Protocol of the Session on April 25, 2018

Im letzten Jahr gab es Gespräche zwischen dem Ministerium und dem Landesfischereiverband. Der Minister hat es ausführlich vorhin dargestellt. Man hat sich in den entscheidenden Punkten geeinigt. Irritationen gab es wirklich auf dem Binnenfischereitag in Waren und da waren Sie als AfD nicht da. Sie waren bei der letzten Runde mit dabei und haben dann den Unmut gehört, der aber letztendlich auf diesen Aussagen, die dort in Waren getroffen wurden, beruht.

SPD und CDU wollen ganz klar den Koalitionsvertrag umsetzen, und deswegen auch diesen Antrag. Im Augenblick steht der Generationswechsel an. Es ist nicht nur bei den Müritzfischern das erfolgreich mit der Familie Petsch, der Junior ist da eingestiegen, es ist auch bei uns in Wesenberg eine Übergabe erfolgt an den Junior und bei uns in Neustrelitz bei der Fischerei Glashagen ebenfalls.

Beiden Fischereibetrieben – Wesenberg und Neustrelitz – stattete ich vor Kurzem einen Arbeitsbesuch ab. Wir

hatten da wirklich interessante Themen und ein Hauptgrund war die langfristige Verpachtung der Landesgewässer, denn das ist der wichtigste Punkt, den die Fischer brauchen. Die Fischer brauchen also eine langfristige Perspektive für die Verpachtung, vor allen Dingen, damit die Möglichkeit besteht, Investitionsmaßnahmen vorzunehmen. Es ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Personalgewinnung. Das vergisst man immer. Wenn ein Fischereibetrieb keine Perspektive bieten kann, wird sich auch kein Jugendlicher bereit erklären, dort Fischer zu werden. Und es ist auch ein wichtiger Bestandteil – der Minister hat es vorhin sehr ausführlich dargestellt – der touristischen Entwicklung. Gerade Wanderer, Radfahrer, Paddler profitieren sehr davon.

Eins vergisst man auch immer, es ist auch ein wichtiger Beitrag der Fischer, den die Fischer und die Angler leisten zur Landtags-, nein, Landschaftspflege.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Zur Landtagswahl.)

Die Angelvereine leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz. Auch diese Vereine brauchen eine langfristige Sicherheit.

Ich will das jetzt nicht alles wiederholen. Es wurde hier schon einiges gesagt, insbesondere was als Versuch für das nächste Schuljahr angedacht ist mit dem Angelunterricht in der Regionalen Schule in Satow. Das ist ein sehr guter Schritt. Das gab es aber schon stellenweise im Wahlpflichtunterricht oder auch im Ganztagsschulunterricht, dass sich Fischereibetriebe engagieren. Fischerei Reimer ist vorhin angesprochen worden. Die Fischerin – das ist übrigens die Fischerin, die ich meinte vorhin – ist sehr aktiv zum Beispiel in der Schule in Blankensee unterwegs. Die Müritzfischer sind in der Region unterwegs und ebenfalls Fischerei Bork in Wesenberg. Die Leute, die bei uns leben, haben sich bewusst für unsere Region entschieden – entweder sind sie hier groß geworden oder sie sind hierhergezogen –, sie wollen mit der Natur leben, sie wollen aber auch von der Natur leben. Und ein wichtiges Hobby zum Beispiel ist bei vielen die Angelei, und die wollen sie natürlich auch genießen.

Ich will hier nicht alles wiederholen, was Herr Kliewe gesagt hat oder unser Fischereiminister. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich denke, das werden auch alle Fraktionen machen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Fischer und für unsere Angler. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Borschke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Das Fischereirecht hat verfassungsrechtlichen Rang. Es ist ein grundlegendes Freiheitsrecht und, wie auch schon erwähnt wurde, Kulturgut.

Was bedeutet es, wenn die Fischereirechte deutschlandweit ausgeschrieben werden? Unter Umständen das Aus für einheimische Fischereibetriebe. Diese werden teilweise seit Generationen im kleinen Familienbetrieb geführt. Das heißt, das Gewässer wurde über viele Jahre gehegt und gepflegt, Umweltmaßnahmen und Maßnah

men zum Erhalt der Fischpopulation wurden hier über Generationen geleistet. Von diesen Leistungen profitierte bisher nicht nur der Pächter, nein, die gesamte Gesellschaft war Nutznießer dieser Leistung. Weiterhin wurde über viele Jahre in den Betrieb investiert, trotzdem haben die Pächter keine Reichtümer anhäufen können. Das wird nun durch die Möglichkeit der bundesweiten Ausschreibung bedroht. Das käme einer Enteignung der Fischereibetriebe gleich.

