Es ist davon auszugehen, dass unserem Antrag nicht stattgegeben wird. Von daher sind wir dankbar, dass die Regierungskoalition das erkannt hat, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir freuen uns über den Antrag der Regierungskoalition, dem wir – an dieser Stelle sei es gesagt – nur zustimmen können. Ebenso erfreulich finden wir den Änderungsantrag der Fraktion der BMV, weil die sich dann auch noch um die privaten Angler zu kümmern bemüßigt fühlen. Noch viel weiter gehend ist der Antrag der Linksfraktion, auch dem werden wir zustimmen können. – Vielen Dank.
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD hat der Abgeordnete Herr Kliewe.
(Der Abgeordnete Holger Kliewe trinkt Wasser. – Andreas Butzki, SPD: War der Fisch zu salzig, oder was? – Torsten Renz, CDU: Das geht auch von der Redezeit weg. Zwei Minuten sind schon um.)
Die Binnenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Gerade in einem gewässerreichen Land wie unserem genießt sie neben dem Angelsport ein hohes Ansehen und ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sowohl die Binnenfischerei als auch der Angelsport prägen die Identität unserer Heimat in Mecklenburg-Vorpommern. Ich habe heute gerade in den Medien vernommen, das Angeln soll demnächst sogar den Schülern beigebracht werden, als Schulunterricht.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Binnenfischerei in unserem Land langfristig stärken. Derzeit bewirtschaften in Mecklenburg-Vorpommern 42 Haupterwerbsbetriebe und 7 Nebenerwerbsbetriebe rund 65.000 Hektar Gewässerfläche. Das ist der Stand von 2015. Wir wollen, dass diese Unternehmen eine Zukunft haben und die Unternehmensnachfolge nicht durch existenzielle Fragen gefährdet wird. Wir wollen die Voraussetzungen für die Unternehmensnachfolge und den Generationswechsel schaffen. Dafür sind attraktive Einkommensmöglichkeiten, die die Existenz einer Familie sichern können, unverzichtbar. Hierzu ist es auch notwendig, das Fischereiwesen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu gestalten. Ebenso ist eine ausgewogene Betrachtung ökonomischer, sozialer, ökologischer und naturschutzfachlicher Aspekte notwendig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis zum Jahre 2023 stehen mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds erhebliche Mittel zur Unterstützung finanzieller Investitionen der Unternehmen zur Verfügung. Diese müssen so eingesetzt werden, dass die Existenz der Binnenfischer in unserem Land langfristig gesichert wird. Hierzu zählen die Errichtung von Aquakulturanlagen, Ferienwohnungen, Einrichtungen zur Verarbeitung und zum Vertrieb der Produkte.
Wir wollen die Neuverpachtung landeseigener Gewässer im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit auf 18 Jahre ausdehnen. Langfristige Pachtverträge sind eine wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Binnenfischerei unseres Landes. Sowohl die Pachthöhe als auch die Pachtbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Unternehmen Gewinne erzielen können und dass auch Vereine und Verbände, die die Gewässer in der Vergangenheit bewirtschaftet haben, langfristige Perspektiven erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD sollen die Verpachtungskriterien landeseigener fischereirechtlicher Flächen unter Berücksichtigung einer regional tragfähigen fischereiwirtschaftlichen Struktur zugunsten ortsansässiger und aktiv wirtschaftender Betriebe weiterentwickelt werden. Die Verpachtungspraxis darf nicht zur Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit aktiver Fischerei
unternehmen führen. Wir wollen Besatzmaßnahmen fördern. In diesem Zusammenhang ist es aber unerlässlich, den Kormoranbestand zu reduzieren. Nur so können Besatzmaßnahmen zum Erfolg führen und die Existenzsicherung der Binnenfischer in unserem Land gewährleistet werden.
Der Fisch als ein wichtiges und gesundes Lebensmittel hat gerade in Mecklenburg-Vorpommern eine sehr lange Tradition. Trotzdem wird es für die Unternehmen der Binnenfischerei immer schwieriger, ausreichend Fisch für den Verbraucher bereitzustellen.
