Protocol of the Session on April 6, 2017

(Torsten Renz, CDU: Die SPD entscheidet nach Inhalten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Tilo Gundlack, SPD)

Wenn das die Antwort auf die Frage ist, dann ist das ja okay, aber wissen Sie, unser Problem ist doch ein ganz anderes: Wir haben hier offenbar alle die gleiche Diagnose. Wir haben die gleiche Diagnose, aber wie es in der Medizin üblich ist, gibt es unterschiedliche Ärzte, und die verordnen unterschiedliche Therapien. Vielleicht ist Herr Dr. Backhaus ja der vorsichtige Internist und ich tendiere eher zur radikalen Chirurgie. Und dann kommt sofort der Wirtschaftsminister um die Ecke und sagt, alles reine Nervensache. Wenn es so einfach wäre, dann wären wir alle wahrscheinlich schon weiter. Wenn ich Steuern erheben würde – und das kann ich als Staat –, wenn ich Steuern erheben kann, wenn also Geld für Umstände, egal welche, eingesammelt wird, dann kann ich auch andere Forderungen erheben. Und so ist das eben mit Forderungen, die beispielsweise Bedingungen sind, Bedingungen, die mit dem Grundstücksverkauf, mit dem Landkauf, mit dem Landeigentum verbunden sind.

Der Minister hat genauso wie Herr Strohschein auf Gesetzestexte verwiesen. Ich möchte mal einen Text zitieren, und zwar eine Formulierung aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 169/63: „Der Gesetzgeber ist durch das Grundgesetz nicht gehindert, die ihm sachgerecht erscheinende Agrarpolitik im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zu verfolgen. Ob er einen völlig freien oder einen gebundenen Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für notwendig und zweckmäßig hält, obliegt seiner politischen Entscheidung.“

Und an anderer Stelle: „Die Tatsache, daß der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Der Grund und Boden ist weder volkswirtschaftlich noch in seiner sozialen Bedeutung mit anderen Vermögenswerten ohne weiteres gleichzustellen; er kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden.“ Das ist offensichtlich das Problem, dass das Verständnis einer solchen klaren Ansage genau dann, wenn auch die politische Entscheidung angemahnt wird, unterschiedlich interpretiert wird.

Was mich ganz besonders bewegt, das sind eigentlich weniger die hier schon angesprochenen und weit ausgeführten Sachverhalte zur Landwirtschaft im Engeren. Ich

denke, da sind wir uns einig, da gibt es kaum etwas zu bereden. Aber ich sehe gegenwärtig, dass sich durch die Konzentration von Boden in der Hand von Gesellschaften, die nichts mit den Standorten und nichts mit den ländlichen Räumen zu tun haben, ein rapider Rückgang des Interesses genau derer, die in der Landwirtschaft tätig sind, an der Funktionstüchtigkeit der Dörfer und der sozialen Verhältnisse in den Dörfern vollzieht.

Man kann das aus unterschiedlicher Perspektive belegen mit Begriffen wie „Rückzug von Leistungsvermögen aus den Dörfern“. Der Landwirt, der vor Ort agiert, ist nicht nur daran interessiert, dass im Winter auch der Schnee geschoben wird, damit der Melker zum Stall kommt, der ist fest integriert und an ihn ist gebunden, was im Dorf passiert, ob das der Landfrauenverband ist, ob das die Kultur ist, die an das Erntedankfest gebunden ist, und vieles mehr. Diese ganzen, manchmal doch sehr subkutan ablaufenden Sachverhalte werden oft ausgeblendet. Wenn wir deshalb zu Recht Sorge haben, dass der ländliche Raum nicht nur in den vorher schon angesprochenen Gestaltungsräumen gefährdet ist, dann ist das unter anderem auch eine Komponente, die wir immer im Auge haben sollten. Genau an der Stelle sind wir eben politisch gefordert.

