In Mecklenburg-Vorpommern sind 31 Angelkutter registriert. Und es ist tatsächlich so, wie Sie angedeutet haben: Es handelt sich in der Regel hier um ehemalige Fischkutter oder zum Teil auch um Kapitäne, die sich im Ruhestand befinden oder die sich ein neues Umfeld geschaffen haben. Zu den wirklich Aktiven dürften jedoch auch die weit weniger ausgerichteten Angelkutter zählen. Dazu gehören auch die Brandungs- oder Molenangler. Diese haben aber eher eine untergeordnete Rolle.
Anlässlich des dritten runden Tisches am 26.09. in Lübeck haben wir ausdrücklich dem zugestimmt, dass im Beisein der Bäder- und Hochseeangelschiffe e. V. diese dargelegt haben, dass die Einführung einer Fangbegrenzung für Angler von fünf Dorschen pro Tag für den Verband der Kutterfischer und Angler auskömmlich sei. Dadurch sei es möglich, auch während der Dorschschonzeit eine Begrenzung auf drei Angelfahrten anzubieten. Darauf hatte der Verband großen Wert gelegt. Die Einhaltung einer Schonzeit wurde mit Blick auf bestehende Buchungen abgelehnt, sonst wären die heute schon alle platt gewesen. In diesem Zusammenhang darf ich ausdrücklich auf den Antrag der AfD hinweisen.
Zwischenzeitlich mehren sich jedoch die Stimmen, dass die vorgenannten Fangbegrenzungen bei geführten Angeltouren zu erheblichen Umsetzungsreduktionen führen. Ich will an dieser Stelle auch unterstreichen, wir haben diese Regelung nur und ausdrücklich für 2017. Ich gehe davon aus, dass durch diese Fangbegrenzung, die wir auf fünf Dorsche pro Angler benannt haben, eine gute Möglichkeit eines Ausgleiches geschaffen wird.
Die wissenschaftlichen Grundlagen dafür werden tatsächlich auch für das Jahr 2018 Ende Mai bekanntgege
ben, und zwar jetzt im Jahr 2017. Darauf dürfen wir alle sehr gespannt sein. Es gibt erste Anzeichen, die die Vermutung nahelegen, dass die Nachwuchsjahrgänge 2016 und 2017 doch Hoffnungsschimmer geben. Im Übrigen waren wir immer davon überzeugt, auch wenn die Sturmfluten uns große Schäden angelastet haben, es ist für die Ostsee ein Gewinn, weil wir erhebliche salz- und sauerstoffreiche zusätzliche Wassermengen bekommen haben.
Die Festsetzung zusätzlicher Fangmengen wird dann im Oktober 2017 festgelegt, und dafür sind die europäischen Fischereiminister zuständig. Wir werden das begleiten, ich habe das auch immer getan. Gegenwärtig ist es völlig unklar, ob fünf oder zehn Dorsche je Angler angemessen sind. Auch eine Erhöhung des europäischen Mindestmaßes für Dorsch ist ausdrücklich zu hinterfragen. Die Erhöhung des Mindestmaßes für Dorsche auf 45 Zentimeter hätte bestandsbiologisch sicherlich eine positive Wirkung. Ob diese jedoch ausreichend ist, um auf eine Tagesfangbegrenzung zu verzichten, erscheint fraglich und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Bestandssituation im Mai wirklich beurteilt werden. Deswegen ist zu berücksichtigen, dass die Anhebung des europäischen Dorschmindestmaßstabes nicht jährlich, sondern langfristig festgesetzt worden ist. Und da sind wir tatsächlich bei den 35 Zentimetern.
