Herr Koplin, ich gehe davon aus, dass das jetzt ein Überweisungsantrag gewesen ist, den wir dann formell abstimmen werden.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Finanzministers die Justizministerin Frau Hoffmeister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kaum sechs Monate her – Sie haben selbst darauf hingewiesen, Herr Koplin –, dass wir uns an dieser Stelle mit demselben Thema befasst haben. Geändert hat sich seither eigentlich kaum etwas. Hamburg hat die Wahlmöglichkeit nach wie vor nicht eingeführt, sondern ist immer noch im Gesetzgebungsverfahren. Auch nach Kenntnis des Finanzministeriums finden dazu noch Anhörungen und Beratungen in den Ausschüssen statt. Hamburg wäre das erste Bundesland, das eine solche Regelung einführen würde. Dieser Alleingang ist sicherlich auch darin begründet, dass auf Bundesebene entsprechende Versuche in der Vergangenheit mehrfach gescheitert sind.
Bei der letzten Beratung hatte Sie der Finanzminister um Geduld gebeten, da noch viele Fragezeichen hinter dem Hamburger Gesetzentwurf stehen. Er wollte daher die Entwicklung in Hamburg zunächst abwarten. Ohne dass die offenen Fragen geklärt würden, sei keine Entwicklung möglich in M-V. Dass es so lange gedauert hat, bis ein Bundesland sich alleine an die Umsetzung macht, hat nach Ansicht des Finanzministers keineswegs nur mit unterschiedlichen politischen Vorstellungen zu tun, sondern vor allem mit der Unsicherheit, die mit der Neuregelung verbunden sein könnte.
Insofern ist der Finanzminister der Linksfraktion ein Stück weit dankbar, denn zumindest seine Bedenken hinsichtlich der „goldenen Fessel“ sind von Ihnen nun im neuerlichen Antrag berücksichtigt. Aber eine Lösung in dieser Frage zu finden, ist ungleich schwerer, als einen Antrag einzureichen. Sie werden von einem Finanzminister doch wohl kaum erwarten, dass er Blankoschecks ausstellt und sich …
Ich weise wirklich darauf hin, dass ich gesagt habe, man möge nicht mit dem Finger aufeinander zeigen, ist kein Freibrief dafür, jetzt hier permanent der Rednerin nicht zu folgen. Und ich würde mir wünschen, dass ich von allen Abgeordneten zu größeren Teilen die Vorderseite denn die Rückseite sehe. Vielen Dank.
schecks ausstellt und sich auf ein finanzielles Abenteuer einlässt. Daher müssen wir natürlich auch wissen, worauf wir uns da einlassen, also welche Kosten konkret mit so einer gravierenden Änderung verbunden sind.
Während das Land im Rahmen der Beihilfe grundsätzlich nur im Krankheitsfalle zahlt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung jeden Monat Beiträge zu entrichten, und zwar unabhängig davon, ob ein Beamter tatsächlich zum Arzt geht oder aber eben nicht. Hier würden zumindest zu Beginn der Einführung eines solchen Systems Mehrkosten auf den Landeshaushalt zukommen. Hamburg geht derzeit davon aus, dass durch einen geringeren Verwaltungsaufwand in der Beihilfe diese Kosten langfristig betrachtet wieder ausgeglichen werden. Allerdings steht derzeit noch in den Sternen, wie viele Personen von der Wahlmöglichkeit überhaupt Gebrauch machen werden. Auch diese Entwicklung gilt es also abzuwarten.
Grundsätzlich steht der Finanzminister dem Ansinnen der Einführung einer Wahlfreiheit ohne individuelle Nachteile für Beamte im Bereich der Krankenversicherung sehr offen und positiv gegenüber. Diese Wahlfreiheit würde zunächst jenen Beamten helfen – und damit eine Ungerechtigkeit beseitigen –, die von privaten Krankenkassen nicht aufgenommen werden und den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung daher vollständig alleine tragen. Gerade Kolleginnen und Kollegen aus dem mittleren Dienst erleben hier empfindliche Einbußen bei ihrem verfügbaren Einkommen.
Außerdem würde die Wahlfreiheit den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen erhöhen und passt daher gut zur Idee der sozialen Marktwirtshaft, meint der Finanzminister. Warum eigentlich soll der Staat seine Beamten dahin gehend bevormunden, dass er durch monetäre Anreize für sie entscheidet, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern? Wir brauchen hier keinen paternalistischen Staat.