Wenn ich das zusammenfasse, Herr Kliewe, die fünf Punkte, die Sie angemerkt haben, die wirklich bemerkenswert sind – bemerkenswert im Sinne von des Merkens würdig, denn wir müssen immer daran denken, dass die Sorge um den Berufsstand genauso wie die Sorge um die Agrarstruktur einhergeht mit der Widersprüchlichkeit der Rechtsauffassung innerhalb der EU oder innerhalb des Bauernverbandes –, dann bleibt eigentlich nur ein Satz, den ich nach dem Vortrag von Frau Aßmann resümiere, und ich denke mal, es gibt da ja inhaltlich keinen Dissens, deswegen habe ich es so aufgeschrieben und ich glaube, es war richtig: Wir sind uns einig, Komma, aber... – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/409. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/409 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und einigen Stimmen aus der Fraktion der AfD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und einigen Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Strompreisbremse für Endverbraucher, Drucksache 7/402.

Antrag der Fraktion der AfD Strompreisbremse für Endverbraucher – Drucksache 7/402 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Obereiner.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Stadtwerke und andere regionale Energieversorger müssen ihren Kunden insbe

sondere aufgrund der Steigerung der EEG-Umlage Jahr für Jahr höhere Strompreise erklären. Die sogenannte Energiewende bürdet den Verbrauchern zunehmende Lasten auf. Relativ zum Einkommen fallen diese Belastungen für einkommensschwache Haushalte noch viel stärker ins Gewicht als für einkommensstarke Haushalte. Es ist allgemein bekannt und die Statistiken belegen es auch, Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den einkommensschwachen Regionen. Es ist Zeit, hier endlich die Strompreisbremse zu ziehen und unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern im Land gerecht zu werden. Es muss Schluss sein mit den ständig steigenden Strompreisen, die die Haushalte erheblich belasten und, wenn wir das nicht verhindern, in Zukunft noch stärker belasten werden.

Ich zitiere aus dem aktuellen Energiewendeindex von McKinsey, Beginn des Zitats: „Der Anstieg der jährlichen Stromversorgungskosten von derzeit rund 63 auf 77 Milliarden Euro im Jahr 2025 entspräche einer Zusatzbelastung von durchschnittlich 335 Euro je Privathaushalt, sofern diese gleichmäßig auf alle Haushalte in Deutschland verteilt würden.“ Ende des Zitats. Also noch einmal: 335 Euro zusätzlich für jeden Haushalt. Die derzeitige Belastung durch die Energiewende ist schon deutlich vierstellig für jeden Haushalt, da kommt also noch mal etliches obendrauf.

2017 bemisst sich die EEG-Umlage auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich, im Jahr 2010 waren es noch 2,04 Cent, also mehr als eine Verdreifachung. Der beständige Anstieg der EEG-Umlage bringt auch dem Staat ständig Zusatzeinnahmen, da auf die Steuern und Abgaben, die im Nettostrompreis enthalten sind, zusätzlich noch die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Je höher die EEG-Umlage beziehungsweise der gesamte Staatsanteil am Strompreis, umso höher sind auch die Steuereinnahmen des Staates. Mit der Erhöhung der EEGUmlage in 2017 steigen also auch die Umsatzsteuereinnahmen weiter.

Die Energiewende sollte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch als solche finanziert werden. Eine alternative zusätzliche Finanzierung der EEG-Umlage, zum Beispiel aus diesen Steuereinnahmen, wäre zu prüfen und einzuführen, um zunächst die einseitige Belastung des Endverbrauchers abzuschaffen. Mittelfristiges Ziel muss natürlich sein, die Verbraucher von diesen staatlich verursachten Mehrkosten völlig zu entlasten.

Jetzt kann man natürlich sagen, dass das EEG ja aktuell novelliert wurde. Das ist auch richtig, aber auch wenn mit der aktuellen Novellierung des EEG die Förderung der erneuerbaren Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt wird und die Höhe der erforderlichen Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien über Auktionen ermittelt werden soll, schützt dies nicht den Endverbraucher vor weiteren staatlich administrierten Preissteigerungen. Der weitere Ausbau erfolgt dann eben zu begrenzt wettbewerblichen Preisen. Die Einspeisevergütung wird dadurch jedoch nicht beseitigt, sondern fällt weiterhin an.