Ein Argument wie etwa, das meiste Geld wird mit dem Verkauf von Angelkarten erwirtschaftet und das könnten auch Investoren aus den alten Bundesländern, ist vollkommen abwegig und widerspricht der Vorsorgepflicht für unser Bundesland. Es ist schlimm genug, wenn nicht mehr die Fischerei alleine die Grundlage der Existenz sichern kann. Man muss sich dann auch fragen, welcher Wert der Arbeit zugemessen wird. Und ich kann nur warnen vor dem Gedankenspiel, die Fischerei, die Binnenfischerei, wäre ja kein herausragender Wirtschaftszweig mehr in Mecklenburg-Vorpommern und daher können wir mit einer teuren Verpachtung mehr fürs Land herausholen. In aller Deutlichkeit muss man sagen, im ländlichen Raum, in dem Arbeitsplätze Mangelware sind, ist jeder, aber auch jeder Arbeitsplatz äußerst wertvoll.

Meine Damen und Herren, es wurde schon darauf hingewiesen, Verpachtung ist keine Vergabe von Aufträgen. An dieser Stelle möchte ich mal auf die Aufgaben und die Stellung des Landesrechnungshofes hinweisen, und da heißt es unter anderem: „Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Landesrechnungshof das Parlament und die Regierung und äußert sich gutachtlich zu Fragen, die für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel von Bedeutung sind.“

„Der Landesrechnungshof wird keiner der drei klassischen Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) zugesprochen. Daher sind die Ergebnisse der Prüfungen des Landesrechnungshofes nicht als ein richterliches Urteil mit Rechtskraftwirkung anzusehen. Die Einordnung in den Bereich der Exekutive ist nicht möglich, weil der Landesrechnungshof weder Weisungen unterworfen ist, noch selbst Weisungen und Sanktionen insbesondere gegenüber geprüften Stellen aussprechen kann.“

Letztendlich, meine Damen und Herren, liegt auch, wenn ausgeschrieben wird, die Verantwortung und die Art und Weise der Ausschreibung in der Hand der Landesregierung, und da gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Es gibt zum Beispiel die beschränkte Ausschreibung. Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn zum Beispiel die öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde, das heißt, wenn zum Beispiel der Verlust von Arbeitsplätzen, der Verlust nachfolgender Gewerke, die Zerstörung von Lebensleistungen, Missachtung von erbrachten Tier- und Umweltschutzleistungen in einem krassen Missverhältnis zu einer erzielten höheren Pachteinnahme stehen. Eine freihändige Vergabe ist zulässig, wenn im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge im angemessenen Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen. Wer will die Entwicklungsleistung unserer Binnenfischer für unsere Gewässer, für Handel und Gastronomie infrage stellen? Diese

kontinuierliche positive Entwicklung muss gesichert werden.

Zum Antrag, dem gemeinsamen Antrag der CDU und SPD: Die Ziffer I des vorliegenden Antrages bringt Wesentliches auf den Punkt. Unter anderem stellen Sie fest, dass die Binnenfischerei für Mecklenburg-Vorpommern ein Bekenntnis zu unserer Kulturlandschaft und zur heimatlichen Identität ist. Aber, meine Damen und Herren, warum müssen wir das erst jetzt feststellen? War das vorher keine Wahrnehmung? Ich denke, das galt auch schon vorher.

Nun, zumindest haben Sie erkannt, dass nun dringender Handlungsbedarf besteht, und das ist erst mal zu begrüßen. Aber ein wichtiger Punkt fehlt leider in Ihrem Antrag: die Absicherung der Angler zur weiteren und zukünftigen Ausübung des Angelsports. Leider müssen wir feststellen, dass Angelvereine wiederholt keinen Pachtvertrag mehr für bisher genutzte Gewässer in Naturschutzgebieten erhielten. Das kann nicht angehen! Die Angler leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag zum Tier- und Umweltschutz. Diese Leistung durch den Entzug von Verpachtungen einzuschränken, kann nicht hingenommen werden. Ein Ausschluss der Nutzer führt dazu, dass die Akzeptanz des Naturschutzes leidet, und das letztendlich dann auch zu Recht.

(Unruhe auf der Regierungsbank)

Dort, wo der Mensch als Nutzer ausgeschlossen wird, ist Naturschutz kontraproduktiv und widerspricht dem eigentlichen Naturschutzgedanken, denn Naturschutz kann nur mit dem Menschen und nicht gegen ihn Bestand haben.

Wirklich problematisch wird es für Fischer und auch Hobbyangler vor allen Dingen dann, wenn die neuen Verpächter das Gewässer nicht mehr fürs Angeln freigeben wollen. Hier muss das Land eingreifen und Vorsorge leisten, dass Neuverpachtungen, die nicht an Angelverbände gehen, nur unter der Auflage gewährt werden und wenn sichergestellt ist, dass das Gewässer für Angler zugänglich bleibt. Voraussetzung ist, dass das Gewässer vor der Neuverpachtung bereits anglerisch genutzt wurde und somit die Angler einen wesentlichen Beitrag zum Gewässerzustand geleistet haben. Unser vorliegender Änderungsantrag strebt eine solche Lösung an.