Deswegen wollen wir, dass die Aquakultur in unserem Land in Zukunft eine größere Rolle spielt und zum Ertrag der Binnenfischerei beiträgt. Wir wollen, dass die Betriebe der Binnenfischerei mehr als bisher alternative Einkommensquellen erschließen können. Hierzu zählen unter anderem die Aquakultur, wie schon erwähnt, der Urlaub auf dem Fischereihof. Die notwendigen Investitionen unterstützt die Landesregierung bereits im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen die Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes so gestalten, dass auch die Fischerei in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden kann. Ob nun Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien, die Probleme des Artenschutzes mit dem Biber, dem Otter oder dem Kormoran, die Erarbeitung von Managementplänen für die FFHGebiete oder auch die Nutzungseinschränkungen in den Nationalparken, wir wollen gemeinsam mit den Binnenfischern und den Anglern die Herausforderungen dieser rechtlichen Vorgaben meistern. Dabei dürfen die Fragen des Gewässer- und Artenschutzes nicht so weit überdehnt werden, dass die Existenz der Fischereibetriebe infrage gestellt wird oder dass das Angeln an zahlreichen Gewässern unseres Landes in Zukunft untersagt wird.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass der Arten- und Biotopschutz neu überdacht werden muss. So gibt es derzeit erhebliche Defizite zwischen den Aussagen der EU und des Bundes hinsichtlich der Erarbeitung von FFH-Managementplänen.
(Andreas Butzki, SPD: Das kannst du in deinem eigenen Beitrag bringen, das ist ein Koalitionsantrag!)
Während die EU davon ausgeht, dass FFH-Gebiete nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erarbeitet werden können, sieht die Realität auch in unserem Land oft anders aus.
Diese Gegensätze müssen im Interesse des Fischereiunternehmens, aber auch des Artenschutzes unseres Erachtens gelöst werden. Gerade im Bereich der Teichwirtschaft ist die Verlustsituation durch Kormorane erheblich. Neben dem finanziellen Ausgleich muss die Reduzierung des Bestandes beziehungsweise dessen Begrenzung im Interesse des Artenschutzes, der Gewässerökologie und der Existenz der Fischereiunternehmen weiterverfolgt werden. Hierbei ist es unseres Erachtens unabdingbar, dass die Bejagung im Naturschutzgebiet und in Nationalparken und auch außerhalb der Jagdzeiten ausgeweitet werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen, dass Unternehmen, die geeignete Präventionsmaßnahmen anwenden und denen trotzdem wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten entstehen, Ersatzleistungen zum Schadensausgleich beantragen können. Gleiches soll für Unternehmen in Gebieten gelten, in denen aufgrund naturschutzfachlicher Ziele zur Erhaltung von Lebensraumtypen und Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten geeignete Präventionsmaßnahmen nicht realisiert werden können. Zu den geschützten Arten, für die Ersatzleistungen erbracht werden können, gehören insbesondere Biber, Fischotter sowie Kormorane, die dem Schutz der FFH-Richtlinie unterliegen. Des Weiteren wollen wir, dass die bisherigen Richtlinien hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und des Bürokratieaufwandes überprüft und angepasst werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit läuft die Überprüfung der zurückliegenden Ausschreibung zur Verpachtung der Fischereigewässer in Mecklenburg-Vorpommern durch den Landesrechnungshof. Maßgeblich für die Vergabe ist Paragraf 55 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung, wonach dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen muss, „sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen“.
In den vergangenen Jahren wurden seitens der Landesregierung diese besonderen Umstände bei der Verpachtung der Landesgewässer berücksichtigt. Nunmehr greift unter anderem neben der Landeshaushaltsordnung auch das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern, in dem unter anderem in Paragraf 3 – Allgemeine Grundsätze – geregelt ist, dass Teilnehmer an einem Vergabeverfahren gleich zu behandeln sind, es sei denn, die Benachteiligung ist aufgrund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten und gestattet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Prüfung durch den Landesrechnungshof, der dargestellten Gesetzeslage, aber auch der Tatsache, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen „Binnenfischerei langfristig stärken“ der weiterführende Antrag ist, werden wir den Antrag der AfD ablehnen und bitten um die Zustimmung zu unserem Antrag.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die drei, die da sitzen, können auch klatschen. – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 240 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Innerhalb von anderthalb Stunden von dem einen Thema zum anderen umzuschwenken, ist ja manchmal auch eine Herausforderung. Aber ich freue mich natürlich, dass wir diesen Antrag heute auf der Tagesordnung haben, denn das Thema Fischerei, von der Hochseefischerei über die Kutter- und Küsterfischerei bis hin zur Binnenfischerei, und das Thema Angeln hat dieses Hohe Haus immer wieder begleitet, und ich finde es schon interessant, wenn wir mal feststellen dürfen, dass wir mit unserer Naturausstattung eine der wichtigsten Destinationen für die wirtschaftliche Entwicklung des Tourismus und der sonstigen Wirtschaftsbereiche darstellen.
