Protocol of the Session on December 18, 2009

sei es von freien oder staatlichen Trägern wie etwa dem Jugendamt! Also lassen Sie uns als Landespolitiker dort etwas tun, wo wir auch tatsächlich schnell helfen können! Meine Fraktion wird den vorliegenden Antrag ablehnen.

Danke, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Reese, wir waren schon ein Stück weiter.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU - Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich bedanke mich ganz herzlich bei Frau Borchardt,

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

dass sie hier so sachlich und klar den Ablauf unserer Diskussion, die wir zu diesem Thema ja geführt haben, dargestellt hat,

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

inklusive den sehr bemerkenswerten Anhörungen, die wir dazu durchgeführt haben. Und ich bedanke mich ausdrücklich noch mal bei Dr. Jäger, der seine Sichtweise und auch die Zustimmung zu den Inhalten hier noch mal bekundet hat,

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

jedoch auch die Bedenken geäußert hat, worüber man noch reden muss im Einzelnen, um die ganze Sache gesetzeskonform auf den Weg zu bringen und so sozial, wie man es eben vermag.

Deswegen kann ich für unsere Fraktion oder für meine Fraktion, die SPD, nur sagen: Wir stimmen selbstverständlich der Überweisung federführend in den Europa- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Tegtmeier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ hört sich erst einmal gut an, jedoch stellt sich dabei die Frage nach der Notwendigkeit. Ich möchte zunächst auf die Ansprüche und Rechte der Kinder, die Einzug ins Grundgesetz finden sollen, eingehen.

Der Anspruch auf Schutz, Fürsorge und angemessenen Lebensstandard besteht bereits heute. Nur leider wird auf diesem Gebiet vonseiten der Politik nichts unternommen, um wirklich allen Kindern diesen Anspruch zu gewährleisten. Das schreckliche Schicksal von LeaSophie kennen wir alle. Doch wer hat in diesem Fall die Kinderrechte durchgesetzt oder überwacht?

Der Anspruch auf Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Das trifft auch für die Kinder zu, zumindest, wenn die Kinder die vorgeschriebene Meinung ihr Eigen nennen. Wenn dies nicht der Fall ist, sieht das natürlich ganz anders aus,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

wie uns das Beispiel HDJ deutlich gezeigt hat.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Oh Mann, oh Mann, oh Mann!)

Aber echte Meinungsfreiheit wollen Sie den Kindern ja auch nicht grundsätzlich verbriefen.

Das Recht auf Anhörung in allen das Kind betreffenden Maßnahmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, bei denen das Wohl des Kindes vorrangig in Erwägung ist, dies ist seit Jahrzehnten gängige Praxis, nur wird in den meisten Fällen keine Rücksicht auf die Wünsche der Kinder genommen.

Das Recht auf Bildung und bestmögliche Förderung zum Erreichen der Chancengleichheit besteht zurzeit auch schon, nur wird dieses Recht vornehmlich auf Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder von Migranten angewandt.

(allgemeine Unruhe)

Bei der breiten Masse der Kinder tragen die Eltern ganz allein die Verantwortung in Bezug auf den Bildungsweg.

Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen, sollte gleichfalls schon heute bestehen. Nur leider ist dies nicht so. Die BRD kümmert sich weltweit um die Lebensbedingungen von Kindern, während in Deutschland Kinder zur Tafel gehen müssen.

Wir sehen also, dass zunächst einmal die bestehenden Gesetze zielgerichtet umgesetzt werden müssen, um unseren Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Wenn Sie dennoch zwangsweise etwas verändern müssen, schlage ich vor, dass zuerst einmal das Recht auf Leben im Grundgesetz verankert wird, denn solange in Deutschland Kinder im Mutterleib ermordet werden, haben Kinder auch keine tatsächlichen Rechte von der Politik zu erwarten.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Sehr richtig.)

Der millionenfache Mord an Kindern muss endlich per Gesetz gestoppt werden, um unserem Volk überhaupt eine Zukunft zu geben.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Der Schutz der Kinderrechte beginnt im Mutterleib und geht über in das Recht auf eine lebenswürdige Zukunft für die Familien. Die Politik hat sich darauf zu besinnen, dem deutschen Volk das Überleben zu sichern und eine menschenwürdige Zukunft zu garantieren. Nicht Kinderrechte im Grundgesetz werden dies möglich machen, sondern die konsequente Verfolgung deutscher Ziele, die unserem Volk dienen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Müller, ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass die Kinder dieses Landes und anderer Länder vor Ihrer Ideologie geschützt werden müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Und wenn die Grundrechte von Kindern im Grundgesetz verankert würden und auch dazu dienen, dann, finde ich, haben wir einiges gekonnt.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Frau Reese, ich bin etwas enttäuscht über Ihren Beitrag. Wir haben hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Entschließung verabschiedet. Sicherlich, wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie sehr differenziert unseren Weg mitgetragen haben. Worum es uns hier ging, ist die Einlösung dieser Entschließung, nicht mehr und nicht weniger. Und ich finde, auch das muss man unter Demokraten dann teilweise also gemeinsam aushalten, dass, wenn wir uns gemeinsam entschlossen haben, dass wir sagen, okay, wir bringen das jetzt gemeinsam auf den Weg.

Und es ist eben nicht so, manche Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland wären vielleicht nicht auf den Weg gebracht worden, wenn die Grundrechte, so, wie wir uns das vorstellen, und so, wie wir es auch beraten haben, im Grundgesetz verankert gewesen wären. Denn meine Erwartung und andere Erwartungen sicherlich auch sind natürlich, dass bei allen Gesetzen, die in Zukunft erlassen werden,

(Michael Roolf, FDP: Sie sind doch nicht besser, Frau Borchardt.)

geprüft wird, welche Auswirkungen haben diese auf die Kinder der Bundesrepublik Deutschland, aber nicht nur auf die Kinder der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch nach außen. Denn wenn wir die UN-Konvention anerkennen, dann heißt das auch, wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie das, was wir hier in der Bundesrepublik Deutschland tun, auch auf andere wirkt.

Ich bin froh darüber, dass wir gemeinsam im Ausschuss weiter beraten werden. Aber ich sage auch, unsere Erwartungen sind nicht, dass wir hier noch über das Ob diskutieren, sondern über das Wie diskutieren. Und da, Frau Schwesig, haben wir doch viele Möglichkeiten. Bundesratsinitiative heißt doch im Wesentlichen, dass über die einzelnen Länder eine Initiative entwickelt wird, die sozusagen verabschiedet wird und dann über den Bundesrat und Bundestag auch aufgenommen wird.

(Zuruf von Ministerin Manuela Schwesig)

Und wir haben doch unterschiedliche Landesregierungen. Lassen Sie mich mal ausreden! Wir haben unterschiedliche Landesregierungen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nein, sie darf von da oben gar nicht reden.)

Wenn wir uns einig sind darüber, wenn wir uns einig sind darüber – ich höre von der CDU Zustimmung. CDUgeführte Länder gibt es nicht wenige, da sind wir uns einig, SPD-Länder ebenfalls, rot-rote gibt es auch. Also wir haben doch, wir haben...

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das sind wenig.)