Protocol of the Session on December 16, 2009

Meine Damen und Herren, die Obleute des Fachausschusses haben sich dazu einvernehmlich verständigt und eine ganz klare, sichere Zeitschiene festgelegt, die natürlich auch die Anhörung ordnungsgemäß beinhaltet. Wir wollen diese Zeitschiene umsetzen und ich beantrage deshalb heute die Überweisung in den Agrarausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Schildt.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Griese von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon wieder müssen SPD und CDU herhalten, um Versäumnisse der Landesregierung auszubaden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer weiß, für was wir noch alles herhalten müssen. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Schon wieder ist das Parlament dran und gefragt. Schon wieder ist der Verursacher das Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz. Schon wieder wird es Sondersitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse geben müssen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Natürlich, Frau Schildt, Sie sind in der Regierungsverantwortung und wir in der Opposition. Und wir wollen natürlich lernen, schneller zu laufen, wo kein Schnee liegt, wie Sie uns das empfohlen haben.

(Ute Schildt, SPD: Aber wir haben doch auch Einigungen an manchen Stellen.)

Das machen wir gern. Aber es ist nun mal so, das sind die Fakten und warum soll man darüber nicht sprechen.

Und schon wieder wird es eine Anhörung geben, zu der die Anzuhörenden den minimal möglichen Zeitrahmen für die Erarbeitung ihrer Stellungnahmen bekommen werden. Ich frage mich, warum Minister Backhaus alles auf den letzten Drücker realisieren will und damit das Parlament unter Druck setzt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Weil er so konzeptionell arbeitet.)

Die Mitarbeiter des Ministeriums möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich von meiner Kritik ausnehmen, denn dass sie für diese laxe Arbeitsweise verantwortlich sind, kann ich absolut nicht glauben, wie schon beim Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzgesetzes geschehen. Das müssen eben andere ausbaden, was die Hausspitze regelrecht verschlafen hat.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechtes ist eine Anpassung des Landeswasserrechtes vorgesehen, da ab dem 1. März 2010 erstmals bundeseinheitliche Regelungen in Kraft treten werden. Auch auf diesem Gebiet ist die Anpassung des Landesrechtes wie auch schon bei der Rechtsbereinigung des Landesnaturschutzrechtes nicht zu beanstanden. Zu beanstanden ist wiederum das gewählte Verfahren – ich sprach darüber, und das zum wiederholten Male – mit dem Umweg über die Koalitionsfraktionen, als ob es erst seit Kurzem bekannt wäre, dass das Bundesrecht geändert wurde. Ich finde es unmöglich, so mit dem Parlament umzugehen.

(Michael Roolf, FDP: Jawohl, Herr Griese, da haben Sie recht.)

Danke, Herr Roolf.

Inhaltlich gibt es in dieser Ersten Lesung wenig zu sagen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und das aus berufenem Mund.)

Dass abweichend zum neuen Bundesrecht der Paragraf 81 des Landeswassergesetzes weiter inhaltlich Bestand haben soll, der einen 7-Meter-Schutzstreifen für den Gewässerrand anstatt der vom Bund geplanten fünf Meter vorschreibt, ist aus meiner Sicht total in Ordnung.

Allerdings finde ich es sehr befremdlich, dass hier heimlich, still und leise versucht wird, so sagt es der Text aus, die bisherige parlamentarisch diskutierte und beschlossene Regelung zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln festzuschreiben, ohne dass das vom Parlament geforderte Monitoring ausgewertet wird. So werden Fakten geschaffen, ohne dass wir die Auswirkungen der veränderten Abstandsregelungen kennen. Die Auswertung war aber explizit in den damaligen Beratungen des Ausschusses von den Sachverständigen und natürlich von meiner Fraktion eingefordert worden. Da scheint sich die Agrarlobby ja voll durchgesetzt zu haben,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

eutrophiere es, was es wolle. Damit wir aber im nächsten Jahr klar geltendes Landeswasserrecht haben, wird die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: So großzügig sind wir zu Ihnen.)