Da möchte ich Ihnen nur mal ein paar Zahlen nennen. Wir haben in Europa, davon geht das Thünen-Institut aus, 8,7 Millionen Angler. Wussten Sie das? 8,7 Millionen Angler gibt es in Europa. Die machen im Übrigen einen jährlichen Umsatz von gut 6 Milliarden Euro, 6 Milliarden Euro vom Angelhaken bis zum Köder oder eben auch die Übernachtung, wenn sie hierherkommen. Und wenn man die Gesamtökonomie betrachtet, dann ist es sogar noch mal ein bisschen mehr, dann sind wir bei 6,4 Milliarden. Wenn man das runterbricht auf das Land MecklenburgVorpommern, ist das Thema Angeln eine Erfolgsstory dieses Landes. Das hat der eine oder andere hoffentlich auch schon mal genießen dürfen, nicht nur, dass wir jetzt den Unterricht anschieben. Im Übrigen ist das bei uns im Haus entstanden, die Idee der Arbeitsgemeinschaft. Ich habe mich besonnen darauf, dass ich zu DDR-Zeiten in der Arbeitsgemeinschaft Angeln war, und ich bin sehr dankbar, dass der Landesanglerverband dieses Thema aufgreift und auch jetzt in der Ganztagsschule das Thema anbieten wird.
Auf der anderen Seite, glaube ich, darf man auch mal sagen, Herr Kliewe, Sie haben ja eben darauf hingewiesen und auch die Vorredner insgesamt, wenn man sich überlegt, wir haben 1993 – runde Zahlen nur – 45.000 Fischereiabgabekarten, also Angelkarten, ausgereicht und wir sind im letzten Jahr bei 102.000, fast 103.000 gewesen, dann nimmt man zur Kenntnis, dass Mecklenburg-Vor-pommern nach wie vor ein Angel- und Fischparadies nicht nur für die Angler und Fischer ist, sondern eben auch für seltene Arten, die vom Aussterben bedroht waren und die sich heute quer durch das Land ausgebreitet haben, ob der Kormoran, der Biber, der Otter oder auch andere Arten. Insofern, darf man wohl auch mal sagen, ist dank der Naturausstattung letzten Endes „Urlaub ist unsere Natur“ sicher ein guter Slogan. Deshalb ist das Thema der Verpachtung natürlich nicht nur in diesem Bereich von Bedeutung. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Zugang zu den Ressourcen hier immer wieder eine Rolle spielt, und da sind wir automatisch natürlich bei der Verpachtung der Gewässer.
Meine Damen und Herren, in der Landwirtschaft ist es der Boden und die aus meiner Sicht sehr berechtigte Sorge, dass große landwirtschaftliche Betriebe von Investoren an Nichtlandwirte verkauft werden und damit der Boden in diesem Lande ausverkauft wird. Und es ist die Sorge der Jäger in Mecklenburg-Vorpommern – im Übrigen waren wir beide ja auch auf der Landesdelegiertenkonferenz der Jägerschaft –, die im Wettbewerb um die Jagdrechte, das ist auch nichts anderes als ein Pachtvertrag, tatsächlich in Konkurrenz mit Jägern aus Hamburg, Berlin oder aus dem Ruhrpott stehen, mit der Folge, dass ortsnahe Jäger in der Regel bei Wildeinstandsgebieten fast keine Chance haben. Es geht immer weniger um Landwirte oder Jäger, sondern die Fischer, die im Fokus der Landtagssitzung stehen, sind heute quasi da auf der Tagesordnung.
Hier wurde in der jüngeren Vergangenheit das Thema an mich herangetragen und die Sorge natürlich auch benannt, die Verpachtung der Gewässer für die Binnenfischer in unserem Land sei durch eine bundes- oder sogar gegebenenfalls eine europaweite Ausschreibung gefährdet. Meine Damen und Herren – und dies richte ich nun direkt an die Angler und insbesondere an die Fischer in diesem Lande –, ich setze mich ganz klar dafür ein, dass es keine, ich betone noch mal, keine europa- oder bundesweite Ausschreibung der Verpachtung der Gewässer geben wird.
Insofern könnte ich jetzt meine Rede beenden, aber ich muss Ihnen noch ein bisschen was an die Hand geben, und zwar, nach Auffassung der Juristen unseres Hauses unterliegt die Verpachtung der Gewässer nicht dem sogenannten Vergaberecht. Herr Kliewe, Sie haben das so ein bisschen angedeutet, aber das ist für mich die Grundlage. Es geht hier nicht um eine Vergabe, insofern ist die Ausschreibung auch nicht zwingend notwendig. Entscheidend ist lediglich – und dies wird auch durch die Landeshaushaltsordnung im Übrigen vorgegeben, die habe ich mir noch mal in Ruhe angeguckt –, dass die Fischereirechte zum ortsüblichen Zins, soweit das bekannt ist, nach fischereilichen Ertragsfähigkeiten verpachtet werden.