Um weitere Belastungen, insbesondere für die privaten Haushalte, zu vermeiden, schlagen wir eine Begrenzung der EEG-Umlage auf die derzeitige Höhe von 6,88 Cent pro Kilowattstunde vor und wollen das in naher Zukunft abschmelzen. Die Belastung der Stromverbraucher durch die Energiewende entspricht in ihrer Wirkung einer simp

len, vom Einkommen unabhängigen Kopfsteuer, die wir als unsozial ablehnen. Die durch Ihre Politik immer weiter steigende zweite Miete ist den Bürgern kaum noch zuzumuten. Wenn Sie dann mit Markteingriffen wie bei der Mietpreisbremse Symbolpolitik machen, zeigen Sie ja, dass Sie sich des Problems eigentlich bewusst sind.

Immer mehr Unternehmen entziehen sich der Finanzierung der Energiewende, selbst die Nahverkehrsunternehmen in Schwerin und Rostock, auch die haben dort einen Befreiungsantrag gestellt und zahlen dort nichts mehr. Die Kosten werden immer einseitiger den Endverbrauchern aufgebürdet.

Auch das Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen ist eine bestenfalls verkürzte, konkret jedoch nicht zutreffende Behauptung. Rechnen Sie doch einmal die Arbeitsplatzverluste durch den Kaufkraftentzug der Verbraucher mit hinein! Aber das tun Sie ja nicht. Die immer weiter steigende Belastung der Verbraucher nehmen Sie somit billigend in Kauf.

Des Weiteren kommt weder der Bau der Übertragungsnetze voran noch die Errichtung von Stromspeichern oder die Sektorkopplung. Der weitere Ausbau der Energieerzeugungskapazitäten führt zu einer immer weiteren Zunahme der Redispatchmengen und des Countertradings. Momentan 1 Milliarde Kosten pro Jahr laut der besagten McKinsey-Studie, bis 2025 ansteigend auf 4 Milliarden pro Jahr – für nichts! Da werden also Strommengen bezahlt, die real gar nicht existieren. Somit verschwenden Sie das Geld der Stromkunden, um die Profite der grünen Lobby zu steigern, frei nach dem Motto „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“.

Die Häufigkeit der Netzeingriffe steigt exponentiell weiter an, im letzten Jahr bereits über 6.000. Die Fortsetzung dieser Politik setzt die Sicherheit der Energieversorgung aufs Spiel. Unsere Nachbarländer schützen sich bereits mit dem Bau von Phasenschiebern vor dem in Deutschland unnütz erzeugten Strom, um die Stabilität ihrer Netze zu sichern. Soweit sie noch Strommengen abnehmen, ist der Preis immer öfter negativ. Aber selbst das wollen diese Länder, wie gesagt, nicht mehr.

Wir fordern eine Energiepolitik, die die Belastung der Stromverbraucher durch diese konzeptionslose Energiewende kurzfristig mildert und langfristig vollständig abschafft. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Zum Schluss haben Sie ganz allgemein die Energiewende in Bezug genommen, das scheint mir mit dem Antrag, wenn wir jetzt die ganz große Debatte führen, nicht ganz einfach vereinbar. Ich würde mich mal auf das, was konkret beantragt ist, versuchen zu beschränken und erlaube mir

zunächst eine Nachfrage, die bei der Einbringung mir zumindest noch nicht deutlich geworden ist, vor allem auch nicht im Text.

Sie haben uns ja zwei Ziffern vorgeschlagen. Jetzt frage ich mich, stehen die Ziffern 1 und 2 in einem bei Juristen beliebten Stufenverhältnis? Frei nach dem Motto, wir wollen primär Ziffer 1, also Verschieben der Kosten in die Steuer,

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

und wenn das nicht klappt, die Ziffer 2 – das nennen die Juristen übrigens „hilfsweise Anträge“, beantragt wird dann primär die Abschaffung der EEG-Umlage, „hilfsweise“, sagen die Juristen –, falls das nicht klappt, wollen wir dann wenigstens kappen bei 6,88.