Ich sage nach wie vor, wir wollen zu einem größeren Dorschmindestmaß kommen, aber die Sicht ist unterschiedlich. Bei den Fischern gilt dieser 35-ZentimeterDorsch, um für den Handel auch gelistet zu werden. Das müssen Sie einfach wissen. Der Angler muss ihn mit zweifelhafter Überlebenschance nach Ihrer Auffassung zurücksetzen. Dieses dürfte dem Angler letztlich schwer zu vermitteln sein. In der Freizeitfischerei wären außerdem erhöhte Rücklaufraten zu verzeichnen. Das spricht für ein einheitliches Dorschmaß in der Freizeitfischerei als auch in der Erwerbsfischerei. Das ist unser Ziel. Das heißt, sowohl für die Berufsfischerei als auch für die Freizeitfischerei muss das Dorschmindestmaß erhöht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein die vorgenannten Argumente stellen den vorliegenden Antrag, was die AfD anbetrifft, sowohl zeitlich als auch in inhaltlichen Fragen tatsächlich auf die Rote Liste. Aus der Sicht der Landesregierung sollte zunächst die Bekanntgabe der aktuellen Bestandssituation des Dorschbestandes der westlichen Ostsee abgewartet werden. Eine jährliche Tagesfangbegrenzung für Dorschangler scheint ein geeignetes Mittel für das Bestandsmanagement zu sein. Ob es fünf oder zehn sind, ich betone es noch mal, darüber werden wir in der Zukunft zu reden haben. Sofern die Bestandssituation es zulässt, beabsichtige ich jedenfalls, darauf hinzuwirken, dass die Tagesfangbegrenzung bereits für 2018 angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hat auch in der Vergangenheit schon ausdrücklich dafür plädiert, die Begrenzung nicht unterhalb von sieben, sondern auf acht oder zehn Dorsche festzusetzen. Für Boots- und Kutterangler sollte sich das auf das Fahrzeug und nicht auf den einzelnen Angler begrenzen. Durch die sogenannte Vergabe von Fahrzeugquoten, die sich an der Anzahl der Angler je Boot orientiert, hat der einzelne Angler im Rahmen der Bootsquote die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Dorschen anzulanden, ohne dass damit das
Ich habe natürlich in den letzten Wochen und Monaten insbesondere noch mal mit den Anglern und den Fischern geredet. Ich glaube, dass wir während der Schonzeit in den Monaten Februar und März nicht nur die Erwerbsfischerei auf Dorsch, sondern auch das Kutter- und Bootsangeln in Wassertiefen von mehr als 20 Metern untersagen. Auch da habe ich mit dem Landesanglerverband einen intensiven Diskurs, denn die Dorschlaichgebiete liegen in tieferen Bereichen, dadurch würde eine erhebliche Schonung des Bestandes erfolgen und wir würden damit hoffentlich unserem Dorschbestand, der nachweislich ziemlich standorttreu ist, weiter auf die Beine helfen. Insofern hoffe ich, dass mit diesem Beitrag deutlich geworden ist, die Dorschfischerei und -angelei ist bei uns in guten Händen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Noch vor vier Wochen hat sich die AfD-Fraktion als Anwalt der Kutter- und Küstenfischer ernannt und einen Antrag zum Erhalt dieser Fischerei eingebracht. Heute will sie Anwalt der Freizeitfischer sein. Meine Fraktion
will neben dem Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei und der Freizeitfischerei auch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereibestände in der Ostsee erreichen. Alles unter einen Hut zu bringen, fällt natürlich schwer, erst recht, wenn man weiß, dass die Freizeitfischerei bedeutende Mengen an Dorsch aus der Ostsee entnimmt. So wurde für die Jahre 2005 bis 2010 geschätzt, dass die Freizeitfischerei über 50 Prozent der gesamten Dorschfänge realisiert. Deshalb ist es meines Erachtens sinnvoll, dass ein geeignetes Management für einen Ausgleich der Interessen der Freizeit-, Kutter- und Küstenfischerei sorgt. Selbst der Landesanglerverband hat Vorschläge unterbreitet, um den Dorschbestand zu schützen. Er schlägt die Regel 45-0-10 vor. Das soll heißen, 45 Zentimeter Mindestmaß, Einführung einer Schonzeit und eine Fangbegrenzung für Freizeitfischer auf zehn Dorsche. Diesen Vorschlag haben Sie, meine Damen und Herren von der AfD, sich zu eigen gemacht und ihn hier im Landtag eingebracht.
Nicht berücksichtigt haben Sie dabei allerdings, dass die Freizeitfischerei bei der Quotierung des Dorsches mittlerweile mit einbezogen wurde, und nur deshalb konnten sich am 10. Oktober 2016 die Fischereiminister in Luxemburg darauf einigen, Fangmengen für den Dorsch in der westlichen Ostsee um 56 Prozent und in der östlichen Ostsee um 25 Prozent gegenüber den Vorjahren zu reduzieren.
Wäre man den Vorschlägen der Wissenschaft und der Europäischen Kommission gefolgt, hätte es durchaus noch drastischere Kürzungen geben können. So sollte zum Beispiel in der westlichen Ostsee die Fangquote für die Berufsfischerei um 88 Prozent gesenkt werden. Eine solche dramatische Absenkung hätte das Ende der Kutter- und Küstenfischerei bedeutet. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir vor vier Wochen einen Antrag der AfD-Fraktion hinsichtlich des Erhalts dieses Berufsstandes debattiert haben, stellt sich für mich und für unsere Fraktion heute die Frage der Sinnhaftigkeit dieses vorliegenden Antrages.
