerichtssaal machen und anschließend ein Gegenplädoyer halten zu jedem Einzelnen, um noch mal die Belehrung durchzuführen, was er alles falsch gemacht hat
Ich wollte Ihnen nur ganz klar sagen: Natürlich werden bei der Wiedereinreisesperre derzeit die Maßnahmen durchgeführt, und es gibt schon etliche, die zurückgewiesen worden sind. Insofern sagen Sie nicht, Sie müssen sagen, wie es geschieht. Es geschieht ganz einfach durch die Bundespolizei an den derzeitigen Grenzkontrollstationen beziehungsweise Aufnahmestationen, wenn sie dementsprechend eine Wiedereinreisesperre besitzen.
Ich habe aber gestern bereits darauf verwiesen, diejenigen, die eine kriminelle Energie besitzen, werden im Zweifelsfall nicht in den Stationen anlanden. Und das ist natürlich eine ganz andere Frage, die darf man nicht sozusagen mit der anderen vermischen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Ralph Weber, AfD: Spätestens, wenn sie Sozialleistungen wollen, kommen sie schon.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur einige kurze Sätze, zunächst zum von Frau Tegtmeier erwähnten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.
Da ist es so, dass Sie zum Ergebnis gekommen sind, es sei dort ganz eindeutig festgestellt worden, dass das Hereinlassen von diesen Massen von Flüchtlingen rechtmäßig gewesen sei. Das Gegenteil ist der Fall. In dem Gutachten steht, das Gutachten besagt, dass für das Reinlassen einer solchen Masse an Menschen ein Bundestagsbeschluss notwendig gewesen wäre. Das Gutachten sagt gerade nicht, dass das rechtmäßig war, denn es hat ja an einem solchen Beschluss gefehlt.
Und noch zwei, drei Sätze so ganz grundsätzlich. Man kann im Grunde die gesamte Problematik runterbrechen auf einen ganz einfachen Sachverhalt: Entweder ist man konsequent wie DIE LINKE und sagt – Menschenrecht mit einer sehr eigenwilligen Definition –, es kann jeder kommen und er hat auch ein Bleiberecht, da er ja Flüchtling ist, weil es ihm so schlecht geht. Das ist irgendwo konsequent.
und wir wissen alle, dass das letztlich nicht machbar ist. Jede Gesellschaft verträgt Zuwanderung nur in einem gewissen Umfang, wenn sie sich nicht in einer Weise verändern will, dass sie das nicht verträgt.
Die andere Seite ist die: Wenn wir das Asylrecht weiter so lassen, wie es ist, wenn also jeder reinkommen kann – ich habe es gestern schon ausgeführt –,
jeder reinkommen kann, wenn er einen Asylantrag stellt und dieses Wort „Asyl“ sagt, dann müssen wir, und wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie das zugeben, dann müssen
Sie vorbereitet sein auf eine Situation, wie sie in 2015 war, wo Sie aber alle sagen, die darf sich nicht wiederholen.
Es gibt bis jetzt kein Instrumentarium, das dies sicher verhindert. Wir haben gerade als Errungenschaft erfahren,
dass man die, die ein Einreiseverbot haben, zurückweist, dass man offensichtlich auch die zurückweisen kann oder will, die als Kriminelle bekannt sind. Aber Sie haben noch kein Muster vorgelegt, keine Regelung vorgelegt, wie Sie wirklich verhindern wollen, wenn 2015 sich wiederholt und wenn Hunderttausende von Flüchtlingen – und damit müssen Sie nach allen Prognosen rechnen – hier wieder auftauchen.
Und dann müssen Sie akzeptieren, dass wir hinterher zwei, drei Millionen haben, entsprechend viele Akten bei den Verwaltungsgerichten, und jeder kann dann mehrere Jahre hier sein.
Herr Krüger, für Sie noch mal ganz kurz zusammengefasst: Sie baten vorhin um das Benennen von Alternativen und Lösungen.