Protocol of the Session on March 10, 2010

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass wir in Ruhe über die mögliche und notwendige Schaffung einer Rechtsgrundlage im Ausschuss debattieren, dies auch noch einmal gemeinsam prüfen, um dann entsprechend auf die sichere Seite bei der Einführung von FoKuS zu gehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Justizministerin des Landes Frau Kuder. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich bin Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, dankbar, dass Sie den Antrag heute hier eingebracht haben. Zum einen zeigt es, dass Sie das FoKuS-Konzept nicht hinreichend verstanden haben, ich es Ihnen vielleicht auch nicht hinreichend erklärt habe. Daran kann es auch liegen. Ich bin Ihnen dankbar, dass es mir gleichzeitig Gelegenheit gibt, auch hier dann einiges klarzurücken.

Zunächst einmal: Anders als in der Begründung zum Antrag dargestellt, ist gerade nicht die Speicherung von Informationen aller Gefangenen in einer Datei Inhalt des Konzeptes. Ich werde Ihnen das auch gleich noch einmal erklären. Und auch die zur Begründung Ihres Antrages angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine – ich betone – anlassunabhängige Geschwindigkeitsmessung mittels Videoaufzeichnung betraf,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau.)

ist meiner Meinung nach ein Fehlgriff. Noch einmal: Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es um anlassunabhängige Aufzeichnungen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Wer im Fokus von FoKuS steht, ist bereits durch schwerwiegende Straftaten in Erscheinung getreten. Ich meine, und ich kann mir vorstellen, da sind wir alle einer Meinung, wer bereits durch schwerwiegende Straftaten in Erscheinung getreten ist, hat einen hinreichenden Anlass für eine aufmerksame Begleitung und Beobachtung gesetzt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das.)

Aber der Reihe nach: Als ich mein Amt im November 2006 antrat, beschäftigte mich vor allem eine Frage: Was können wir tun, um die Rückfallgefahr entlassener Strafgefangener in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren? Diese Frage habe ich mir gestellt, weil jede verhinderte Rückfalltat gleichzeitig die Verhinderung eines weiteren Opfers bedeutet. Das nenne ich aktiven Opferschutz.

Das können wir nicht allein mit neuen und schärferen Gesetzen erreichen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Wichtiger ist es, davon bin ich überzeugt, bestehende Möglichkeiten zu optimieren.

Bereits zum 1. Januar 2008 sind wir einen ersten Schritt mit unserem InStar-Konzept gegangen. InStar steht für Integrale Straffälligenarbeit. Mit InStar haben wir die Zusammenarbeit der sozialen Dienste der Justiz, also Bewährungshelfer und Führungsaufsicht, mit dem Vollzug eng verzahnt und standardisiert. Vereinfacht gesagt stellen wir mit InStar sicher, dass der für den Haftentlassenen zuständige Bewährungshelfer frühzeitig die Informationen erhält, die er für eine zielführende Arbeit mit dem Haftentlassenen benötigt – ein Konzept, das nicht nur bundesweit, sondern auch über die Grenzen Deutschlands hinaus im Übrigen in der Fachwelt hohe Beachtung findet.

Darüber hinaus haben wir – und, Frau Borchardt, das ist vielleicht auch wichtig, dass Sie jetzt zuhören – auch dank zusätzlicher Personalstellen in der Bewährungshilfe, ich darf daran erinnern, die Kontrollintensität Straffälliger je nach Schwere der verurteilten Straftat in „intensiv zu begleiten“, „eng zu begleiten“ und „weniger eng zu begleiten“ kategorisiert.

Diesem Schritt soll nun ein weiterer Schritt folgen. Während InStar sich vor allem mit der intensiven Zusammenarbeit von Vollzug und Bewährungshilfe zur Vermeidung von Rückfällen beschäftigt, geht es bei FoKuS nun um die Optimierung der Zusammenarbeit von Justiz und Polizei. FoKuS stellt damit eine notwendige Ergänzung zu InStar dar.