Kommen wir zurück zu Ihrem Antrag. Die Ziffer II benennt fünf wichtige Punkte. Vor allem Punkt 3 – „im Rahmen der Ausgestaltung der Pachtverträge die wirtschaftliche Basis der Betriebe nicht zu gefährden“ – ist essenziell für die ortsansässigen Binnenfischer und die Angelkultur unseres Landes. Dass Binnengewässer öffentlich ausgeschrieben werden und nach Höchstgebot verpachtet werden, führt zu den gleichen Problemen wie bei den Schäfern und der Deichbeweidung. Die ortsansässigen Betriebe werden aus dem Wettbewerb gedrängt.

(Minister Dr. Till Backhaus: Nein.)

Meine Damen und Herren, da eine Zusage zur Selbstbefassung im Ausschuss vorliegt, kann ich den Antrag, unseren Änderungsantrag, zurückziehen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV und Torsten Renz, CDU)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kliewe.

Ja, meine sehr verehrte Präsidentin! Wertes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste!

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Die Aussprache zu diesem Thema hat doch gezeigt, dass wir fraktionsübergreifend eigentlich alle das Gleiche wollen. Wir wollen einen Erhalt der Binnenfischerei. Es geht uns auch um den Erhalt des Angelsports in diesem Land, der eine große Bedeutung hat. Es geht uns um den Erhalt der Infrastruktur zu diesem Thema, der eng verbunden ist mit dem Verzehr, der Verarbeitung von Fisch in der Gastronomie, in der Hotellerie, die touristischen Aspekte, die hier auch genannt wurden.

Ich freue mich über die klare Aussage des Ministers zu dem Thema der Weiterverpachtung und ich denke mal, da werden wir ihm gemeinsam den Rücken stärken, dass wir keine europaweite Ausschreibung für diese Gewässer an den Tag legen werden.

Und, Herr Borschke, Sie haben ein bisschen zu sehr schwarzgemalt. Ich teile Ihre Bedenken – Sie stecken sehr tief in dem Thema „Fisch und Fischerei“ –, und Ihnen geht es, glaube ich, auch vordergründig noch mal um die Boddenfischerei und die Binnenfischerei, die natürlich mit ähnlichen Problemen, zwar nicht mit Pachtungsproblemen, aber mit Strukturproblemen und auch mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen hat.

Eine Anregung vielleicht noch, Herr Minister: Also ich habe vorhin nicht gemeint, dass wir in der Kernzone fischen wollen. Mir geht es aber eigentlich um weitere Nutzungseinschränkungen in den Nationalparken. Dass in der Kernzone das Fischen nicht erlaubt ist, das ist seit Längerem im Gesetz verankert,

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

aber wir müssen eben darüber nachdenken, weil in den Nationalparken natürlich die Kernzonen erweitert und ausgedehnt werden sollen. Inwieweit wir mit der Erweiterung und Ausdehnung von Kernzonen auch das Fischereirecht einschränken, darüber wäre dann noch mal zu diskutieren.

So verstehe ich auch den Antrag von den Bürgern für Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen war ja schon die Ansage, dass wir uns mit diesem Thema mittels Selbstbefassung im Ausschuss und dann noch mal mit den umweltrechtlichen Belangen befassen werden. Eine Pauschalierung zu diesem Thema wäre heute nicht angebracht gewesen und hier muss differenziert jeder Einzelfall betrachtet werden. Deswegen haben wir auch vorgeschlagen, dass wir dieses Thema noch mal im Ausschuss mit einer Selbstbefassung behandeln.

Ja, ich appelliere an alle, unserem gemeinsamen Antrag zuzustimmen, damit wir hier, ich sage mal, unserer Regierung den Rücken stärken, um die Zukunft für unsere Binnenfischerei und alles, was damit zu tun hat, langfristig zu sichern. Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus

und hoffe, dass Sie unserem gemeinsamen Antrag zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Minister Harry Glawe: Sehr gute Rede! Sehr gute Rede! – Minister Dr. Till Backhaus: Petri Heil!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Strohschein.

(Minister Dr. Till Backhaus: Oh nee, jetzt gehts los!)

Warum geht der nicht? Hoch, hoch, hoch!

(Der Abgeordnete Jürgen Strohschein stellt das Rednerpult ein.)

Ich drück doch. Ah, jetzt geht er! Ha, ha! Ach so, der geht nicht höher! Schluss, Ende der Sendung!

(allgemeine Heiterkeit)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Minister Harry Glawe)

Ein paar Bürger sind ja auch noch da. Sehr geehrte Bürger!

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)