Aber trotz all dieser guten Argumente ist auch wahr, dass es derzeit noch so viele offene Fragen gibt, dass der Finanzminister davor warnt, die Landesregierung schon heute mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zu beauftragen. Der Finanzminister ist gern bereit, eine offene Debatte über die Übertragung des Hamburger Modells zu führen, allerdings sollte es keine Vorfestlegung geben, ohne dass die Folgen eines solch weitreichenden Schrittes vollumfänglich bekannt sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion steht dem Antrag der LINKEN grundsätzlich positiv gegenüber. Die meisten Gründe des Für und Wider wurden ja bereits erläutert, einmal die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den unterschiedlichen Systemen der Krankenversicherung, das sehen wir sehr positiv, dann natürlich auch die Wahlfreiheit für die betroffenen Beamten, speziell kinderreiche
Beamte mit recht geringem Einkommen, für die das ja interessant ist, oder auch Beamte, die Behinderungen haben oder andere Handicaps, die in der privaten Krankenversicherung zu erhöhten Beiträgen führen.
Der genannte Punkt der Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte, das muss man natürlich mal ein bisschen untersuchen. Das wissen wir nicht. Da muss man schauen, wie sich das langfristig auswirkt. Aber einer Diskussion darüber, gegebenenfalls im Ausschuss, stehen wir positiv gegenüber. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krüger möchte die Langfassung haben, die könnte ich liefern: 40 Minuten, vielleicht auch noch länger. Aber wie schon gesagt, haben wir ja am 18. Oktober 2017 uns schon mal als Landtag mit diesem Thema befasst und haben auch sehr ausführlich die Vor- und die Nachteile gehört.
Auch in der Einbringung hat Herr Koplin darauf hingewiesen, dass es viele Vorteile sein könnten, aber man noch nicht weiß, ob die wirklich eintreten würden. Und wir haben jetzt auch noch mal verhältnismäßig deutlich von der Justizministerin im Auftrag des Finanzministers gehört, dass wir derzeit umfangreich prüfen im Ministerium, wir aber leider da noch keine endgültige Beschlussfassung haben, sodass man diese im Finanzausschuss auch entsprechend vorstellen würde. Der Finanzminister hatte damals auch angeboten, so kann ich mich erinnern, sobald Untersuchungen vorliegen, diese im Finanzausschuss vorzustellen, damit wir uns mit diesem Thema ausreichend beschäftigen können.
Natürlich ist es klar, dass Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben wären, aus unterschiedlichen Gründen das gerne haben wollen. Das muss man sich wirklich angucken und das kann auch sein, dass es in einigen anderen Fällen positiv ist. Bei einem Beamten mit vielen Kindern ist natürlich klar, dass dann die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder für ihn positiv wäre. Und so gibt es wirklich viele, viele Punkte, die man da betrachten kann. Aber wir sehen im Moment noch nicht, welche finanziellen Auswirkungen das für unser Land hat. Und so, wie jetzt schon gehört, haben wir das Problem, dass wir auch in Hamburg ja noch im Gesetzgebungsverfahren sind und eigentlich noch nicht genau wissen, wo geht der Zug hin. Und solange wir nicht wissen, was wir eigentlich wollen, und im Moment auch keine anderen Länder Anzeichen zeigen, da Ähnliches zu unternehmen, wäre es, glaube ich, auch verfrüht, als Land Mecklenburg-Vorpommern da vorschnell zu sagen, wir wollen das machen.
Ich habe auch vernommen, Herr Koplin, dass Sie erst einmal eine Überweisung in den Finanzausschuss wünschen. Ich glaube aber, dass wir da noch zu früh sind. Ich glaube, dann, wenn das Finanzministerium erste Untersuchungen hat, kann man das in der Selbstbefassung im Finanzausschuss sehr gerne machen, dass wir uns damit beschäftigen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Wesentlichen liegt uns der gleiche Antrag vor wie im Oktober letzten Jahres, obwohl es keinen neuen Sachverhalt gibt. Daher bleiben wir auch bei unserer Entscheidung und werden den Antrag ablehnen.
Ich will noch mal kurz auf die wesentlichen Probleme hinweisen. Der Antrag ist ja so formuliert, ich zitiere: „Gesetzliche Krankenversicherung stärken“, Zitatende. Beamte sollen wählen können, also es soll quasi nur Gewinner geben: die privat Versicherten und auch die gesetzlich Krankenversicherten.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass, wenn hier im Antrag von Vorkasse die Rede ist, es nicht so ist, dass man in Vorkasse treten muss, bevor man medizinische Leistungen erhält. Das ist wahrscheinlich auch nicht so gemeint, nur ein bisschen missverständlich ausgedrückt. Auch ein privat Versicherter muss nicht erst seinen Arzt bezahlen, bevor er behandelt wird. Gemeint ist wahrscheinlich, dass er eben erst mal die Rechnung im Regelfall bezahlen muss.