Mit FoKuS rückt vor allem die Überwachung bestimmter Haftentlassener im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit in den Vordergrund. Im wahrsten Sinne des Wortes in den Fokus rücken besonders rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter, die nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus dem Justizvollzug entlassen werden und unter Führungsaufsicht stehen. Damit richten wir ein noch stärkeres Augenmerk auf eine Zielgruppe, die einer intensiven Aufsicht und Leitung bedarf. Deshalb steht FoKuS für „Für optimierte Kontrolle und Sicherheit“.

An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich nicht umhin, Ihnen das Instrument der Führungsaufsicht in aller Kürze und leider stark vereinfacht näherzubringen. Führungsaufsicht tritt regelmäßig kraft Gesetzes ein, wenn eine bei bestimmten Sexualstraftaten mindestens einjährige, im Übrigen zweijährige

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Mehrjährig.)

Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag vollstreckt ist. Ein Strafgefangener bleibt bis zum letzten Tag in Haft, wenn bei negativer Sozialprognose ein Teilstraferlass auf Bewährung nicht angezeigt ist. Im Rahmen der Führungsaufsicht stellt das Gericht den Betroffenen einen Bewährungshelfer zur Seite. Zudem kann das Gericht bestimmt Ge- und Verbote aussprechen. Das Gericht kann beispielsweise einem Gewaltstraftäter für die Dauer der Führungsaufsicht jeglichen Alkoholkonsum untersagen, wenn gerade die enthemmende Wirkung des Alkohols zu seiner erhöhten Aggressivität beiträgt. Das Gericht kann beispielsweise einen Sexualstraftäter insbesondere anweisen, sich von Kindergärten, Schulen oder Spielplätzen fernzuhalten und sich durch eine forensische Ambulanz psychotherapeutisch oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen.

Wer durch einen schwerwiegenden oder beharrlichen Weisungsverstoß die Rückfallgefahr vergrößert, riskiert ein neues Strafverfahren. Ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Die Einhaltung der Weisungen müssen allerdings in der Praxis überwacht werden, damit auf Weisungsverstöße entsprechend reagiert werden kann. Hierzu ist es zwingend notwendig, die Informationen, über die die Führungsaufsichtsstelle, die zuständige Staatsanwaltschaft, die Justizvollzugsanstalt, der Bewährungshelfer und die örtliche Polizeidienststelle verfügen, auszutauschen.

Mit FoKuS haben wir ein lokales Netzwerk geschaffen, das einen effektiven Informationsaustausch gewährleistet. Informationsflüsse innerhalb des Überwachungsnetzwerkes, wie sie die gemeinsame Verwaltungsvorschrift beschreibt, sind auf die vorhandenen Rechtsvorschriften zur Gestaltung und Durchführung der Führungsaufsicht gestützt.

Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, empfehle ich noch einmal einen Blick in die Paragrafen 68 bis 68g Strafgesetzbuch und die Paragrafen 463 und 463a Strafprozessordnung. Dort werden Sie insbesondere feststellen, dass Paragraf 463a

Absatz 2 Strafprozessordnung die Ausschreibung der verurteilten Person im polizeilichen Informationssystem zur Beobachtung eröffnet und regelt. Sie sehen, wir bewegen uns mit FoKuS innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Führungsaufsichtsbeschluss und die darin festgelegten Weisungen werden in diesem Rahmen dem Landeskriminalamt zur Ausschreibung zur Beobachtung übermittelt. Zudem werden die örtlich zuständigen Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr über die bevorstehende Entlassung und die Ausgestaltung der Führungsaufsicht, also die erteilten Weisungen, unterrichtet. Ebenso erfährt die örtlich zuständige Polizeibehörde durch FoKuS, wer der zuständige Bewährungshelfer ist und wie dieser erreichbar ist.Die Polizei vor Ort arbeitet künftig mit dem zuständigen Bewährungshelfer zusammen. Sie informieren sich gegenseitig. Warnsignale werden gegenseitig mitgeteilt. Sofern der entlassene Strafgefangene auffällig wird, unterrichtet die Polizeidienststelle den zuständigen Bewährungshelfer über die Weisungsverstöße und umgekehrt. Die erforderlichen Maßnahmen bei Weisungsverstößen können so schnell getroffen werden.

