Und zu Ihnen, Herr Kramer, wir lehnen den Antrag nicht ab, weil wir Angst davor haben, dass Leute aus der Türkei nach Mecklenburg-Vorpommern ziehen,
wir lehnen den Antrag ab, weil wir so einen rassistischen Kram nicht mitmachen. Das ist unser Grund, warum wir das ablehnen.
(Birgit Hesse, SPD: Bitte keine Geschichten aus der Kindheit! – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Dr. Ralph Weber, AfD)
Aber, Herr Heydorn, Sie haben ja im Wesentlichen – so ist es bei mir angekommen –wütend hier plädiert. Ich glaube, Sie waren es auch, der meine Ausführungen als „dämlich“ bezeichnete.
Sonst wird das ja gerügt, aber dann ist es wohl in Ordnung. Aber jetzt nur ganz kurz: Fragen Sie doch mal einen deutschen Touristen, der in die Türkei fährt, über was der aufgeklärt wird im Reisebüro oder wenn er das online bucht!
Dessen Versicherung gibt ihm auch den Schutz in der Türkei oder sonst macht er eine Reiseversicherung, eine private Versicherung. Sie glauben doch nicht, dass … Ich weiß, das kommt ja nur aus dieser Anfrage, man muss doch mal nachdenken. Fahren Sie in die Türkei und verlassen sich auf die ärztliche Versorgung nach türkischem Recht? Die mag ja ganz gut sein, das ist auch gar keine Diskriminierung gegen die Türkei. Sie vertrauen doch darauf, dass Sie im Ernstfall wieder schnell nach Deutschland zurückkommen oder dort versorgt werden und die deutsche Versicherung, die zahlt was für den türkischen Arzt, der noch viel besser ist.
(allgemeine Unruhe – Patrick Dahlemann, SPD: So ein Quatsch! – Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Dr. Ralph Weber, AfD)
Also das ist doch absurd zu glauben. Oder dass der deutsche Student oder sonst wer, wenn deutsche Firmen da ihre Leute hinschicken – Sie glauben doch wohl, dass die die nach deutschen Bedingungen, nach deutschem Komfort versichern?! Das ist ein Argument, das man zwar bei Google findet, aber mit etwas Nachdenken sich auflöst im Nichts. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1989. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1989 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gesetzliche Krankenversicherung stärken – uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/1999.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Gesetzliche Krankenversicherung stärken – uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/1999 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Oktober des letzten Jahres haben wir zum ersten Mal über die Möglichkeit diskutiert, das Vorgehen des Hamburger Senats zu adaptieren. Die Hamburger wollen bekanntlich ab dem 1. August dieses Jahres ihren Beamtinnen und Beamten den Wechsel ohne Nachteile in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen. Hierzu soll eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent des Beitrags für die Beamtinnen und Beamten eingeführt werden, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Bislang besteht die Wechselmöglichkeit für Beamte nur formal. Diejenigen, die sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, müssen bei dieser den vollen einhundertprozentigen Beitrag zahlen. Sie erhalten keine Beihilfe wie die anderen Beamtinnen und Beamten und keinen Arbeitgeberanteil wie die angestellten Beschäftigten.
Über die Zielstellung des Hamburger Senats, diese Ungleichbehandlung für ihre Beamtinnen und Beamten bei der Krankenversicherung aufzuheben – übrigens als erstes deutsches Bundesland – habe ich im Oktober berichtet. Ich stieß hier bei Ihnen im Plenum auf ein gewisses Interesse. Deshalb will ich nun etwas sagen zu der Entwicklung seither.
Am 15. Februar dieses Jahres fand zu diesem Thema in Hamburg eine Anhörung statt. Ich habe an dieser Anhörung als Gast teilgenommen, habe mir die Argumente angehört, die vorgetragen wurden. Die Experten kamen von der Bertelsmann Stiftung, den privaten Krankenversicherern, der BARMER, von ver.di und dem DGB Nord.