Oder will Ihr Antrag uns sagen, in den Ziffern 1 und 2 im Verhältnis zueinander soll die EEG-Umlage erst auf 6,88 begrenzt werden, um sie dann abzuschaffen? Dann, glaube ich, wäre die andere Reihenfolge der Ziffern deutlicher, 1 und 2 müssten umgekehrt werden und man müsste es deutlicher formulieren.

Oder sollen die Finanzaufwände, die in der EEG-Umlage stecken, zunächst auf eine Steuerfinanzierung umgestellt und dann auf 6,88 für den Steuerfiskus gedeckelt werden, was allerdings im System wenig konsistent wäre, weil ich dann ja eben keine kilowattstundenbezogene Steuerung mehr hätte?

Oder soll nur die Übernahme der EEG-Umlage-finanzierten Aufwände durch allgemeine Steuereinnahmen geprüft werden, das Ergebnis wird von Ihnen aber jetzt schon als irgendwie nicht so richtig konsistent und deshalb negativ vorausgesetzt und dann machen Sie schon mal hilfsweise den eigentlich gewollten Antrag hinterher, Sie wollen auf 6,88 deckeln?

Varianzen über Varianzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Fragen über Fragen oder vielleicht auch so ein Antrag unter der Überschrift: „Rätselspaß mit der AfD.“

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich bin gespannt auf die Sortierung Ihrerseits, dafür bin ich auch dankbar, nachher im zweiten, ergänzenden Redebeitrag, um mal zu schauen, was ist eigentlich gemeint, was wollte der Dichter uns damit sagen.

Aber mal losgelöst davon, wie sich die Punkte im Verhältnis zueinander verhalten, bleibt nach meiner Überzeugung eine zentrale Frage: Wie soll unsere Gesellschaft nach Ihrer Vorstellung die Energiewende finanzieren? Und da haben Sie eben ein paar Andeutungen gemacht. Diese Frage ist deshalb zentral, weil nichts anderes mit der EEG-Umlage zurzeit getan wird. Wir sichern damit die Umstellung unseres Stromerzeugungssystems auf die erneuerbaren Energien und alle damit verbundenen volkswirtschaftlichen Vorteile für unser Land werden auf diese Art und Weise gesichert.

Natürlich können wir damit auch den Bundeshaushalt belasten, um mal die Ziffer 1 aufzurufen. Aber Ihr Versuch, so zu tun, als ob dann der Verbraucher mit den Aufwänden der Energiewende nichts mehr zu tun hätte, das ist schlichte Augenwischerei, denn die Steuerlast – das mag manchem bisher entgangen sein – wird eben

falls in erheblichem Umfang von den vielen, vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern in diesem Land getragen. Sie würden den Menschen nur nicht so deutlich wie über den Strompreis sagen, wofür sie bezahlen.

Diese Vertuschung haben wir im Übrigen bei den gesellschaftlichen Kosten der Stromerzeugung, zum Beispiel aus Kohleverstromung, schon ewig praktiziert. Das gilt dann erst recht für die Kernenergie, das Endlager wird den Steuerzahler noch viele, viele Jahre zuverlässig begleiten. Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass die Finanzkosten der Endlagerung viele, viele Steuersysteme noch überstehen werden, wenn ich dann in die Millionen Jahre hineindenke.

Die Strompreise der letzten Jahrzehnte haben das nicht abgebildet. Und noch viel schlimmer, wir bezahlen diese Kosten so gut wie gar nicht, sondern wir bürden sie schon mal jetzt unseren Kindern und Kindeskindern auf. Die Generationen nach uns müssen das ausbaden. Billiger Strom heute, bezahlen werden dann die nächsten Generationen, Rechnung bitte an die Kindeskinder. Dieses Konzept der vergangenen Jahrzehnte ist kein Zukunftskonzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern ein politischer Dinosaurier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber vielleicht verstehe ich Sie auch schlicht miss. Klären Sie mich gerne auf! Vielleicht ist der Begriff des Verbrauchers in Ihrem Text ja auch ein ganz juristisch, originär juristisch gemeinter, quasi Verbraucher nur im Sinne des Endverbrauchers. Dann würde Ihr Antrag fordern, dass die Kosten der Energiewende komplett auf die Unternehmen abgewälzt werden sollen. Das erscheint mir im Übrigen eine noch schlechtere Idee, als die Kosten komplett in den Bundeshaushalt umzubuchen, und es bringt – Sie haben es auch angedeutet an einer Stelle – so einen leicht falschen Drive in die Debatte.