Danke, Herr Griese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. von Storch von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Auch hier zu der Kritik von Herrn Kollegen Griese möchte ich sagen, dass es doch eigentlich eine gute Sache ist, wenn wir in den Fraktionen gemeinsam einen solchen Gesetzentwurf erarbeiten, und dass man das nicht so auslegen darf, als wenn wir für angebliche Fehler des Ministeriums einspringen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na klar!)

Ich finde, das ist ein Zeichen der lebendigen Demokratie, was wir hier exerzieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jawohl. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und deshalb sollte man das eigentlich auch anerkennen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren hat sich unsere Fraktion dafür eingesetzt, dass auch im Landeswasserrecht bei der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln die Landwirte wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und das ist etwas, worauf wir auch in Zukunft Wert legen können.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Ja, man kann es auch übertreiben, aber ich finde, noch leben wir.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Kolleginnen und Kollegen, ich will es kurz machen und deutlich sagen, dass wir uns freuen, dass wir hier wieder das verwirklichen, was in der Koalitionsvereinbarung festgelegt ist, nämlich die Umsetzung 1:1 von europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben. Das halte ich für eine gute Sache.

Der Knackpunkt, um den es uns immer geht, sind die Abstandsflächen. Dazu ist schon etwas gesagt worden.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wir wollen das, was in der Düngeverordnung gilt, auch bei uns festgeschrieben haben. Wir haben da eine Fristsetzung bis zum 31.12. Damit entfällt diese Fristsetzung und wir kommen zu einer dauerhaft vernünftigen Lösung. Wir wissen, dass die Regelungen der Düngeverordnung auch in Zukunft fortgelten. Ich bin auch froh, dass wir dieses Gesetz so auf den Weg bringen, weil es in Übereinstimmung mit den Verbänden, den Nutzerverbänden möglich ist. Deshalb beantrage ich für unsere Fraktion die Überweisung in den Agrarausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Dr. von Storch.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Beschluss des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes am 31. Juli 2009 hat der Bundestag Fakten geschaffen. Aus dem Rahmengesetz des Bundes wurde ein Vollgesetz, zu dem die Länder in gewissem Rahmen noch eigene und gebietsspezifische Regelungen treffen können. Das Wassergesetz Mecklenburg-Vorpommern wird mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes grundsätzlich aufgehoben. Ebenso wie das Naturschutzgesetz tritt auch das Wassergesetz des Bundes zum 1. März 2010 in Kraft. Ebenso wie mit dem Landesnaturschutzgesetz ist der Koalitionsfrieden in dieser Frage so groß, dass es die Koalitionäre ebenfalls wieder nicht schafften, zeitnah einen geeigneten Gesetzentwurf einzubringen.

Unser Ziel ist es, ein umfassendes Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, auch wenn die kurze Beratungszeit seitens meiner Fraktion kritisch betrachtet wird. Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich es war, die im Ausschuss nach verzweifelten Versuchen der Koalitionäre, die Zeitschiene zu retten, einen Vorschlag gemacht habe, der eine gangbare Verfahrensweise aufzeigt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Stimmt das, Herr Backhaus? – Zuruf aus dem Plenum: Das stimmt.)

An dieser Stelle möchte ich noch einmal ganz herzlich unserem neuen Ausschussvorsitzenden und Kollegen Herrn Timm danken, der in der letzten Woche auf der Verbandstagung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände doch für einige Klarstellungen in dieser Frage gesorgt hat.

Sehr geehrte Kollegen, heute vor einem Jahr hat der Landtag die Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden in MecklenburgVorpommern beschlossen. Themenschwerpunkt dabei war vor allen Dingen die Frage der Mitgliedschaft. Ich denke, Sie werden sich erinnern, dass wir auch damals knapp in der Zeit waren.

Auf der Verbandstagung der Wasser- und Bodenverbände im letzten Jahr wurde großmundig durch das Ministerium eine Novellierung des Landeswassergesetzes für dieses Jahr angekündigt. Allein – bis jetzt fehlen die Ergebnisse. Wir sind mal gespannt, wann dann die großmundig angekündigte Novellierung des Landeswassergesetzes endlich kommen wird und wer diese dann einbringen darf.