Klar ist, dass wir alle eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee wollen. Dafür haben wir nach langen Verhandlungen nun ein Instrument, den Mehrarten- und Mehrjahresplan für die Ostsee, in dem auch die biologische Interaktion der Fischarten berücksichtigt wird. Gleichzeitig wollen wir den Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei, welche eine jahrhundertelange Tradition aufweist, sichern. Das heißt, wir müssen auch sozioökonomische Auswirkungen auf diesen Sektor berücksichtigen. Wer die Kutter- und Küstenfischerei erhalten will, der muss für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee Sorge tragen, und dazu gehört in diesem Fall die Einbeziehung der Freizeitfischerei.
Wir sind der Auffassung, dass der im Fischereirat gefundene Kompromiss zum einen die Kutter- und Küstenfischerei und zum anderen den Erhalt des Dorschbestandes sichert und zudem den Freizeitfischern ausreichend Spielraum lässt. Insbesondere die Mitglieder des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments, darunter vor allem der Abgeordnete Werner Kuhn aus Mecklenburg-Vorpommern, haben sich für diesen Kompromiss starkgemacht.
Wer den vorliegenden Kompromiss infrage stellt, der gefährdet letztendlich die Kutter- und Küstenfischerei unseres Landes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, ein Zitat von Herrn Kuhn hier zu verlesen beziehungsweise einen kurzen Brief, den er veröffentlicht hat, welcher, glaube ich, die Dramatik in diesem Bereich widerspiegelt:
Vor kurzem traf ich mich abends mit zwei Angelguides aus Schaprode im Zingster Kurhaus. Sie wollten mich sprechen, weil sie die Dorsch-Begrenzung für Angler durch die EU drückt. Gerade hatten sie ihr Angeltourismus-Gewerbe aufgebaut, Kutter und Boote gekauft, Leute eingestellt, sieben im Haupt- und 17 im Nebenberuf, viel Geld investiert, zählen 4.000 Kunden. Für drei oder fünf Dorsche am Tag kommen die nicht mehr, meinen sie. Und zu mir: Mal ehrlich, ihr da oben in Brüssel würfelt doch die Quoten irgendwie aus. Mich ärgern solche Sprüche. Dafür gibt es einen neuen Begriff: Postfaktisch. Heißt, die gefühlte Wahrheit stimmt nicht mit der objektiven Faktenrealität überein. Dabei kann das jeder nachlesen. Auch, wie Fischereiquoten entstehen:
Wissenschaftliche Beratungsgremien, wie der Internationale Rat für Meeresforschung …, geben jährliche Gut
achten über die Fischbestände ab. Auf dieser Grundlage ermittelt die EU-Kommission eine zulässige Gesamtfangmenge... Darauf basierend treffen die nationalen Fischereiminister jährlich im Herbst für das Folgejahr ihre endgültige Festlegung, was in Europa aus dem Meer gezogen wird. In den vergangenen Jahren wurden die vorgeschlagenen Dorschquoten von den Ministern immer wieder abgemildert, die erlaubten Fangmengen lagen über den wissenschaftlichen Empfehlungen. Auch bei der diesjährigen Reduzierung der Gesamtfangmenge für Dorsch in der westlichen Ostsee auf 56 Prozent lag der ursprüngliche Vorschlag der Wissenschaft bei fast 88 Prozent. Bei dieser Entscheidung spielte der Erhalt der Dorschfischerei eine wesentliche Rolle. Unter den EU-Ländern werden die Fangmengen über einen festgelegten Schlüssel verteilt, in Form einer nationalen Quote. Zugrunde liegt das Prinzip der relativen Stabilität der Bestände. Diese Stabilität ist ein wichtiger Eckpfeiler der EU-Fischereipolitik und garantiert allen Mitgliedstaaten prozentual gleichbleibende Anteile an den maximal zulässigen Fangmengen. Zum Schluss verteilen die Mitgliedsstaaten die nationale“ zulässige Gesamtfangmenge „unter ihren Fischern nach transparenten, objektiven Kriterien und wachen über die Einhaltung dieser Quote. Oft genug wird die zugelassene Fangmenge jedoch gar nicht ausgefischt, sondern zurückgegeben oder getauscht. Gesamtfangmengen für Bestände, die gemeinsam mit Nicht-EU-Ländern befischt werden, regeln zweiseitige Abkommen, beispielsweise mit Norwegen oder Island.