Grundsätzlich zahlen viele, viele Unternehmen in diesem Land ihren Anteil an den Kosten für die Energiewende genauso wie private Endverbraucher. Ich weiß, dass die Diskussionen über eine kleinere Zahl von Befreiungen und Ausnahmen die Gemüter, wie ich finde, an manchen Stellen – ich betone: aber nur an manchen Stellen – durchaus zu Recht bewegen. Aber lassen Sie uns mit einer so platten Diskussion bitte nicht alle Unternehmen im Sinne einer Neiddebatte über einen Kamm scheren. Die große Mehrzahl der Unternehmen in diesem Bundesland und in dieser Republik zahlt die Energiewende genauso mit wie die privaten Haushalte. Selbst wenn man den Kreis der Ausnahmen mit durchaus guten Gründen – Sie haben es ja angedeutet, dass Sie da auch kritisch draufgucken – für zu groß hält, profitiert davon auch zurzeit nur eine kleine Minderheit der Unternehmen, das gilt insbesondere in diesem Bundesland. Wenn der Antrag also in dem Sinne verstanden sein will, Endverbraucher und Private von der EEG-Belastung zu befreien und dafür die Unternehmen mit dieser Aufgabe der Finanzierung alleinzulassen, dann drohte das deutliche Überlastungen bei den Unternehmen zu hinterlassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fakt ist, die Energiewende kostet Geld – da sind wir im Dissens –, gut angelegtes Geld, und dieses Geld müssen wir aufbringen. Nichtsdestotrotz sind wir bestrebt, die Kosten zu senken und gerecht zu verteilen. Dazu wird im Übrigen an mehreren Stellschrauben gedreht. Zum einen – von Ihnen angesprochen, da haben Sie gesagt, das lassen

Sie uns nicht durchgehen, ich werde es trotzdem erwähnen –, zum einen wurde mit der Novelle des EEG 2017 die Fördersystematik von einer Festvergütung der Energieerzeuger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt. Seit 1. Januar dieses Jahres gibt es also keine im Gesetz festgelegte Vergütung mehr für jedermann, der anschließt, sondern es werden regelmäßig Strommengen ausgeschrieben und die Projekte müssen sich bewerben, und nur die günstigsten von den potenziell angebotenen Projekten bekommen den Zuschlag. Damit werden die Neubelastungen, wohlgemerkt nur in die Zukunft prognostiziert die Neubelastungen der EEG-Umlage, deutlich positiv im Sinne der Stromabnehmer beeinflusst werden. Dadurch rechnen wir mittelfristig auch mit einer Reduzierung der EEG-Umlage, die sich in den Geldbörsen jedes einzelnen Stromkunden bemerkbar machen wird.

Aber – auch das gehört zu einer seriösen Diskussion dazu, keine Frage – das wirkt nicht binnen weniger Monate. Wir haben in den vergangenen 15 Jahren eine Vielzahl von Erneuerbarer-Strom-Anlagen in die Förderkulisse aufgenommen und die Preise sind jeweils für 20 Jahre vorab bestimmt. Diese Bugwelle gebundener Mittel treibt ja noch einige Zeit vor uns her. Aber wir werden bei allen neuen Anlagen die Wettbewerbswirkungen des Ausschreibungsmodells deutlich spüren. Und die Effekte der Ausschreibungen zeigen sich im Übrigen auch in europäischen Nachbarländern, wo das zum Teil schon länger praktiziert wird, gerade im Bereich der erneuerbaren Energien, und zeigen, dass das zur Kostensenkung beiträgt.