Ziel von FoKuS ist also, schneller und zielgenauer auf Weisungsverstöße oder andere Anzeichen für kriminelle Gefährdungen und gefährliche Rückfälle reagieren zu können. FoKuS soll vermeiden helfen, dass rückfallgefährdete Menschen nach ihrer Haftentlassung neue Straftaten mit schweren körperlichen und psychischen Folgen für die Opfer begehen. Kurz: FoKuS soll ebenso wie das InStar-Konzept dazu beitragen, neue Opfer zu verhindern.

Ich bin aber auch nicht blauäugig. Leider kann auch FoKuS Rückfalltaten nicht ausschließen. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass das verbleibende Risiko durch eine enge Zusammenarbeit von Justiz und Polizei mit FoKuS erneut verringert werden kann. Hierfür bin ich jedenfalls bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dankert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justizministerin hat die Zulässigkeit einer Datenübermittlung zwischen den beteiligten Institutionen, nämlich Gerichten, Staatsanwaltschaften, Führungsaufsichtsstellen, sozialen Diensten und Justizvollzugsanstalten, geprüft. Bei der Erarbeitung dieses Konzepts waren Richter beteiligt, datenschutzrechtliche Probleme sind gelöst worden. Die Ministerin hat dies eben wie bereits auch schon im Ausschuss eingehend erläutert. Wir sehen gegenwärtig keinen Anlass, dies in Zweifel zu ziehen. Sollten Sie von der LINKEN, Frau Borchardt, tatsächlich einen anderen Rechtsstandpunkt haben, dann strengen Sie eine Klage an gegen dieses Konzept, dann sehen wir weiter. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Leonhard. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag macht die Fraktion DIE LINKE einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes geltend. Das hat Frau Ministerin Kuder heute sowie auch schon im Rechtsausschuss und anhand der veröffentlichten Pressemitteilung vom 26. Januar dieses Jahres deutlich gemacht. Daher erscheint es zumindest zweifelhaft. Etwas genauer ist da die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Kollegin Borchardt zu diesem Thema auf der Drucksache 5/3241. Dort wird seitens der Landesregierung die Auffassung vertreten, das Überwachungskonzept stelle „eine rein verwaltungsinterne Regelung dar“ und die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem „Polizeirecht“ des Landes sowie dem „Strafgesetzbuch“.

Meine Damen und Herren, namens der FDP-Fraktion schlage ich aus diesem Grund vor, dass sich der Rechtsausschuss durchaus dieses Themas noch einmal annimmt. Dort gehört es aus unserer Sicht noch mal hin. Im Ausschuss sollten wir uns dieses Konzept noch einmal genau erläutern lassen, und zwar auch im Hinblick auf gegebenenfalls zukünftige Veränderungen beziehungsweise Ergänzungen des Konzeptes.

Nach den bisherigen Erkenntnissen teile ich eher die Auffassung, dass das Handeln der Landesregierung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten legitimiert ist. Sollte es aber vielleicht jetzt bereits noch vor Inkrafttreten des Konzepts aufgrund von gewonnenen Erkenntnissen Ergänzungen geben, die zu einer anderen Beurteilung führen, dann wollen wir uns als FDP-Fraktion dem durchaus nicht verschließen.

Meine Damen und Herren, unabhängig von der juristischen Beurteilung, ob für die Einführung eines derartigen Konzepts der Gesetzesvorbehalt gilt, schlage ich Ihnen jetzt vor, dass sich der Ausschuss Ende dieses Jahres über die Erfahrungen mit diesem Konzept berichten lässt. Dann sollten wir uns spätestens fragen: War das Konzept bis dahin erfolgreich? Hat es tatsächlich die Rückfallgefahr entlassener Strafgefangener in Mecklenburg-Vorpommern reduziert und damit weitere Opfer verhindern können? Ist das überhaupt messbar? Und natürlich interessiert uns, meine Fraktion, auch der Aufwand für dieses Konzept, genauer gesagt, die Kosten bei der Umsetzung. Aus diesen Gründen und aus den vorgenannten Gründen beantragen wir namens der FDPFraktion die Überweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Leonhard.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Frau Kollegin Borchardt, alles, was sachlich zu Ihrem Antrag zu sagen ist, hat die Ministerin heute dankenswerterweise noch einmal mit aller Klarheit zum wiederholten Male ausgeführt. Aber das Thema ist zu ernsthaft, als dass wir es so einfach hinnehmen könnten, dass Sie ein solches Thema in einer solchen Form hier aufwerfen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, bei allem Verständnis für Opposition, wenn es schwierig ist, Themen zu finden, dieser Antrag überfordert jedenfalls meine zuge