Wird die Fangmenge für eine Fischart besonders stark zurückgenommen, kann auch die Freizeitfischerei begrenzt werden, wie jetzt beim Dorsch der westlichen Ostsee (fünf Dorsche pro Tag, Mindestmaß 35 Zentime- ter) sowie beim Wolfsbarsch in Atlantik und Nordsee (ein Wolfsbarsch pro Tag, Mindestmaß 42 Zentimeter). Für kleine Kutter- und Küstenfischer, die nur bis zu 20 Metern Tiefe fangen, gibt es in der Dorschlaichzeit nun eine Ausnahme. Dafür setzten wir uns ein. Denn der Dorsch als Grundlaicher wird in seiner Kinderstube von ihnen nicht gestört. Und die Angler, sie fingen in den Vorjahren wie Berufsfischer fast 3.000 Tonnen Dorsch pro Jahr, dürfen auch in der Laichzeit drei Exemplare pro Tag fangen. Ich halte diese Lösung für gerecht. Es geht uns darum, dass sich die Dorschbestände erholen und die Fischereiminister im Herbst bessere Bedingungen für 2018 verkünden können. Wir setzen darauf, dass sich die harten Einschnitte und Entbehrungen der Fischer und Angler in den kommenden Jahren auszahlen. Und was meinen die Angelguides aus Schaprode? Sie hoffen, dass die Angler ihnen treu bleiben und bis dahin auf andere wohlschmeckende Fische ausweichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Dem Dorsch in der Ostsee geht es schlecht. Vom Fische
reibeirat der EU über das Thünen-Institut in Rostock bis zu zahlreichen anerkannten oder selbsternannten Umweltverbänden sehen das eigentlich alle so, einschließlich der Fischer und Angler.
Der Landesanglerverband hat auf mehreren Wegen neue Vorschläge für das Dorschangeln in der Ostsee veröffentlicht. Die AfD wollte das mittels Dringlichkeitsantrag schon auf die Tagesordnung der letzten Landtagssitzung setzen. Nun, der Antrag war weder dringlich noch sachlich korrekt. Heute haben wir es also mit einem neuen Antrag zu tun. Wie der Vorläufer greift auch er auf die Agenda 45-0-10 des Landesanglerverbandes für 2018 zurück und fordert von der Landesregierung – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –, „sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die zuständige EU-Kommission die für das Jahr 2017 erlassenen Fangquoten auf Dorsch für Freizeitangler novelliert.“ Rein formal erst einmal der richtige Weg – nicht die bisher übliche Anmaßung der AfD, dass wir hier im wichtigsten Parlament des schönsten Bundeslandes der Welt die Regeln für ganz Europa machen, aber an dieser Stelle ist dann mein Lobvorrat auch schon aufgebraucht.
Am 29.03, also erst kürzlich, trafen sich einige fischereipolitische Sprecher der Landtagsfraktionen beim Landesanglerverband in Görslow zu einem, wie es der Anglerverband selbst nannte, „ersten runden Tisch“. Die CDU war leider nicht vertreten,
Herr Borschke war da und hat offensichtlich, wenn ich die Auslassung gerade richtig zur Kenntnis genommen habe, aber nur das gehört, was er hören wollte. Es ist gut und richtig, dass der Anglerverband einige Vorschläge zur Diskussion stellte, allerdings kommen diese Vorschläge eindeutig zu spät.
Der Zeitfaktor ist in der Tat ein wichtiger Faktor. Es gibt eine zeitliche Logik des politischen Kalenders und so wäre es viel hilfreicher gewesen, wenn die Angler ihre Agenda in die Fischereiverhandlungen und von mir aus auch über die Landesregierung eingebracht hätten. Auch dem Landesanglerverband ist der schlechte Erhaltungszustand des Dorsches ja schließlich seit Langem bekannt, wie die Tatsache, dass die Angler selbst wahrscheinlich ebenso viel Dorsch aus der westlichen Ostsee herausgeholt haben wie die Berufsfischerei. Es war also zwangsläufig, dass erstmalig bei einer einzelnen Fischart Maßnahmen der EU-Kommission erlassen werden mussten und Angler Einschränkungen zu erdulden haben.
Die angesprochene Agenda 45-0-10, hier schon mehrfach erläutert, liegt uns heute also in der Form des AfDAntrages vor. Auf den ersten Blick erscheinen diese freiwilligen Beschränkungen durchaus sinnvoll, sind aber auch strittig. Das betrifft nicht das Angelverbot in der Laichzeit, sondern das Mindestmaß und das Tageslimit, der Minister hat es bereits ausgeführt, sowie – und das kommt noch dazu, das haben wir an diesem runden Tisch erläutert – die zeitliche Bemessung von Schutzmaßnahmen, aber auch die Bedeutung von „Schwarzen
Schafen“, denen zehn, oder egal, welche Zahl wir hier nennen, völlig egal sind, regelrechte Fischräuber. Bei den Vorschlägen, die zu viel Spekulation und viel Hoffnung im Spiel haben, ist es hingegen so, dass die wissenschaftliche Begründung fehlt.
Darum plädieren wir dafür, den vorliegenden Antrag, wenn es denn geht, in den zuständigen Agrarausschuss zu überweisen