Also ich werde jetzt nicht bewerten, ich habe hier eigentlich durchweg in allen Fraktionen zeitweise eine starke Unaufmerksamkeit gespürt. Im Zuge dessen, dass wir jetzt irgendwann die Debatte auch ordnungsgemäß beenden, habe ich in allen Fraktionen über einiges hinweggesehen. Es ist natürlich in Ordnung, wenn Herr Koplin andeutet, dass er sich gestört fühlt, aber Ordnungsmaßnahmen obliegen immer noch mir und ich bitte, wirklich darauf zu achten, nicht auf andere mit Fingern zu zeigen, wenn man selber nicht wirklich hundertprozentig davon überzeugt sein kann, dass man immer korrekt handelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, also ich hatte gerade aufgezählt, wer alles mit am Tisch saß und angehört wurde: ver.di, da unterbrach ich, DGB Nord, der Beamtenbund und Vertreter von Lehrstühlen für Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg, Augsburg und Bremen. Bei den Experten überwog die Zustimmung zum Vorgehen des Hamburger Senats. Lediglich zwei der neun sprachen sich gegen eine pauschale Beihilfe aus. Das waren der Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Vertreter des Beamtenbundes. Professor Lindner von der Universität Augsburg bewertete die Einführung einer pauschalen Beihilfe neutral, während alle übrigen sechs sie positiv einschätzten und ihre Einführung empfahlen.
Dr. Etgeton von der Bertelsmann Stiftung betonte, dass durch die geplante Regelung erstmals in Deutschland eine wirkliche Wahlfreiheit der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte hergestellt würde.
Frau Genster von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di führte aus, dass die neue Regelung vor allem für junge Menschen mit Kindern attraktiv sei, da sie ihre Familien kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können, und dass Beamtinnen und Beamte, die chronisch krank oder schwerbehindert seien und in der privaten Krankenversicherung Risikozuschläge zahlen müssen, erstmals eine faire Alternative geboten bekämen.
Professor Kingreen von der Universität Regensburg ver- tiefte diese Argumentation und betonte, dass mit der
geplanten Wahlmöglichkeit erstmals die nach seinen Worten verfassungswidrige Benachteiligung von behinderten Beamtinnen und Beamten beseitigt würde.
Professor Rothgang – auf dem Ticket der Fraktion DIE LINKE im Hamburger Senat, Professor Rothgang kommt von der Universität Bremen – führte aus, dass die Zuordnung zu Versichertengruppen wie bei der privaten Krankenversicherung ständisches Denken sei. Hier echte Wahlfreiheit zu ermöglichen, wäre ein Fortschritt.
Herr Schwede vom DGB Bezirk Nord begrüßte ausdrücklich den Gesetzentwurf über die Einführung einer pauschalen Krankenversicherung und betonte, dass es sich nicht um die Einführung einer Bürgerversicherung handeln würde, wie manchmal kolportiert werde und was auch kein Landesparlament könne, sondern um die Ausgestaltung der Beihilfe und damit eine Weiterentwicklung und Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wozu dieser nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verpflichtet sei.
Und der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Professor Straub, erklärte, dass seine Organisation die Pläne des Senats ausdrücklich unterstütze, denn so würden erstmals Fairness und Gleichbehandlung für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen.
Die Anhörung zeigte aber auch die bislang offenen Fragen bei der Eröffnung einer echten Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Beamte. Hierzu gehört der Wechsel in andere Bundesländer, auch wenn das nicht die Regel ist. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung sollten Beamte, die sich in Hamburg ab dem August für eine pauschale Beihilfe entschieden haben, in anderen Bundesländern nicht schlechtergestellt werden, zumindest diejenigen, die von Amts wegen den Dienstherren wechseln müssen. Dieses Problem muss aus unserer Sicht in Staatsvertragslösungen mit geklärt werden.
Offen ist in Hamburg auch, ob die pauschale Beihilfe steuerpflichtig gestaltet werden soll oder nicht, wie die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Das wäre eine Ungleichbehandlung. Aber selbst, wenn es dazu kommen würde, wäre eine pauschale Beihilfe für die gesetzliche Krankenversicherung, wie es ein Anzuhörender sagte, immer noch besser als keine.
In der Anhörung wurde auch deutlich, dass Hamburg mit der pauschalen Beihilfe attraktiver wird. Lehrkräfte aus dem Grenzgebiet zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen können in Hamburg verbeamtet werden, aber mit der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Das gilt auch für Professorinnen und Professoren, die erst im höheren Alter diesen Status erreichen. Damit schaffe sich Hamburg, so ist dort ausgeführt worden, einen Wettbewerbsvorteil um die knappe Ressource Fachkräfte.
Damit Mecklenburg-Vorpommern hier mit zu den Gewinnern um die knappe Ressource gehört, fordere ich Sie auf, das Thema „pauschale Beihilfe“ in die Ausschüsse zu verweisen – angesprochen werden da der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss –, denn bereits heute wächst durch die Entscheidung in Hamburg ein politischer Druck auch auf uns. Im Übrigen, auch Beamtenvertreter fragen: Warum führen wir das nicht ein? So wird es uns angetragen.
Ich bedanke mich an dieser Stelle erst einmal für die Aufmerksamkeit bei denjenigen, die sie gegeben haben. – Vielen Dank.