geben etwas bescheidenen Verständnismöglichkeiten, ein Antrag zu einem Erlass, den es, wie Sie wenigstens richtigerweise sagen, noch gar nicht gibt. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich Ihnen schlicht ein paar Fragen stelle. Vielleicht können Sie es mir dann auch ermöglichen, wenigstens herauszufinden, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag bezwecken.

Die erste Frage: Frau Kollegin Borchardt, stimmen Sie mir zu, dass jedes Opfer, das mit rechtsstaatlichen Mitteln hätte vermieden werden können, ein Opfer zu viel ist? Ich denke, das müsste jedenfalls zwischen den vernünftigen Abgeordneten in diesem Haus eine Selbstverständlichkeit sein.

Zweitens. Frau Kollegin Borchardt, war es nicht zumindest eine übereinstimmende Auffassung aller Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Carolin“, dass Handlungsbedarf besteht, wenn es darum geht, den Informationsaustausch zwischen denjenigen, die Erkenntnisse haben über einen gefährlichen Strafgefangenen, der entlassen wird, und denjenigen, die eingreifen könnten, diesen Informationsaustausch zu verbessern?

Drittens. Frau Kollegin Borchardt, stimmen Sie mir dann zu, dass das Konzept FoKuS ein sinnvolles Konzept ist, um Gewalttaten gefährlicher entlassener Häftlinge vermeiden zu helfen?

Ich habe allerdings Zweifel, wenn ich mir Ihren Antrag genau ansehe, wenn Sie formulieren: „Erlass eines Gesetzes, wenn dieses gewollt ist“. Ja, inhaltlich ist dieses gewollt, jedenfalls von allen, die ernsthaft darangehen, sich der Problematik anzunehmen, die gestern wieder Gegenstand eines Urteils des Bundesgerichtshofes war, nämlich dass im Rechtsstaat Straftaten abgeurteilt werden. Und wenn diese Strafen verbüßt sind, ändern sich damit nicht die Menschen ohne Weiteres, sondern es gehen unter Umständen nach wie vor Gefahren von ihnen aus. Und wenn das der Fall ist, dann muss der Staat die rechtsstaatlichen Mittel einsetzen, um, so weit es irgend möglich ist, weitere Opfer zu verhindern.

Viertens. Frau Kollegin Borchardt, Sie haben scheinbar die Frage schon beantwortet, ich stelle Ihnen die Frage trotzdem: Kennen Sie die Antwort der Landesregierung vom 22. Februar 2010 auf die Anfrage der Abgeordneten Borchardt, Fraktion DIE LINKE? Haben Sie die Antwort sorgfältig gelesen? Haben Sie die Antwort verstanden? Ich muss Ihnen sagen, selbst ich war in der Lage, bei einmaligem Lesen diese Antwort zu verstehen. Sie ist vollkommen in sich schlüssig und sie macht vollkommen klar, dass Sie hier Dinge miteinander vergleichen, die nichts miteinander zu tun haben. Es bedarf hier keines Gesetzes.

Sie wissen ganz genau, wenn ein überflüssiges Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt würde – ich spreche jetzt in diesem Zusammenhang nicht einmal von Deregulierung –, dann würde es Monate dauern, bis dieses Gesetz in Kraft treten könnte, und das heißt, wir würden einen Beitrag dazu leisten, dass das, was sinnvollerweise jetzt von der Landesregierung in Gang gesetzt wird, nicht greifen kann. Ich frage Sie, ob Sie dann den Betroffenen, die Opfer oder im schlimmsten Falle Angehörige von Opfern sind, erklären wollen, warum wir die Landesregierung unnötigerweise daran gehindert haben, etwas Sinnvolles zu tun, um weitere Opfer zu vermeiden.