Der Antrag der CDU und der SPD beruht erst mal auf Absichtserklärungen. Herr Minister, ich hätte natürlich erwartet, dass Sie heute eine Aussage getroffen und gesagt hätten, wir werden die Pachtverträge an die Berufsfischer und Angelverbände wieder weiterreichen. Das ist aber leider nicht passiert.
Ihr Antrag ist somit, wie gesagt, mit Absichtserklärungen gespickt. Die AfD hat auch einen Antrag eingebracht, in dem zwar bloß zwei Punkte drin sind, wo Ihrer ja fünf hat, aber diese Punkte sind natürlich präziser.
Unter Punkt 1 wollen Sie die Unternehmensnachfolge und den Generationswechsel verbessern. Hier greift in erster Linie Punkt 5, mit dem Sie durch die Wiedereinbürgerung ehemals einheimischer Fische und gezielte Besatzförderung die fischereilichen Erträge verbessern wollen. Das ist alles sehr lobenswert. Aber man muss wissen, es gibt ja verschiedene Seen,
wo Besatzmaßnahmen nicht so greifen wie gewünscht. Zum Beispiel gibt es ganz wenige Seen, das sind Flach
wasserseen, die einen breiten Schilfgürtel haben und unten mit Kraut bewachsen sind, vollständig mit Kraut. Davon gibt es ganz wenig. Die meisten erfüllen diese Voraussetzung nur teilweise. Daher ist es auch verständlich, wenn Sie jetzt Besatzmaßnahmen durchführen,...
(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE – Minister Dr. Till Backhaus: Jetzt kommen die wieder! – Andreas Butzki, SPD: Und jetzt kommt noch der Wolf.)
insbesondere, wenn es sich um Besatzmaßnahmen von Aalen handelt. Im Binnenland gibt es zwar weniger Kormorane, aber es sind immerhin noch 2.000 Brutpaare, dazu kommen die Ein- und Zweijährigen. Damit handelt es sich also in der Summe um circa 10.000 Vögel. Außerdem wird ein Teil der Binnenseen und Flüsse von den Küstenbewohnern angeflogen.
In erster Linie werden die Aalbestände von Kormoranen bedroht. Die Umweltschützer behaupten, wenn sie tote Kormorane finden, dann wäre in deren Magen kaum Aal auffindbar. Wenn nur noch wenige Aale vorhanden sind, können von den Kormoranen natürlich auch nur wenige gefangen werden. Anders sieht es mit Besatzmaßnahmen aus, gerade in diesen Seen, wo die Fische weniger Schutz haben. Wenn Jungaale ausgesetzt werden und die Kormorane haben dieses Gebiet durch ihre Späher entdeckt, dann sind die Mägen der geschossenen Kormorane voll mit Jungaalen. Nicht umsonst werden diese Vögel von Anglern und Fischern die „Ratten der Lüfte“ genannt.
Die Aalbestände sind bei uns stark eingebrochen. Es wird für die Zukunft in Erwägung gezogen, das Aalangeln und -fischen zu verbieten, obwohl der Aal für die Binnenfischer der Brotfisch ist. Wenn die Ursachen nicht bekämpft werden, dann hilft auch eine gezielte Besatzförderung nicht, um die fischereilichen Erträge zu verbessern. Ihre Forderung hat deshalb nur eine Alibifunktion und nichts weiter. Aus diesem Grund fordert die AfD, die Ursachen zu bekämpfen, indem die Kormorane in ganz Mecklenburg-Vorpommern Abschusszeiten bekommen.
Sie wollen die Unternehmensnachfolge verbessern. Das ist leichter gesagt als getan. Hier muss in erster Linie das Einkommen der Fischer verbessert werden, das wiederum mit dem Fangergebnis zusammenhängt. Sie sehen, wir kommen immer wieder auf das leidige Problem der Besatzdichte in unseren Seen und Flüssen.
Weiterhin wollen Sie die Pachtverträge so ausgestalten, dass die wirtschaftliche Basis der Betriebe nicht gefährdet wird. Es wäre angebracht, für unsere Binnenfischer mehr sicheres Eigentum zu schaffen. Das dafür geeignete Instrument sind Fischereigrundbücher, wie es sie in den alten Bundesländern, beispielsweise in Bayern, gibt. Ich denke, unsere Regierung sollte da mal prüfen, ob das ein geeignetes Mittel auch für Mecklenburg-Vorpommern ist. Aber Fischereigrundbücher sind nicht mit Grundstücksgrundbüchern, wo das Eigentum des Besitzers eingetragen ist, vergleichbar. Diese Fischereigrundbücher schreiben lediglich Rechte der Fischer fest.
Was ist, wenn ein Fischer aufgibt und keinen Nachfolger findet? Mitunter sind diese Seen etwas abgelegen und kaum an einen anderen Fischer oder eine Fischereigenossenschaft zu verpachten. Hier kann es doch nur einen möglichen Pächter geben, und zwar den Landesanglerverband. Kompliziert wird es, wenn diese Seen in einem Naturschutzgebiet liegen. Dann müssen natürlich Lösungen gefunden werden. Vielleicht wäre es möglich, nur bestimmte Bereiche zu beangeln oder auch zu bestimmten Jahreszeiten das Angeln freizugeben.
Als ein Negativbeispiel möchte ich den Koblentzer See nennen, der in meiner Heimat liegt. Hier ist vor circa sechs Jahren durch einen eis- und schneereichen Winter der gesamte Aal-, Hecht- und Schleibestand ausgefroren. Die Landgesellschaft als Verpächter der Landesregierung war nicht bereit, die Pachtzahlung zu reduzieren. Der Fischer gab die Pacht auf und der See ist unverpachtet geblieben.
Der Landesanglerverband kann nicht pachten, da aus naturschutzrechtlichen Gründen das Angeln verboten ist. Dass für unser Land keine Pachteinnahmen fließen, ist der Politik der Landgesellschaft zuzuschreiben, die für die Verpachtung zuständig ist. Jetzt wird der See „aus naturschutzfachlichen Gründen“ nicht wieder verpachtet. Das ist das neue Zauberwort, womit eigentlich jeder See belegt werden könnte, denn jeder See hat ja einen hohen ökologischen Nutzen.
Am Galenbecker See hat man eine Fläche von circa 500 Hektar geflutet. Diese Fläche hat mit dem ursprünglichen See keine Verbindung. Hier wird der neu geschaffene Nachbarsee eingedeicht, also er wurde eingedeicht.
Der Deich verläuft unmittelbar an einer Landstraße. Es ist schwer zu verstehen, dass selbst vom Deich aus das Angeln verboten ist, obwohl es dem Naturschutz keinen Abbruch täte. Im Übrigen gehen die Bürger auch auf diesem Deich spazieren.
Am Deich selbst steht kein Schilf, in dem Wasservögel brüten könnten. Ein Angelverbot ist hier völlig fehl am Platz. Räumen Sie lieber bei den Behörden auf und machen Sie den Weg frei für die Freizeitbeschäftigung des Angelsports, der ja auch tourismusrelevant ist! Erzielen Sie annehmbare Pachten für unsere Fischer und seien Sie flexibel bei Minderungswünschen der Pachten, für die es gute Gründe gibt!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1990. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1990 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.
(Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Nee, nee, nee, nee! – Bernhard Wildt, BMV: BMV hat zugestimmt!)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2016.