Dann ist die Frage, ob wirklich günstigere Beiträge für die Versicherten dabei herauskommen. Es wird ja darauf abgestellt, dass es um Schwerkranke geht oder darum, wenn Kinder vorhanden sind. Ich habe mich etwas gewundert, dass man es als Vorteil für die gesetzliche Krankenversicherung sieht, dass die Schwerkranken in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und praktisch die jungen Gesunden in der privaten bleiben. Das ist so ein bisschen, was mich irritiert, wo denn da der Vorteil, die Stärkung für die gesetzliche Krankenversicherung ist. Gut, offensichtlich gibt es Sachverständige, die das so sehen. Aber ich weiß natürlich nicht genau, was sie eigentlich da untersucht haben.
Dann die Frage, ob der Staat spart, weil er natürlich nicht mehr die Abrechnungen kontrollieren muss und die Beihilfeüberweisungen vornehmen muss. Aber auch das ist fraglich, ob das für den Staat ein Vorteil ist, weil es eher sein kann, dass der Steuerzahler ganz ordentlich zur Kasse gebeten wird, weil es sich einfach um zwei verschiedene Systeme handelt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Arbeitgeber Monat für Monat zahlen und bei der privaten Krankenversicherung zahlt er eben nur dann, wenn tatsächlich ein Bedarf angefallen ist. Von daher ist zumindest auch sehr fraglich, ob hier tatsächlich für den Staat eine Ersparnis herauskommen wird.
Abschließend möchte ich mich noch einmal dem Hinweis des Deutschen Beamtenbundes anschließen, der meiner Meinung nach zu Recht darauf hingewiesen hat, bei einem derartigen Änderungswunsch sollte bundeseinheitlich vorgegangen werden, um hier keinen föderalen Flickenteppich im Beamtenrecht zu schaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip hat Herr Liskow für die CDU schon alles gesagt.
Aber, meine Damen und Herren, Herr Koplin, die Entscheidung ist ja noch nicht gefallen. Wenn ich das Protokoll jetzt richtig gelesen habe vom Haushaltsausschuss, empfiehlt der Haushaltsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Hamburg die Annahme des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf ist noch nicht auf der Tagesordnung der letzten Sitzung gewesen, also am 25. April. Das heißt, erst am 16. Mai tagt die Hamburger Bürgerschaft wieder. Da wäre es natürlich spannend zu erfahren, ob die Hamburger Bürgerschaft dem Gesetzesvorhaben letztendlich auch wirklich zustimmt, damit das Gesetz am 1. August in Kraft treten kann.
Deswegen würde ich hier dem Antrag auch nicht zustimmen wollen, um erst mal abzuwarten, ob das wirklich in Kraft tritt, um auch die Erfahrungen von Hamburg nachher, wenn es in Kraft treten sollte, zu bekommen. Im Endeffekt stehen wir dem Ansinnen positiv entgegen – das haben wir aber auch im Oktober schon gesagt, auch beide Koalitionsfraktionen –, aber wir wollen die Prüfungsergebnisse, wie mein Kollege schon gesagt hat, abwarten und auch die Hamburger Erfahrungen und danach wieder ins Gespräch kommen, gerne auch als Information im Finanzausschuss oder im Wirtschaftsausschuss, wo Sie es angesprochen haben.
Von der Warte her, für heute erst mal ein positives Ansinnen, aber zunächst abwarten, auch die Beschlussfassung, und dann als Information bitte nach den Ergebnissen der Auswertung unseres Finanzministeriums gerne im Finanzausschuss. Ansonsten lehnen wir erst mal Ihren Antrag ab und sehen uns dann nachher wieder, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ablehnungsgrund – von Herrn Gundlack hier vorgetragen – ist sehr heftig beklatscht worden. Aber wenn wir uns das jetzt mal ganz kurz zu Gemüte führen, Herr Gundlack hat ja dankenswerterweise gerade den Stand der Dinge auch noch mal mit Terminen untersetzt: Wir haben heute den 27. April. Der Ausschuss, der Finanzausschuss in der Hamburgischen Bürgerschaft, hat grünes Licht gegeben. Die Tagesordnung ist noch nicht raus, aber es ist davon auszugehen, dass am 16. Mai in Hamburg der Gesetzentwurf mit der Mehrheit – Sie wissen ja, wie diese Prozedere hier auch laufen,
wenn in einem Finanzausschuss eine Mehrheit gegeben wurde –, dass am 16. Mai die Sache dort verhandelt wird, wenn wir das noch mal festhalten. Und unser An